Meine Partnerin (unverheiratet) hatte im Jahr 2023 folgendes Einkommen:
Steuerbrutto: 540 Euro
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: 3.300 (vom Arbeitgeber ausgezahlt --> Lohnersatzleistung)
Elterngeld 15.300 Euro
Sie hat noch ein Depot mit einem ETF. Hier ist bisher ein Gewinn von 5.000 Euro aufgelaufen. Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro wurde für dieses Jahr bereits ausgeschöpft.
Wenn man den ETF jetzt komplett dieses Jahr noch verkaufen würde, würde ja 27,8 % Abgeltungssteuer anfallen.
Meine Frage ist jetzt, wenn man den ETF dieses Jahr noch verkaufen würde und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 5.000 Euro in der Einkommensteuererklärung angeben würde, würde man die Abgeltungssteuer zurückerhalten bzw. würde eine Einkommensteuer bei den oben genannten Einkünften anfallen?
Zu erwähnen ist noch, dass wir ein gemeinsames Kind (1 J.) haben, für welches wir Kindergeld auf ein Gemeinschaftskonto ausgezahlt bekommen.