Wohnungsbauprämie Hausbau: 140 Euro im Jahr vom Staat geschenkt
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Den Traum vom eigenen Haus haben viele Bundesbürger. Wer dafür einen Bausparvertrag abschließt, hat in vielen Fällen ein Recht auf die Wohnungsbauprämie. Mit der Prämie fördert der Staat seit 1952 Wohnungsbauer und solche, die es werden wollen. Um die Prämie zu erhalten, ist nicht viel Aufwand nötig.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegt. Die Prämie kann grundsätzlich erhalten, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss dann mit festgelegten Sparverträgen für den Wohnungsbau sparen und dabei die Einkommensgrenzen einhalten.
Um den Wohnungsbau zu fördern, unterstützt der Staat unterschiedliche Sparverträge. Am wichtigsten sind die Beiträge für Bausparverträge. Dabei darf es sich allerdings nicht um Geld handeln, das Dir Dein Chef als vermögenswirksame Leistungen überwiesen hat und für das Du bereits eine weitere staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, erhältst. Nur wer an die Bausparkasse wenigstens 50 Euro pro Jahr überweist, hat einen Anspruch auf die Förderung vom Staat.
Die Wohnungsbauprämie gibt es aber nicht nur für Bausparverträge. Auch wenn Du Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften kaufst oder Dich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligst, werden diese Aufwendungen gefördert. Dabei müssen Sparer einen Mindestbetrag einzahlen.
Das zu versteuernde Einkommen eines Singles darf im Jahr nicht höher liegen als 35.000 Euro. Für ein Ehepaar sind 70.000 Euro die Grenze. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf die Förderung.
Das zu versteuernde Einkommen ist etwas anderes als Dein Bruttoeinkommen: Vereinfacht spricht man vom zu versteuernden Einkommen, wenn von Deinen Einnahmen bei der Steuerberechnung noch allerhand Kosten und Freibeträge abgezogen werden. Konkret sind das: Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder- sowie sonstige Freibeträge.
Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Du als Arbeiter oder Angestellter in die Rentenversicherung einzahlst oder (etwa als Beamter) später eine Pension erhältst.
Ganz wichtig: Du kannst die Prämie auch bekommen, wenn Dein Bruttoeinkommen schon deutlich über den Einkommensgrenzen von 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für verheiratete oder verpartnerte Paare liegt. Dies ist etwa der Fall, wenn Du keine anderen Einkünfte hast, aber zum Beispiel mehrere Kinder.
Ein Beispiel: Ein Angestellten-Paar mit zwei kleinen Kindern bleibt, sofern es keine weiteren Einkünfte hat, im Jahr 2022 selbst mit einem Jahresbrutto von knapp 80.000 Euro meist noch unterhalb der Grenze von 70.000 Euro (als zu versteuerndem Einkommen).
Da sich meist das Einkommen und die Sozialbeiträge von Jahr zu Jahr etwas verändern, gibt es nur einen Weg, um sicher festzustellen, ob Du in einem bestimmten Jahr noch prämienberechtigt warst: Schaue in Deinen Steuerbescheid für das Antragsjahr. Wenn Du den im Frühjahr noch nicht hast, und sich Dein Einkommen und sonstige Kosten und Freibeträge nicht verändert haben, kannst Du auch einen Bescheid des Vorjahres nehmen.
Auf Seite 2 des Bescheids über Einkommensteuer findest Du die "Berechnung des zu versteuernden Einkommens", und am Ende der Berechnung dann die Angabe "zu versteuerndes Einkommen". Die Zahl, die dort steht, vergleichst Du mit der für Dich geltenden Einkommensgrenze.
Der Staat bezuschusst die jährlichen Einzahlungen mit 10 Prozent, allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Grenze, bis zu der die 10 Prozent gewährt werden, liegt für einen Alleinstehenden bei 700 Euro und bei 1.400 Euro für Ehepaare. Singles bekommen demnach eine Höchstprämie von 70 Euro im Jahr, Ehepartner 140 Euro. Damit Du die Prämie erhältst, muss der Vertrag sieben Jahre laufen. Danach wird die Wohnungsbauprämie dem Vertrag gutgeschrieben.
Ledige | Verheiratete | |
---|---|---|
Einkommensgrenze | 35.000 € | 70.000 € |
jährlich max. geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
höchste Prämie | 70 € | 140 € |
Quelle: Wohnungsbau-Prämiengesetz (Stand: 2023).
Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausgezahlt. Vielmehr ermittelt die Bausparkasse anhand Deines Antrags, ob Du Anspruch auf die Prämie hast. Spätestens auf dem folgenden Kontoauszug informiert Dich die Bausparkasse dann darüber, ob die Prämie für das beantragte Jahr vorgemerkt wurde. Ausgezahlt werden alle vorgemerkten Prämien erst, wenn Du den Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ verwendest.
Der Staat verlangt, dass Du mit der Wohnungsbauprämie geförderte Sparverträge wohnwirtschaftlich nutzt. Du musst also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt.
Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die engen Vorgaben bei der Verwendung gebunden: Nach sieben Jahren können sie frei über das Guthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen. Auch der Kauf von Möbeln oder ein neues Auto sind dann drin, ohne dass die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie streicht. Allerdings gilt diese Ausnahme nur für einen Vertrag; für einen zweiten Bausparvertrag müssen auch junge Bausparer wieder auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung achten.
Aufgrund dieser Sonderregel ist ein Bausparvertrag für Jugendliche durchaus empfehlenswert.
Kunden mit Altverträgen aus der Zeit vor 2009 können nach Ablauf der sieben Jahre grundsätzlich frei über das Geld verfügen und müssen es nicht für ihre Wohnung oder ihr Haus verwenden.
Bei diesen alten Verträgen war eine vorzeitige Kündigung möglich, ohne den Prämienanspruch zu verlieren. Dazu musste eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
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Bausparkassen schicken den Antrag zur Wohnungsbauprämie in der Regel automatisch an ihre Kunden. Inzwischen kannst Du die Wohnungsbauprämie bei vielen Bausparkassen auch online beantragen. Dazu hast Du insgesamt zwei Jahre Zeit: Die Prämie für die Beiträge des Jahres 2020 kanns Du also etwa noch bis Ende 2022 beantragen.
Für den Antrag benötigst Du Angaben aus Deinem Bausparvertrag (etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer), Deine Steueridentifikations-Nummer und Deinen Steuerbescheid für das Antragsjahr.
Den Antrag musst Du entweder handschriftlich oder digital unterzeichnen. Bist Du Dir nicht sicher, ob Du mit Deinem Bruttoeinkommen die Prämie noch erhältst, solltest Du den Antrag sicherheitshalber stellen. Liegst Du über der Einkommensgrenze, merkt die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie einfach nicht vor.
Wer erst einmal einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, geht häufig als Erstes zu seiner Bausparkasse, wenn es Jahre später um die Baufinanzierung geht. Das kann unter Umständen teuer werden, denn die Angebote der Bausparkassen sind nicht unbedingt immer die günstigsten.
Im schlechtesten Fall hast Du einige Jahre lang 70 Euro oder 140 Euro als Prämie kassiert und zahlst dann bei der Finanzierung Hunderte oder Tausende Euro zu viel, weil Du beim Baukredit nur an die Bausparkasse denkst. Sprich bei größeren Finanzierungen grundsätzlich nicht nur mit einer Bausparkasse, sondern auch mit einer Bank oder einem Kreditvermittler. Finanztip empfiehlt die folgenden Vermittler.
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