Beiträge von oliverp

    Ich würde dir dringend einen eigenen Anwalt empfehlen.

    Du schreibst selbst, dass ein Ausgleichsanspruch über mehr als 300.000 € besteht, sie aber nur 60.000 € fordert. Das kann natürlich Nächstenliebe sein, kann aber auch sein, dass der gegnerische Anwalt etwas weiß, was du nicht weißt - nämlich, dass die 60.000 € schon über dem liegen, was ihr zusteht, aus welchen Gründen auch immer.

    Du kannst natürlich auch sagen, dass du die 1600 * 24 an Unterhalt in einem Betrag zahlst und mit 100.000 € insgesamt das Thema abschließt.

    Wichtig wäre wohl noch, in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen, dass auf jegliche zukünftige Forderungen verzichtet wird.

    Bei einem Vermögen von 700.000 € + Altersvorsorgeansprüche (mutmaße ich), wäre es mir 10.000 € für einen Anwalt wert, um am Ende die Situation abschließend geklärt zu haben.

    Meine Ex-Frau hat sich nicht um die privaten finanziellen Sachen gekümmert und sie hat garantiert nicht irgendwelche Ersparnisse rumliegen, von denen ich nichts weiß. Sie ist zudem früher selbständig tätig gewesen, hat einen eigenen Gewerberaum als Gesangslehrerin, den sie scheinbar immer noch hält, aber ungewiß ist, wie lange noch aufgrund ihrer finanziellen Situation. Die ganze Kommunikation ist wegen ihrer psychischen Erkrankung mehr als schleppend und wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen. Es sind wie gesagt 4 Monate vergangen, seit dem 1. Schreiben ihres Anwalts bis zum jetzigen Vergleichsangebot. Außerdem kenne ich meine Ex-Frau seit 14 Jahren und es wird keine Nächstenliebe sein, daß sie sich damit begnügt, sondern es geht ihr darum, die nächste Zeit ohne größere Probleme über die Runden zu kommen. Wenigstens scheine ich bei dieser Frau bei der Hochzeit hinsichtlich ihres Charakters keinen Fehler gemacht zu haben.

    Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.

    Die Scheidungsfolgenvereinbarung werde ich auf jeden Fall noch prüfen lassen und Details wie den Verzicht auf jegliche weitere Forderungen da aufnehmen lassen. Ich denke, es spricht auch für meine Ex-Frau, daß ihr Anwalt bereits ohne mein Zutun eine Laufzeit von 24 Monaten für den nachehelichen Unterhalt gesetzt hat. Er hätte das ja auch ohne einen Zeitrahmen ansetzen können und ich könnte weiter Blut und Wasser schwitzen.

    Würde also nicht insgesamt die anwaltliche Prüfung der Scheidungsfolgenvereinbarung ausreichen? Hiermit sollte eigentlich alles abschließend geklärt sein. Eine Vertretung im ganzen weiteren Scheidungsprozess würde empfindlich teurer werden und für meine Begriffe wäre bereits jetzt alles geklärt. Der Versorgungsausgleich findet ohnehin beim Familiengericht statt.

    Ich denke, ich werde auch nur unwesentlich die Forderungen der Gegenseite noch absenken können, selbst mit Anwalt, da bereits weniger verlangt wird, als möglich. Außerdem riskiere ich mit einer anhaltenden Auseinandersetzung, daß doch noch Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, von denen bis jetzt nicht die Rede war.

    Was ist denn mit dem Versorgungsausgleich? Der ist nämlich Pflicht bzw. wird vom Gericht von Amts wegen gemacht, außer man verzichtet explizit in einem Ehevertrag oder eben einer Scheidungsfolgenvereinbarung darauf. Weil ein Verzicht aber so einschneidend (und potentiell sehr teuer) ist, geht das nur per Notar meines Wissens.

    Je nachdem, ob Betriebsrenten etc. im Spiel sind, ist das zudem noch komplex.

    Ja, der ist schon seit Anfang des Jahres im Gange, allerdings läßt sich auch die Rentenversicherung hier Zeit. Hätte ich dort z.B. vor einigen Monaten nicht angerufen, warum es nicht weitergeht, wäre da einfach etwas liegengeblieben, bis das Familiengericht IRGENDWANN selbst nachgehakt hätte. Aber auch jetzt scheint das noch nicht abgeschlossen.

    Meine Ex-Frau hat einen Scheidungsanwalt. Es ist nur ein Anwalt zwingend erforderlich.

    Ich hatte bereits mal ein Beratungsgespräch bei einem 2. Anwalt, als mein Scheidungsanwalt noch lebte, um evtl. weitere Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen. Dieser hatte direkt gemeint, daß ich 200.000 Euro als Vergleichssumme veranschlagen müsse, wenn damit alles einschließlich Unterhalt abgegolten ist. Ich hätte direkt einen Vorschuss von 10.000 Euro bei diesem Streitwert zahlen müssen.

    Ich habe mir nun auch ohne diesen Anwalt zumindest 100.000 und auch sein Honorar gespart. Daher denke ich, daß mir ein Anwalt bei einer weiteren Senkung des Vergleichsangebots auch kaum weiterhelfen wird. Aber ich dachte, daß sich vielleicht jemand mit dem Thema noch besser auskennt und weiß, auf was man achten muß.

    Ich werde eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben müssen. Ich denke, diese werde ich zuvor auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn es da um die Einmalzahlung von 60.000 Euro + die monatlichen Unterhaltszahlungen geht: Mit welchen Anwaltsgebühren muß man dann rechnen bzw. wie würde der Streitwert angesetzt, wenn es nur zur Prüfung dieser Vereinbarung durch einen Anwalt meinerseits kommt?

    Ich hatte mich im Frühjahr 2023 von meiner Frau getrennt, nachdem irgendwie jeder weitgehend sein eigenes Leben gelebt hat und ich keinen Sinn mehr darin sah. Meine Ex-Frau ist seitdem arbeitsunfähig, da sie seitdem Depressionen entwickelt hat.

    Ich zahle ihr seit September 2023 freiwillig 1300 Euro Unterhalt und das Trennungsjahr ist bereits im Frühjahr 2024 abgelaufen. Da sie mit den Ämtern bzw. Familiengericht hinsichtlich Versorgungsausgleich nicht wirklich zusammengearbeitet hat, zieht sich das ganze bis jetzt. Im Sommer ist ihr außerdem eingefallen, noch einen Scheidungsanwalt für sich zu beauftragen, der bis heute nur möglichen Zugewinnausgleich und Unterhaltsansprüche in 2 Schreiben vom 19. Juli geltend gemacht hat. Ich hatte seitdem weder von meiner Ex-Frau noch von diesem Anwalt irgendetwas Konkretes erhalten.

    Nachdem nun mein Scheidungsanwalt vor kurzem verstorben ist, wollte ich das ganze in Eigenregie weiterführen, da meine Ex-Frau nun bereits einen Anwalt genommen hat und ich nicht wirklich das Gefühl hatte, von meinem Anwalt Unterstützung erhalten zu haben.

    Ich habe heute endlich ein weiteres Schreiben erhalten. Meine Ex-Frau ist bereit, sich mit mir dahingehend zu einigen, daß ich als Einmalzahlung 60.000 Euro an sie leiste sowie einen nachehelichen Unterhalt von 1600 Euro auf 24 Monate begrenzt. Dies wurde ohne weitere Prüfung von Kontoauszügen so veranschlagt, da ich vor allem seit 2 Jahren relativ gut aufgrund zahlreicher Überstunden und Nachtschichten verdiene (abhängig von der Anzahl der Überstunden 4000-6000 Euro netto) und die Gehaltsabrechnungen dem Anwalt vorliegen. Ich vermute, daß daher der Anwalt diese Beträge so veranschlagt hat, ohne weitere genaue Daten über mein Vermögen zu haben, weil meine Ex-Frau nicht das Maximum fordern möchte.

    Es hat zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ein Gesamt-Vermögen von ca. 700.000 Euro existiert. Abzüglich 50.000 Euro, was bereits vor der Hochzeit vorhanden wäre, hätte meine Ex-Frau damit eigentlich einen Anspruch auf über 300.000 Euro allein an Zugewinnausgleich. Auch, was die Höhe des Unterhalts betrifft, hätte sie weitaus mehr Anspruch als 1600 Euro.

    Ich wäre also grundsätzlich bereit, diesen Vorschlag mit der Einmalzahlung und dem nachehelichen Unterhalt anzunehmen.

    Weiß jemand, auf welche evtl. Tricks ich bei dem Anwalt meiner Ex-Frau achten sollte? Ich lasse mich wie gesagt anwaltlich nicht vertreten und denke, daß der Vorschlag o.k. wäre, da er weit unter den möglichen Maximal-Forderungen liegen würde und bisher keine Belege gefordert wurden.

    Dennoch möchte ich versuchen, zumindest die Einmalzahlung noch etwas zu reduzieren und vielleicht stattdessen den nachehelichen Unterhalt etwas zu verlängern, da dieser unter Umständen steuerlich absetzbar ist.

    Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, dies möglichst geschickt umzusetzen?

    ...die Ahnung sollten eigentlich andere haben von Kunst, wenn man sich darauf verlassen kann, aber das ist vermutlich nicht der Fall. Und es ist auch vermutlich ein eher unsicheres Geschäft weil es eben davon abhängt, wie viel andere bereit sind für etwas zu bezahlen.

    Ich bin auf eine Firma gestoßen, die sich mit der Geldanlage in Kunst in der Schweiz beschäftigt, also auch zum Schutz vor einem Zugriff aus Deutschland.

    Was ist von solchen Angeboten zu halten? Allzuviel habe ich nicht herausfinden können, außer das man sich selbst im jeweiligen Kunstbereich auskennen sollte, wenn man nicht aus bloßer Liebhaberei, sondern wegen Rendite-Zielen da investiert. Von daher habe ich ein eher gemischtes Gefühl, da ich keine Ahnung von Kunst habe. Es würde bei mir um einen hohen 6stelligen Betrag gehen.

    Um diese Firma geht es:

    Das Kunsthandelshaus
    FAIG - Der Rund-Um-Service von Beratung, über Kauf, bis hin zur Versicherung und Einlagerung von Kunstwerken in einem staatlich gesicherten Zollfreilager.
    www.faig.ch

    Hallo,

    ich bin nebenbei geringfügig beschäftigt und erhalte aufgrund Nacht- und Wochenend-Diensten entsprechende Zuschläge. Diese sollten ja bei Urlaub dem Durchschnitt entsprechen, der in den vorangegangenen 3 Monaten gezahlt wurde. Wenn ich richtig informiert bin, werden diese Zuschläge bei Urlaub und Krankheit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

    Ich denke, es werden dann auch nur diese Zuschläge abgabenpflichtig, solange ich im Monat inklusive dieser Zuschläge unter der Verdienstgrenze von 538€/2024 und 520€/2023 bin? Es wird also erst der gesamte Lohn abgabenpflichtig, wenn ich über diesen Zahlen bin?!

    Ich bin vor ca. 12 Jahren auf einen Anlageberater in meiner Nähe auf derPlattform whofinance aufmerksam geworden und da er mir als erster von X anderen Beratern zuvor keine Versicherung für die Altersvorsorge, sondern "nur" aktiv gemanagte Aktienfonds empfohlen hat, genoss dieser anfangs mein uneingeschränktes Vertrauen. Ich habe ein Depot bei ebase mit aktuellem Wert von ca. 550.000 Euro, dazu hatte ich noch Einmalzahlungen bis vor wenigen Jahren in eine Rürup-Rente bei der DWS geleistet, die bis Anfang 2022 noch 135.000 beinhaltet hatte und nun im letzten Jahr einen Riesen-Verlust hatte und nur noch insgesamt ca. 105.000 vorhanden waren. Diese hatte ich wegen meines Freiberufler-Daseins bis 2018 abgeschlossen.

    Inzwischen zweifle ich immer mehr an dem Sinn des ganzen und überlege alles in ETFs zu investieren. Die DWS-Sache werde ich ja behalten müssen. Wie sollte ich mit dem Depot bei Ebase umgehen und wie sollte ich das vorhandene Kapital in ETFs investieren?

    Hallo,

    hat schonmal jemand was von der MT5-Plattform gehört zum Handeln mit Devisen oder weiß der Geier mit was?

    Ich bin auf einer Social-Media-Plattform von einer sehr attraktiven Dame aus China (angeblich in Toronto wohnend) mit " Hi, how you are" angeschrieben worden und hatte schon gedacht, daß sie mir gleich Nacktbilder oder ähnliches präsentieren will. Aber nein, sie ist tatsächlich auf meine Fragen, etc. eingegangen, die damit nichts zu tun hatten. 2 Tage haben wir jetzt öfter Kontakt gehabt und über alles mögliche gesprochen und es hat sich schon ein wohliges Gefühl dabei eingestellt. Kurz ging es bereits dabei um's Investieren und ich dachte schon, daß ist also der Grund. Aber sie ist wieder abgedriftet und habe mich wirklich auf sie eingeschossen. Heute ging es dann wieder los, erzählte mir, sie hätte 250000 Euro investiert und 50000 Dollar Gewinn gemacht. Ich bin noch nicht dahinter gekommen, welchen Vorteil das ganze für sie hat, aber ich nehme an, daß ich irgendwann etwas überweisen soll und habe schon wegen dem Zeitaufwand bis dorthin keine Lust mehr, das ganze weiter zu verfolgen.

    Ich teste mal weiter den Kontakt mit ihr aus, aber wenn das Interesse jetzt stark abflacht, wenn ich mich auf o.g. nicht einlasse, weiß ich es ja ganz genau.

    Kann da jemand etwas zu sagen? Mich wundert es eben, daß 2 Tage investiert werden, bis man mit der eigentlichen Sache herausrückt.

    Sorry, wenn ich den falschen Forumsbereich erwischt habe.

    ...gut, daß von den Antworten hier im Forum mindestens 50% mir wirklich weiterhelfen, wie auch hier.

    Natürlich würde ich mich letztendlich auch an meinen Friseur- und Metzger-Berater wenden, aber hätte ja sein können, daß man hier auch weiterhelfen kann.

    ...weil ich beim ersten Mal leider keine Antworten bekommen habe versuche ich es diesmal in kürzerer Ausführung:

    Ich habe einen Firmenwagen von meinem Arbeitgeber (Intensiv-Pflegedienst) erhalten, den ich betrieblich nutze, um als Springer zu mehreren Patienten in deren häuslicher Umgebung zu fahren. Privat-km werden mir 500-600 zugestanden.

    Die 1%-Regelung wird nicht angewendet, sondern ich zahle monatlich einen festen Betrag von 175 Euro.

    Meine Frage ist, ob man hier die Kilometer-Pauschale in der Steuererklärung aufgrund der Kosten von 175 Euro angeben kann und für welche Bereiche, wenn ich den Wagen auch für andere Arbeitgeber benutze?

    Ich habe 3 evtl. demnächst 4 Arbeitgeber, einer davon auf 450€-Basis (A4), der vermutlich schonmal bei der Frage rausfällt, weil ich da eh nichts absetzen kann und auch noch die einfachen km direkt erstattet bekomme.

    Ich nenne den Arbeitgeber, von dem der Firmenwagen kommt und wo ich momentan auch die meisten Stunden für arbeite, A1, die beiden anderen A2 und A3.

    Ich arbeite bei A1, einem Intensiv-Pflegedienst, fahre mit dessen Firmenwagen von meinem Hauptwohnsitz ca. 300 km entfernt regelmäßig monatlich für ca. 10-12 Tage zu dessen Patienten (1:1-Pflege), absolviere meine täglichen Dienste mit ca. 12 Stunden und fahre nach jedem Dienst zu meinem 2. Wohnsitz, mein Elternhaus bzw. zu meiner Mutter, 25 km entfernt. Nach dem Block von 10-12 Tagen geht es wieder zurück zu meinem Hauptwohnsitz. Dort arbeite ich für einen Pflegedienst (A2), zu dessen Büro ich mit dem Firmenwagen von A1 ca. 17 km relativ unregelmäßig fahre, ca. 5-7 Dienste im Monat. Die Dienste dort erfolgen natürlich nur mit dem Firmenwagen von A2, es geht also hier nur um die Fahrten von zuhause zu dessen Büro. Außerdem werde ich evtl. noch demnächst A3 weiter weg haben, wohin ich allerdings mit dem Zug regelmäßig reisen würde, um nicht die Privatkilometer von nur ca. 600 km monatlich zu strapazieren, die mir A1 spendiert und bereits für A2 und A4 draufgehen. Die 300 km zum Patienten von A1 werden nicht mitgerechnet.

    Ich würde gern wissen, ob ich in meinem Fall die Pendlerpauschale zu meinen Nebenarbeitgebern dennoch ansetzen kann, oder ob da gar nichts möglich ist auch hinsichtlich Familienheimfahrten wg. dem 2. Wohnsitz? Von A1 werden pauschal 175 Euro von meinem Nettogehalt abgezogen. Also keine 1%-Regelung. Ist das überhaupt so in Ordnung? Sonstige Kosten einschließlich Tankkarte des Arbeitgebers habe ich nicht. Den Firmenwagen verwende ich aufgrund der knappen erlaubten 600 Privatkilometer nur für die Fahrten zu den o.g. Arbeitsstätten, da mir noch unsere Familienkutsche zur Verfügung steht. Ein Fahrtenbuch habe ich bisher nur für A1 geführt, aber alles außer meinen Fahrten für A1 habe ich nur insgesamt als Privat eingetragen.

    Ich habe meinen derzeitigen Stromanbieter leider schon im vergangenen Jahr gekündigt, da ich bereits schon im letzten Jahr die Kündigungsfrist verpasst habe und mir dieses Jahr das nicht wieder passieren sollte (was wohl aufgrund der Situation besser gewesen wäre). Aufgrund der derzeitigen Strompreise würde ich mich natürlich besser stehen, derzeit bei meinem alten Anbieter zu bleiben. Ein Widerruf der Kündigung ist aber leider nicht möglich.

    Spricht etwas dagegen, beim Ablesen des Zählerstandes zum Kündigungstermin erheblich mehr kwh anzugeben, als tatsächlich verbraucht wurde, damit die Differenz ebenfalls zum alten kwh-Preis abgerechnet wird? Somit würde man sich beim nächsten Ablesen in einem Jahr die viel höheren Preise für die Menge an kwh ersparen, die man bereits dieses Jahr beim alten Anbieter angegeben hat. Ich müßte dann natürlich praktisch in Vorkasse gehen.

    Gibt es jemanden, der mit einem der o.g. Stromanbieter bereits Erfahrungen gemacht hat?

    Diese werden mir beim Vergleich ganz oben angezeigt mit ca. 130 Euro Ersparnis zu meinem derzeitigen Tarif. Bei den Google-Rezensionen liest man aber überwiegend sehr schlechte Bewertungen hinsichtlich Service und Erreichbarkeit. Inwieweit kann man da wem trauen, den Stromfirmen oder Google oder beiden nicht?

    Hallo,


    das Thema Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Voraussetzungen für deren Absetzbarkeit ist immer wieder verwirrend für mich.

    Es geht aktuell um das Jahr 2019, wo vom Sachbearbeiter beim Finanzamt eine Bescheinigung meines bzw. meiner Arbeitgeber verlangt wird. Bis dahin wurde es immer so durchgewunken.

    Ich habe bei 2 Intensiv-Pflegediensten in diesem Jahr gleichzeitig gearbeitet bei täglich mindestens 12 Stunden Arbeitszeit aufgrund 1:1 Versorgung: Eine Pflegekraft versorgt also einen intensivpflichtigen Patienten in seiner häuslichen Umgebung.

    Beim 1. Arbeitgeber habe ich monatlich ca. 15 Nächte am Stück abgeleistet und habe dort auch vor Ort schlafen können aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort. Das Büro des Arbeitgebers befindet sich ca. 100 km entfernt. Was wäre nun hier meine erste Tätigkeitsstätte und kann ich hier Verpflegungsmehraufwendungen überhaupt absetzen nur aufgrund der langen Arbeitszeit, da ich nur einen Patienten in dieser Zeit versorgt habe und nicht weitere Patienten an anderen Orten?


    Beim 2. Arbeitgeber habe ich parallel in der anderen Monatshälfte in Wohnortnähe gearbeitet. Allerdings habe ich hier dann mehrere Patienten innerhalb eines Monats gehabt (ebenfalls 1:1) bei 12 Stunden täglicher Arbeitszeit. Hier habe ich bereits ein von meinem Arbeitgeber ausgefülltes Standard-Formular für 2020 bekommen, wo als erste Tätigkeitsstätte das Büro angegeben wird und ich dort dauerhaft mit 291 Tagen zugeordnet bin (ich mache haufenweise Überstunden und der 1. Arbeitgeber von 2019 ist in 2020 weggefallen). Weiter taucht der Satz auf: Die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte betrug aus beruflichen Gründen an 278 Tagen mind. 8 Stunden (13 Tage Fortbildung).

    Wäre das so korrekt dann auch für 2019 nur mit anderen Zahlen beim 2. Arbeitgeber? (ich muß nächste Woche die Bescheinigung haben und habe dann keine Zeit mehr für Korrekturen) - Habe ich schon deswegen die Voraussetzungen erfüllt für den Verpflegungsmehraufwand, weil ich durch 2 gleichzeitige Arbeitgeber bereits ständig mindestens 2 wechselnde Patienten habe oder ist das ein Problem beim ersten Arbeitgeber, weil ich dort immer einen halben Monat die gleiche Patientin hatte?

    Schonmal Danke im Voraus für Eure Zeit und Infos.

    ja, o.k. - aber wie verhält sich das mit der Steuerklasse bei Selbständigen? Sie zahlt ja nicht über einen Arbeitgeber ihre grob nach einer Steuerklasse berechneten monatlichen Abschläge. Kann man beim Finanzamt beantragen, daß statt gemeinsamer vierteljährlicher Vorauszahlungen wie im letzten Steuerbescheid wir in entsprechende Steuerklassen eingeteilt werden?

    Wäre da nicht auch die Lösung von "Referat Janders" mit dem §268 eine Möglichkeit?