Beiträge von RaphaelP

    Toll, genau drauf habe ich gewartet, voll off Topic, sorry aber es muss sein:

    der in Ballingszentren

    Was ist das? Könnte DEnglisch sein: Balling = Zusammenballung, von daher fast richtig.

    Insofern besteht kein Leersandsrisiko

    Es gibt da also keinen Sand? Schade.

    Kehren Sie bitte erst mal vor Ihrer eigenen Haustüre. Danke.

    PS: Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie behalten.

    @RaphaelP Wundere mich ein wenig über die Frage, da ich meine mich zu erinnern, dass Du Einzelaktien hast,

    Ich habe nichts gegen Beimischungen. Die Frage ist nur bei Sektor-ETF, ob man schnell genug den Sprung in einen Sektor Modetrend hinein und wieder hinaus schafft. Wenn man mal so sagt dass 2016 IoT, 2017 Blockchain, 2018 Cannabis, 2019 Security (?) Thema sind dann gibt es eben auch Indizes, Fonds und Zertifikate dafür. Schaut man sich die ETF an so war die Performance für die ersten drei Themen nicht so toll.

    Vielleicht dann doch eher Momentum.

    Ja ich habe hauptsächlich Einzelaktien, aber gut 15% meines Depots sind auch ETFs. Ich hatte immer ETFs und werde auch immer welche haben. Habe ich auch immer geschrieben, da hast Du Dich wohl nur lückenhaft erinnert :)
    Aber was das Momentum Argument angeht hast Du m.E. Recht, ist gegen meinen grundsätzlichen buy and hold Ansatz.

    @Schwachzocker was hast Du gegen "was haltet Ihr von- Fragen"? Ich fand dieses Forum immer ganz gut geeignet um über gewisse Dinge diskutieren und sich Input holen zu können. Schade, dass Du es anders siehst...
    Deine Antwort hat mir aber weitergeholfen, danke ;)

    Außerdem ist der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmakler und auch noch Geschäftsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins.

    In jedem Fall auch breit diversifiziert :D

    Ich frage mich vielmehr ob ein Nischen-Immobilienfonds etwas für den kleinen Privatanleger ist.

    Und was mir überhaupt nicht einleuchtet ist, wieso ein Fonds, der ne Bundeswehrbaracke kauft, saniert und wieder verkaufen will keinen Verlust machen kann. Weil das Objekt immer seine Kauf und Sanierungskosten wieder einspielt? Als ob es dafür eine Garantie gebe...

    Außerdem sind Objekte, die für Versorgungswerke, Pensionsvereine und sonstige große Spieler gedacht sind ja selten auch für den Privatanleger mit seinen 10.000 € Erspartem oder 200 € Rate gedacht bzw. überhaupt offen.
    Das ist doch - sorry - im Leben kein Basisinvest... :S

    Hallo zusammen,
    was haltet Ihr von der Beimischung von spezialisierten ETFs im Portfolio?

    Aufmerksam geworfen bin ich durch einen Artikel in Börse Ard auf die Cyber Security ETFs. https://boerse.ard.de/anlagestrategi…ecurity100.html

    Geht es nicht dem grundsätzlichen ETF Gedanken zugegen in sowas zu investieren oder ist es statt in den X-ten ETF auf den MSCI zu investoeren nicht sinnvoll einen gewissen Teil in solche "Wachstumsbranchen" zu stecken? Ich persönlich werde es nicht machen, ist für mich ähnlich wie ein EM ETF, davon halte ich mich auch fern. Aber vielleicht seht Ihr das ja anders? (Glücksspiel? :D)

    Ich finde solche Effekte wie den bei wirecard ja immer eine hervorragende Gelegenheit um über Börsenpsychologie zu diskutieren.

    Ich habe die Aktie selbst nicht im Depot (weil ich u.a. Mastercard habe und es ein DAX Unternehmen ist) doch ansich habe ich die Aktie immer für einen soliden Titel gehalten, weil ich die Branche ansich im Wachstum sehe und wirecard als europäischen Vertreter auch noch erhebliches Wachstum zutraue. Beim letzten stärken Kursrückgang wäre ich auch fast eingestiegen, die Dividendenrendite war mir aber erheblich zu niedrig.

    Nun hatten wir ja alleine die letzten Tage und auch Ende letztes Jahr ein paar krasse Kurseffekte innerhalb kurzer Zeit, wobei ja angeblich fake news der Grund des Letzten sein könnten.

    Wie seht Ihr das? Kann man ansich gut aufgestellte Firmen mit so etwas wirklich so stark ruinieren? Könnten wirklich short seller so etwas veranlasst haben, wie es teilweise vermutet wird?
    Oder ist das ein schlechtes Zeichen für einen Titel, wenn ihm solche Dinge so extrem zusetzen? Warum bewegen solche Neuigkeiten offensichtlich Anleger zu Hauf der Aktie den Laufpass zu geben?

    Sollte man jetzt nicht einsteigen (Glücksspiel oder gute Gelegenheit?) oder lieber Angst davor haben ins fallende Messer zu greifen?

    Naja @muc Du weisst ja, dass ich genau Deinen Ansatz habe, allerdings mag @Oekonom den Brandmaier nicht, da diskutiere ich auch immer gerne mit ihm :)

    Du darfst halt eines m.E. nicht vergessen. Das selber Einzeltitel kaufen und selbst diversifizieren funktioniert halt auch nur mit einer gewissen Kapitalausstattung. Wenn Du sagen wir mal 100-200 € pro Monat hast um sie ohne schlecht zu schlafen in den Kapitalmarkt zu stecken, kannst Du das mit selbst diversifizieren zunächst vergessen.
    Das macht wegen der Gebühren etc erst bei anderen Beträgen Sinn. Oder willst Du jeden Monat für 100 € Nestle kaufen?

    Auch für Leute die "blank" an das Thema Aktien dran gehen und/oder kleine Monatsraten zur Verfügung haben, sind ETFs doch wie geschaffen. Und wenn man dann mal 2-3 Jahre einbezahlt und Erfahrung mit dem Kapitalmarkt gesammelt hat (vorausgesetzt es interessiert einen), dann kann man doch seine ETFs in Einzeltitel umschichten, wenn man will.

    Jetzt hat uns halt der TE eine wichtige Info vorenthalten, nämlich was er entweder als Einmalbetrag und/oder monatlich investieren kann.
    Das wäre eine interessante Zusatzinfo um das ein wenig beurteilen zu können.

    Das hängt davon ab, wieso das Arbeitsverhältnis innerhalb der Schutzfrist enden wird.

    Wurde es zulässigerweise gekündigt was bei Schwangeren eher selten sein sollte? Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse quasi den Arbeitgeberzuschuss mit.

    Oder endete es wegen Befristung? Dann bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds von der gesetzlichen KV.

    Alles nach zu lesen in § 24i SGB 5.

    Das Elterngeld schliesst dann an das Mutterschaftsgeld an und wird nach dem Einkommen der 12 Monate vor Entbindung berechnet. Da Ihr Arbeitsverhältnis ja offensichtlich während der Mutterschutzfrist endet sollte die Kündigung daher darauf keine Auswirkung haben.

    Also das sind alles Sachen, die steuerpflichtig sind, weil sie entweder pauschal bezahlt werden oder höher als der steuerfreie Satz lt. EStG sind. Ich nehme an auf Ihrer Lohnabrechnung steht unten auch immer das Steuerbrutto. Daran können Sie sich orientieren. Ausser es ist klar eine reine (steuerpflichtige) Einmalzahlung.

    Ja nun dass man nicht völlig blind auf Ewig hält ist ja auch eine andere Geschichte, da gebe ich Dir Recht.
    Deutsche Bank, General Electric, H&M oder EON sind gute Beispiele weil sie auch aus dem allgemeinen Indextrend negativ ausbrechen.

    Was ich eingangs eher meinte mit "Nachkaufen" aber zugegebenermassen nicht sauber formuliert habe ist, dass wenn wir einen allgemeinen Rücksetzer haben, sagen wir um 15% im DOW. Warum soll ich dann nicht einen Titel, der im gleichen Maße oder sogar geringer (sagen wir 10%) runter gegangen ist nachkaufen, wenn der Konzern ansich gut dasteht und/oder eine vernünftige Dividende zahlt?
    Weil den perfekten Aus- und Wiedereinstiegszeitpunkt erwische zumindest ich sowieso nicht...
    Ist das aus Eurer Sicht so glücksspielmässig??

    Für mich ist es eher stressfrei.

    L steht für laufende Zahlung im steuerlichen Sinne
    S für sozialversicherungspflichtig
    G für Bestandteil des Gesamtbrutto

    Damit zählen diese Zulagen für die Berechnung mit, da sie regelmäßig gezahlt werden und steuerpflichtig sind § 2 Abs. 1 Nr. 1 BEEG
    Daran ändert der Mutterschutzlohn nichts, denn er ist wie im Falle einer normalen Erkrankung nur die Weiterzahlung des "normalen" Lohns.

    Für den Arbeitgeber ist das Beschäftigungsverbot sogar "besser" als eine "normale" Krankschreibung, denn dann bekommt der kompletten Lohn und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von der Krankenkasse erstattet §1 Abs. 2 Nr. 2 AAG

    Eine Lösung wäre je nach Wert der Immobilie und Eigentumsverhältnissen (400.000 € oder 800.000 € Freibetrag), dass beim Eigentum von nur einem Elternteil dieser zunächst die Hälfte auf den anderen überträgt und dann erst jeder seinen Teil an Sie übergibt.

    Oder falls vorhanden Sie ein Darlehen übernehmen.

    Ein Nießbrauchsvorbehalt oder lebenslanges Wohnrecht scheidet aus, ausser Ihre Eltern ziehen selbst ein.

    Ich kapiere nicht wo hier von Glücksspiel und Daddelei die Rede ist.

    Was hat buy & hold bei einem breit diversifizierten Depot mit Daddeln oder Glücksspiel zu tun?

    Sich als Privatperson irgendwelche Marktprognosen selbst herzuleiten, kann auf Grund empirischer Überlegungen im gewissen Rahmen fundiert sein, allerdings kann der Markt dann doch etwas anderes machen, allein schon durch die psychologische Komponente.

    Es gibt ja verschiedene Untersuchungen zu buy & hold im Vergleich zur ständigen Umschichterei. Das ist aber auch wieder vergangenheitsbezogen.
    Leider habe ich trotzdem meine Glaskugel gerade verlegt. Wenn Ihr eine habt, dann Glückwunsch!

    Ich benutze von Betufswegen natürlich kein WISO aber ich bezweifle mal, dass man einfach so mit WISO seine Belege abrufen kann. Das wäre ja eine Katastrophe hinsichtlich Steuergeheimnis. Man wird entdweder eine entsprechende Elster Registrierung für sich selbst brauchen oder was anderes vergleichbares. Und das erfordert immer eine Registrierung oder Freischaltung in irgendeiner Form...

    Ich werfe mal eine andere "bahnbrechende" Theorie in den Raum:

    Wenn ich Einzeltitel kaufe, dann weil ich die Titel gut finde. Etwa weil ich die Produkte selbst kaufe (bspw. Nestle, Procter&Gamble, Unilever, Starbucks, McDonalds, Coca Cola usw) oder weil ich denke, dass die Firma bei ihren Produkten oder Dienstleistungen Weltmarktmässig gut dasteht (Mastercard, Intel, Stryker), ich hoffe ich brauche nie ein Stryker Produkt ;)

    Wenn ich nach dieser Denke also ein Unternehmen gut finde und von ihm überzeugt bin, dann kaufe ich zu einem Kurs x weil ich denke dass da in Zukunft noch mehr geht. Dann sollte ich bei einem Rücksetzer ja eher die günstige Nachkaufgelegenheit sehen und mich freuen, dass ich günstiger dran komme (bspw. derzeit BASF, Johnson & Johnson).

    Das ist meine persönliche Meinung, kann aber auch schief gehen wie uns die Deutsche Bank derzeit eindrucksvoll beweist...

    Ja der Link ist gut, danke.

    Extreme sind nie gut und jeder Tag ist Kauftag und morgen ist der Crash ist beides wahrscheinlich ein Extrem dem man nicht blind folgen sollte. Eher eine Frage ob man lieber Optimist oder Pessimist ist... Ich finde jeder Tag ist Kauftag mutiger. Da muss man kritikfähiger sein, als wenn man einfach jeden Tag vor dem Crash warnt.

    Ich finde die Schlussfolgerung im Artikel nur wieder interessant.... ETF sind das Beste... Ist das nicht auch irgendwie wieder zu einfach?

    @Altsachse Was Deine Sicht der Dinge angeht bist Du da auch für Dein Alter eine absolut erfreuliche Ausnahme :)
    Denn Du beweist in Reinform, dass der Kapitalmarkt eben nicht nur etwas für "Junge" und "Reiche" ist.

    Aber zurück zum Topic:

    Ich finde wenn das Gespräch darauf kommt, kann man gerne sagen wie man es sieht und auch diskutieren. Ich habe mir ein paar Charts und andere Sachen auf dem Smartphone parat gelegt um meine "Thesen" zu untermauern und empfehle dann auch gerne Bücher oder Musterdepots.

    Das Echo ist zweigeteilt. Ich habe schon Leute Feuer und Flamme werden sehen und andere bezeichnen mich mit meinem echt langweiligen Depot (P&G, Stryker, McDonalds, EcoLab, Danaher, Nestle ua.) noch immer als "Zocker", obwohl ich bis auf seeeehr wenige Ausnahmen noch nie verkauft habe.

    Ja der Steuerpflichtige kann auch selbst die Änderung nach § 164 AO beantragen. Bei § 164 AO ist der gesamte Bescheid offen. In § 164 Abs. 2 S. 2 EStG:

    "Der Steuerpflichtige kann die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung jederzeit beantragen."

    Aber Vorsicht, der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt automatisch, wenn Festsetzungsverjährung eintritt, also nach 4 Jahren. Dies bekommt man im Gegensatz zu einer Aufhebung von Finanzamtsseite her, die ein Verwaltungsakt ist, nicht mitgeteilt, sondern muss selbst darauf achten, wenn man noch etwas nachzumelden hat.
    Ansonsten wird der Bescheid durch Zeitablauf rechtskräftig.

    Bei einem Einspruch ist auch der gesamte Bescheid offen, aber er kann dafür durch Zeitablauf nicht ohne weiteres bestandskräftig werden, sondern nur, wenn abgeholfen wird oder er rechtskräftig abgelehnt wird. Außerdem darf das Finanzamt bei einem Einspruch nicht ohne Möglichkeit der Rücknahme "verbösern" also einen schlechter stellen wie vor dem Einspruch, während es bei § 164 AO jederzeit zu Ungunsten ändern darf.