Aktien verschenken

  • Hallo Community,

    Ich möchte meiner Tochter ETF Anteile schenken. Kann ich diese kostenlos und steuerfrei von meinem Depot (Consors) zu Ihrem (ING) im Rahmen einer Schenkung übertragen? Freibeträge sind bekannt und spielen keine Rolle. Alternativ, ist es sinnvoller ihr Geld zu schenken, dass sie die ETF selber kauft? Danke vorab für Eure Hilfe.

  • Ich möchte meiner Tochter ETF Anteile schenken. Kann ich diese kostenlos und steuerfrei von meinem Depot (Consors) zu Ihrem (ING) im Rahmen einer Schenkung übertragen? Freibeträge sind bekannt und spielen keine Rolle. Alternativ, ist es sinnvoller ihr Geld zu schenken, dass sie die ETF selber kauft?

    Vorschlag: Beteilige Dich doch einfach am Parallelthread, in dem genau diese Frage gerade diskutiert wird.

  • Ich möchte meiner Tochter ETF Anteile schenken. Kann ich diese kostenlos und steuerfrei von meinem Depot (Consors) zu Ihrem (ING) im Rahmen einer Schenkung übertragen? Freibeträge sind bekannt und spielen keine Rolle.

    Für wen soll die Schenkung "steuerfrei" sein?

    Selbstverständlich können grundsätzlich im Rahmen einer Schenkung ETF Anteile von A an B übertragen werden. Bei einer Schenkung werden die ursprünglichen Einstandspreise an den Beschenkten übertragen.

    Es fällt in diesem Fall keine Abgeltungsteuer für den Schenker an.

    Wenn der Beschenkte in der Zukunft die ETF Anteile verkauft, dann trägt er auch die Steuerlast für die möglichen Kursgewinne, die bereits in der Vergangenheit angefallen sind.

    Will man das vermeiden, dann sollte der Schenker die Anteile verkaufen und die Steuern für die bisher angefallenen Kursgewinne übernehmen. Wenn der Beschenkte den Gegenwert übertragen bekommt, kann er selbst ETF Anteile erwerben und startet "steuermäßig" bei Null.

  • hans2204

    Danke für Deine Antwort. Es gibt mir genau um die Abgeltungsteuer für den Schenkenden. Ich habe verzweifelt die Erfahrung gemacht, dass im Rahmen einer Depotübertragung von einem Einzelkonto zu einem Gemeinschaftskonto mit meiner Frau, im Rahmen der "Schenkung " keine Steuer anfiel. Somit bestätigst Du meine Annahme.