Zur Ergänzung / Erklärung: Da ich mit den Abläufen und dem Service von bn-t unzufrieden bin, würde ich die Chance nutzen, wenn ich aus dem Vertrag könnte.
Nach dem ich die Eingangsbestätigung erhalten habe, fanden die ziemlich chaotischen Bauarbeiten irgendwann an. Laut VZ NRW hätte ich nur, während der ganzen Wartezeit, eine Frist zur Fertigstellung setzen können. Das habe ich nicht getan. Hier wird es komisch: Die Widerrufsbelehrung auf der Eingangsbestätigung reicht laut VZ NRW aus. Eine erneute, mit der Auftragsbestätigung, sei nicht erforderlich.