Beiträge von Michael_81

    Ich habe auch 2 Konten bei der Baaderbank. Fin Net Zero und und Smartbroker Auf Anfrage hat mir die Baaderbank mitgeteilt dass ab 2025 eine tägliche Verrechnung der Steuertöpfe zwischen beiden Banken erfolgt.

    Das stimmt nicht. Ich habe gerade die Baader Bank angerufen und dort wurde mir gesagt, dass keine unterjährige Verrechnung der VVT bei 2 Depots bei der Baader Bank und bei unterschiedlichen Brokern erfolgt. Erst am Jahresende wird der VVT neu berechnet!

    Das Depot wurde 2024 gelöscht, deswegen wurde wahrscheinlich eine Steuerbescheinigung mit den Verlusten bescheinigt. Ich verstehe nicht, wie du das meinst, dass man die Verlustbescheinigung im Folgejahr einreichen soll. Ich habe jetzt vorhin eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP für mein Kind an das Finanzamt übermittelt. Und du meinst, da müsste man einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten, mit dem man dann irgendwann in der Zukunft den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen kann?

    Ich denke, ja. Die Zeile für die Anlage KAP haben sie ja richtig (13) hingeschrieben, aber es ist eigentlich der falsche Paragraph.
    Richtig wäre § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, aber darin wird ja auch auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwiesen, also vllt nicht so dramatisch :).


    Wenn dieser Verlust in deiner Bescheinigung auftaucht, heißt das, dass du aktiv bis zum 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hattest?

    Aber statt auf den Paragraphen rumzureiten, zurück zur ursprünglichen Frage:
    Ja, du solltest eine Steuererklärung machen, denn der Verlusttopf ist durch die Beantragung und Ausstellung der Verlustbescheinigung bei der Bank gelöscht worden. Via Steuererklärung muss er (der Verlusttopf) nun zum Finanzamt, um dort weitergeführt zu werden.

    Nein ich hatte keine Verlustbescheinigung beantragt, da ich es vergessen hatte. Aber die Verluste wurden ja trotzdem bescheinigt.

    Muss ich dann auch für die nächsten Jahre eine Steuererklärung abgeben, damit die Verluste nicht verfallen oder reicht es dann aus erst dann wieder eine Steuererklärung zu machen, wenn ich die Verluste mit Gewinnen verrechnen kann oder sind die Verluste beim Finanzamt dann nicht mehr hinterlegt?

    Stimmt der Paragraph? Bei mir stehen unter diesem Paragraphen die Aktiengewinne.

    Bevor man sinnvoll darauf antworten kann, müßte die Sachlage klar sein.

    Scan einfach die Steuerbescheinigung ein, nimm die persönlichen Daten weg und lad das Ding hoch. Ich könnte mir vorstellen, daß Du Dich oben verlesen hast (oder in die falsche Zeile gekommen bist). Wenn man das Original der Unterlage hat, gibts keine Übertragungsfehler.

    Der von mir angegebene Paragraph ist korrekt.

    Hallo,

    ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.


    Meine Frage ist nun, ob man für 2024 eine Steuererklärung machen muss, damit die Verluste in den nächsten Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnet werden können oder ob es reicht die Verluste erst in einer Steuererklärung für ein späteres Jahr anzugeben, wenn man diese erst benötigt oder werden die Verluste dann nicht mehr vom Finanzamt berücksichtigt?


    Danke euch.

    Hallo,

    Ich habe mein Depot bei Trade Republic gekündigt. Im Depot sind aber noch Bruchstücke einer Aktie die an einem deutschen Handelsplatz nicht mehr gehandelt wird, da die Firma insolvent ist. Die Aktie wird nur nur noch an der NASDAQ OTC gehandelt. Ich hatte eine wertlose Ausbuchung der Aktie bei Trade Republic beantragt, dies wird jedoch von TR nicht mehr angeboten. Aufgrund dessen habe ich die Aktien an einem anderen Broker übertragen, der eine wertlose Ausbuchung anbietet. Nun habe ich aber das Problem das mein Verlusttopf von TR an den neuen Broker nicht mit übertragen wurde, da ich ja die Bruchstücke nicht verkaufen konnte und der Verlusttopf nur übertragen wird, wenn das Depot ohne Bestand ist. Jetzt hat TR einfach mein Depot gelöscht, obwohl die Bruchstücke noch nicht als wertlos ausgebucht wurden. Meine Frage ist, wenn ich mir jetzt eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, ob diese dann nur mit Aktiengewinnen für dieses Jahr verrechnet werden können oder auch ggf. für die folgenden Jahre?

    Danke euch für eure Antworten!

    Nein tut mir leid. Die Aktien verrate ich nicht. Ja, ich will jährlich verkaufen und dann wieder kaufen um den Grundfreibetrag auszunutzen. Das hatte ich aber Eingangs schon geschrieben. Sonst macht es ja keinen Sinn mit der NV-Bescheinigung. Kannst du jetzt bitte meine Fragen beantworten? Danke dir.

    Hallo. Ich habe für mein 1 jähriges Kind ein Junior Depot eingerichtet und bespare dieses mit ca. 250 Euro monatlich mit verschiedenen Einzelaktien. Mein Vorhaben ist, den Grundfreibetrag neben dem Sparerfreibetrag jährlich durch Verwendung der NV-Bescheinigung so gut es geht auszunutzen.

    Meine Frage:

    1.) Ich habe im Antrag für die NV-Bescheinigung angegeben, dass mein Kind 6.000 Euro im Jahr 2024 Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe erzielt. Wenn die Gewinne höher als die 6.000 Euro jährlich in den nächsten 3 Jahren sind, muss ich dies dem Finanzamt melden oder kann ich das so laufen lassen, solange die Veräußerungsgewinne jährlich unter dem Grundfreibetrag sind?

    2.) Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2024 für das Kind?

    3.) Wie hoch ist der Freibetrag für das Kind in der GKV im Jahr 2024?

    4.) Wenn jetzt in einem Jahr Veräußerungsgewinne über den Freibetrag der GKV angefallen sind, muss man ja das Kind freiwillig versichern lassen. Wie hoch wären hier die ungefähren monatlichen Kosten?

    5.) Würde die GKV überhaupt drauf kommen, wenn das Kind über den Freibetrag der GKV war, wenn keine eigene Meldung erfolgt?

    6.) Wenn jetzt zum Beispiel erst im Dezember 2024 die Freibetragsgrenze in der GKV überschritten wird, muss dann die freiwillige Krankenversicherung für das Kind für das gesamte Jahr 2024 nachgezahlt werden? Müsste dann das Kind ab dem Jahr 2025 weiterhin freiwillig versichert werden oder kann der GKV mitgeteilt werden, dass im Jahr 2025 der Freibetrag voraussichtlich nicht überschritten wird und ab 2025 vorerst wieder familienversichert werden kann. Wie ist es überhaupt wenn das Kind auch im Jahr 2025 freiwillig versichert bleibt und im Dezember 2025 / Januar 2026 der GKV mitgeteilt wird, dass die Einkünfte unter dem Freibetrag waren. Würde dann der komplette gezahlte Jahresbeitrag zurückerstattet werden?

    Danke euch!

    Im Jahr 2024 hat sie ca. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von max. 6000 Euro abzüglich Werbungskostenpauschale. Wenn man den ETF erst nächstes Jahr komplett verkaufen würde dürfte doch überhaupt keine Einkommensteuer anfallen, wenn man die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung 2024 berücksichtigt oder nicht?

    Ok dann lohnt es sich eigentlich nicht dieses Jahr noch den ETF zu verkaufen, weil ja dann eine Einkommensteuer aufgrund der Kapitaleinkünfte anfallen würde (die 49 Euro aufgrund des Lohns vernachlässige ich jetzt Mal)

    Sie hat vor ab Oktober 2024 wieder auf Teilzeit zu arbeiten. Von Januar bis September hat sie keinerlei Einkommen.

    Dann wird sie ja 2024 die 3 Monate keine hohen Arbeitseinkünfte erzielen. Dann würde sich es eher nächstes Jahr lohnen den ETF komplett zu verkaufen und sich dann die Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung 2024 zurückzuholen. Oder was meint ihr?

    Meine Partnerin (unverheiratet) hatte im Jahr 2023 folgendes Einkommen:

    Steuerbrutto: 540 Euro

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: 3.300 (vom Arbeitgeber ausgezahlt --> Lohnersatzleistung)

    Elterngeld 15.300 Euro

    Sie hat noch ein Depot mit einem ETF. Hier ist bisher ein Gewinn von 5.000 Euro aufgelaufen. Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro wurde für dieses Jahr bereits ausgeschöpft.

    Wenn man den ETF jetzt komplett dieses Jahr noch verkaufen würde, würde ja 27,8 % Abgeltungssteuer anfallen.

    Meine Frage ist jetzt, wenn man den ETF dieses Jahr noch verkaufen würde und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 5.000 Euro in der Einkommensteuererklärung angeben würde, würde man die Abgeltungssteuer zurückerhalten bzw. würde eine Einkommensteuer bei den oben genannten Einkünften anfallen?

    Zu erwähnen ist noch, dass wir ein gemeinsames Kind (1 J.) haben, für welches wir Kindergeld auf ein Gemeinschaftskonto ausgezahlt bekommen.

    Danke Xenia für dein Statement. Danke auch Kater.Ka für deine Meinung. Ich verstehe sie leider nicht so ganz.

    "Entweder man nimmt einen Ausschütter, muss sich irgendetwas überlegen wie man die Wiederanlage macht (z.B. in einen laufenden Thesaurierer-Sparplan mit Ratenerhöhung) und muss sich optimieren, ob man bei Wertsteigerung Steuer zahlt (mein Weg) oder teilverkauft. Oder man macht einen gezielten Teilverkauf von den Anteilen der beiden existierenden Depots"

    Kannst du deine Aussage anhand meines Falles mit meinen bestehenden ETF' s erklären, wie du es machen würdest? Mit Sparerpauschbetrag besser ausnutzen meine ich, dass ich aufgrund des geringen aktuellen Basiszinses mit meinem großen Depot (Thesaurierer) den jährlichen Sparerpauschbetrag nicht ausnutze. Daher würde ich meine monatliche Sparrate von 650 Euro, wenn ich mein Cash in 1-2 Jahre habe, in einen Ausschütter, den Vanguard FTSE All World, bis zur Rente einzahlen um den jährlichen Sparerpauschbetrag besser auszunutzen und im Rentenalter von den Ausschüttungen zu leben. Die Ausschüttungen kann ich ja mit Anpassung der monatlichen Sparrate wieder mit anlegen. Wie ist das bei Scalable? Landen die Ausschüttungen bei der Baader Bank und der Lastschrifteinzug der monatlichen Sparraten erfolgt vom Referenzkonto? Dann wäre es ein wenig blöd. Dann müsste ich erst die Ausschüttung immer erst auf mein Referenzkonto überweisen, damit ich diese wieder mit anlegen kann oder? Die Arbeit mit der Wiederanlage würde ich in Kauf nehmen. Auf jeden Fall hätte ich kein Rebalancing mehr zu machen und ich kann im Rentenalter die Ausschüttungen als Zusatzrente verwenden.

    Und mein kleines Depot mit den 3 ETF würde ich nach und nach steuerschonend veräußern. Nächstes Jahr bietet es sich schonmal an, da hier keine Vorabpauschale anfällt. Was hälst du davon Kater.Ka ?