Beiträge von Galileo


    Hab ich mir schon gedacht, dass ETFs in dem Alter nichts mehr sind. Mein Mann sieht das nicht so. Brauch da noch Argumente.

    Hier möchte ich widersprechen: ETFs kommen sehr wohl noch in Frage. Es geht ja darum, einen Teil des Vermögens des Manns über 10-20 Jahren noch werterhaltend anzulegen. Das geht nur mit Aktienanteil. Richtig wäre, dass eine Anlage in 100% Aktien-ETF ungeeignet ist, wenn von dem Geld schon jetzt eine Pension gezahlt wird. Aber man könnten z.B. 50% in Aktien-ETFs anlegen, das wäre der Teil, aus dem dann ab 80 die Pensionen gezahlt werden, und die anderen 50% in einen Geldmarktfonds oder in Anleihen. Und dann jährlich anpassen.

    Hab ich das richtig verstanden? Das Kind eines Millionärs der nix arbeitet, seine Kohle verprasst und nix für die Ausbildung herausrückt bekommt Bafög. Das Kind der Durchschnittsfamilie mit mittlerem Einkommen und etwas auf der hohen Kante falls die Waschmaschine kaputt geht hingegen bekommt nix? :/

    Vorausgesetzt, der Millionär hat sein Vermögen so geschickt angelegt, dass keine hohen laufenden Kapitalerträge anfallen, z.B. in einer vermögensverwaltenden GmbH geparkt oder (in der Niedrigzinsphase) in thesaurierenden Fonds angelegt oder in Festgeldern, die erst zum Ablauf Erträge einbuchen.

    Wenn laufend keine Versicherungspflicht vorliegt, wären auch freiwillige Beiträge möglich.

    1.404,30 EUR pro Monat wären das Maximum, bei 11 Monaten also 15.447,30 EUR. Durch diese Zahlung würde sich die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze (wahrscheinlich Februar 2026) um ca. 72 EUR (brutto) erhöhen. Die 15.447,30 EUR könnte man steuermindernd in der Steuererklärung unterbringen.

    Sind freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gemeint? Und geht das wirklich, obwohl wie oben geschrieben ab Februar 2024 eine gesetzliche Rente bezogen wird?

    Ich komme auf einen Rentenfaktor von ca. 38 für die Teilkapitalisierung ( (217,10-151,97)/17081*10000), was sehr gut ist und mit neueren Verträgen quasi unerreichbar. Ich würde die Entscheidung davon abhängig machen, ob Du aktuell 17081 Euro (abzüglich der Steuer) gebrauchen kannst bzw. ob Du diese sinnvoll anlegen kannst. Dann würde ich die Auszahlung wählen (was man hat, hat man - ist aber eine persönliche Präferenz). Auch mit der Rente machst Du nichts falsch, wenn Du lieber eine sichere lebenslange Auszahlung haben möchtest. Die entwickelt sich nur häufig nicht mit der Inflation mit, das ist das typische Risiko deutscher Rentenversicherungen. Insgesamt sieht die Situation ja sehr gut aus für das Alter - herzlichen Glückwunsch zur guten Vorsorge!

    Hast du schon einmal mit Aktien vieL Gewinn gemacht und dadurch zu viel Mut bekommen? hast du viel Geld mit Einzelaktien verloren? Wie hast du dich beim investieren gefühlt? Gerne möchte ich ein Artikel darüber schreiben, welche Fehler man vermeiden sollten. Und du darfst mein Experte sein! Ich freue mich über jede Nachricht an sina.osterholt@zeit.de. Danke!

    Die Tragik in Bezug auf gute Geldanlage ist, dass gilt: "Je besser, desto langweiliger". Das hilft journalistisch nun nicht weiter, aber wird dadurch auch nicht falsch.

    Weltweit diversifiziert, kostengünstig, und ohne viele Volten wird Vermögensaufbau und -erhalt am ehesten möglich. Es wäre schön, wenn das im Artikel auch vor käme.

    Ich nehme an, es geht darum, wie das Tablet und der Stift als Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?

    Da Werbungskosten auch vom Brutto abgezogen werden, ist das ganz einfach. Sofern Stift und Tablett ausschließlich beruflich genutzt werden (wie das hier der Fall ist), werden die Kosten abzüglich des 500 Euro Zuschuss angegeben (also z.B. 910 Euro Tablet + 90 Euro Stift - 500 Euro Zuschuss = 500 Euro Werbungskosten). Wird das Tablet z.B. nur zu 50% beruflich genutzt, wäre die Rechnung 910 Euro + 90 Euro = 1000 Euro, davon 50% beruflicher Anteil = 500 Euro, minus 500 Euro Zuschuss, also 0 Euro Werbungskosten.

    Ist das so verständlich?

    greift da eine Grenze da ich ja insgesamt in 23 schon mit Gehalt normal und ausreichend entrichtet habe? Ich verstehe gerade noch nicht ob es von Auszahlung des Bonus im März oder April abhängt (also im Zweifel nur 1 Kalendertag) ob man SV Beiträge entrichtet oder nicht.

    Ja, davon hängt es ab, da mit der Märzklausel die Einmalzahlung unter Umständen dem Dezember des Vorjahres zugeordnet wird. Zur Frage nach der Grenze: Dann geht es darum, ob im Vorjahr die Beitragsbemessungsgrenzen für die verschiedenen SV-Zweige schon mit dem Vorjahresgehalt überschritten wurden (dann wäre die Einmahlzahlung SV-frei), andernfalls wird sich verbeitragt bis zur Höhe der BBG. Da es hier aber keine Wahlmöglichkeiten gibt (sofern der Arbeitgeber bezüglich des Überweisungstermins nicht mit sich reden lässt), würde ich einfach abwarten und schauen, was passiert.

    Vielen Dank für Eure Antworten. Die Günstigerprüfung macht bei mir kein Sinn, Handwerkerrechnungen hatte ich auch keine.

    Also gar keine haushaltsnahen Dienstleistungen? Keine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein? Keinerlei Spende an eine wohltätige Einrichtung? Werbungskosten wirklich unter 1200 Euro/Jahr? Nun denn, hilft ja nichts, die Pflicht besteht nun mal. Und mit dem Bescheinigungsabruf in Mein Elster ist das ja auch recht einfach mit ein paar Klicks in weniger als einer Minute zu machen.

    Und in der konkreten Konstellation ist das ja auch logisch, denn um die Steuer auf die ausländischen Kapitalerträge korrekt berechnen zu können, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt werden.

    Im Falle einer Günsterprüfung schon, aber im Fall von pauschal 25% nicht.

    Dennoch pflichte ich den Vorrednern bei: In dem Fall muss eine vollständige Steuererklärung abgegeben werden. In aller Regel lohnt sich das aber, schon allein aufgrund von Handwerkerrechnungen (z.B. aus den Mietnebenkosten oder für das eigene Haus) etc.

    Na viel Spaß. Ich kenne die Konstellation mit mehreren, gleichzeitigen Arbeitgebern und dem Abstimmen der SV-Beiträge aus eigener Erfahrung und kann nur sagen, dass das System hochgradig komplex und fehleranfällig ist - gerade, weil die Personalsachbearbeiter da häufig wenig Erfahrung mit haben, recht wenig automatisiert ist und es zu vielen, bisweilen schwer zu überblickenden Rückrechnungen kommt.

    Mein Rat wäre, solche Fragen dem Firmenkundenservice derjenigen Krankenkasse zu stellen, die für Dich die rückwirkende Beitragsumverteilung für alle SV-Zweige koordiniert. Dort sitzen meiner Erfahrung nach die Experten in Sachen Mehrfachbeschäftigung und die können Dir dann mitteilen, wie es laufen soll (ggfs können sie auch von dort Korrekturen beim AG anfordern).

    Alles überschüssige in weltweite ETFs und fertig. Natürlich werden die Kurse auch mal einbrechen, ihr habt aber ja genug Zeit und genug Geld auf dem Tagesgeld um das auszusitzen.

    Das hier wäre auch meine Antwort auf die am Anfang gestellte Frage. Es ist immer auch eine Frage des Sicherweise: Selbst wenn die Kurs nun für eine Weile (also immer temporär!) einbrechen oder auch nicht besonders stark steigen sollten, dann heißt das, dass ihr für eure monatlichen Sparraten mehr Fondsanteile bekommt, weil diese temporär billiger sind. Wäre also sogar ideal für euren Fall, bei dem ihr die monatlichen Sparraten hochschraubt und damit automatisch den Aktienanteil erhöht. Wichtig dabei: Kostengünstig, weltweit gestreut, und recht einfach strukturiert.

    Viel Erfolg!

    Die Pachteinnahmen fallen jährlich an und für 2020 sind sie angefallen und erklärt.

    Heißt, der Eröffnungspost hier:

    Ab 2020 hatte ich Pachteinnahmen durch einen Acker. War also Pflichtveranlagt - die Steuererklärung hatte ich entsprechend abgegeben. Die Pacht wurde mir aber bereits 2019 Bar ausgezahlt, obwohl der Acker noch nicht notariell überschrieben war.

    hätte lauten müssen: Ab 2019 hatte ich jedes Jahr Pachteinnahmen, habe sie aber erst ab 2020 in der Steuererklärung angegeben, und die Zahlung in 2019 bisher ohne Deklaration vereinnahmt?

    Ich weiß nicht, was hier zu erwarten ist. Es geht ja dann wohl um zusätzliche Einnahmen, und nicht um im falschen Veranlagungszeitrum deklarierte.

    Um einen Verlustvortrag zu erreichen, müssen noch weitere Werbungskosten eingetragen werden, so sie denn vorliegen. In dem beschriebenen Fall ist das alles, was mit dem Studium zu tun hat (Studiengebühren, Bücher/Computer/Schreibtisch/Apps als Arbeitsmittel, die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Uni, Fahrkosten für Exkursionen, die Miete der Studentenwohnung und Fahrkosten für Familienheimfahrten sofern die Wohnung dort nur eine Zweitwohnung ist, Umzugskosten, ...). Da geht eine Menge, allerdings gibt es auch weitere Einschränkungen. Einfach mal in diese Richtung einlesen.

    Um die Erbschaftssteuerfreibeträge zu nutzen, möchte ich meine Tochter an meiner KG Beteiligung als Erbe einsetzen,

    meine Enkel - ihre Kinder - mit dem Freibetrag auch. Das Handicap ist, daß das FA nach über 2 Jahren noch immer nicht

    den Steuerwert des KG Anteils festgesetzt hat. Hat jemand diesen Fall erlebt und wie dieses in seinem Testament formuliert?

    Wobei es auch üblich ist, dass das Finanzamt Vermögenswerte erst dann konkret beziffert, wenn der Erball/Vermögensübertrag eingetreten ist und daher konkret ein Bescheid zu erteilen ist. Bisweilen werden Beträge auch erst dann festgesetzt, wenn sie klar die Schwelle des Freibetrags überschreiten.

    Darüberhinaus pflichte ich den Vorrednern bei, dass hier eine Beratung durch einen Steuerberater (und für die Formulierung im Testament: Notar) angeraten ist.

    Ja, das gilt auch für die Schwiegertocher eine Generation weiter.

    Quelle: GrEStG § 3

    Von der Besteuerung sind ausgenommen:

    6.

    der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind ... . Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;

    Ich bin selbst gegenüber Versicherungen kritisch eingestellt, aber aus dem Beispiel geht doch klar hervor, dass es einen Vorteil haben kann, wenn man einen persönlichen und von der Versicherung unabhängigen Makler an der Hand hat, der sich kümmert - und zwar auf der Seite des Kunden und ohne zusätzliche Kosten. Ja, man kann das Beispiel als unwahrscheinlich bezeichnen oder mit Details auseinander nehmen, aber letztlich bleibt es dabei, dass Makler hier (wenn sie gut sind und sich kümmern) einen Mehrwert liefern können (und sei es auch nur, dass der Schaden direkt reguliert wird, und die Eltern nicht eine mehr als ein Jahr laufende Klage am Hals haben, die auch emotional belastet, selbst wenn sie über die Versicherung reguliert wird). Ich denke, dass wir das auch wertschätzen sollten bzw auch diese Sichtweise zulassen sollen. Die Welt besteht nicht nur aus schwarzen Schafen. Nur für etwas mehr Balance in diesem Faden. Und noch als Zusatz: Dass Versicherungsmakler natürlich die Forenregeln einhalten müssen (sprich ein Impressum anfügen, etc) steht außer Frage.