Ich würde dir dringend einen eigenen Anwalt empfehlen.
Du schreibst selbst, dass ein Ausgleichsanspruch über mehr als 300.000 € besteht, sie aber nur 60.000 € fordert. Das kann natürlich Nächstenliebe sein, kann aber auch sein, dass der gegnerische Anwalt etwas weiß, was du nicht weißt - nämlich, dass die 60.000 € schon über dem liegen, was ihr zusteht, aus welchen Gründen auch immer.
Du kannst natürlich auch sagen, dass du die 1600 * 24 an Unterhalt in einem Betrag zahlst und mit 100.000 € insgesamt das Thema abschließt.
Wichtig wäre wohl noch, in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen, dass auf jegliche zukünftige Forderungen verzichtet wird.
Bei einem Vermögen von 700.000 € + Altersvorsorgeansprüche (mutmaße ich), wäre es mir 10.000 € für einen Anwalt wert, um am Ende die Situation abschließend geklärt zu haben.
Meine Ex-Frau hat sich nicht um die privaten finanziellen Sachen gekümmert und sie hat garantiert nicht irgendwelche Ersparnisse rumliegen, von denen ich nichts weiß. Sie ist zudem früher selbständig tätig gewesen, hat einen eigenen Gewerberaum als Gesangslehrerin, den sie scheinbar immer noch hält, aber ungewiß ist, wie lange noch aufgrund ihrer finanziellen Situation. Die ganze Kommunikation ist wegen ihrer psychischen Erkrankung mehr als schleppend und wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen. Es sind wie gesagt 4 Monate vergangen, seit dem 1. Schreiben ihres Anwalts bis zum jetzigen Vergleichsangebot. Außerdem kenne ich meine Ex-Frau seit 14 Jahren und es wird keine Nächstenliebe sein, daß sie sich damit begnügt, sondern es geht ihr darum, die nächste Zeit ohne größere Probleme über die Runden zu kommen. Wenigstens scheine ich bei dieser Frau bei der Hochzeit hinsichtlich ihres Charakters keinen Fehler gemacht zu haben.
Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung werde ich auf jeden Fall noch prüfen lassen und Details wie den Verzicht auf jegliche weitere Forderungen da aufnehmen lassen. Ich denke, es spricht auch für meine Ex-Frau, daß ihr Anwalt bereits ohne mein Zutun eine Laufzeit von 24 Monaten für den nachehelichen Unterhalt gesetzt hat. Er hätte das ja auch ohne einen Zeitrahmen ansetzen können und ich könnte weiter Blut und Wasser schwitzen.
Würde also nicht insgesamt die anwaltliche Prüfung der Scheidungsfolgenvereinbarung ausreichen? Hiermit sollte eigentlich alles abschließend geklärt sein. Eine Vertretung im ganzen weiteren Scheidungsprozess würde empfindlich teurer werden und für meine Begriffe wäre bereits jetzt alles geklärt. Der Versorgungsausgleich findet ohnehin beim Familiengericht statt.
Ich denke, ich werde auch nur unwesentlich die Forderungen der Gegenseite noch absenken können, selbst mit Anwalt, da bereits weniger verlangt wird, als möglich. Außerdem riskiere ich mit einer anhaltenden Auseinandersetzung, daß doch noch Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, von denen bis jetzt nicht die Rede war.