Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?
Ehrlich gesagt finde deine Einstellung befremdlich. Natürlich gibt es Regeln für Verträge, bei deren Nichteinhaltung Verträge rechtswidrig/nichtig/etc. sein können oder einem Vertragspartner Schadensersatz zusteht. Aber grundsätzlich gilt in unserem Land einerseits Vertragsfreiheit (jede Person/Unternehmen etc. hat das Recht, mit jeder anderen Person/Unternehmen etc. Verträge abzuschließen), andererseits haben Verträge für die Vertragspartner eine Bindungswirkung. Wenn einem nachträglich auffällt, dass der Vertrag für einen selbst nachteilig ist (sei es, weil man erst nach Vertragsabschluss die Kosten ordentlich durchrechnet, oder sei es, weil man zukünftige Entwicklungen falsch vorhergesehen hat), dann ändert das nichts am geschlossenen Vertrag. Deshalb würde selbstverständlich kein Gericht dem Unternehmen Schadensersatz zusprechen, nur weil der Kunde die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nutzt.
Außerdem beruhen sowieso praktisch alle Verträge zwischen Unternehmen und Endkunden auf Mischkalkulationen: Das Unternehmen muss mit den Einnahmen die variablen Kosten (hier z.B. die Gasmenge) und die fixen Kosten (ggf. Leitungen, Personal, Marketing etc.) bezahlen. Mit einem Kunden macht das Unternehmen dann Gewinn, bei anderen Kunden eher Verlust. Aber (fast) niemand käme als Unternehmer auf die Idee, von den Kunden nachträglich Geld zu fordern, weil er sich bei Vertragsabschluss verkalkuliert hat.