Die Firma erhält einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz für einen Dienstwagen. Ein Arbeitnehmer war auf einer Dienstreise dort.
Nach meinem Kenntnisstand sind Bußgelder aus Deutschland nicht als Betriebsausgabe absetzbar aber ausländische schon. Stimmt das?
Um das Geld vom Arbeitnehmer einzufordern könnte es dann als Bruttolohn eingesetzt werden, was dann für den AN auch billiger wäre.
Kann man das so machen?
mfg, Thiele
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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