Beiträge von Ozymandias
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Ist richtig. Bei der Robert Bosch Stiftung GmbH gehören die Anteile ca. 94% des gesamten Unternehmens aber zwangsläufig diversen Privatpersonen. Einfach mal im Bundesanzeiger nachschauen, hatte ich vor einiger Zeit gemacht. Es ist eine GmbH, die stiftungsähnlich ist.
Die Personen scheinen alle seriös und wohlhabend zu sein. Was würde hier aber passieren, wenn die Personen es nicht wären. Dann wäre dieses Konstrukt eher gefährdet. Im Anbetracht der Größe von ca. 40-50 Milliarden Vermögen natürlich unwahrscheinlich. Ein Gesellschafter mit Millionenschulden kann diese nicht in den Abgrund reißen, aber würde man die gleiche Konstruktion bei einem Vermögen von 2-10 Millionen verwenden, könnte ein Pleitier das gesamte Konstrukt und Unternehmen gefährden.
Der Kernpunkt ist, eine Stiftung gehört sich selbst. Eine GmbH muss immer irgendjemandem anders gehören und ist oftmals am Ende irgendwo Privatvermögen einer Privatperson.
Der Familienverein ist eine bessere Alternative für kleinere Familienvermögen im Bereich von 2-10 Millionen Euro Vermögen. Aber auch hier benötigt man mehrere Personen und schafft damit mehr Konfliktpotenzial als bei einer echten Familienstiftung.
Noch ein Vorteil der Familienstiftung:
Keine Wegzugsteuer. Die Stiftung muss allerdings aus dem Inland verwaltet werden. Bei reinen Holdings reichen dazu 1-3 Tage im Jahr. -
Einen der größten Vorteile noch vergessen:
Die Familienstiftung ist so ziemlich die einzige Rechtsform, der eine Scheidung automatisch nichts anhaben kann.
Unternehmer mit jeder x-beliebigen Rechtsform beibt nichts anderes übrig, einen Ehevertrag auszuhandeln (wie romantisch) oder den Zugewinn zu bezahlen.
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Achim Weiss wollte vor langer Zeit mal einen Erfahrungsbericht zu meiner Familienstiftung hören, hat das Forum aber mittlerweile verlassen.
Ich kann gerne jede allgemeine Frage zu Familienstiftungen beantworten, bei individueller Rechts- oder Steuerberatung ist aber leider keine konkrete Antwort möglich.
Das Stiftungsrecht sollte bundesweit vereinheitlicht werden, ist aber immer noch stark von den Landesbehörden geprägt. Berlin und Bayern haben hohe Kapitalanforderungen. RLP ist eines der freundlichsten Bundesländer um eine Stiftung zu gründen, geht dort teilweise auch innerhalb von 4 Wochen.
Neben Stifterreife ist folgende finanzielle Vorgehensweise optimal:
Man hat eine Einzelaktie mit hoher Rendite (mehrere Hundert Prozent Gewinn) im Depot. Damit kann man die Stiftung gründen durch Übertrag. Die Aktie kann man dann mit ca. 0,8% Steuer verkaufen anstatt von 25% Abgeltungsteuer.
Stiftungsberater verlangen in der Regel rund 15k Honorar für die Gründung einfacher Familienstiftungen.
Die meisten Stiftungsbehörden verlangen mindestens 2 Vorstände. Mehrere Gremien verursachen in der Regel nur Kopfschmerzen.
Eine Familienstiftung benötigt nur eine einfache EÜR und einen kleinen Stiftungsbericht pro Jahr. Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen. Das schwierigste für mich war ein passendes Bankkonto zu finden, da viele Banken keine Konten für Stiftungen anbieten. Volksbank, Sparkasse, GLS, Wise sind hierfür Möglichkeiten. LEI und Transparenzregistereintrag sind notwendig. Notar ist für die Gründung generell nicht notwendig.
Erbersatzsteuer wird oftmals als Nachteil genannt, diese dürften die meisten Stifter aber nur einmal im Leben erleben, maximal 2 mal, da alle 30 Jahre. Der Freibetrag beträgt 800k.
Diese kann in Raten abbezahlt werden. Umgerechnet sind das im Maximalfall (Multimillionenvermögen mit Maximalsteuersatz Erbschaftsteuer 30%) bei jährlicher Ratenzahlung zzgl Zinsen nach derzeitigen Steuerregeln etwa 1-1,5% pro Jahr. Bitte hier nicht totschlagen, habe den Wert aus der Literatur leider vergessen. Wenn man von 6-8% Rendite pro Jahr ausgeht, ist das langfristig allerdings vertretbar.
Hat man Betriebsvermögen oder macht man aus seiner Stiftung eine Bank oder ein Wohnungsunternehmen mit 301 Wohnungen oder eine Doppelstiftung mit Betriebsvermögen Ping-Pong kann man die ggf. vollständig Erbersatzsteuer vermeiden, ebenso mit einer liechtensteinischen Stiftung.
Eine Stiftung kann auch eine weitere Familienstiftung gründen. Mein persönlicher Plan sieht derzeit die Gründung von 9 weiteren Familienstiftungen vor - mit einer Einzelaktie mit mehreren Hundert Prozent Gewinn. Das ergibt insgesamt 8 Millionen, die nicht unter die Erbersatzsteuer fallen. Ggf. kann mit KI das ganze auf 100 Familienstiftungen gesteigert werden. Aber das ist Zukunftsmusik.
Manche Unternehmer nutzen die Familienstiftungen auch, um dort Patente/Lizenzen/Autos für ihre GmbH zu parken. Die GmbH kann diese Betriebsausgaben zu 30% absetzen, die Stiftung muss diese aber nur mit 15% versteuern. Ersparnis 15% nominal.
Alle Ausschüttungen an Destinatäre, die über dem Grundfreibetrag liegen müssen aber prinzipiell mit 25% versteuert werden. Hier gewinnt man also nur Zeit und spart nicht unbedingt viel Steuer. Teileinkünfteverfahren für Destinatäre ohne Entscheidungsgewalt mal außen vorgelassen.
Für Familien kann das ganze auch theoretisch noch sozialversicherungsrechtlich Vorteile ergeben:
Die Stiftung und ihr Einkommen muss außerhalb der bekannten 10 Jahre nach Gründung nicht für Pflege oder sonstiges geopfert werden. Hier gibt es zu viele Konstellationen um alles genau zu beleuchten.
Generell muss die Stiftung auch nicht unbedingt mit sehr hohem Vermögen gegründet werden, sondern kann auch als Vehikel zum Vermögenaufbau benutzt werden. Hier wird oftmals ein Buch von Nikolaus Braun als Negativbeispiel angeführt, wo ein Multimillionenvermögen "feststeckt".
Bei einer kleinen Familienstiftung mit 2 Vorständen hängt der Erfolg und das Überleben der Stiftung eben von den Qualitäten der Vorstände ab, eine Stiftung kann auch pleite gehen. In Deutschland sind in der Historie viele Stiftungen durch Kriege und Währungsreformen kaputt gegangen. Wie viele andere Vermögen aber auch. Ist ein allgemeines Lebensrisiko.
Nur ein grober Überblick, gerne Fragen zu allem stellen, ich versuche alles zu beantworten.
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Wenn einem als Stifter die Anlagerichtlinie nicht gefällt, kann man einen kleinen Umweg gehen.
Die Stiftung gründet eine GmbH - der Stifter lässt sich zum Geschäftsführer machen und kann wieder (zum Teil) anlegen wie er will. Das ganze Vorhaben muss man aber natürlich zuerst durchbekommen, aber prinzipiell wäre das ein Weg.
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Mich würde auch mal interessieren, was passiert, wenn ich, sagen wir mal 10 Jahre eingezahlt habe, und dann 2 Jahre vor der eigentliche Rente aufhöre zu arbeiten. Läuft das Depot dann weiter ohne dass ich einzahlen darf? Die Rechner die ich bisher gefunden habe, gehen alle davon aus, dass man exakt bis zum Auszahlpunkt auch einzahlt
Mit Vollendung des 67. Lebensjahres endet bei beiden neu aufgenommenen Personengruppen die Förderberech-
tigung, da dann der Aufbau einer privaten Altersvorsorge abgeschlossen sein sollte.Man sollte weiter einzahlen können, Förderung kann aber entfallen. Ggf. Selbständigkeit anfangen.
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Können eigentlich auch Rentner mit Jobs die Prämien abgreifen?
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Meiner Frau passiert, allerdings als Geschädigte:
Jugendlicher läuft meiner Frau unvermittelt vor das Auto. Meine Frau war vorschriftsmäßig unterwegs und er hatte wohl auf sein Smartphone geschaut. Verschulden also beim Fußgänger.
Letztlich ist am Auto ein Schaden in Höhe von ca. 10.000 € entstanden. Wurde von der Familienhaftpflicht des Jugendlichen bezahlt.
Und jetzt kommt noch der Hauptpunkt:
Ein guter Tarif mit Forderungsausfalldeckung zahlt auch wenn der Schädiger keine Privathaftpflicht hat, den Schaden aber auch nicht selber begleichen kann.
Das kann z.B. ein Tourist sein, Privatinsolvenzler, Obdachloser oder Neueingereister, der vielleicht erst nach 1-2 Jahren in Deutschland auf die Idee kommt, eine Privathaftpflicht abzuschließen.
=> Es gibt viele mittellose die einen schädigen können, auch davor schützt eine (gute) PHV.
Forderungsausfalldeckung hat aber nicht jeder Tarif.
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Wir haben aber bereits ein all-inklusive soziale Absicherung. Egal ob man sein leben lang krank war, faul war oder sein Geld verzockt hat (außerhalb von Riester kann man das eben auch), bekommt man die Grundsicherung.
Daher halte ich dieses Argument für nicht stichhaltig. Wer unbedingt seine 30-50k in Riester verzocken will, sollte dies tun dürfen. Wir brauchen keine Oberbeamte, die Finanzprodukte aus dem Katalog entfernen.
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Gibt auch ganz einfache Steuerstrategien:
Einfach mal 1-2 Jahre auswandern und dort alle Kapitalerträge realisieren. Da freuen sich auch die Erben, denn Erbschaftsteuer fällt auch auf unrealisierte Kapitalerträge an, die dann zusätzlich mit der Abgeltungsteuer versteuert werden müssen. Wenn man keine Unternehmen mehr hat, ist das auch nahezu problemlos möglich. Mit dem Kiss-Plan rennt man aber auch voll in die ETF-Wegzugsteuer, die das ggf. verhindert. Tja. Doch nicht so lohnenswert auf Dauer.
Mir scheint hier aber alles eher weniger durchdacht zu sein, wenn man mit 5 Millionen immer noch Teilzeit arbeiten muss/möchte.
{möglicherweise herabwürdignde Formulierung durch Mod redigiert} -
Bei einem 5 Millionen Gemeinschaftsdepot rennt man m.E. fast immer in Probleme.
Wer wie viel verdient hat, wurde hier nicht gesagt. Güterstand unbekannt. Spielt keine Rolle. Ehepartner haben nur 500k Freibetrag. Ggf. hat man einen Depotvertrag um das Problem zu umgehen, dann kann man auch gleich zwei Einzeldepots führen.
Das Steuerrecht interessiert sich halt nicht für irgendwelche ideelen partnerschaftlichen Ideen.
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Man sollte als erwachsener Bürger in alle börsengehandelten Finanzprodukte für seine Altersvorsorge investieren können. Dieser paternalistische Erziehungswahn der Besserwisser-Politiker wird wohl nie aufhören.
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Gute Unternehmer sind halt oftmals keine guten Anleger. Ja das Prinzip ist einfach und es funktioniert auch relativ gut und ohne Verwaltungsaufwand. Damit fliegt man selten auf die Schnauze, aber man lässt halt über seine Lebensdauer locker mehrere Millionen liegen.
Ich habe mein Vermögen nur durch Finanzgeschäfte erwirtschaftet und werde, wenn mein nächster Biotech-Deal klappt einfach mal 10 Familienstiftungen raushauen. Das Gegenteil von Kiss und ETFs. Macht mehr Spaß und mehr Geld.
10x800k Erbschaftsteuerfreibetrag. 10x5k Körperschaftsteuerfreibetrag = jedes Jahr 10x120k steuerfrei mit Einzelaktien verdienen.
Ja man bekommt das Geld aus Familienstiftungen auch nur mit 25% Abgeltungsteuer raus. Man kann sich aber einfach Geld gegen Zinsen leihen und zurückzahlen, wenn man im Privatvermögen wieder mehr Geld verdient hat. So schafft man Generational Wealth für Jahrtausende. Beim Kiss-Prinzip reicht ein Kunststudent-Pulverschniefer und die 5 Millionen sind futsch.
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Hallo Ozymandias,
hier würde ich gern noch einmal nachfragen. Ich hatte den Vertrag direkt bei der DWS abgeschlossen, ohne Vermittler. Daher fühle ich mich auch etwas allein gelassen und bekomme beim Anruf bei der DWS nicht wirklich eine verwertbare ehrliche Auskunft (die wollen ja weiter verdienen). Im Vertrag steht Tarif: 50% Bonus.
Kann ich da noch etwas machen, um es günstiger zu bekommen? Ich hatte vor Jahren mal nachgefragt, jedoch ist das wohl der Standard. Ist damit Ihr letzter Satz gemeint, 50% gibt es beim besten Anbieter? Das hätte ich gern erklärt, stehe auf dem Schlauch. Danke schon einmal.
"50% unserer Bestandsprovision ab 25.000 EUR Volumen" bei google suchen.
Viele Anbieter geben 100% auf den Ausgabeaufschlag, früher wurden auch die Depotgebühren erlassen. Dieser eine Anbieter gibt etwas von der Bestandsprovision ab, aber erst ab 25k Volumen.
Damit kann man paar Zehnerle pro Jahr sparen.
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Bei der DWSTopRente kann man ggf. den Vermittler wechseln und ein paar Euro im Jahr sparen.
50% unserer Bestandsprovision ab 25.000 EUR Volumen gibt es bei dem besten Anbieter m.W derzeit.
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Ist richtig, dass es rechtlich keine Überversicherung in der BU gibt.
Die Versicherer versichern in der Praxis ohne Nachweise aber auch nicht jedes Gehalt und wollen gerne wissen, ob es noch andere Versicherungen gibt. Man kann also leider nicht 10x3k versichern und dann wegen Champagnersucht BU werden.
Ich finde bis 60 reicht, danach werden die Versicherungen auch richtig teuer, wenn man bis 67 versichert. Man kann sich mit Krankengeld, Arbeitslosengeld und ggf. EM-Rente oder Altersrente wegen Schwerbehinderung noch ins Ziel retten. Bis dahin hat man hoffentlich auch genug Ersparnisse, dass man ohnehin Sorgenfrei leben kann.
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Da gab es vor einiger Zeit Ermittlungen wegen Whatsabb Gruppen und sog. Sticker. Einfach dazu suchen. Da wurden auch Verfahren gegen Unbeteiligte eingeleitet nur weil man in irgender Gruppe war, die damit aber nichts zu tun hatte.
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Fremde Leute lieber im Restaurant/Bar treffen, nicht gleich nach Hause einladen...
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Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des Bundessozialgerichts am 22. Januar 2026 für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen (Aktenzeichen B 6a/12 KR 14/24 R).
Die beitragsfreie Familienversicherung ist als Maßnahme des sozialen Ausgleichs nur dann gerechtfertigt, wenn der Familienangehörige gegenwärtig und in absehbarer Zeit schutzbedürftig ist und auch bleibt. Sie wird deshalb nur durchgeführt, wenn das Gesamteinkommen des Familienangehörigen "regelmäßig im Monat" unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt (2021: 470 Euro). Zwar dürfen Rentner jederzeit wählen, ob sie ihre Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente in Anspruch nehmen und auch die Dauer des Teilrentenbezugs frei bestimmen. Die so begründete Einkommenssituation muss allerdings eine gewisse Stetigkeit und Dauer im monatlichen Rhythmus aufweisen. Daran fehlt es, wenn die Teilrente nur wenige Monate beansprucht wird. Die von der Krankenkasse zu treffende Prognose über die Einkommensentwicklung des Familienangehörigen hat sich bei Teilrenten an einem längeren Zeitraum, in der Regel von zwölf Monaten zu orientieren.
Der Gesetzgeber hat die Vorschrift über die Familienversicherung ab dem 1. Januar 2026 neu gefasst und zum "Schutz der Solidargemeinschaft" Rentnern den Zugang zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung über die Wahl einer Teilrente nunmehr gänzlich verschlossen, unabhängig von der Dauer des Teilrentenbezugs.Die Gerichte in Deutschland haben langsam auch Lack gesoffen, wenn selbst einfachste Gesetze nicht mehr gelten, nur weil einem das Ergebnis nicht gefällt.