Beiträge von RaphaelP

    Also da sind viele Dinge ja viel zu unklar. Die Anschaffungskosten von 350.000 € beziehen die sich auf das Gesamtobjekt oder nur den Lagerteil?
    Grund und Boden wird ja z.B. gar nicht abgeschrieben. Wenn also der Buchwert derzeit 118.000 € sein soll, dann ist entweder der Wohnbereich gar nie bilanziert worden (was wahrscheinlich ist) und damit wäre dieser Teil der Immobilie bei bisheriger Selbstnutzung steuerfrei beim Verkauf. Oder die Abschreibungen waren sehr hoch!!
    Denn wenn Sie schon zu Euro Zeiten gekauft haben und bei 2% Abschreibung p.a., geht die Rechnung überhaupt nicht auf, außer es wurden Sonderabschreibungen getätigt.

    Wer hat denn die BWA erstellt? Eine BWA enthält normalerweise ehrlich gesagt in den meisten Fällen auch keine Buchwerte, da sie nur die GuV abbildet...

    Können ja, weil an die Zweitwohnung am Arbeitsort deutlich geringere Anforderungen gestellt werden als an den eigenständigen Haushalt am Erstwohnsitz, aber das wirkt sich bei Ihrem Fall m.E. steuerlich kaum bis gar nicht aus.

    Warum?
    Dadurch, dass Sie einen Firmenwagen haben, können Sie Familienheimfahrten nicht von der Steuer absetzen. Und der andere große Posten bei der Doppelten Haushaltsführung nämlich die Miete bezahlen Sie gar nicht.

    Zu guter Letzt wären noch die Verpflegungsmehraufwendungen während der ersten 3 Monate. Die kriegen Sie eventuell durch, wobei ich als Finanzbeamter da argumentieren würde, dass Sie sich durch das Elternhaus und die bereits vorhanden Ortskenntnisse ja die Verpflegungsmehraufwendungen sparen könnten. Insb. wenn Sie dort schon länger gemeldet sind, sind diese ersten 3 Monate ja auch schon lange rum.

    Wo es was bringen könnte ist beim geldwerten Vorteil für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstelle. Denn je nachdem was Sie Ihrem Arbeitgeber gemeldet haben, muss er die 0,03% vom einen oder anderen Wohnsitz rechnen und im Umkehrschluss können Sie die 30 cent pro Einfachkilometer abziehen. Das müsste man mal konkret durchrechnen, aber bei hohen Bruttolistenpreisen ist es ein großer Unterschied, ob man hier mit 10 oder 50km rechnet, denn die 30 cent reichen dann vorne und hinten nicht.

    Ein kniffliger Fall:

    Also dass das ganze noch ein Minijob und damit grundsätzlich SV frei ist, stimmt. Denn Du hast insgesamt die 5.400 € nicht überschritten. Steht in den Geringfügigkeits-Richtlinien und nicht im Gesetz.

    Ich befürchte für die Familienversicherung könnte es tatsächlich anders sein, denn hier steht in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V:

    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

    5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.


    Ich kenne keine Richtlinie aus dem Kopf, die hier sagt dass die Ausnahmeregelung mit den 5.400 € jährlich auch hier gilt. Denn hier wird auf den Monat abgestellt und da warst Du über 450 €, ist wie gesagt aber nur eine Vermutung.


    Unabhängig davon könnte es aber auch sein, dass Du auf Grund Deines Alters nicht mehr in die Familienversicherung kannst. Ab 25 ist damit Schluss, außer es wurde Bundesfreiwilligendienst, FSJ etc. gemacht. Wenn Dein Nick suggeriert, dass Du Jahrgang 91 bist, dann könnte es dieses Jahr soweit sein.

    Bei diesem ganzen "als Selbstständiger lohnt sich leasen" möchte ich nur dazu einwerfen, dass es sich nur dann steuerlich überhaupt vernünftig auswirkt, wenn man ein Fahrtenbuch führt um den betrieblichen Anteil der Fahrten nachweisen zu können.

    Mit der 1% Regel ist das steuerlich für die Katz. Das verschweigen Autoverkäufer gerne :D

    Und vom Grundsatz her ist Leasing immer teurere als Kauf.
    Leasen würde ich nur dann, wenn 1. kein Cash vorhanden ist aber man ein Auto braucht oder wenn man wirklich alle 3 Jahre das neue Modell fahren will, weil man viel zum Kunden fährt und das je nach Branche eben nicht mit einer "alten Mühle" (nach 3 Jahren naja...) kann!! Denn ein Auto zu kaufen und nach 3 Jahren wieder zu verkaufen ist m.E. günstiger als es gleich zu leasen (Stichwort Wertverlust). Das gilt zumindest so lange wie man im Anschluss wieder beim gleichen Hersteller least oder kauft. Denn ansonsten wird einem jeder Kratzer und jede Beule auf die Goldwage gelegt...

    Ich kann wirklich jeden verstehen, der in die eigenen 4 Wände ziehen will. Und derzeit kriegt echt jeder Geld von der Bank aber ganz ehrlich:

    Bei den aktuellen Marktpreisen in manchen Regionen würde ich mir das gut überlegen. Wenn man auf der Schwäbischen Alb oder in vergleichbaren Regionen wohnt sind die Preise noch human, teilweise sogar billig.

    Wenn man aber in München, Freiburg, Stuttgart und den entsprechenden Einzugsgebieten wohnt, bilden m.E. die Preise schon längst nicht mehr den Wert ab. Hier bei mir am Hochrhein sind bedingt durch die Grenznähe zur Schweiz die Preise so dermaßen unverschämt und die Immobilien teilweise so ramschig, dass ich das niemals irgendwem guten Gewissens empfehlen kann. Gute Objekte gehen meist nur unter der Hand weg, also ohne Makler o.Ä.

    Ich will niemanden seine Illusionen nehmen, aber bei dem o.g. Szenario (Verdienst unter 50.000 €) brutto und das bei Minimum drei Personen kann doch nur eine "Spitz auf Knopf" Finanzierung rauskommen. Wenn das der Zinssatz um 2-3 % steigt sind Sie pleite und die Bank zieht die Sicherheit oder es kommt zur Zwangsversteigerung (je nach Region).

    Ich persönlich glaube, dass wir in gewissen Regionen eine Blase haben und diejenigen, die jetzt wie eine Spinne im Netz sitzen und auf Zwangsversteigerungen warten, werden in 5 oder 10 Jahren einen Reibach machen, weil dann alles deutlich günstiger verkauft wird als jetzt. Aber das ist nur meine Meinung, es darf gerne jeder eine andere haben.

    Zunächst einmal ist richtig, dass betrieblich veranlasste Geldbußen, die von Gerichten oder Behören ausländischer Staaten festgesetzt werden nicht unter das Abzugsverbot fallen (R 4.13 Abs. 2 S. 3 EStR).

    Allerdings hat der BFH in einem Urteil vom 14.11.2013 VI R 36/12 entschieden, dass Bußgelder wegen Lenk- und Ruhezeitverstößen, die der Arbeitgeber übernimmt nicht als betrieblich veranlasst gesehen werden. Und damit ist es egal ob in oder Ausland. Die Frage ist jetzt ob man das auf alle Bußgelder übertragen kann. Ich meine ja, denn früher gab es noch ein Urteil dass der Arbeitgeber von Paketfahrern die Bußgelder übernehmen durfte ohne den BA Abzug zu verlieren. Das wurde hiermit m.E. aufgegeben. Alle anderen Bußgelder waren schon vorher nicht abzugsfähig. Ich würde also sagen, dass es keine Betriebsausgabe ist.

    Wegen der Behandlung als Lohn:
    Dies wäre bei Übernahme durch den AG ein Sachbezug also wie richtig von Ihnen vermutet Bruttolohn. Will der Arbeitgeber damit nichts zu tun haben, musste aber das Bußgeld wegen dem Halterprinzip tragen, dann muss es vom Nettolohn abgezogen werden.

    Also vom Grundsatz her ist es so, dass man für Flugreisen einen Beleg braucht, ebenso für Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Da wir hier bei den Reisekosten und nicht bei der Pendlerpauschale sind, gelten strenge Nachweispflichten.
    Wenn Du aber belegen kannst, dass Du in Berlin warst (Hotelrechnung, Besucherausweis vom Archiv etc.) dann musst Du von der Logik ja irgendwie hingekommen sein.

    Ich persönlich hatte in der Praxis nie Probleme da die 30 cent durchzubekommen. Ich würde daher wie folgt verfahren. Ist das Flug/Bahnticket teurer als die 30 cent, dann nimmst Du das. Ist es billiger, dann nimmst Du die 30 cent.

    Ein findiger Finanzbeamter würde dann nach einem Tankbeleg von der Reise fragen. Warum? Ich kenne jetzt auf die Schnelle kein Auto, dass 1.100km mit einer Tankfüllung schafft. D.h. Du müsstest von der Logik unterwegs irgendwann mal getankt haben. Jetzt kann man natürlich behaupten, dass man mit jemand mitgefahren ist oder Mama und Papa das gezahlt haben aber dann wäre ja die Belastung mit Kosten nicht da und damit der Kostenabzug zu versagen.
    Ich als Finanzbeamter würde das machen. Ist also Glückssache. Durch ELSTER haben Einzelfallprüfungen jedoch stark abgenommen.

    Wenn Du wirklich 9,90 Tickets kriegst hast Du ja nix zu verlieren. Setze die 30 cent an und hoffe. Will das FA Nachweise fällst Du höchstens auf Deine tatsächlichen Kosten zurück. Ein Nachteil entsteht dadurch ja gar nicht.

    Verpflegungsmehraufwendungen hast Du richtig erkannt.

    Es genügt die Textform nach der Novellierung. Das ist korrekt.
    Daher ist Mail ausreichend. Eine persönliche Unterzeichnung ist nicht mehr notwendig.

    Bei den Anwälten war das im Übrigen schon immer so.
    Man darf es nur nicht in einer Vollmacht verpacken und es muss deutlich vom Rest der Vereinbarung abgehoben sein.

    Ich persönlich habe mein Verhalten nicht geändert und die Kollegen, mit denen ich mich austausche machen es auch nicht. M.E. wird da mehr Geschrei drum gemacht, als es nachher wirklich Bedeutung haben wird.

    Das warst Du doch schonmal oder?

    Ja genau :D

    chris2702
    17. August 2015 um 19:53

    Lieber @Altsachse zu Deinem grundsätzlichen Problem kann ich sagen, dass ich Deinen Standpunkt schon verstehe, aber Du musst sehen, dass sich vor allem eines geändert hat:

    Bisher mussten inländische Fonds keine Steuern zahlen, das hat gegen EU Recht verstoßen. Warum? Ausländische Fonds wurden besteuert und das unterschiedlich. Das darf nach EU Recht nicht sein, es müssen Inländer und Ausländer gleich besteuert werden.

    Zu den ausländischen Fonds. Auch diese werden besteuert, aber nur mit inländischen Einkünften. Warum? Weil nur auf diese Deutschland überhaupt ein Besteuerungsrecht hat.
    D.h. ein ausländischer Fonds zahlt Steuern auf Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften und inländische Immobilienerträge.
    Auch deutsche Fonds müssen nach meinem Kenntnisstand (sorry auch ich kann nicht alles überblicken und das InvStG ist schwierig zu lesen) keine Erträge aus Zinsen, keine Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, keine Gewinne aus Termingeschäften, keine ausländischen Dividenden und keine ausländischen Immobilienerträge versteuern.

    Es hängt also sowohl bei inländischen als auch ausländischen Fonds stark davon an, woher die Einkünfte stammen.

    Wird das Geld für einen häuslichen Pflegedienst verwendet nehme ich an? Daher kommt Vermietung an Fremde nicht in Frage? Müssen die 3.000,- lebenslang zur Verfügung stehen?

    Was bringt denn Variante 1?? Das Geld ist bei 3.000,-pro Monat bzw. 36.000,- pro Jahr in nicht ganz 3 Jahren weg...
    Auch Alternative 3 ist doch nur sehr kurz gedacht. Was ist wenn die Eltern 90 werden??

    Ich würde am ehesten gegen Ratenzahlung verkaufen, sofern für eines der Kinder die Immobilie überhaupt interessant ist. Bei 700.000,- € Wert (wer hat den festgestellt??) hat die Immobilie entweder eine super Lage oder ist riesig. Macht denn das überhaupt Sinn, dass die Eltern darin wohnen bleiben?? Kann sich eines der Kinder mit seiner Familie vorstellen da irgendwann einzuziehen?
    Falls ja, verkaufen auf Ratenzahlung an eines der Kinder (hat eines der Kinder denn überhaupt 3.000,- monatlich??).

    Die m.E. bessere Alternative natürlich rein hypothetisch? An einen Fremden verkaufen, eine seniorengerechte Wohnung für sagen wir mal max. 300.000 € kaufen und die restlichen 400.000,- € reichen dann noch für 11 Jahre.

    Steuern werden beim Verkauf soweit ich das auf Grund Ihrer Angaben überblicken kann nicht fällig, weil die Eltern es ja selbst bewohnt haben.

    @RaphaelP

    Antwort von Hermann-Josef Tenhagen:

    "Ich arbeite zwischen 60 und70 Stunden und bin davon 15 bis 20 Stunden unterwegs, diese WocheDienstag von 13 bis 19.30 Uhr bei einem Fernsehsender (im Studio und Interview2 Stunden, Donnerstag von 9 bis 16 Uhr bei einer großen Wochenzeitung –Diskussion und Interview 2 Stunden) und Freitag den Tag zu Diskussionen überFonds in Frankfurt (2 Stunden). Hin- und Rückweg im Zug oder Flieger nutze ichzum Arbeiten, mit dem Auto bin ich praktisch nie unterwegs (außer Taxi)."

    Also klassische Selbstständigen Arbeitszeiten ;)

    Und als Lohn erhält man sicher regelmäßig Morddrohungen der Finanz- und Versicherungsbranche :thumbup:

    @Altsachse da hast Du leider Recht. Ich sehe das nach allem, was ich weiß auch so.

    Über den geringeren Fondsertrag erhälst Du weniger Rendite, obwohl sich an Deiner Steuerbelastung nichts ändert. Ich habe das aber auch mal grob für einen "normalen" Anleger ohne NV durchgerechnet und auch hier komme ich auf eine in Summe höhere Belastung mit Steuern, denn die Teilfreistellung kompensiert m.E. in den meisten Fällen die geringere Rendite durch Steuern des Fonds selbst nicht.
    Man könnte populistisch nun von einer versteckten Steuererhöhung sprechen, allerdings muss man sehen, dass die Besteuerung von Fonds m.E. bisher recht uneinheitlich und dadurch ungerecht durchgeführt wurde. So wird das ganze wenigstens mal vereinheitlicht.

    Obs gerechter ist darüber kann man bis an sein Lebensende diskutieren...