Beiträge von Neu1988

    Was meinst du mit dumm gelaufen? Er war bis zum 01.06.2024 drin und hat dementsprechend auch Hausgeld bezahlt und verbraucht. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass man nichts mehr nachfordern kann oder?

    Die Heizkostenabrechnung ist ja schon mal getrennt ausgewiesen. Ein ordentlicher Hausverwalter sollte auch eine saubere getrennte Hausgeldabrechnung hinbekommen.

    Ist denn auf der Einzelabrechnung explizit das ganze Jahr angegeben oder auch nur der Zeitraum 01.06.-31.12.24? In meiner Abrechnung beim Verkauf sah das so aus: Abrechnungszeitraum 01.01.23 - 31.12.2023, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2023 - 15.08.2023. Da war alles einwandfrei getrennt.

    Beim Vorbesitzer steht nur

    Ihr Nutzungszeitraum 01.01-31.05

    Abrechnungszeitraum 01.01-31.12

    Bei meiner Freundin

    Ihr Nutzungszeitraum 01.06-31.12

    Abrechnungszeitraum 01.01-31.12

    Du solltest dir erstmal zeit nehmen das ganz zu Strukturieren und die vorhandenen Unterlagen sichten. Oder diese in ihrer Gesamtheit zur Verfügung stellen.

    1. Wie schon öfter angemerkt passen die Zahlen die du schreibst teilweise nicht zu den Zahlen aus den Bildern

    2. Du schreibst die ganze Zeit von Hausgeld, nur um dann eine Heiz- und Warmwasserabrechnung hochzuladen. Hier sind die Kosten ja laut Abrechnung ja schon zweigeteilt. Im idealfall steht da oben als Adressat bei der ersten Jahreshälfte der alte Eigentümer und deine Freundin für die zweite. Insofern die Heizkosten mit von der Hausverwaltung verwalted werden würde ich diese Fragen, ob die Kosten entsprechend der Heizkostenabrechnung an den alten Eigentümer weitergegeben hat.

    3. Das hat aber wie gesagt erstmal nichts mit dem eigentlichen Hausgeld zu tun. Bei diesem geht es ja wie beschrieben um die Rücklagen und Gemeinkosten der Eigentümergemeinschaft. In der Hausgeldabrechnung stehen daher in der Regel Positionen wie Gemeinstrom, Kanalgübüren, Müllabfuhr, Aufzugswartugn etc.

    Ich verstehe schon, dass das sehr wirr ist. Ich lese die ganze Zeit die Abrechnung und steige einfach nicht durch. Weiß halt nicht was ich dem Vorbesitzer schreiben soll. Wenn die Hausverwaltung wenigstens geschrieben hätte> du musst das und das nach bezahlen und du das, wäre das ja kein Problem. Aber ich habe einfach nur Zahlen und keinen Zusammenhang

    Ja nicht umbringen ist schon richtig. Aber ist auch viel Geld. Finde das Verhältnis einfach nicht. Ich meine von 370 auf 550 ist schon heftig. Ich meld mich dann nach der Eigentümer Versammlung nochmal. Was mir halt arg ist, dass ich herausfinde wiviel der Vorbesitzer meiner Freundin jetzt geben muss für seinen Zeitraum in der Wohnung

    Wobei der Punkt der Nachzahlung sich ja laut Post #30 geklärt haben sollte, wenn der Verwalter zwei getrennte Abrechnungen für 2024 geschickt hat, wobei die Screenshots ja nur die Heizkostenabrechnung von Techem zeigen.

    Was du hochgeladen hast ist ja nur die Heizkostenabrechnung die sagt ja erstmal nichts über das restliche Hausgeld aus.

    Wenn wir davon ausgehen, dass die Heizkosten im Hausgeld enthalten sind, und so macht es den Eindruck von dem was du schreibst, dann würde ich schlicht und einfach davon ausgehen, dass von den 550 Euro sind +-200 Euro die Kosten für Heizung und Warmwasser und die restlichen 350 Euro die Kosten für Rücklagen, Verwaltung und Betriebskosten.

    OK. Ich müsste halt wissen wie ich das berechnen kann, dass der Vorbesitzer ihr das Geld überweißt was er in seinem Zeitraum verbraucht hat. Und das weiß ich nicht wie ich das machen soll

    Also ich habe jetzt mal die erste Seite. Weil da sind ja die Gesamtkosten aufgelistet. Das Foto mit dem Punkt ist von meiner Freundin. Das andere vom Vorbesitzer


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    Kann damit jemand etwas anfangen?

    Ja gut aber die 550 Euro sind monatlich und muss ja ab jetzt immer bezahlt werden. Eine Erhöhung um fast 200 Euro erschließt sich mir nicht. Der Verbrauch war ja nicht höher.

    Ich habe jetzt nochmals nachgeschaut und es wurden tatsächlich 2 Abrechnung geschickt. Eine vom Zeitraum 01.01-31.05. vom Vorbesitzer und dann meine Freundin bis 31.12

    Ich weiß auch nicht wie ich hier so viele Seiten hochladen soll anonym

    Den Kaufvertrag solltest Du nach den Stichworten „Verrechnungstag ist der ***“ oder „Besitz, Nutzen und Lasten gehen mit dem *** (Verrechnungstag) auf den Käufer über“ oder ähnlichen Formulierungen durchsehen. Wenn es eine solche Formulierung gibt, kann Deine Freundin die Nachzahlung für die Zeit vor diesem Tag von dem Verkäufer verlangen, der allerdings z.B. mit der Grundsteuer, die ihm noch für den Rest des Jahres in Rechnung gestellt wird, verrechnen kann.

    Das Hausgeld wird übrigens nicht von der Hausverwaltung festgelegt, sondern von der Eigentümergemeinschaft (allerdings auf Vorschlag der Verwaltung) beschlossen. An solche Beschlüsse sind dann alle Wohnungseigentümer gebunden, auch wenn sie selbst dagegen gestimmt haben.

    Ich habe nur das noch.

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    In dem Kaufvertrag steht wirklich kein Datum für den Besitzübergang?

    Bei meinem Verkauf war das ein extra Paragraph mit Bezeichnung "Besitzübergang". Da steht dann, dass am Tag XY, Kaufpreiszahlung vorausgesetzt, Besitz, Nutzen, Lasten, Haftung, die Gefahr eines zufälligen Untergangs (?) auf den Käufer übergeht.

    Des weiteren gibt es noch einen Paragraphen "Eintritt in die Eigentümergemeinschaft", wo dann die Rechte bzgl der Reparaturrücklage und sonstige aus dem Wohngeld bedienten Konten übergehen. Das laufende Wohngeld trägt ab Besitzübergabe der Käufer. Nachzahlungen und Guthaben sind zwischen Verkäufer und Käufer entsprechend zu teilen.

    Ich kann nicht glauben, dass ein Notar so unfähig ist, diese essenziellen Dinge im Vertrag zu vergessen.

    Nein echt nicht. Nur das die Küche für 5000 Euro übernommen wird

    Ich schaue nächste Woche alles alles durch und gebe hier Bescheid. Aber dann könnte die Hausverwaltung ja jedes Jahr sagen wir das Hausgeld erhöhen. Irgendwann geht's ja mal ins unbezahlbare. Ich meine da reagiert glaube ich keiner freudig wenn mal 200 Euro draufgeknallt werden. Leistbar ist es. Verständnis habe ich keines. Unser Verbrauch ist schon sehr geizig. Haben schon alleine 300 Euro Strom zurück bekommen. Und das waren unter 2000 kWh im Jahr. Der Nachbar macht einen Wiederspruch.

    Danke für deine Antwort. Sie ist am 15 Mai eingezogen. Im Kaufvertrag finde ich irgendwie nichts wegen Nebenkosten usw.

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    Also müssen wir die 1000 Euro bezahlen an die Hausverwaltung und dann das Geld nachfordern vom Vorbesitzer?

    Vor allem an wann müssen wir nach fordern?

    Entschuldigung ich steige da einfach nicht durch.

    Also vorneweg, erstmal vielen Dank für deine Antworten. Ich habe selber gestern die Nebenkostenabrechnung genau angeschaut und werde heute auch nicht dazu kommen. Ich weiß nur, da ich anwesend war letztes Jahr bei der Eigentümer Versammlung, dass es dort kurz um den Wirtschaftsplan ging und das Hausgeld dort von 320 auf 370 Euro erhöht wurde.

    Jetzt ist es ja so, dass die Erhöhung auf 550 Euro zum 01.09.2025 geht und das auch nicht so besprochen wurde. Die Eigentümerversammlung ist ja wie gesagt erst am 04.09.2025.

    Kann man da nicht erstmal einen Wiederspruch einlegen, bis das alles besprochen wurde mit dem Wirtschaftsplan? Es liegt halt eine Einzugsermächtigung vor.

    Seit wann gehört ihr denn die Wohnung? Der Einzug hat damit gar nichts zu tun.

    Die Abrechnung erhält immer die aktuelle Eigentümer:in der Wohnung.

    Regelungen zur Aufteilung der Kosten werden üblicherweise im notariellen Kaufvertrag aufgeführt.

    Eingezogen am 15 Mai. Grundbuch ist glaube ich das. Zumindest das vom Notar

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    Was muss sie den jetzt tun? Chat gpt sagt, dass der Vorbesitzer die Kosten vor dem Einzug übernehmen muss. Ich steige da null durch

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.

    Meine Freundin hat eine Eigentumswohnung mit 80 qm gekauft. Ich wohne mit ihr dort zusammen und beteilige mich monatlich an den Kosten. Heute kam die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. Das Hausgeld betrug darin 370 Euro pro Monat – allerdings bezieht sich der Abrechnungszeitraum auf den 01.01. bis 31.12.2024. Wir sind aber erst am 15. Mai 2024 eingezogen. Ist das so korrekt oder liegt hier ein Fehler vor?

    Außerdem wurde eine Erhöhung des Hausgelds um 200 Euro angekündigt – also auf insgesamt 570 Euro ab dem 01.09.2025. Das Ganze soll per Lastschrift eingezogen werden. Ist diese Erhöhung so rechtens, auch wenn in der letzten Eigentümerversammlung keine Erhöhung beschlossen wurde?

    Die nächste Eigentümerversammlung ist für den 04.09.2025 angesetzt. Kann meine Freundin dem neuen Hausgeldbetrag zumindest bis dahin widersprechen oder die Einzugsermächtigung vorübergehend widerrufen?

    Ein Nachbar hat bereits angekündigt, der Erhöhung zu widersprechen, weil auch er sie für unbegründet hält.

    Hier die Abrechnungsunterlagen:

    📎 https://ibb.co/wN4WxyfG

    📎 https://ibb.co/3xVcgv3

    Für jede Rückmeldung oder Einschätzung bin ich sehr dankbar!

    Viele Grüsse

    Wenn sich der Bonus auf das vergangene Jahr bezieht, nein!

    Das Bonusprogramm gibts bei der hkk auch.

    Gern gebe ich dir meinen Werbelink via Konversationslink, einfach kurz melden!

    Auf das jetztige Jahr. Chat gpt sagt das man das nicht zurück zahlen muss. Aber ich finde jetzt dazu auch nichts?

    Und wie gebe ich das an, zwecks Sonderkündigungsrecht?

    Ja klar kannst du mir schicken

    Ich habe mich jetzt für die Hkk entschieden. Ob ich jetzt per Check 24 oder dort Wechsel, ist ja egal oder?

    Ich habe bei der SBK 2 mal den Schritte Bonus a 20 Euro und einmal 15 Zuschuss zum Fitnessstudio bekommen. Also per Bonusheft Muss ich das dann wieder zurück zahlen?

    Das geht mir anders. Wenn mir meine Krankenkasse mitteilt, daß sie den Beitrag erhöht, stößt mir das nicht langsam, sondern sehr schnell sauer auf.

    Wie trägt man Erhöhungen von Krankenkassenbeiträgen mit? Hat man Dich vorher gefragt: Sollen wir den Beitrag erhöhen? und Du hast geantwortet: Ja, gern! ?

    Mehr wo dahergesagt. Die letzten Erhöhung habe ich noch gewartet, aber jetzt finde ich es einfach dreist und es in dem Schreiben auf die Gemeinschaft zu schieben. Welche Gemeinschaft?

    Hallo zusammen,

    mir stößt es so langsam sauer auf, auch wenn ich die letzte Beitragserhöhung der SBK mitgetragen habe, dass sie meinen Zusatzbeitrag auf 3,8% erhöht.

    Und zwar zum 01.08.2025. Warum wird mir das eigentlich so früh mitgeteilt? Das wissen die doch nicht erst ab gestern? In dem Schreiben steht auch, dass ich bis zum 31. August wechseln kann.

    Weiß mir vielleicht eine Krankenkasse wo der Beitragssatz nicht so hoch ist?

    Verdienst liegt bei 3500 brutto und Steuerklasse 1.

    Grüße