Alles anzeigenHallo,
hier geht jetzt aber einiges durcheinander.
Im allgemeinen Verständnis ist das Hausgeld die monatliche Vorauszahlung für die Gesamtkosten der ETW, die bei der Wohneigentümergemeinschaft anfallen; unterteilt in Heizkosten, kalte Betriebskosten, Wartung, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage. Ob es beim TE abweichende Begrifflichkeiten gibt, müsste man prüfen.
Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.
Depotfee: Der Verwalter muss die Hausgeldabrechnung nicht auftrennen. Wenn er ganz lieb ist, oder gegen Honorar, macht er es vielleicht.
Wenn die Freundin unseres TE den Anteil der Abrechnungsspitze vom Voreigentümer zurückhaben möchte, muss sie sich mit ihm auseinandersetzen. Für die Berechnung der konkreten Zahlen hat der Heizkostenabrechner eine Hilfestellung geleistet. Der Voreigentümer kann natürlich freiwillig zahlen. Nach den bisherigen Informationen zum Kaufvertrag hat er dazu aber keine Verpflichtung; dumm gelaufen.
andiii_98: Die Person heißt Vorsitzender des Beirates.
Gruß Pumphut
Was meinst du mit dumm gelaufen? Er war bis zum 01.06.2024 drin und hat dementsprechend auch Hausgeld bezahlt und verbraucht. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass man nichts mehr nachfordern kann oder?