Und einen staatlich verordneten „Zwangsurlaub“ gäbe es auch nicht.
An der Stelle mal der Hinweis, dass der gesetzliche Urlaub 25 Tage bei einer 6-Tage Woche beträgt. Die gelebte Praxis ist eher 30 Tage bei 5 Tagen Arbeit pro Woche. Oder anders gesagt: der gesetzliche Anspruch spielt keine relevante Rolle.
Man stelle sich mal vor ein normaler Angesteller oder Arbeiter hätte keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und müsste auch selbst privat gegen dieses Risiko versichern.
Auch hier: was ist so grundsätzlich anders als aktuell? Für längere Ausfälle gibt es Krankentagegeld über die Krankenkasse. Prinzipiell spricht wenig dagegen, Krankentagegeld schon ab dem ersten Tag zu zahlen.
Und was die Unfallversicherung anbelangt...ich sehe deren Sinn bei gefährlichen Berufen. Wenn der Dachdecker bei der Arbeit runterfällt, ist das eindeutig ein Arbeitsunfall. Aber an vielen Stellen schießen wir über das Ziel hinaus. Ich sage nur mal die ganzen Regelungen und Klippen im Home Office oder auch die diversen Sonderregelungen beim Arbeitsweg