Beiträge von Giskard
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Wahrscheinlich ist der zweckmäßigste Weg, aufzuhören, den VL-Vertrag bei Oskar zu besparen und einen neuen Vertrag bei Finvesto abzuschließen. Kenne aber das Produkt "Oskar" nicht und kann daher nicht sagen, inwieweit stillegen/kündigen/verkaufen möglich sind.
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Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich das nicht versucht habe. Es funktioniert nur bei zusätzlichem Erwerbseinkommen, also Aufstockern. Solche Fälle habe ich aber derzeit nicht.
Es muss kein Erwerbseinkommen sein. Bei "mühelosem" Einkommen (ALG1, Krankengeld, EM-Rente, etc.) wirkt es sogar einfacher, da man nicht erst den Grundabsetzbetrag von 100,- Euro "knacken" muss.
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(...) Bei ALG II habe ich das mit dem Jobcenter noch nicht versucht. (...)
Da können Riesterbeiträge in gewissem Umfang vom Einkommen abgesetzt werden. Siehe § 6 Abs. 1 Nr. 4 ALG2-Verordung.
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Wird nicht das ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung des Rententrägers weitergezahlt, egal, ob eine teilweise oder volle EM-Rente zuerkannt/abgelehnt wird?
Ein Antrag auf "Bürgergeld" dürfte erst dann nötig werden, wenn eine EM-Rente abgelehnt wurde oder zu niedrig ausfällt, um das Existenzminimum zu sichern.
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Mir geht es da ähnlich wie dem Vorschreiber. Der Aufpreis für VK statt TK ist so gering, dass er nicht stört.
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(...)
PS: Wie mein Rechtsanwalt sagte hat der Betreuer meiner Schwester nichts falsch gemacht. Er hat die Gelder beim Sozialamt beantragt aber darauf hingewiesen das meine Schwester selbst Geld hätte. Das Sozialamt hat dennoch alle Gelder bewilligt.
(...)- Nach welcher Vorschrift (§§) wurden Ihrer Schwester Leistungen bewilligt?
- Wurden die nun zu erstattenden Leistungen bereits zu Lebzeiten von Ihrer Schwester bzw. ihrem Betreuer zurückgefordert?
- Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung?
- Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung tritt das Sozialamt jetzt an Sie heran?
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Ergibt Sinn, wenn man die Arbeitnehnersparzulage mitnehmen möchte (Voraussetzungen prüfen!). Bei meinem AG (TVÖD) ist der Zuschuss monatlich mit 6,65 Euro brutto auch nicht der Rede wert, aber ich stocke auf 40 Euro auf und spare so zusätzlich zum regulären ETF-Sparplan etwas Geld in ETF fürs Alter an.
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Nicht zahlen oder freundlich per Mail auf das Verstreichen der Ausschlussfrist verweisen reicht.
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Nach meinem Verständnis muss der Vermieter/Eigentümer grundsätzlich organisatorische Versäumnisse der von ihm beauftragten Hausverwaltung gegen sich gelten lassen. Anders kann es aussehen, wenn z. B. eine zu berücksichtigende Steuerfestsetzung der Kommune oder die Abrechnung eines Versorgungsunternehmens "zu spät" zur Verfügung stehen.
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Das ist grundsätzlich richtig.
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Wenn man die Infos auf https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/ zugrundelegt, ja.
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Hallo Giskard,
darf ich fragen, wi du dich letztlich entschieden hast?
Ich habe auch einen ähnlichen Vertrag aus 12/2004 bei der Allianz (mit 10% Dynamisierung p.a.), auch steuerfrei demnach. Habe dort mittlerweile die Fonds-Aufteilung neu justiert, und denke nach wie vor, dass es ein gutes Anlageprodukt ist. Kann mann doch wenn ich mich nicht täusche wie einen Depotsparplan sehen, nur dass die Erträge bei Einmalauszahlung steuerfrei sind.
Ich habe vor, die Versicherung noch laufen zu lassen
VG
OliverSie läuft erstmal weiter unter switchen des aktiven Fonds zu einem ETF. Aber das ist eher meiner Trägheit geschuldet, einen durchdringenden Vergleich anzustellen, als der Vorstellung, dass ich von dem Produkt überzeugt wäre...
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Beim Fondsvergleich sollte die Ausgestaltung des Sparplans keine Rolle spielen, oder? Ohne diese Funktion finde ich den Vergleich bei fondsweb.com ideal.
Ich verspreche mir davon einen vergleichsweise einfachen Einblick in die Kostenkomponente des Versicherungsmantels, da ich bislang nicht die Muße hatte, mich da nach Anleitung reinzufuchsen. Aber vielleicht übersehe ich da noch etwas...
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Anlässlich der alljährlichen Standmitteilung ist der o. g. Vertrag wieder in meinen Fokus geraten. Kennt jemand einen Online-Rechner, bei dem man zwei konkrete Fonds mit den echten Vergangenheitsdaten und Sparplansimulation inkl. Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen gegeneinander laufen lassen kann? Also so eine Mischung aus onvista-Fondsvergleich und Sparplanrechner von zinsen-berechnen.de?
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Das ING Depot hatte ich mir auch schon angeguckt, jedoch hat mich die maximale Sparrate von 1000 Euro gestört. (...)
Man kann mehrere Sparpläne auf den selben ETF einrichten, womit sich z. B. auch die Kosten einer Einmalanlage umgehen lassen. Ist halt, je nach Summe, ein wenig zusätzlicher Aufwand...
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Ich finde die EC-Karten-Gebühr ärgerlich, werde sie aber aus Bequemlichkeit wohl in Kauf nehmen, um das Geldautomatennetz der Sparkassen weiterhin "kostenlos" nutzen zu können, wenn der DM mal geschlossen ist... Die Einschränkung auf 6 kostenlose Abhebungen pro Monat gilt bei meinem Kontomodell schon länger.