Zu den 20% Entnahme aus alten Verträgen habe ich auf Riester-Rente.net folgenden Text gefunden:
EINMALAUSZAHLUNG DER RIESTER RENTE
Die Auszahlung der Riester Rente kann auf zwei verschiedenen Wegen passieren. Versicherte können sich für oder gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals entscheiden (20 Prozent bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden). Danach folgt die reguläre monatliche Auszahlung der privaten Rente. Der einmalig gezahlte Betrag reduziert allerdings das anschließende Altersgeld und wird voll besteuert. Hier können alle weiteren Aspekte zur Besteuerung der Riester Rente nachgelesen werden.
Auf die regelmäßigen Zahlungen bis zum Lebensende können sich Riester Sparer verlassen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, sodass die Rente auch eine gewisse Zeit an Angehörige weitergezahlt wird, wenn der Versicherte verstorben ist. Allerdings sollten solche Angebote gut überprüft werden, denn diese Option kann sich förderschädlich auswirken. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen oder Steuervorteile samt Zinsen zurückgezahlt werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie ein persönliches Angebot an.