Beiträge von peka

    hallo community,

    ----------------------------

    auf grund einer kapitalauszahlung einer betrieblichen altervorsorge habe ich jetzt jahrelang die beiträge zu KV und PV zurückzahlen müssen.

    ich habe gehört , ab 01.01.2020 gilt eine neue regelung, so das mir die für 2020 bereits gezahlten beiträge erstattet werden müssen und weitere zahlungen ( gesamtlaufzeit der rückzahlung wären ja 10 jahre) nicht mehr geleistet werden müssen.

    ist das so richtig ?

    mfg

    p.klein

    Für eine im Juni geplante Reise nach Norwegen haben wir uns fürdiesen Zeitraum ein Wohnmobil gemietet.( Gesamtpreis ca. 2000.-)
    Es sind von uns bis jetzt die üblichen Teilanzahlungen in Höhevon ca. 615.-€ erfolgt.
    Auch eine Reiserücktrittsversicherung wurde abgeschlossen.( ca.235.-€)
    Wie verhält man sich in der jetzigen Situation und welche Rechtehaben wir bei eventuellen Rückforderungen.


    peka