Klingt so, als würden die 2.500,- Euro daher rühren, dass sie bei der Mitteilung ihrer Einkommensverhältnisse gegenüber der Krankenkasse nicht mitgewirkt hat. Wenn es so ist, sollte eine nachgeholte Mitwirkung insofern zur Korrektur führen können. Ggf. als "Widerspruch gegen den Beitragsbescheid" formulieren.
Beiträge von Giskard
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PS: Wie mein Rechtsanwalt sagte hat der Betreuer meiner Schwester nichts falsch gemacht. Er hat die Gelder beim Sozialamt beantragt aber darauf hingewiesen das meine Schwester selbst Geld hätte. Das Sozialamt hat dennoch alle Gelder bewilligt.
(...)- Nach welcher Vorschrift (§§) wurden Ihrer Schwester Leistungen bewilligt?
- Wurden die nun zu erstattenden Leistungen bereits zu Lebzeiten von Ihrer Schwester bzw. ihrem Betreuer zurückgefordert?
- Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung?
- Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung tritt das Sozialamt jetzt an Sie heran?
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Ergibt Sinn, wenn man die Arbeitnehnersparzulage mitnehmen möchte (Voraussetzungen prüfen!). Bei meinem AG (TVÖD) ist der Zuschuss monatlich mit 6,65 Euro brutto auch nicht der Rede wert, aber ich stocke auf 40 Euro auf und spare so zusätzlich zum regulären ETF-Sparplan etwas Geld in ETF fürs Alter an.
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Was regelt denn der spätere Vertrag und wer soll ihn unterzeichnen?
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Nicht zahlen oder freundlich per Mail auf das Verstreichen der Ausschlussfrist verweisen reicht.
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Ein PC-Monitor allein kann kein GWG sein, da eine selbständige Nutzung nicht möglich ist.
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PS:
Lustig finde ich dass die Variante bei der Bild nur halb so lange Sätze hat wie in der FAZ
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Schloss austauschen. Weitere Kommunikation nur über einen Rechtsbeistand. Ggf. Anzeige wegen Diebstahls prüfen.
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Nach meinem Verständnis muss der Vermieter/Eigentümer grundsätzlich organisatorische Versäumnisse der von ihm beauftragten Hausverwaltung gegen sich gelten lassen. Anders kann es aussehen, wenn z. B. eine zu berücksichtigende Steuerfestsetzung der Kommune oder die Abrechnung eines Versorgungsunternehmens "zu spät" zur Verfügung stehen.
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Moin Reisende,
ich nutze auf dem Handy die App Finanzblick von der Buhl Data Service GmbH, es gibt auch ein Login am PC.
Hier lasse ich mir aktuell mehrere Girokonten, mein Kreditkartenkonto, Paypal und mein Depot anzeigen. Mein Bargeld (nicht das in der Hosentasche sondern den Notgroschen unterm Kopfkissen) trage ich manuell ein.
Es gibt viele solcher Apps, für Finanzblick habe ich mich auf Grud eines Tests in der Zeitschrift c`t entschlossen.
Viele Grüße
Habenichts
Nachtrag: Transaktionen, Bearbeitung von Daueraufträgen, Rechnungen abfotografieren, ausgaben kategorisieren usw. geht damit auch.
Hallo HABENICHTS: Welche Möglichkeiten bietet Finanzblick denn in Sachen Depot?
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Das ist grundsätzlich richtig.
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Wenn man die Infos auf https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/ zugrundelegt, ja.
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Also das Einloggen mittels der Zertifikatsdatei - das war nun kein Problem. Das ging tadellos und schnell.
(...)Sehr gut.
Bedenke, dass "Mein Elster" keine Steuerspartipps bereithält. Falls Du als Linux-Nutzer keine Softwarelösung installieren kannst oder möchtest: Ich für meinen Teil nutze WISO SteuerWeb.
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Falls es um die Zertifikatsdatei geht, mit der die Steuererklärung am Ende elektronisch versandt wird: Einfach auf https://www.elster.de/eportal/login/softpse zum Login verwenden. Dann weiß man, ob es funkt...
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Hallo Giskard,
darf ich fragen, wi du dich letztlich entschieden hast?
Ich habe auch einen ähnlichen Vertrag aus 12/2004 bei der Allianz (mit 10% Dynamisierung p.a.), auch steuerfrei demnach. Habe dort mittlerweile die Fonds-Aufteilung neu justiert, und denke nach wie vor, dass es ein gutes Anlageprodukt ist. Kann mann doch wenn ich mich nicht täusche wie einen Depotsparplan sehen, nur dass die Erträge bei Einmalauszahlung steuerfrei sind.
Ich habe vor, die Versicherung noch laufen zu lassen
VG
OliverSie läuft erstmal weiter unter switchen des aktiven Fonds zu einem ETF. Aber das ist eher meiner Trägheit geschuldet, einen durchdringenden Vergleich anzustellen, als der Vorstellung, dass ich von dem Produkt überzeugt wäre...
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Beim Fondsvergleich sollte die Ausgestaltung des Sparplans keine Rolle spielen, oder? Ohne diese Funktion finde ich den Vergleich bei fondsweb.com ideal.
Ich verspreche mir davon einen vergleichsweise einfachen Einblick in die Kostenkomponente des Versicherungsmantels, da ich bislang nicht die Muße hatte, mich da nach Anleitung reinzufuchsen. Aber vielleicht übersehe ich da noch etwas...
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Bitte den Betrag der Grundgebühr überprüfen und berichtigen.
300,- Euro wären sittenwidrig.
Wieso? Dafür hat der TE einen zum Abschlusszeitpunkt vergleichsweise geringen kWh-Preis eingeräumt bekommen...