Beiträge von steinbreite

    Ich bin seit geraumer Zeit dazu übergangen, nicht mehr genutzte und kaum verzinste Tagesgeldkonten unserer Familie wieder zu kündigen.

    Warum: weniger administrativer Aufwand und man zählt in der Regel nach 6-12 Monaten wieder als Neukunde, also nur für den Fall…

    Da bin ich ganz bei dir, aber ich musste feststellen, dass es manchmal noch viel aufwändiger ist, die Konten wieder zu kündigen 🫣

    Beispiel Santander: vor X Jahren bei gutem TGK Zins eröffnet und neulich versucht per Email zu kündigen. Auf der Webseite gibt es kein Formular dazu, obwohl ich meine gelesen zu haben, dass die Banken mittlerweile vepflichtet sind, das anzubieten. Jedenfalls war die Antwort von Santander: das geht so nicht. Kommen Sie mit Perso in einer Filiale vorbei und unterschreiben Sie ein Formular zur Kündigung 😳

    Oder Sparkasse Potsdam: keine Kündigungsmöglichkeit auf der Webseite, Online-Zugang mittlerweile gesperrt (vermutlich, weil ich trotz mehrmaliger, schriftlicher Aufforderung nicht den neuen AGB mit Negativzinsen zugestimmt hatte). Die schicken mir seit Jahren jedes Quartal postalisch Kontoauszüge mit den 4,65€, die da noch rumliegen. Was für ein Wahnsinn 🙈 Aber wenn sie es so wollen…

    Ansonsten einfach von Raisin abziehen und ein gutes Tagesgeld via FT, aber klar, mit Raisin wolltet ihr das Banken Hopping natürlich umgehen. 😌

    Genau, Raisin ist in dem Punkt recht komfortabel. Man kann einfach unterschiedliche Laufzeiten staffeln und muss nicht ständig VideoIdents machen, um ein neues Konto zu eröffnen, dass man dann wieder kündigen kann, weil die meisten Angebote eh nur für Neukunden und begrenzte Zeit gelten. Ich hab da über die Jahre eine ganz schöne Halde von Konten angesammelt, die jetzt nur noch mit einem Euro vor sich hindümpeln. Da sind die Zinssätze immer nur gefallen und nie wieder hochgekommen 😏

    Bis auf die NIBC Bank. Die haben tatsächlich lange vernünftige Konditionen auch für Bestandskunden gehabt.

    Mein Liebling ist zur Zeit Salable Capital mit 2,5% aufs TGK 😯

    Moin steinbreite

    Kurze Nachfrage: BW Bank TG wäre …

    Ja, sorry, habe beim nachträglichen Lesen gesehen, dass das nicht unbedingt klar wurde. Es geht um ein TGK via Raisin, nicht direkt bei der BW-Bank.

    1. Angebot BW Bank nur für Neukunden von Raisin

    2. Angebot BW Bank nur für Neukunden BW Bank, ist halt die Frage, wann ihr für die BW Bank wieder Neukunden seid.

    Habe ich nicht bemerkt, dass da ein Passus „nur für Neukunden“ bei der BW-Bank gewesen wäre, aber möglich ist es.

    Was Raisin angeht, haben wir natürlich das 2,7% TGK für 3 Monate und nur für Neukunden genutzt. Deshalb sind wir überhaupt zu Raisin gegangen (war/ist ja auch im Finanztip Newsletter).

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich nutzen seit ein paar Monaten ein Konto bei der Raisin Bank, um unser Erspartes bei verschiedenen, von Raisin vermittelten Banken anzulegen. Bisher hat das ganz gut funktioniert. Gestern endete eine 50k€ Anlage nach 3monatiger Anlagezeit, und wir wollten das Geld erstmal auf einem Tagesgeldkonto zwischenparken, um etwas bessere Angebote bei Raisin abzuwarten.

    Eigentlich keine grosse Sache, da keine zusätzliche Identifikation etc. nötig ist. Erstaunlicherweise kam nach ein paar Minuten die Nachricht von Raisin per Email, dass die BW-Bank die Eröffnung des Kontos abgelehnt hat. Natürlich ohne Begründung, die sie ja auch nicht liefern müssen.

    Gleich vorweg: die Sache hat für mich nur anekdotische Bedeutung. Die 2% bei der BW-Bank sind jetzt nich aussergewöhnlich, da gibt es zur Zeit viel bessere Konditionen bei anderen Banken. Dennoch bin ich neugierig, was da passiert ist. Man soll ja nicht gleich von bösem Willen ausgehen, wenn Unfähigkeit als Begründung völlig ausreichend ist :) Ist da irgendeine KI am Werk? Hat jemand in letzter Zeit ähnliche Erfahrungen mit Raisin oder BW-Bank gemacht?

    Übrigens glaube ich kaum, dass es an SCHUFA-Score oder ähnlichem liegt. Ironischerweise hat die BW-Bank vor 20 Jahren sogar unseren Hauskauf finanziert. Und ja, den Kredit haben wir ohne Abweichungen/Probleme zurückgezahlt 😄

    Mach, was Du willst. Das ist Deine Sache. Ich schmunzle ob des Freistellungsauftragsbingos.

    Naja, so völlig abwegig finde ich das nun wieder nicht, wenn ich versuche die Anlage KAP zu vermeiden. Bei den drei betroffenen Depots bei zwei unterschiedlichen Banken kann ich nunmal nicht vorhersagen, wann und wieviel Gewinne/Verluste ich mit dem Verkauf von ETFs und Aktien erziele. Wenn ich gegen Ende des Jahres feststelle, dass ich noch ungenutzten Freibetrag herumliegen habe und durch das "Bingo" Arbeit bei der Steuererklärung spare, finde ich das ziemlich lukrativ. Für die KAP muss ich ja sämtliche Erträge aller Konten und dergleichen nachweisen, egal, ob die von Bankenseite (bei fehlendem Freistellungsauftrag) schon abgegolten sind oder nicht. Da kommt dann bei mir schon ein bisschen Mehrarbeit zusammen, und Steuerklärungen gehören jetzt nicht zu meinen persönlichen top 10 Lieblingsbeschäftigungen.

    Aber in diesem Jahr ist es natürlich meine eigene Blödheit, zu spät kontrolliert zu haben, ob ich nicht insgesamt mit meinen verteilten Freibeträgen über dem Maximum liege. Kein Thema.

    Nö, Du mußt es nicht, wenn kein Spezialfall vorliegt. Genau das ist ja der Vorteil der Abgeltungsteuer. Ich habe - völlig legal - schon lang keine Anlage KAP eingereicht.

    Genau mein Punkt :) Meine letzte KAP ist auch Jahrzente her :S

    Deine Kapitalerträge werden nur ausschließlich höchstens mit 25% Kapitalertragsteuer +Soli+Kirchensteuer belastet.

    Der persönliche Steuersatz kommt nur zur Anwendung, wenn du mit deinen gesamten Einkünften nicht höher als 25% besteuert wirst.

    Und da ist nochmal der Teil, der mir fehlte. Dank an euch, dass ihr das nochmal klargestellt habt.

    Hallo Achim,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Das ist - mit Verlaub - vom Verfahren her Unsinn. Vorgabe ist eigentlich, daß Du nicht mehr Freistellungsaufträge erteilst, als der Freibetrag hergibt. Dann brauchst Du auch nicht regelmäßig vor Jahresende schangeln, sondern bist automatisch auf der sicheren Seite.

    Du hast natürlich recht. Auf jeden Fall Schlamperei von mir, obwohl ich alles erklären kann. Aber Ausreden will keiner hören.

    Mit Deiner nächsten Steuererklärung erklärst Du alle Kapitalerträge - die freigestellten und die abgeltungsversteuerten, füllst also die Anlage KAP vollständig aus. Daraufhin wirst Du im Bereich Kapitaleinkünfte etwas Steuer nachzahlen müssen.

    Ja klar, geht ja auch völlig in Ordnung.

    Ob insgesamt eine Steuernachzahlung herauskommt oder eine Günstigerprüfung möglich und sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Meine Frage zur Günstigerprüfung ist vermutlich dümmer, als sie zunächst aussieht. Mir ist gar nicht klar, ob das Finanzamt sie überhaupt durchführen kann oder muss. Anders formuliert: ist die Abgeltungssteuer nur möglich, wenn die Banken etc. sie direkt abführen, oder kann man sie auch in der Einkommensteuererklärung nutzen, anstelle des durchschnittlichen, individuellen Steuersatzes. Nach meiner, natürlich nicht maßgeblichen Einschätzung fahren wir mit der pauschalen Besteuerung auf jeden Fall besser.

    Hallo zusammen,

    ich klinke mich hier mal ein, weil ich dasselbe Problem habe, allerdings mit dem Unterschied, dass ich meine Freistellungsaufträge, die ich über 2 Banken und eine Bausparkasse verteilt habe, bereits (mehr als) ausgeschöpft habe. Ich hatte mich auf der sicheren Seite gewähnt, weil ich die Freibeträge in der Vergangenheit bereits öfters kurz vor Jahresende online modifizieren musste. Offensichtlich war es aber bisher immer so, dass ich die alten Freistellungsaufträge noch nicht voll ausgenutzt hatte.

    Gerade eben musste ich also feststellen, dass ich die Freistellungsbeträge nicht mehr nach unten korrigieren kann (wie auch bereits in den Beiträgen hier richtig erwähnt). Bleibt mir also nur, irgendwie proaktiv in meiner nächsten Steuererklärung tätig zu werden. Was mir noch nicht klar ist, wie die bereits mit 25% Kapitalertragsteuer abgegoltenen Erträge dann nachträglich behandelt werden müssen/können. Für mich ist die pauschale Abgeltungssteuer günstiger als eine Besteuerung zum persönlichen Steuersatz, die ich also auf jeden Fall vermeiden möchte, so weit es geht. Gibt es bei der Steuerberechnung eine Art Günstigerprüfung, oder muss ich jetzt alle Erträge mit meinem/unseren persönlichen Steuersatz versteuern lassen? Kann ich noch etwas tun, um meinen vermeintlichen "Steuerbetrug" zu korrigieren, bevor das Finanzamt unwirsch wird?

    Papier nutze ich auch nicht mehr, sondern Elster-Online. Aber in der Anlage AV sehe ich keine Möglichkeit meine Einzahlung anzugeben. In Zeile 5 kann ich nur angeben, dass ich unmittelbar begünstigt bin und Zeile 6 ist "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung", woraus mein Mindestbeitrag für volle Zulagen errechnet wird (denke ich mir jedenfalls). Für meine freiwillige "Überbezahlung" mit 2100,-€ sehe ich keine sinnfällige Zeile ?(

    Oh, dann schiebe ich doch gleich eine Zusatzfrage nach :)

    Zur Frage, wo das im Steuerformular eingetragen werden muß, finde ich im Netz nur Hinweise auf die Anlage AV. Dort gibt es die genannten Zeilen aber offensichtlich gar nicht mehr. Ist es richtig, daß die alleinige Abgabe der Anlage AV genügt? Mein Riester-Anbieter hat von mir die Anweisung, meine Beiträge automatisch an die Finanzbehörde zu melden, um den Zulagenantrag zu stellen.

    Hallo,

    ich rechne gerade herum, was der Höchstbetrag an zusätzlicher Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung für mich wäre (Rente mit 63 statt 67, Ausgleichszahlung für die Rentenminderung). Soweit ich es bisher verstanden habe, stehen steuerlich für Alleinstehende/Ehegatten 2021 für die Altersvorsorge Höchstbeträge von 25.787 bzw. 51.574€ zur Verfügung. In diese Kategorie fallen sowohl die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge, die ich als Angestellter habe (inkl. Arbeitgeberanteil), als auch die Einzahlungen, die ich zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen will. Bis dahin ist alles klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen zu einer Riesterrente aus? Ich hatte irgendwo gelesen, daß man Riester-Beiträge bis maximal 2100€ steuerlich absetzen kann (falls die Günstigerprüfung das hergibt). Unklar ist mir allerdings, ob diese 2100€ dann ebenfalls mit unter die "normalen" Altersvorsorgeaufwendungen fallen, sprich, ob sie mit in die Höchstbeträge für die Altervorsorge gerechnet werden. Bisher fand ich nur die Aussage, daß sie unter irgendwelche Sonderausgaben fallen, aber nicht um welche es sich genau handelt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke :)

    Auch das entspricht den Richtlinien, zwei verschiedene Faktoren benötigt sind:

    - Besitz (das Handy)

    - Wissen (mobile PIN)

    Aber das führt es doch ad absurdum. Als ich online-banking noch ausschließlich über den Browser mit iTAN Listen, später Photo-TAN betrieben habe, waren das wenigstens zwei räumlich getrennte Faktoren (PC und Listen in der Schublade, bzw. Handy mit Photo-TAN App). Bei der Photo-TAN Geschichte von Comdirect hätte ich ursprünglich nicht mit der Handykamera den farbigen Barcode auf der Webseite oder meinetwegen der Comdirect-App einlesen können. Es brauchte also mindestens 2 Geräte. Und jetzt? Mit den Push-TANs öffnet die Comdirect-App im Hintergrund die Photo-TAN-App auf demselben Gerät, bekommt ihre TAN und führt die Aktion direkt aus. Das ist in meinen Augen kein Sicherheitsplus.

    Bei der Postbank derselbe Mist. Erst wird umständlich und mit vielen technischen Problemen die BestSign App eingeführt, und dann kommt die Finanzassistent-App raus, die BestSign gleich "eingebaut" hat. Da wird der zweite Faktor nicht einmal mehr durch eine zweite App simuliert. In ein und demselben Vorgang authorisiert sich die App bei einer Überweisung selber. Das ist albern, oder?

    ... ist es ja ganz grundsätzlich etwas gutes, dass diese Kontrollen durchgeführt werden müssen

    Grundsätzlich ja, aber ob ich mit meiner 10k€ Überweisung wirklich das richtige Target bin, bezweifle ich. Geldwäscher kaufen Immobilien oder Ferraris in bar, dachte ich. Und ob es der richtige Weg ist, die Banken/Broker damit zu beauftragen, ihre Kunden zu durchleuchten, weiß ich auch nicht. Das sollten gefühlt "hoheitliche" Aufgaben sein, die man nicht an Unternehmen delegiert (womit wir wieder bei der Kontaktverfolgung im Gastgewerbe sind). Andererseits konnte mich die Bafin bei der Wirecard-Geschichte auch nicht wirklich überzeugen. Scheint ein Dilemma zu sein :S

    Jedenfalls habe ich vorhin widerwillig und spartanisch auf die Mail geantwortet, nach 2 Minuten eine Antwort bekommen, und 3 Minuten später war das Geld auf meinem TR-Konto. Sieht also ganz nach einer Feigenblatt-Aktion aus, denn so schnell kann man mal gar nichts überprüfen. Ich versuche, mir das als unbürokratische Serviceleistung schönzureden, aber das schale Gefühl, als Tiger angetreten und als Bettvorleger geendet zu sein, bleibt irgendwie :/:(

    ChipTan QR

    Ah, ok, dann bin ich wohl in die Early-Adopter Falle geraten. Als ich das versucht habe, gab es noch gar keine QR-Codes, sondern nur einfache Bar-/Strichcodes, die auf dem Bildschirm rumflackerten. Da musste man mühselig die Breite der Darstellung auf dem Bildschirm einstellen und den Abstand des Tan-Generators zum Monitor variieren, bis die beiden zueinander gefunden hatten, was selten genug der Fall war.

    Auch das ist durchaus möglich. ;)

    Tatsächlich befürchte ich das schon länger ^^ Darauf deutet auch, dass ich noch immer nicht müde geworden bin, jedesmal alle Optionen in den Cookie-Einstellungen wegzuknipsen. Wieviel Lebenszeit ich darauf schon verschwendet habe, will ich gar nicht nachrechnen X/

    Wer (außer einem Anwalt) kennt schon die genauen Vorgaben/Daten, die für die Erfassung gemäß GWG wirklich erforderlich sind?

    Zugegebenermaßen lege ich ja auch nicht wirklich Wert darauf, mir hunderte Seiten von Kleingedrucktem durchzulesen, aber so flapsig finde ich es auch wieder nicht ok. „Eyh Alter, schieb mal eben deine privaten Daten rüber, weisst schon, wegen Geldwäsche und so. Wir halten deine Kohle übrigens mal zurück, bis wir ne echt völlig krass freiwillige Antwort von dir kriegen“.

    Bleibt die Frage, was passiert, wenn man bei der Befragung nach GWG bewusst falsche Angaben macht bzw. explizit darauf hinweist, dass man bestimmte Angaben nicht beantwortet, weil Sie die Bank/Broker schlichtweg nix angehen.

    Tja, ist halt immer die Frage, wo man seine persönliche Schmerzgrenze zieht. Wenn sie mir dann kündigen wollen, bringt mich das zwar nicht um, aber es bringt mich auch nicht weiter. Hätte mich jetzt nur interessiert, wie andere Leute mit diesem „Problem“ umgehen.

    An ChipTAN stören mich zwei Dinge:

    1. die Banken wälzen die Kosten auf den Kunden über, dabei wäre es deren Job für Sicherheit zu sorgen.

    2. man benötigt ein Gerät das man nicht immer dabei hat. Im Urlaub oder von der Dienstreise was abschicken ist dann nicht mehr so einfach.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung würde ich noch

    3. die Dinger funktionieren einfach miserabel oder gar nicht

    ergänzen. Ich habe zwei Geräte von unterschiedlichen Herstellern (naja, jedenfalls unterschiedliche Gehäuse und anderem Branding) probiert. Es dauert Ewigkeiten, bis man die richtigen Einstellungen findet, begleitet von ständigen Timeouts. Vielleicht bin ich auch nur zu doof, aber ich finde die Teile völlig unzumutbar.