Mindesbetrag bei Kreditkartenzahlung

  • Moin,

    ist es grundsätzlich zulässig, dass bei Zahlung mit Kreditkarte oder Debitkarte (Girokarte) ein Mindestbetrag verlangt werden kann? Gibt es eine rechtliche Grundlage?

    Mir passiert es in letzter Zeit häufig in Deutschland und auch noch in Touristengebieten ein Mindestumsatz von z.B. 30 € verlangt wird. Dies steht aber nicht an der Eingangstür.:cursing:

    In meinem relativ kleinen Städtchen kann ich beim Bäcker und im Ausland auch meine Pommes mit Karte bezahlen. :)

    Danke für eine Info.

  • Hallo Geldheini,

    es ist schon ein Unterschied, ob du die Brötchen beim Bäcker zahlen kannst - einer meiner Bäcker hat gleich mal den Riegel vorgeschoben und 5€ Mindestumsatz definiert! - oder ob du die 5€ am Geldautomat ziehst. Mit 0,3% kann der GA-Betreiber seinen Automaten nicht unterhalten. Deshalb kalkulieren viele Banken mit ca. 5€ pro Abhebung. Vermutlich deckt das nicht mal die monatlichen Kosten. Wenn deine Bank diese Fremdautomatengebühren übernimmt, müssen sie das anderweitig querfinanzieren. Das bröckelt dank Niedrigzins massiv. Das ist früher alles nebenher gelaufen. Der EZB sei Dank!


    Generell wäre die Frage schon erlaubt, ob das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ohne Gebühren zugänglich sein muss. Ich meine, dass in der Vergangenheit diese Frage schon beim BGH vorgelegen hat und dieser das auf die reale Deckung beschränkt hatte. Müsstest du mal recherchieren. In den AGB der Firmen können die die Spielregeln frei festlegen, wem das nicht gefällt, müsste das gerichtlich hinterfragen. Den entsprechenden Spielraum haben die Firmen, wenn sie im gesetzlichen Rahmen bleiben. Das heisst aber nicht, daß die Verbraucher nicht über den Tisch gezogen werden. Wenn ich gerade verfolge, was bei Ebay alles geht, kann ich nur den Kopf schütteln. Aber wo kein Kläger...

  • Jeder Händler kann selbst entscheiden, ob er Kartenzahlung annimmt und ab welchem Betrag. Lediglich eine Gebühr für die Zahlung zu verlangen, ist nicht erlaubt.

  • Jede Zahlung wird dem Händler mit mindestens 7-12 Cent in Rechnung gestellt. Die Bereitschaft eine Packung Kaugummi mit Kreditkarte bezahlen zu lassen dürfte demnach entsprechend gering sein.

  • Jeder Händler kann selbst entscheiden, ob er Kartenzahlung annimmt und ab welchem Betrag.

    Erkundige Dich mal beim Herausgeber Deiner Kreditkarte. Früher war in den Verträgen mit den Händlern klar geregelt, dass sie immer die KK akzeptieren müssen, also keinen Mindestumsatz oder andere Einschränkungen setzen dürfen. Ich vermute stark, dass das heute auch noch so ist.

  • Das spielt an der Stelle ja keine Rolle. Wenn der Händler gegen den Vertrag verstößt, kann das KK-Unternehmen dem Händler kündigen. Daraus ergibt sich aber keine rechtliche Handhabe.


    Das wird Visa / Mastercard auch kaum interessieren, wenn du dich beschwerst, dass dein Bäcker um die Ecke keine Kleinbeträge annimmt.


    Sollte der Händler hingegen für Kleinbeträge eine Gebühr verlangen, die bei Barzahlung nicht anfällt, liegt eine Diskriminierung von Zahlungsmitteln vor, die in der EU nicht zulässig ist. Dagegen kannst du Beschwerde bei der BaFin einreichen.