Beiträge von thomytiger

    lieberjott hat doch Aussagen dazu getroffen (siehe #6 und #8). Offenbar geht es nicht.

    Ok, das ist ja nicht das Problem, das kann ich auch händisch eintragen. Wichtiger ist/wäre mir, dass die Erstanlage einer V&V, samterstmaliger Eintragung der Abschreibung funktionieren würde. Kann mir dazu jemand eine verlässliche Aussage treffen?

    Wir haben letztes Jahr eine Wohnung erworben und dann vermietet. Somit muss sie bei der Steuererklärung für 2024 mit angegeben werden. Da es das erste Mal ist, dass die Daten auf der Erklärung erscheinen, brauche ich entweder einen Steuerberater, oder eben die Hilfe von Wiso. Wie schon ika schrieb, muss der Grund und Boden herausgerechnet werden, dazu benötigt man (ich) diesen Bodenrichtwert.

    Man kann also die Daten der 2023-Eklärung nicht übernehmen in das Wiso Programm?

    Bodenrichtwert (Bayern): Der Bodenrichtwert ist entscheidend, um den Grundstücksanteil am Kaufpreis zu berechnen. In Deutschland wird dieser Wert von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden festgelegt.
    • Du kannst den Bodenrichtwert für Bayern und für deine spezifische Gemeinde auf der Webseite der Bodenrichtwertkarte des jeweiligen Landkreises oder der Stadt einsehen. In Bayern kannst du z.B. die Bodenrichtwertkarte auf der offiziellen Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik finden.

    Vielen Dank für Deine Ausführliche Beschreibung - leider finde ich zu den Bodenrichtwerten überhaupt nichts...weder beim Bayerischen Landesamt für Statistik, noch, wenn ich nach dem Bodenrichtwert, bzw. -karte suche.

    Hallo, bevor ich das Wiso Steuer Programm kaufe, hätte ich drei Fragen dazu, in der Hoffnung, dass ich hier die notwenigen und kompetenten Antworten bekomme:

    1. Kann ich die Daten aus meiner bisherigen Steuererklärung, die ich per Elster gemacht habe, zu Wiso importieren?

    2. 11/2024 wurde eine neue (gebrauchte) Wohnung gekauft. Kann ich mit Wiso-Steuer die notwendigen Angaben (Abschreibung, usw.) ermitteln und welche Daten (Bodenrichtwert/Bayern, usw.) benötige ich hierzu und woher kann ich diese bekommen?

    3. Gibt/gäbe es eine bessere Steuersoftware, die mir vor allem Punkt 2 besser behandelt?

    Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße

    Hallo,

    ich bin natürlich auch ein Betroffener. Nur, das Problem hier ist, wenn ich mich der Klage anschließe und dann von Vodafone gekündigt werde, dass ich keine 1000-er Leitung mehr bekomme. Telekom ist hier im Ort auch vertreten, aber da würde ich auf eine 50-iger Leitung zurückfallen. Also, den Versuch wagen und dann vielleicht 80€ und die Kündigung bekommen, oder nichts machen und mehr zahlen? Welchen Ratschlag würde ich hier bekommen?

    Folgenden Text habe ich jetzt mal aufgesetzt:

    Ihre Zeichen XXX/2021, Bausparvertrag XXX XXX XXX Name Name

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mxxxxx,

    gerne füge ich noch hinzu, dass ich im Schlichtungsverfahren als Nebenziel die Offenhaltung der Verjährung (§204 Nr. 4 BGB) fordere, bis vom Bundesgerichtshof ein Urteil, diesbezüglich, gesprochen wurde.

    Zusätzlich möchte ich anführen, dass von anderen Bausparkassen (hier: Alte Leipziger, Vertragsinhaberin Name Name, meine Tochter), nach dem Schreiben zur Rückerstattung, die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren erfolgte und bestätigt wurde, diese zukünftig nicht mehr zu berechnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Verbesserungsvorschläge, sehr gerne. Danke.

    Helena genau so, im Wortlaut, hat bei mir die Wüstenrot auch geantwortet, nur dass sie gar nicht erstattet.

    Darf ich fragen, wie Du die Offenhaltung der Verjährung formulierst?

    ...einfach nur, dass Du mit diesem Schreiben, eben diese Verjährung offen halten möchtest, oder schiebst Du die Begründung durch das, noch, fehlende Urteil des BGH nach?

    Heute kam jetzt die Stellungnahme der Wüstenrot bei mir an. Selbstverständlich wird nichts anerkannt.

    ....eine Servicepauschale wurde nie berechnet, die Kontoführungsgebühr wurde ausdrücklich mit mir vereinbart. Die Vereinbarung bleibt auch wirksam.... Es wird, nach wie vor, an der Kontogebühr, in der Sparphase festgehalten und die entsprechende Erstattung wird abgelehnt.

    Bringt es was, wenn ich jetzt in den vier Wochen, noch etwas anfüge/nachreiche, oder soll ich die Entscheidung des Schlichters abwarten?

    Wenn was nachzureichen wäre, was könnte ich an Entscheidungen nachreichen?

    Bisher habe ich nur den Vordruck aus dem Forum geschickt.

    Hallo,

    also, ich habe nach einiger Zeit nachgehakt und danach Post bekommen mit der Aufforderung, weitere Unterlagen (u.a. die damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachzureichen. Dort stand dann auch der Hinweis, dass man der Bausparkasse satzungsgemäß 4 Wochen für eine Antwort gewährt. Im übrigen gilt "don't call us, we call you", im Sinne, dass sie sich selber melden, wenn es Neues gibt.

    Im Vergleich mit der Schlichtungsstelle der Volksbanken, wo ich wegen einer anderen Sache mal was eingereicht habe, kommen sie mir bisher nicht überaus freundlich vor. Werde berichten, wenn es Neues gibt ....

    Genau der gleiche Brief(inhalt) kam bei mir gestern an. Hab aber nicht angerufen, oder geschrieben. Vermutlich wird das das "normale" Procedere sein....

    Hey Zusammen,

    ich bin auch gerade dabei die Gebühren bei der Wüstenrot zurückzufordern.

    Hab wohl auch den gleichen 2-Seitigen Standardbrief wie thomytiger und Silvia_ bekommen. Hat hier schon jemand mit der Schlichtungsstelle (Ombudsmann) Kontakt aufgenommen und da Erfahrungen? Bei mir sind knapp 3 Wochen ohne Rückmeldung von der Schlichtungsstelle vergangen :sleeping:

    Viele Grüße.

    Hallo

    ...bei mir dürfte es die gleiche Zeit gewesen sein. Mehr als eine Eingangsbestätigung kam bei mir bisher auch nicht an.

    Viele Grüße aus Bayern