D.h. man wäre blöd wenn man alles verkauft? Wenn man also bei Deinem Bsp. nur 100 Anteile verkauft hätte, hätte man 2000€ Gewinn gemacht? Und die restlichen 100 Anteile würde man nicht verkaufen? D.h. man hat 100 Anteile, die im Minus sind, geht das?
In diesem Beispiel hast Du mit den ersten 100 Anteilen tatsächlich 2000€ Gewinn gemacht, mit den zweiten 100 Anteilen 1000€ Verlust. In diesem Beispiel würde ich es eher als blöd bezeichnen, wenn Du nicht alles verkaufst, da Du dann den Verlust der 2. Investition nicht verrechnest und dadurch mehr versteuerst, als notwendig.
Wenn ich in meinem UI-Depot sehe: z.B. xy-Anteile, xy Fondspreis pro Anteil, 1000€ Betrag (gesamt), 200€ Wertentwicklung (gesamt), dann hat die Bank (bzw. UI) diese gesamten Rechnungen mit den verschiedenen Anteilen, die zu unterschiedl. Kursen gekauft waren, schon berechnet und der Gesamtbetrag bzw. die Wertentwicklunng ist das was beim Verkauf des Gesamten (hier Gewinn) entsteht??
Ich bin kein UI-Kunde und kenne deren Darstellung nicht. Ich gehe aber davon aus, dass UI immer die Gesamtposition in einem Fonds ausweist. Das bedeutet, dass die gesamte Wertentwicklung (hier also 200€) der Gewinn ist, wenn Du die gesamte Position verkaufst. Wenn es sich in diesem Beispiel um einen Aktienfonds handelt, ist der steuerpflichtige Gewinn also hier 140€.
Wie mein Beispiel zeigt, darfst Du das aber nicht linear herunterrechnen, wenn Du nur einen Teil der Position verkaufst.
Muss das in dieser Reihenfolge geschehen oder kann das gleichzeitig erfolgen (d.h. Verkauf von Fonds im Plus und solchen im Minus und dies wird verrechnet)?
Die Reihenfolge ist innerhalb eines Kalenderjahres egal.
Beispiel1 bei Freibetrag 801€:
1. Verlust 1000€ (wird im Verlusttopf vorgemerkt)
2. Gewinn 800€ (Verlusttopf auf 200€ reduziert, keine Steuer)
3. Gewinn 600€ (Verlusttopf auf 0€ reduziert, Rest Freibetrag 401€, keine Steuer)
4. Gewinn 601€ (Freibetrag weg, 200€ werden sofort mit Abschlagssteuer versteuert)
5. Verlust 100€ (Die bei 4. bezahlte Steuer wird sofort zur Hälfte erstattet)
In der Summe hast Du 100€ versteuert. Das passt, da in der Summe Dein Gewinn 100€ höher als der Freibetrag war.
Bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung hast Du keinen Freibetrag. Macht aber nichts, Du zahlst generell keine Abschlagssteuer.
Den letzten Satz verstehe ich nicht.
Ich gehe davon aus, dass Dein persönlicher Steuersatz höher als 25% ist, d.h. Du zahlst immer 25% auf Kapitalerträge.
Solange der Steuersatz Deiner Eltern geringer ist macht es m.E. keinen Sinn, Gewinne auf Dich zu verlagern. Ausnahme, Du möchtest den notleidenden Staat finanziell unterstützen.