Beiträge von FinanzMaddin

    Ich hatte einen Link in der Antwort auf meine Anfrage. Da konnte ich es hochladen, hat dann ganz gut geklappt.

    Ja, in der Antwort habe ich den Link jetzt auch bekommen. Es war mir unmöglich den selbst zu finden. Genauso wie das Kontaktformular.

    Bleibt der Blödsinn, dass man ein Forumular mit Daten ausfüllen muss, die die Bank schon längst hat. Nervt halt.

    Die sind ja schlimmer als die Mobilfunkmafia. Unter "Hilfe und Kontakt" bekommt man alles, aber keinen Kontakt. Kontakformular nicht einfach auffindbar. Stattdessen sinlose Erklärbär Videos in denen darauf hingewiesen wird am besten keinen Kontakt aufzunehmen.

    Irgendwann hab ich's über zich Umwege und clicks, clicks, clicks, clicks gefunden

    Kontaktformular
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    www.dkb.de


    Im Banking dann dashier:
    https://banking.dkb.de/contact
    Einen Link/Button dorthin kann ich nicht finden. Wenn man den Link nach dem Login aufruft ist man aber im Banking und kann eine Anfrage absetzen.

    Edit
    : haha, Bestätigungsmail über den Eingang meiner Anfrage erhalten ohne meine Originalnachricht oder Vorgangsnummer oder sonstwas verwertbarem. Nur leeres blah und handfesten Inhalt und Bezug auf meine Frage. Genau mein Humor.

    Hm, sollte hier ein Fall vorliegen, in dem die Familienversicherung als Incentive gegen zusätzliche Arbeit wirkt?

    Ja, irgendwie schon. Was soll man mehr arbeiten gehen, wenn man wegen der dann fälligen Krankenversicherung am Ende nur die Hälfte des Lohns sieht. Man kann sich natürlich nur gegen die Arbeit entscheiden, wenn man es sich leisten kann auf das Geld zu verzichten. In gewisser Weise also ein Luxusproblem. Wobei die Entscheidung irgendwo arbeiten zu gehen für manche Leute auch andere als den rein finanziellen Hintergrund haben kann. Jeder Jeck ist anders.

    Danke Achim Weiss für die Hinweise!
    Derzeit kommen über die freiberufliche Sache monatlich 500,- (vor Steuern) rein. Damit hat man es in Bezug auf die Familienversicherung mehr oder weniger schon komplett ausgeschöpft. Mit einem zusätzlichen Minijob sind wohl auf jeden Fall Krankversicherungsbeiträge fällig. Das wollte ich nur abklären gegen die im Raum stehende Stammtischaussage "Den Minijob bekommt die Krankenkasse doch gar nicht mit, musst du denen doch nicht melden". Das klingt eher nach Sozialversicherungsbetrug, wenn man das so macht.

    Ja, wenn es so einfach wäre, dann ....ehhh....wäre es ja zu einfach.

    Es geht hier um eine bisherige freiberufliche Tätigkeit meiner Frau in geringem Umfang. Unterhalb der Grenze für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung.
    Es gibt mich als den Hauptverdiener/Versicherten und bei mir laufen derzeit alle Familienmitglieder in der Familienversicherung mit.

    Es war halt die Überlegung ob meine Frau noch bissi was dazuverdient mit einem Minijob. Aber wenn davon dann gut die Hälfte wieder weggeht weil sie sich selbst Krankenversichern muss, dann kann man sich überlegen es lieber gleich bleiben zu lassen. Mehr Freizeit hat dann gegenüber dem nur noch bischen mehr Geld auch einen gewissen Wert.

    Ja....also Minijob wird wohl NICHT ausgenommen aus der erlaubten Maximalsumme. Muss man sich also fragen, inwiefern sich ein zusätzlicher Minijob zum selbständig/freiberuflich verdienten Geld (oder andersrum) am Ende überhaupt richtig lohnt, wenn man damit über die Grenze kommt und sich dann wieder selbst Krankenversichern muss.

    Ich würde mich gerne an diese Frage dranhängen. Es stehen hier berufliche Veränderungen an und man muss ja die richtigen Schlüsse bzgl. der Krankenversicherung ziehen.
    Leider ist mein Google-Foo ist nicht stark genug um das herauszufinden. Mir ist daher ebenfalls unklar ob ein Minijob-Einkommen unterhalb der Sozialversicherungsgrenze (538,-) zu dem für die Familienversicherung relevanten Einkommen zählt. Oder zählt nur das Einkommen aus dem anderen Erwerbsanteil?

    In meinem Fall wäre das zwar Minijob + freiberuflliche Tätigkeit anstatt "nichthauptberuflich Selbständig" wie bei Ma-Lu, aber das dürfte keinen Unteschied machen (denkt sich der Laie zumindest bisher...).


    Ein Bekannter aus dem Steuerberatungsumfeld meinte am Stammtisch zwar "...das Minijobeinkommen steht nicht auf dem Steuerbescheid und nur den gibst du der Krankenkasse zur Bewertung der Familienversicherungssituation ab. Die Minijobzentrale meldet auch nix an die Krankenkasse". Aber ob das stimmt und auch rechtens ist?

    Kann mir (uns) das jemand mit Verweis auf entsprechenden Quellen aufzeigen?

    Es steht viel geschrieben im großen Internet, aber diesen Mischfall finde ich nirgends ausführlich behandelt.

    Danke!

    Servus Finanztipforum!

    Ich habe mal eine Frage zur der gerne gestellten Bedingung "Kostenlos bei monatlichem Geldeingan von xxx.xx" bei Girokonten. Macht es einen Unterschied woher das Geld jeden Monat kommt?

    Mal angenommen man hat zwei Girokonten bei verschiedenen Banken und auf beiden ein ausreichendes Geldpolster. Könnte man sich dann zwischen den beiden Konten per Dauerauftrag nicht einfach jeden Monat den geforderten Mindestgeldeingang hin und her überweisen und so die Kontoführungsgebühren vermeiden? Linke Tasche, rechte Tasche...

    Oder bestehen Banken darauf, dass das Geld von einem "echten" Arbeitgeber oder sowas kommt? Manche nennen es "Geldeingang", Andere jedoch auch "Gehaltseingang".

    Hat jemand Informationen wie das gehandhabt wird? Mein Google-Voodoo ist bisher anscheinend nicht stark genug um herauszufinden, wie "Geldeingang" genau definiert ist. Oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?

    Im Kleingedruckten der Postbank in einer Fußnote ist z.B. beschrieben, was als "Geldeingang" zählt:

    Geldeingänge, die auf Bargeldeinzahlungen des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zulasten eines Postbank Tagesgeldkontos zugrunde liegt, werden nicht berücksichtigt.

    Bei der DKB habe ich keine Definition gefunden.

    Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?

    Vielen Dank!

    Gruss

    Maddin

    Edit: Gerade noch bei der ING gefunden:

    Geld­eingang bedeutet: Gehalt, Rente oder Pension – nicht aber Wert­papier­umsätze, eigene Über­träge und Gutschriften aus der Buchung von Rück­last­schriften.

    Dann wieder gucken was "eigene Überträge" bedeutet: von eigenen Konten bei der gleichen Bank. Von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank wäre es nach meinem Verständnis also zulässig.

    Ich vermute es läuft auf eine Einzelfallprüfung heraus...