Wiso-Steuer

  • Hallo, bevor ich das Wiso Steuer Programm kaufe, hätte ich drei Fragen dazu, in der Hoffnung, dass ich hier die notwenigen und kompetenten Antworten bekomme:

    1. Kann ich die Daten aus meiner bisherigen Steuererklärung, die ich per Elster gemacht habe, zu Wiso importieren?

    2. 11/2024 wurde eine neue (gebrauchte) Wohnung gekauft. Kann ich mit Wiso-Steuer die notwendigen Angaben (Abschreibung, usw.) ermitteln und welche Daten (Bodenrichtwert/Bayern, usw.) benötige ich hierzu und woher kann ich diese bekommen?

    3. Gibt/gäbe es eine bessere Steuersoftware, die mir vor allem Punkt 2 besser behandelt?

    Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße

  • Obwohl ich Wiso Steuer nutze, kann ich die Deine Frage nicht direkt beantworten. Sind nicht meine Themen. Du kannst aber WISO Steuer kostenlos ausprobieren. Zahlen musst Du erst, wenn die Steuererklärung abgegeben werden soll.

  • ChatGPT bejaht 1. und 2.


    zu 1.

    "Exportiere deine Daten aus Elster: In der Elster-Software gibt es die Möglichkeit, deine Steuererklärung als XML-Datei zu exportieren. Diese Datei enthält alle relevanten Daten deiner Steuererklärung.

    Importiere die XML-Datei in WISO Steuer: Öffne WISO Steuer und wähle die Option zum Importieren der Steuerdaten. Du wirst aufgefordert, die exportierte XML-Datei von Elster auszuwählen und zu importieren."


    zu 2.
    "Ja, mit WISO Steuer kannst du die notwendigen Angaben zur Abschreibung und zu den Kosten der Immobilie für deine Steuererklärung berechnen. Dabei wird insbesondere die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt, die für den Kauf einer vermieteten Immobilie relevant ist. Was du für die Berechnung der Abschreibung benötigst:

    1. Kaufpreis der Wohnung
    2. Verteilung zwischen Gebäude und Grundstück: Für die Berechnung der AfA musst du den Kaufpreis zwischen Gebäude und Grundstück aufteilen. Denn nur das Gebäude ist absetzbar, das Grundstück nicht.
      • Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Faktor, um den Bodenanteil zu ermitteln. Dieser gibt an, wie viel das Grundstück pro Quadratmeter im Durchschnitt wert ist.
    3. Bodenrichtwert (Bayern): Der Bodenrichtwert ist entscheidend, um den Grundstücksanteil am Kaufpreis zu berechnen. In Deutschland wird dieser Wert von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden festgelegt.
      • Du kannst den Bodenrichtwert für Bayern und für deine spezifische Gemeinde auf der Webseite der Bodenrichtwertkarte des jeweiligen Landkreises oder der Stadt einsehen. In Bayern kannst du z.B. die Bodenrichtwertkarte auf der offiziellen Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik finden.
    4. AfA-Berechnung: Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 gekauft wurden, über 40 Jahre verteilt. Sie beträgt i.d.R. 2% des Gebäudewertes pro Jahr."

    Im übrigen kannst du hier recherchieren und fragen: https://www.buhl.de/wiso-softw…/36-wiso-steuer-sparbuch/

  • Bodenrichtwert (Bayern): Der Bodenrichtwert ist entscheidend, um den Grundstücksanteil am Kaufpreis zu berechnen. In Deutschland wird dieser Wert von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden festgelegt.
    • Du kannst den Bodenrichtwert für Bayern und für deine spezifische Gemeinde auf der Webseite der Bodenrichtwertkarte des jeweiligen Landkreises oder der Stadt einsehen. In Bayern kannst du z.B. die Bodenrichtwertkarte auf der offiziellen Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik finden.

    Vielen Dank für Deine Ausführliche Beschreibung - leider finde ich zu den Bodenrichtwerten überhaupt nichts...weder beim Bayerischen Landesamt für Statistik, noch, wenn ich nach dem Bodenrichtwert, bzw. -karte suche.

  • Vielen Dank für Deine Ausführliche Beschreibung - leider finde ich zu den Bodenrichtwerten überhaupt nichts...weder beim Bayerischen Landesamt für Statistik, noch, wenn ich nach dem Bodenrichtwert, bzw. -karte suche.

    Kommt man nicht recht schnell mit einer einfachen Google-Suche "Bayern Bodenrichtwerte" weiter?
    https://www.boris-bayern.de/
    https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/71665115334
    Dann findet sich so was wie hier: https://atlas.bayern.de/?c=704…21-8c15-d5f8abe6c420&t=ba
    Scheint aber kostenpflichtig zu sein, was in anderen Bundesländern teilweise anders ist (z.B. hier: https://geoviewer.sachsen.de/m…ps/gaa/index.html?lang=de).

  • Da ChatGPT manchmal unwissentlich lügt; in meinem WISO Steuer für Mac gibt es folgende Importfunktionen:


    Elster sehe ich dort nicht?


    Zu 2) In welchem Kontext benötigst du diese Daten? Bzw. für das Absetzen vom häuslichen Arbeitszimmer hat mich WISO unterstützt, die entsprechenden Daten/Kosten zu ermitteln.


    Zu 3) Eine Anfrage an die Suchmaschine der Wahl gibt zwei vielversprechende Ergebnisse (Bayernportal, BayernAtlas) in Treffer 1 und 2, beide funktionieren augenscheinlich.

  • Wir haben letztes Jahr eine Wohnung erworben und dann vermietet. Somit muss sie bei der Steuererklärung für 2024 mit angegeben werden. Da es das erste Mal ist, dass die Daten auf der Erklärung erscheinen, brauche ich entweder einen Steuerberater, oder eben die Hilfe von Wiso. Wie schon ika schrieb, muss der Grund und Boden herausgerechnet werden, dazu benötigt man (ich) diesen Bodenrichtwert.


    Man kann also die Daten der 2023-Eklärung nicht übernehmen in das Wiso Programm?

  • Man kann also die Daten der 2023-Eklärung nicht übernehmen in das Wiso Programm?

    Doch, aber nicht von ELSTER.
    Aber alles andere kann man via Steuerabruf direkt von der Finanzverwaltung abrufen, wie beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen, Versicherunsbeiträge etc.

    Zitat

    Wir haben letztes Jahr eine Wohnung erworben und dann vermietet.

    Das hattest du nicht geschrieben. Aber ja, Vermietung und Verpachtung wird von WISO Steuer unterstützt. In wie weit das Programm in diesem Kontext die Berechnung von AfA unterstützt, kann ich leider nicht sagen.

  • Der Elster-Import geht auch meines Wissens nicht. (Ich kenne nicht mal einen Elster-Export, hab aber auch lange nicht nachgeguckt).


    Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Abschreibung von 2% nicht für Gebäude gilt, die nach 1924 gekauft, sondern vielmehr gebaut wurden.


    Bitte nicht auf KI-Scheiße vertrauen, Leute.

  • lieberjott hat doch Aussagen dazu getroffen (siehe #6 und #8). Offenbar geht es nicht.

    Ok, das ist ja nicht das Problem, das kann ich auch händisch eintragen. Wichtiger ist/wäre mir, dass die Erstanlage einer V&V, samterstmaliger Eintragung der Abschreibung funktionieren würde. Kann mir dazu jemand eine verlässliche Aussage treffen?

  • Asche auf mein Haupt. Ich machs nie wieder. 8)

    Das meinte ich nicht.

    Du hast ja angegeben, dass es chatGPT ist. Und so konnte lieberjott die angegebene Stelle prüfen und wiederlegen.

    Ich warne nur (allgemein) davor, auf die inhaltlichen Aussagen blind zu vertrauen. Für Übersetzungen/Formulierungen, die man quasi beim querlesen prüft ist das ein tolles Werkzeug, aber um so härter die angefragten Fakten sind, um so weniger brauchbar ist das Ding.

  • Das meinte ich nicht.

    Du hast ja angegeben, dass es chatGPT ist. Und so konnte lieberjott die angegebene Stelle prüfen und wiederlegen.

    Ich warne nur (allgemein) davor, auf die inhaltlichen Aussagen blind zu vertrauen. Für Übersetzungen/Formulierungen, die man quasi beim querlesen prüft ist das ein tolles Werkzeug, aber um so härter die angefragten Fakten sind, um so weniger brauchbar ist das Ding.

    Du hast recht.

  • Ok, das ist ja nicht das Problem, das kann ich auch händisch eintragen. Wichtiger ist/wäre mir, dass die Erstanlage einer V&V, samterstmaliger Eintragung der Abschreibung funktionieren würde. Kann mir dazu jemand eine verlässliche Aussage treffen?

    Also Vermietung und Verpachtung ist eine normale Art der Einkünfte, wenn Wiso das nicht könnte, würde ich mich fragen, wie die sich so lange am Markt gehalten haben.

    Aber um es anders auszudrücken: Es ist nicht besonders schwer, die Daten mit Wiso für eine neue Vermietung zu erfassen. Gerade das Interview hilft hier ungemein und die Plausibilitätsprüfung zeigt auch direkt Fehler auf. Man benötigt aber halt ein paar Daten, die man sich an anderer Stelle besorgen muss (wie eben den Wert des Grundstücks).

  • Das ist nicht ganz korrekt. In der Elster-Software gab es eine Export-Funktion. In der Cloudversion gibt es sie nicht mehr. In dem Punkt stimmt die Aussage von Chatgpt also, die Frage war nur zu lax gestellt.


    Wer Chatgpt nutzt, der muss vernünftig prompten lernen. Sonst wird das nichts.