Beiträge von Kater.Ka

    Hallo Invest3001 , willkommen im Finanztip-Forum.

    1. Wenn eine Firma einen Aktiengang vollzieht: Werden die Aktien immer an nur einer bestimmten Börse gehandelt oder bekommt jede Börse gleiche Anteile zum verkaufen? Und wie wird das entschieden?

    Das läuft etwas anders. Vor der eigentlichen Börseneinführung findet ein Bookbuildung statt, bei dem man ggf. (bieten nicht alle Depotanbieter an) sagen kann ich möchte x Aktien zu maximal y € zeichnen. Wenn zu dem Preis zugeteilt wird bekommt man dann welche. Die eigentliche Börseneinführung ist dann i.d.R. an einer Börse mit der Feststellung des ersten Kursen. Später kann dann grundsätzlich überall gehandelt werden, sofern die Aktie im Handelsspektrum der jeweiligen Börse ist.

    2. DAX & MSCI Index: Wie oft und wann werden die im DAX beinhalteten Unternehmen aktualisiert? Dies könnte doch theoretisch täglich passieren, dass Rang 40 auf Rang 41 rutscht und raus ist oder? Wie schaut es bei MSCI aus?

    DAX viermal jährlich. https://de.wikipedia.org/wiki/DAX#Unternehmen_im_DAX

    Bei der MSCI-Familie in das jeweilige Handbuch schauen. Im Falle des MSCI World viermal jährlich (s.S.3) https://www.msci.com/documents/1019…a4-43fcb5bd6523

    3. Beispiel ETF: 3 Firmen mit je 50%, 30%, 20% Anteile und der ETF kostet 100€. Bei einem Invest werden dann vom Broker für 50€ Aktien der Firma A gekauft (30€ Firma B und 20€ Firma C) korrekt? Was passiert wenn eine Aktie von Firma A jedoch gerade 100€ kostet; kann dann ein 50%iger Anteil der Firma A Aktie gekauft werden oder sind nur volle Stücke möglich?

    Der Index wird relativ abgebildet, d.h. vom gesamten Kapitel, das in diesem ETF angelegt ist, werden 50% in Aktien der Firma A angelegt.

    Besseres Beispiel: Der ETF habe ein Volumen von 100 Millionen USD und Apple hat 4,5%. Dann werden 4,5 Mio. USD in Apple angelegt. Bei aktuell 147 USD sind das rund 30.612 Stück. Wenn Du dann einen Anteil von 100 USD besitzt gehört Dir ein Millionstel davon, also z.B. 0,03 Apple Aktien

    Die Rundungen spielen im Fonds keine Rolle.

    4. Zum Beispiel bei 3.: Wenn nun Firma C aus dem Index rutscht, werden alle Aktien von Firma C aus dem ETF verkauft. Was passiert dann mit meinen 20€?

    Auch hier gilt das Relativprinzip. Mit den 20 Euro wird eingekauft. Aus 50/100 in Aktien A werden 50/80 , entsprechend aus 30/100 in Aktie B dann 30/80. Es stecken dann 62,50 € von Aktie A drin, der Rest in Aktie B.

    5. Zum Beispiel 3&4: Wenn nun Firma D in den Index kommt, werden entsprechend Aktien von Firma D gekauft. Mit welchem Geld passiert dies? Das Geld aus dem Verkauf von Firma C und Preis von Firma D passen ja nicht zwingend zusammen.

    Genau umgekehrt wie bei 4. Es werden so viele Aktien von A und B verkauft, dass damit die Aktien von C im richtigen relativen Anteil gekauft werden.

    6. ETF TER/Gebühr: Wie oft ist diese Gebühr fällig? Sollte diese in meinem Beispiel 1% sein, wäre mein Invest in den Beispiel ETF nur noch 99€ und somit hätte ich keinen vollen Anteil mehr, sondern nur noch 0,99 Anteile vom ETF. Korrekt?

    Das Entgelt wird täglich anteilig dem Fondsvermögen entnommen. Der Anteil ist immer noch da, er ist nur weniger wert.

    7. Dividenden im Beispiel ETF: Sollte FIrma A nun 1€ Dividende auszahlen, von der ich 50% Anteil habe (Aktie kostet ja 100€ und ich habe nur 50€ investiert). Bekommt man dann 0,50€ Dividende oder gar nichts? Darüber hinaus die Frage: Bei einem ausschüttenden ETF bekommt man es direkt aufs Verrechnungskonto ausbezahlt; wo landet es beim thesaurierend? Kaufe ich dann praktisch 0,005 Anteile des Beispiel ETF für 0,50€ nach?

    ETF haben üblicherweise einen Net Total Return-Ansatz . Dann bekommt man über den Index die Dividende abzüglich Quellensteuer einberechnet. Der Thesaurierer kauft dafür neue Aktien, da durch die Ausschüttung die Aktie an Wert verloren hat, und stellt damit das alte Verhältnis wieder her. Beim Ausschütter bekommt man die Dividende ausbezahlt, wodurch der NAV des ETF am Ex-Tag um diesen Wert (theoretisch) zurückgeht.

    8. Steuern: Sollte der Wert des Beispiel ETF von heute auf morgen von 100€ auf 10.000€ steigen (unrealistisches Beispiel). Müssten erst Steuern bezahlt werden, sobald ich diesen für 10.000 verkaufe und wenn ich ihn behalte zahle ich noch keine Steuern. Korrekt?

    Genau, so wünschen wir uns das.

    9. Steuern: Sollte mein Beispiel ETF (ich besitze ein Anteil von 100€) in Summe 10.000€ Dividende auszahlen (unrealisitisches Beispiel) und ich diese ausschüttend angelegt habe, sind sofort auf die 10.000€ Steuern fällig. Wenn es thesaurierend ist und die 10.000€ in 100 neue Anteile zu je 100€ investiert wird, dann zahle ich noch keine Steuern bis ich den ETF verkaufe. Korrekt?

    Ausschüttung richtig insoweit diese Dividende 1:1 in die Ausschüttung geht.

    Die Beschreibung des Thesaurierers ist falsch. Du hast weiterhin einen Anteil, nun aber zu 10 T€. Davon zahlst Du am kommenden 02.01. und in den Folgejahren Steuern auf die Vorabpauschale, beim Verkauf Steuern auf den Gewinn ./. der Summe der angefallen Vorabpauschalen.

    Keine Fragen mehr?

    In der Vergangenheit wurde hier immer mal wieder nach (Dividenden-)ETF mit hohen Ausschüttungen speziell als Einkommensquelle für den Ruhestand gefragt. Ich habe dann eher knapp ablehnend geantwortet mit dem Hinweis darauf, dass man zumindest in letzter Zeit damit gegenüber dem breiten Markt hat Rendite liegen lassen und dies dementsprechend keine zu bevorzugende Anlage ist. Da wir im letzten Monat etliche Anfragen hatten habe ich mich ein wenig intensiver damit beschäftigt. Ziel war es anhand von konkreten Produkten die pauschale Aussage zu erhärten oder zu dementieren.

    Vorbemerkung zu Ausschüttungen / Dividenden

    Die Ausschüttung / Dividende einer Aktie / eines Fonds/ETF ist keine Qualitätsaussage. Eine Vergleichbarkeit bringt nur die Rendite über lange Zeit, diese setzt sich aus der Kurssteigerung und den ggf. erfolgten und wieder angelegten Ausschüttungen zusammen.

    Angesichts der dramatisch gesunkenen Transaktionskosten ist die Notwendigkeit des Verkaufs beim Thesaurierer bzw. der manuellen Wiederanlage bei Ausschütter mMn vernachlässigbar. Steuerlich ist zu beachten, dass in D die Ausschüttung voll versteuert wird, bei einer Entnahme nur der Gewinnanteil.

    Viele Dividendenstrategien lehnen sich an die Verhältnisse in den USA an. Dort gibt es die Möglichkeit innerhalb eines Altersvorsorgevermögens bereits vor dem Regel-Ruhestand die Dividenden steuerfrei zu erhalten. Daher macht dort für die „jung in Rente“-Fraktion es durchaus Sinn auf hohe absolute Ausschüttungen zu schauen.

    Produktauswahl

    Als Benchmark habe ich die beiden Vanguard-Standards genommen, zusätzlich die High-Dividend-Variante. Dazu habe ich dann über die Produktsuche bzw. Bestenlisten bei JustETF bzw. ExtraETF Dividenden- / Qualitäts- bzw. Yield-Produkte gesucht. Analog habe ich die Dividenden-ETF-Sendungen von Echtgeld.tv ausgewertet sowie eine Untersuchung des European Dividend Growth Investors, die allerdings einen anderen Fokus hat. Produkte, die sich auf einen Markt beziehen, also z,B, US, Europa, EM wurden grundsätzlich nicht betrachtet, mit Ausnahme von drei Produkten auf US-Werte sowie einem Sektor-Investment auf den Immobilien-Sektor.

    Ferner hatte ich über Morningstar gemanagte globale Dividendenprodukte über 10 Jahre ausgewertet, davon habe ich eines mit aufgenommen.

    Methodik

    Bei den Produkten wurde jeweils über die Chartdarstellung von JustETF die Performance mit/ohne Ausschüttung ausgewertet sowie ebenfalls aus JustETF die Ausschüttungsrenditen für die Jahre 2018-2021 abgelesen. Das Ganze habe ich dann als Diagramm Rendite vs. Ausschüttung dargestellt.

    Ergebnis

    Im Grundsatz wird das Vorurteil bestätigt, dass hohe Renditen und hohe Ausschüttungen nicht zusammenpassen, d.h. die ETF mit den höchsten Ausschüttungen liegen bei der Rendite eher zurück. Zumindest im Auswertezeitraum konnte man mit einzelnen Produkten eine ähnliche Rendite wie bei der Referenz, den beiden Vanguards erzielen, dabei jedoch eine höhere Ausschüttung erhalten. Man hätte dabei auch Produkte haben können, die im Bereich einer „3%-Regel“ liegen.

    Disclaimer

    Die Ergebnisse basieren auf einer relativ kurzen Anlagezeit und können daher nicht verallgemeinert werden. Auch ist die Datenbasis ggf. nicht komplett korrekt. Der Beitrag stellt keine Beratung irgendwelcher Art da und jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Ich bin in mehrere Produkte investiert.

    Hallo scotch01 , willkommen im Finanztip-Forum.

    Getagt für die Moderation Xenia .

    Zu der Frage mit der Jahresgrenze bitte in die entsprechende Regelung schauen. Steht verlinkt in https://www.finanztip.de/gkv/verdienstg…enversicherung/, Direktlink https://www.vdek.com/vertragspartne…_12.06.2019.pdf ich lese das so bzw. wende das bei meinen Kindern so an, dass es eine Jahresgrenze ist.

    Bitte in die Regelung schauen. Da lese ich etwas davon, dass Einmalbeträge auf sechs Monate aufgeteilt werden (Seite 13ff der PDF). Bei selbstständiger etc. Tätigkeit wird auf 12 Monate aufgeteilt (S. 22ff der PDF). Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit gilt hier ebenfalls (ebenda). Die Anwendbarkeit dürfte jedoch kritisch sein, da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (S.19 der PDF).

    Die Netflix steht aktuell bei LS-XC = Handelsplatz von TR aktuell bei 185,68 €. Wenn Du jetzt den einen Euro sparen willst stellst Du z.B. 184,50 als Limit ein.

    Der Kauf wird dann erst ausgeführt, wenn der Ausführungskurs <= 184,50 ist. Je nachdem wie aggressiv das Limit gewählt wird kann es Tage dauern, bis der Kauf ausgeführt wird, oder auch nie.

    Ich schließe mich den Vorrednern im Grunde an.

    Aktiensparpläne sind dann interessant, wenn Du Dir ein Portfolio längerfristig aufbauen willst. Dann bekommst Du über den Sparplan die verschiedensten Kurse und bist nicht so sehr vom Kaufzeitpukt abhängig. Als Anfänger würde ich das aber trotzdem nicht machen und eher einen ETF besparen.

    Wenn es dann doch die Aktie sein soll bringe ich die Limitorder ins Spiel. Hinkendes Beispiel: Wenn Du bei 200 € einen Limitkurs 0,5% unter dem aktuellen Kurs setzt hast Du den einen Euro, den TR will, wieder drin. Da ist natürlich mehr drin. Netflix hat bei L&S aktuell eine ATR(!4) von rund 8, d.h. der Kurs von aktuell 184 € hat in den letzten 14 Handelstagen im Schnitt um 8€ pro Tag geschwankt.

    Welchen Freibetrag meinst Du?

    Lt. der Arbeitshilfe 100 € und 20% des überschießenden Betrags. Bei 160 € wären das mMn 100+60*0,2 = 112 €, d.h. es dürften dann nur 48 € abgezogen werden (S.12 der Arbeitshilfe)

    Das Programm läuft auch mit den gleichen Parametern und schreibt am Ende des Jahres eine Gutschrift mit einem negativen Betrag, wenn die Abschläge zu hoch waren und wir etwas zurückzahlen müssen.

    Deswegen haben wir dem Versorger verboten einen Abschlag zu zahlen.

    Es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied, ob der ETF in EUR oder USD notiert. Einmal wird die Währung im Fonds und einmal an der Börse umgerechnet. Wenn das Ding EUR-hedged oder nur EUR-H heißt ist es gegen Kursverluste des USD abgesichert, das war in letzter Zeit ein Nachteil.

    Sinnvoll ist sich die Tracking-Differenz bzw. die langfristige Rendite anzusehen. https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…54,LU1681038243 Die sieht ziemlich gleich aus

    Hallo MrMoney , willkommen im Finanztip-Forum.

    Die TER steht in den Anlagebedingungen und diese können geändert werden. Zum Prozedere in die Satzung schauen. Beide Dokumente musst Du ja vor Kauf lesen und bestätigst das dann.

    Bitte auch mal klar darüber werden, dass die TER mit den Kosten eines ETF nichts zu tun haben sondern lediglich eine Pauschalvergütung der KVG darstellen, zu der noch weitere Kosten dazu kommen. Ich würde daher allein aufgrund der Änderung der TER rein gar nichts tun. Sofern sich eine signifikante Underperformance einstellt kann man darüber nachdenken und u.a. die Frage der Steuer beim Verkauf einbeziehen. Solange es Wettbewerb der Anbieter gibt sehe ich allerdings nicht viel Bewegung nach oben.

    Meiner Meinung nach sollten hier lediglich die Gewinne abgezogen werden, jedoch eine EÜR existiert ja nicht weil keine Steuerpflicht vorliegt.

    Das scheint in diesem Fall etwas differenziert zu sein. Ich habe hier die interne fachliche Weisung gefunden. So wie ich das verstehe werden notwendige Ausgaben zwar abgezogen, allerdings nicht kalkulatorische Kosten. Bei Vermietung fehlt z.B. die Gebäueabschreibung. (Seite 21) Bei selbstständiger Tätigkeit wird ebenfalls nur auf "notwendige Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften" Bezug genommen. (Seite 9 unten). Der Begriff Einnahme hier scheint also nicht der Einkommensbegriff des Steuerrechts zu sein.

    Quelle https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

    kann man soviel sparen damit man das in 10 Jahren schafft…

    Ich meine dass Schäfer von Jahresrenditen um die 15% spricht. Ohne Steuern vervierfacht sich das Kapital damit in 10 Jahren. Also müsste man mit rund 250 T€ starten.


    Da Du von sparen sprichst: man müsste monatlich rund 3.800 € bei 15% anlegen. Quelle: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=r8xz13kt1b

    Also: renditeträchtige Anlageformen suchen, im Beruf bzw. über Zweitjob schauen, dass mehr Einkünfte reinkommen.

    Ich finde es weiterhin eine Frechheit dass FT Informationen über Podcast und Videos rausschmeißt anstatt sich die Mühe zu machen einen Text zu schreiben. Das zwingt mich jetzt wieder dazu eine halbe Stunde zuzuhören und nebenbei Notizen zu machen um das Gesagte nachvollziehen zu können. Bei einem Text könnte ich in wenigen Minuten die Kernaussagen finden.

    Davon unabhängig: wir sollten uns den Test nicht wünschen, auch wenn natürlich die Abstauberlimits für den Nachkauf eingestellt sind.

    Und was kostet diese Löschung beim Grundbuchamt?

    Wir hatten von vielen Jahren bei 80 T€ 88,50 € bezahlt. Die Löschungsbewilligung vom Notar kostet auch noch was, in dem Fall waren es 62€.

    In einem anderen Fall hatten wir die Grundschuld nicht gelöscht und der Erwerber hat dann diese Grundschuld für seine Finanzierung genutzt, wodurch keine neuen Eintragungsgskosten anfielen. Ggf. meinte das die Bank.

    Ansonsten bin ich bei LebenimSueden . Natürlich kann man mehrere Grundschulden für eine Finanzierung verwenden. Hatten wir auch so gemacht und damit <50% Beleihung pro Grundstück und damit bessere Konditionen. Allerdings würde in dem Fall bei Euch Euer Grundstück für die Finanzierung der Tochter haften bis hin zur Zwangsversteigerung.

    Das Material habe ich ja dazu geschrieben (Endkundenpreise, der Solarteur kauft billiger).

    Vielleicht dann doch ein wenig warten und nicht jetzt in Panik kaufen. Als Überbrückung geht ja immer eine genehmigungsfreie 600W-Anlage im Selbstbau.

    Beispiel 2*340 W (6 Wochen Lieferzeit)) 750€ ohne Halterung.

    Lt. PV*SOL 632 kWh bei Standardlastprofil Eigenverbrauch auf Basis 5000 kWh Jahresverbrauch. Das sind bei 25 Cent runde 150 € p.a., aktueller Preis hier 40 Cent, dann rund 250 € Einsparung p.a. Hängt natürlich vom individuellen Verbrauch, der Nutzung und der Ausrichtung ab. Selbst wenn man nur zwei Drittel annimmt ist das mMn ein guten Deal.