Beiträge von 1234huhu2020

    Eine ähnliche Frage stellt sich mir auch demnächst.

    Ich habe aktuell einen laufenden Stromvertrag (Ökostrom), der Mitte April ausläuft, falls ich nicht rechtzeitig sechs Wochen vor Ablauf kündige.

    Falls ich nicht kündige verlängert er sich um ein Jahr, dann bis 04/2023

    Enthalten ist eine Preisgarantie bis 09/2022.

    Nachdem er nach aktuellen Preisen sehr günstig ist: gut 27 Cent/kWh bin ich unsicher, was ich machen soll.

    Nicht kündigen: Dann ist es für den Moment auf jeden Fall ein guter Deal.

    Wenn die Preise sich allerdings wieder stark normalisieren, wäre es schlecht für mich, da die Konditionen vor knapp einem Jahr eigentlich nur wegen des exorbitanten Bonus attraktiv für mich waren.

    Kündigen: da muss ich aktuell wohl mit 30+x Cent/kWh rechnen....

    Was meint Ihr?

    Auch noch ein Nachtrag von mir: Es gibt durchaus Anbieter, die zwar deutlich mehr als die von mir im letzten Jahr bezahlten 5,x Cent/kWh nehmen, aber auch deutlich weniger als 13-18 Cent/kWh!

    Siehe z.B. https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/

    Achtung: Einige Preise scheinen nicht mehr zu stimmen, ggf. halt ein paar Homepages aufrufen und einen passenden suchen.

    Ich bin auch am Überlegen, ob ich präventiv schon mal einen neuen suche... nicht das demnächst alle günstigen weg sind.

    Ja, der ist von mir ;)

    Mittlerweile habe ich Post von den SWM erhalten mit der Info, dass ich ab nächster Woche in der Grundversorung bin.

    Der Preis ist aktuell tatsächlich noch sehr in Ordnung: 5,7 Cent/kWh und 130 EUR/Jahr Grundgebühr (war dem Schreiben beigefügt).

    Allerdings: Im Internet ist die Preiserhöhung der SWM mittlerweile auch bereits angekündigt und ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten 1-3 Wochen Post erhalte und mir die Erhöhung offiziell mitgeteilt wird. Wie sie genau aussehen wird... keine Ahnung.

    Dann habe ich wahrscheinlich 4-6 Wochen Zeit bevor diese in Kraft tritt und muss mir auch einen neuen Versorger suchen.

    Das Ding mit der Grundversorgung ist, dass du keine Preisgarantie hast. D.h. die können jederzeit erhöhen, was sicher auch passieren wird. Wenn sie erhöhen, kann es passieren, dass die Erhöhung schneller kommt als du zu einem anderen Anbieter gewechselt bist.

    Ja, dass sie jederzeit erhöhen können ist mir bewusst.

    Allerdings müssen sie das auch in der Grundversorung 4 (oder sogar 6?) Wochen vorher ankündigen, was mir ggf. reicht um mir rechtzeitig einen neuen Tarif bei einem anderen Anbieter zu suchen.


    Was passieren kann: wirst evtl. für Zwischenabrechnung/ablesung bzw. unterjährige Rechnung nochmal mit 10-50€ je nach Versorger zu Kasse gebeten, wenn du wechselst.

    Ja, es schaut so aus: da steht "unterjährige Abrechnung: 18,25 EUR" und die selben Kosten für eine "Zwischenabrechnung". Wobei in den AGBs etwas von "auf Wunsch des Kunden" steht. Ich würde daher sogar davon ausgehen, dass mich das nicht betrifft, da ich einen solchen Wunsch sicher nicht äußern werde und IMHO eine Abrechnung wegen Anbieterwechsel etwas Anderes sein sollte.

    Hallo zusammen,

    ich wohne bei München und habe vor ca. 2 Monaten meinem aktuellen Anbieter zum Ablauf des ersten Vertragsjahres Mitte November gekündigt. Das mache ich jedes Jahr und normaler Weise suche ich mir dann einfach einen neuen Anbieter.

    Aufgrund der bekannten aktuellen Preisentwicklung beim Gas sind allerdings jetzt alle Angebote massiv teurer.

    Jetzt habe ich mir den aktuellen Tarif in der Grundversorgung der SWM angesehen und der ist aktuell im Vergleich noch extrem günstig: 5,75 Cent/kWh und 98 EUR/Jahr.

    Wenn ich jetzt einfach nichts mache, lande ich ja automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung mit o.g. Preisen, oder? Spricht etwas dagegen oder übersehe ich etwas?

    Ich gehe sehr davon aus, dass die SWM die Preise demnächst auch anpassen, aber dann kann ich ja immer noch schauen, wohin ich wechsele.

    So weit ich weiß müssen sie die Änderung ja auch 6 Wochen vorher ankündigen und damit sind in jedem Fall schon ein paar Wintermonate mit hohem Verbrauch rum ;)

    Danke für Meinungen und Hinweise.

    Guten Abend zusammen,

    ich suche überall und finde nichts... evtl. kann mir von Euch jemand helfen:

    Wo finde ich meine aktuelle Risikoklasse bei Smartbroker?

    Wird die online irgendwo angezeigt?

    Kann ich es zur Not ausprobieren: Order starten... wann werde ich da ausgebremst, falls meine Klasse nicht zur Order passt?

    Ich habe das Formular mit dem man die Klasse ändern kann gefunden und auch abgesendet, nur habe ich keine Ahnung, ob es schon bearbeitet wurde.

    Danke Euch :)

    Lange Oog Es geht nicht um einen Wechsel der Versicherung, sondern um die Frage, ob man bei der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.

    Man findet zwar jede Menge Infos dazu, dass man so bald man 1 Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze ist ab da freiwillig versichert ist (da bekommt man ja auch ein Schreiben, dass man alternativ in die PKV wechseln darf) allerdings habe ich bisher nichts Konkretes gefunden, ob man, wenn man wieder unter der Grenze verdient (im meinem konkreten Fall: Teilzeitstelle) dann auch wieder als pflichtversichert gilt.

    Das ist in sofern spannend, als das man als GKV Pflichtversicherter auf Mieteinnahmen keine Beiträge zahlen muss... als freiwillig versicherter müsste man nach meinen Erkenntnissen ;)

    Dass man das außerdem so einfach an der Gehaltsabrechnung sieht hatte ich auch nicht auf dem Schirm: Beitragsgruppenschlüssel (s.o.).

    Referat Janders Ist nicht mega wichtig... neugierig bin ich schon, wo dieser "Wechsel" des Status in der GKV geregelt ist ;) (SGB IV, Paragraph 28 ist glaub' nicht der richtige)

    Danke in jedem Fall!

    Wow, ich suche schon den ganzen Abend das Internet rauf und runter und hier habe ich es nun tatsächlich gefunden?

    D.h. wenn man als Angestellter über die Beitragsbemessungsgrenze kommt ist man freiwillig gesetzlich versichert (so weit so klar) und bekommt ja auch einen Hinweis, dass man sich theoretisch privat versichern könnte.

    Und dann: Wenn man in einem Jahr wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, ist man tatsächlich wieder ganz normal (und entspannt) pflichtversichert?

    Das habe ich nirgendwo gefunden, überall so halbe Andeutungen oder schwurbelige Aussagen.

    Gibt es dazu noch irgendwo eine Quelle? Referat Janders

    Vielen tausend Dank! :thumbup: