Moin, Moin!
Die Alterseinkünfte eines Pensionärs sind u. a. von der Besoldungs- und Laufbahngruppe sowie vom jeweiligen "Arbeitgeber" (Bundesland oder dem Bund) abhängig. Es gibt nicht nur Beamt:innen im höheren Dienst. Die Presse vergleicht gerne einen "kleinen" Rentner mit einem Beamten des höheren Dienstes (wie z. B. A16).
Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375% der ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75% (Brutto / nach 40 Dienstjahren). Die allgemeine Altersgrenze gilt natürlich auch für Beamt:innen.
Soll heißen, dass auch Beamt:innen etwas für ihre Altersvorsorge tun sollten.Sie müssen mit einer Rentenlücke von bis zu 35 Prozent im Vergleich zu ihrem letzten Bruttogehalt rechnen, sobald sie ihre Pension beziehen. - Über die steuerlichen Aspekte, Krankenkasse, etc. möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Im Übrigen liegt ihr Bruttoverdienst während der aktiven Dienstzeit in der Regel unter dem eines vergleichbaren Angestellten.