Beiträge von bamf

    Das kann doch nicht sein, dass Mails einfach im Nichts verschwinden. Entweder die landen im Spam-Ordner, da muss man dann halt mal reinschauen.

    Oder die werden direkt vom T-Online MX rejected, dann wird die Mail gebounced und der Absender bekommt einen Hinweis, dass nicht zugestellt werden konnte.

    Wenn das bei T-Online anders ist: Selbst schuld, wenn man so einen schrottigen Mail-Anbieter nutzt. Wer nicht erreichbar ist, muss dann halt extra zahlen.

    Das spielt an der Stelle ja keine Rolle. Wenn der Händler gegen den Vertrag verstößt, kann das KK-Unternehmen dem Händler kündigen. Daraus ergibt sich aber keine rechtliche Handhabe.

    Das wird Visa / Mastercard auch kaum interessieren, wenn du dich beschwerst, dass dein Bäcker um die Ecke keine Kleinbeträge annimmt.

    Sollte der Händler hingegen für Kleinbeträge eine Gebühr verlangen, die bei Barzahlung nicht anfällt, liegt eine Diskriminierung von Zahlungsmitteln vor, die in der EU nicht zulässig ist. Dagegen kannst du Beschwerde bei der BaFin einreichen.

    Ich habe nun mal jemanden beim Gericht erreicht. Dieses mal hat es wohl geklappt, das Dokument auszudrucken. Es liegt nun dem Bezirksrevisor vor. Die Antwort steht noch aus.

    Allerdings hat man mir schon am Telefon deutlich gemacht, dass der Widerspruch mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. So etwas wie ein Verlust auf dem Postweg existiert im Gerichtskostengesetz nicht. Entsprechende Urteile ergingen in der Vergangenheit in der Regel gegen den Kläger.

    Eine Recherche ergab, dass die Dame am Telefon damit wohl Recht hat.

    Ich werde also meine Strategie ändern. Ich gehe nun nicht mehr von einem Postweg-Verlust aus, denn das Gericht kann ja nicht belegen, das Dokument überhaupt versendet zu haben. Vielmehr gehe ich davon aus, dass das Dokument bereits im Verantwortungsbereicht des Gerichts verlorenging, und zwar "aufgrund unrichtiger Sachbehandlung durch Angehörige der staatlichen Rechtspflege".

    Ich bediene mich im vorbereiteten Schreiben großzügig an diesem Urteil: https://openjur.de/u/275973.html

    Wichtige Frage an die Jura-Bubble:

    Wie ja Referat Janders korrekt angemerkt hat, bezieht sich die Gebühr nicht auf die Übersendung des Dokuments, sondern ist bereits für die reine Antragstellung angefallen. Ich bestreite ja, den Antrag in dieser Form überhaupt gestellt zu haben.

    Jedoch läuft eine 14-Tages-Frist zur Begleichung dieser Gebühr.

    Hat mein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Oder wird das Gericht automatisiert das Inkasso in die Wege leiten? Sollte ich sogar zunächst zahlen, um das Dokument zu erhalten und das Geld anschließend zurückfordern?

    Update: Ich habe einen Brief erhalten. Meine letzte Nachricht (der Widerspruch) "ging nicht vollständig ein". Ich werde gebeten, mein Schreiben erneut einzureichen.

    Das ist natürlich völlig absurd, denn ich habe das Schreiben per De-Mail versendet. Absenderbestätigt mit NPA, als Einschreiben, digital signiert, mit Sende- und Empfangsbestätigung. Inkl. Hash der Nachricht.

    Ich habe also dieselbe De-Mail noch mal versendet. Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert.

    Ja, danke, das wäre dann auch mein nächster Versuch. Einen Nachweis der Zustellung anfordern. Ggfs. einen Nachweis des Nachforschungsauftrags anfordern. Ich warte jetzt mal ab, was die Behörde antwortet. Das wird mich möglicherweise noch eine Weile beschäftigen :)

    Erneuter Versand der Erstausfertigung? Die zarte ironische Brechung in der Formulierung ist schon bewusst, oder?

    Ja :saint:

    Und dann geht der Brief wieder verloren und ich zahle noch mal 22€? Danke für die Antwort, aber das erscheint mir nicht zielführend.

    Ich habe jetzt per De-Mail Einschreiben der Kostenrechnung widersprochen und um erneuten Versand der Erstausfertigung gebeten und darauf hingewiesen, dass gem. §12 Abs. 6 GKG nicht anwendbar ist, da keine "weitere Ausfertigung" angefragt wurde.

    So lange ich im Recht bin, bin ich auch bereit, darüber einen Rechtsstreit zu führen. Denn dann kann ich jegliche Anwaltskosten auch zurückfordern. Dafür habe ich jetzt 30 Jahre Zeit. Abzocken lasse ich mich von der Berliner Verwaltung sicher nicht.

    Ich bitte um juristische Expertise :)

    Hallo,

    Ich habe beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Nach Monaten des Wartens habe ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Bescheid bereits im November 2021 am mich versandt wurde. Er kam aber nie an. Ging also auf dem Postweg verloren.

    Also habe ich an Eides statt erklärt, dass das Dokument mich nie erreicht hat und um erneute Zustellung gebeten.

    Nun möchte das Gericht 22€ von mir haben, für "das Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung" gem. §12 Abs. 6 GKG.

    Ich möchte aber gar keine "weitere Ausfertigung", ich möchte das originale Dokument. Wenn das Gericht das per normaler Post versendet und unterwegs verliert, ist das doch nicht mein Problem?

    Wer kennt da die Rechtslage und wie gehe ich am besten vor?

    Ein "Virenscanner" läuft permanent mit System-Rechten, bringt eigene Parser für unzählige Dateiformate mit, lädt ständig fremden Code aus dem Internet nach und führt diesen aus.

    Das ist die Definition von Malware.

    Antivirensoftware ist Schlangenöl und reißt mehr Löcher ins System, als es stopft. Unter Windows reicht der integrierte Defender völlig aus.

    Ich habe auch ein Girokonto und 2 Extra-Konten bei der ING. Die ING bucht die Sparplan-Raten von meinem Girokonto bei der DKB ab, schreibt diese meinem ersten Extra-Konto gut und nutzt dieses Guthaben dann für die Sparpläne.