Beiträge von Hornie

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei den drei Sparplänen tatsächlich drei mal den selben ETF nehmen soll, oder verschiedene... Macht ein MSCI World, ein MSCI World nachhaltig und ein FTSE-Developed- ETF Sinn?

    Die Risikostreuung wird dadurch eher verringert, als wenn Du nur einen MSCI World kaufst.

    Ich würde eher "Keep it simple" machen.

    Es wird aber kaum einen Unterschied machen. In 10 Jahren hat der eine Fonds vielleicht 7,2% Rendite, die anderen 7,0% und 7,3%. Wenn Du Dich damit besser fühlst, kannst Du mit einer solchen Aufteilung auch nichts falsch machen.

    Achso, Du bist der Mieter/Käufer.

    Oft wollen Banken schon Eigenkapital sehen, damit sie nicht 100% finanziert haben, z.B. falls Du morgen gesundheitlich ausfällst.

    Kannst Du nicht 20% des Kaufpreises durch ein Verwandtendarlehen (z.B. vom Verkäufer) finanzieren? Das würde das Risiko der Bank und damit das Gespräch sicherlich deutlich vereinfachen.

    Wurde denn ein Gewinn in der Abrechnung ausgewiesen?

    Für diese Altfonds wurde auch ab 2018 einiges geändert. Kursgewinne bis zum 31.12.17 bleiben steuerfrei, danach erfolgte Kursgewinne sind steuerpflichtig. Jedoch gibt es hier einen besonderen Freibetrag von 100k€, den Du aber nur über eine Steuererklärung geltend machen kannst. Details siehe Investmentsteuergesetz (InvStG) Reform 2018 - Besteuerung von Fonds - Finanztip

    Bei Dir hat die Bank keine Steuer abgezogen (wenn, dann erfolgt das sofort mit der Abrechnung), das kann folgende Gründe haben:

    1. Verkaufskurs < Kurs vom 31.12.17, also kein steuerpfl. Gewinn

    2. steuerpfl. Gewinn vorhanden, aber innerhalb des Sparerfreibetrages

    3. steuerpfl. Gewinn vorhanden, aber NV-Bescheinigung liegt vor.

    Sollte eigentlich alles genau in der Abrechnung stehen. Ggf. mal anonymisiert hier hochladen.

    Auch der gute Buchtipp (Beitrag Nr. 8 von Hornie) hat wohl einige Schwächen (...); wie die Buchbesprechung zeigt.

    Mein Tipp bezog sich mehr auf die Rezensionen auf bookoffinance.de, als auf das konkrete Buch. Dort gibt es auch weitere Rezensionen über Immobilienbücher.

    Celine ist kompetent für Wirtschaftsbücher, hat in ihrem (kurzen) Leben deutlich mehr Fachbücher als ich gelesen und kann m.M.n. die Vor- und Nachteile der Bücher gut zusammenfassen.

    Sie hat aber m.W. keine eigenen Immobilienerfahrungen.

    Die Aussagen von Sovereign kann ich voll bestätigen. Ich kenne auch kein Buch ohne Schwächen.

    Gäbe es denn eine Konstellation wobei es vorteilhafter wäre wenn man nicht alles verkauft?

    Unwahrscheinlich. Vielleicht, wenn Du auf den zuletzt gekauften Anteilen hohe Gewinne hättest. Sollte nicht wirklich relevant für Dich sein.

    Bzgl. meiner Eltern versuche ich zu vermeiden, dass sie die NV-Bescheinigung zurückgeben müssen da sie beim Verkauf mit Gewinn (auch wenn es nicht so viel ist) dazu verpflichtet wären.

    Auf jedem Fall kannst Du ja zunächst Verlustpositionen verkaufen und dann große Positionen mit wenig Gewinn, bis in der Summe Gewinn = Verlust ist.

    So wie ich das verstehe ist der Grundfreibetrag bei meinen Eltern schon fast vollständig durch die halbe Rente erreicht.

    Rentenfreibeträge berücksichtigt? Ebenso haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden etc.?

    Der Bankberater hat mal gesagt, dass man Verluste/Gewinne von Aktien-, Misch- und Immobilienfonds nicht mit denen von ETFs verrechnen kann. Stimmt das?

    Nein. Es gibt nur einen getrennten Verlusttopf für Aktien. Alle Fonds (auch Aktienfonds, ETFs etc.) werden über den allgemeinen Verlusttopf verrechnet.

    Wie verrechnet man Aktienfonds (70% zu versteuern) mit Mischfonds mit wenig (30-62%) Aktien? Meines Wissens werden die nicht nur zu 70% sondern zu 85% versteuert.

    Verrechnung wie oben beschrieben, die zu versteuernden Gewinne/Verluste sind immer die Gewinne/Verluste nach Multiplikation mit der %-Zahl.

    Beispiel2 bei Freibetrag 801€:

    1. Verlust Aktienfonds 1000€ (70%=700€ im Verlusttopf vorgemerkt)

    2. Gewinn Mischfonds 800€ (85%=680€, Verlusttopf auf 20€ reduziert)

    3. Gewinn Rentenfonds 600€ (100%=600€, Verlusttopf auf 0€ reduziert, Rest Freibetrag 221€)

    P.S. beachte, dass der Freibetrag 801€ pro Person ist, also 1.602€ pro Ehepaar.

    Aber wie berechnet man Gewinne/Verluste dann für die Steuer wenn ein Fonds vor 2017 gekauft wurde?

    Sollte kein Unterschied sein für alle Fondskäufe nach 2008. Da es sich um ausschüttende Fonds handelt sollte keine Vorabsteuer bezahlt sein. Bei NV-Bescheinigung auch nicht.

    Falls doch irgendwann mal (geringe!) Vorabsteuer bezahlt wurde, würde die jetzt verrechnet werden, also der Gewinn etwas geringer sein.

    Ja, ich bin schon lange ETF-Fan, aber ich würde bestimmt nicht so einer Dame, einfach gestrickt,. etwas älter und mit begrenztem Finanzinteresse schnell ETFs "aufschwatzen". Ich würde mir überlegen, welchen Einfluss auf meine Beziehung zu ihr es hätte, wenn am Jahresende ein Depotauszug kommt und die dortige Summe um eine Jahresrente reduziert wäre.

    Sorry für die Enkel, die letztlich Geld verlieren, aber ich würde hier nur eine kapitalgarantierte Anlage vorschlagen. Ggf. kombiniert mit einem "Schenken mit warmer Hand".

    Immer daran denken, es ist ihr Geld. Also muss sie entscheiden!

    D.h. man wäre blöd wenn man alles verkauft? Wenn man also bei Deinem Bsp. nur 100 Anteile verkauft hätte, hätte man 2000€ Gewinn gemacht? Und die restlichen 100 Anteile würde man nicht verkaufen? D.h. man hat 100 Anteile, die im Minus sind, geht das?

    In diesem Beispiel hast Du mit den ersten 100 Anteilen tatsächlich 2000€ Gewinn gemacht, mit den zweiten 100 Anteilen 1000€ Verlust. In diesem Beispiel würde ich es eher als blöd bezeichnen, wenn Du nicht alles verkaufst, da Du dann den Verlust der 2. Investition nicht verrechnest und dadurch mehr versteuerst, als notwendig.

    Wenn ich in meinem UI-Depot sehe: z.B. xy-Anteile, xy Fondspreis pro Anteil, 1000€ Betrag (gesamt), 200€ Wertentwicklung (gesamt), dann hat die Bank (bzw. UI) diese gesamten Rechnungen mit den verschiedenen Anteilen, die zu unterschiedl. Kursen gekauft waren, schon berechnet und der Gesamtbetrag bzw. die Wertentwicklunng ist das was beim Verkauf des Gesamten (hier Gewinn) entsteht??

    Ich bin kein UI-Kunde und kenne deren Darstellung nicht. Ich gehe aber davon aus, dass UI immer die Gesamtposition in einem Fonds ausweist. Das bedeutet, dass die gesamte Wertentwicklung (hier also 200€) der Gewinn ist, wenn Du die gesamte Position verkaufst. Wenn es sich in diesem Beispiel um einen Aktienfonds handelt, ist der steuerpflichtige Gewinn also hier 140€.

    Wie mein Beispiel zeigt, darfst Du das aber nicht linear herunterrechnen, wenn Du nur einen Teil der Position verkaufst.

    Muss das in dieser Reihenfolge geschehen oder kann das gleichzeitig erfolgen (d.h. Verkauf von Fonds im Plus und solchen im Minus und dies wird verrechnet)?

    Die Reihenfolge ist innerhalb eines Kalenderjahres egal.

    Beispiel1 bei Freibetrag 801€:

    1. Verlust 1000€ (wird im Verlusttopf vorgemerkt)

    2. Gewinn 800€ (Verlusttopf auf 200€ reduziert, keine Steuer)

    3. Gewinn 600€ (Verlusttopf auf 0€ reduziert, Rest Freibetrag 401€, keine Steuer)

    4. Gewinn 601€ (Freibetrag weg, 200€ werden sofort mit Abschlagssteuer versteuert)

    5. Verlust 100€ (Die bei 4. bezahlte Steuer wird sofort zur Hälfte erstattet)

    In der Summe hast Du 100€ versteuert. Das passt, da in der Summe Dein Gewinn 100€ höher als der Freibetrag war.

    Bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung hast Du keinen Freibetrag. Macht aber nichts, Du zahlst generell keine Abschlagssteuer.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht.

    Ich gehe davon aus, dass Dein persönlicher Steuersatz höher als 25% ist, d.h. Du zahlst immer 25% auf Kapitalerträge.

    Solange der Steuersatz Deiner Eltern geringer ist macht es m.E. keinen Sinn, Gewinne auf Dich zu verlagern. Ausnahme, Du möchtest den notleidenden Staat finanziell unterstützen.

    Und ihr meint, ich soll z.B. fünfmal den selben Sparplan nehmen und darauf die 30.000 verteilen (also monatlich 1.000 € auf 5 Sparpläne? Habe ich das richtig verstanden?

    Der Vorschlag war, dass Du zunächst 2.500€ pro Monat sparen solltest. Dazu brauchst Du wegen der 1.000€-Grenze 3 Sparverträge, z.B. 2* 1.000€ und 1*500€.

    Nach einem Jahr (30k sind investiert) kannst Du 2 Sparverträge beenden und einen Sparvertrag auf 200€ ändern.

    Für Details nicht die Werbung der BSKen lesen, sondern das Gesetz!

    In § 2 WoPG Abs. 2 Nr. 2 steht:

    Unschädlich ist jedoch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, die frühestens sieben Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

    Am Tag Deiner Feier hast Du das Lebensjahr vollendet.

    Erstmal mein Beileid.

    Wenn Du der Erbe (also Rechtsnachfolger!) Deiner Mutter bist, sollte der Vertrag nach meinem Verständnis nur auf Dich umgeschrieben werden und ansonsten unverändert weiterlaufen. Wenn Du nicht kündigst und weiter einzahlst, gibt es m.E. keinen Grund, die Bonuszinsen zu verweigern.

    Ausnahme könnte ggf. sein, dass eine explizite Behandlung bei Todesfall in den Vertragsbedingungen steht.

    Was ich auch noch gerne klären würde ist, wie man den genauen Gewinn/Verlust durch die Fonds-Verkäufe errechnet (erst dann kann ich ja die Steuerlast errechnen).

    Generell ist der Gewinn = Verkaufserlös - Erwerbsaufwand. Sollten Kosten ausgewiesen sein, reduzieren die den Gewinn. Bei einem Ausschütter wurden die Ausschüttungen bereits versteuert, Vorabpauschalen sollten nicht gezahlt sein.

    Bei einem Kauf aller Anteile also einfach. Bei mehreren Käufen musst Du das FIFO-Prinzip beachten, d.h. die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Beispiel: Kauf1 100 Anteile zu je 50€, Kauf2 100 Anteile zu 80€, Verkauf1 150 Anteile zu 70€. Dann ist Dein zu versteuernder Gewinn 100*(70€-50€)+50*(70€-80€) = 1.500€. (Hättest Du alle 200 Anteile verkauft, wäre hier der Gewinn nur 1.000€)

    Bei einem Aktienfonds sind davon nur 70% zu versteuern, also hier 1.150€.

    Bei einem Sparplan mit zahlreichen Käufen brauchst Du schnell eine Tabellenkalkulation.

    In meinem Union Inv. Depot sehe ich u.a. die Gewinne/Verluste. Ich schätze mal die kann ich nicht einfach gegenrechnen?

    Doch. Das macht die Bank automatisch. Beispiel: Du verkaufst erst alle Fonds1-Anteile und realisierst einen steuerlichen Verlust von 1.000€. Diesen merkt die Bank für Dich vor!

    Danach verkaufst Du die o.a. 150 Anteile. Nach Verlustvortrag verbleibt ein zu versteuernder Gewinn in Höhe von 150€.

    Inwieweit kann man von der Bank/seinem Berater solche (steuerlichen) Details pro Fonds erfragen? Irgendwann bekommt man vielleicht nach dem Verkauf eine Abrechnung, aber ich würde es gerne vorher wissen damit wir entscheiden können wie die ganzen Sachen am besten verkauft werden

    Fragen kostet nichts, schließlich nennt er sich "Berater". Wenn Dir alle Kaufabrechnungen vorliegen, kannst Du das aber auch selbst. Darüber hinaus kannst Du Dich auch durch viele kleine Verkäufe an das gewünschte Ziel "herantasten". Du erhältst ja jedes Mal eine Abrechnung mit allen Details.

    Könnten meine Eltern eigentlich einzelne Fonds (o. Anteile) auf mich übertragen (in mein Depot) oder muss das ganze Depot auf mich übertragen werden.

    Es können auch einzelne Anteile übertragen werden. I.d.R jedoch nur ganze Anteile, keine Bruchstücke.

    Wäre es ein Übertrag oder wie ein Verkauf/Neukauf?

    Das kannst Du beim Übertragungs-Auftrag angeben. Wenn Du den Gegenwert an Deine Eltern überweist, ist es Kauf/Verkauf. Wenn es eine Schenkung ist, wird es mit den ursprünglichen Anschaffungskosten bei Dir eingebucht.

    Wenn Deine Eltern Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrages haben, sollte ein Übertrag an Dich eher unsinnig sein.

    Einverstanden.

    Schätzungsweise 0,0...x% der Crypto-Investoren sind professionelle Day-Trader, mit viel Erfahrung im Day-Trading auch aus anderen Assetklassen und mit professionellen Handelssystemen und die wissen, wie man hohe Vola kurzfristig gewinnbringend nutzen kann.

    Und wie nennst Du die anderen 99,9% mit o/n-Positionen? Darf ich die als Zocker bezeichnen?

    Wobei ich natürlich nicht von dem allgemeinen Thema ablenken will ;)

    P.S.: Ich mache gelegentlich einen Zock mit sehr kleinen Beträgen. Würde ich definitiv nicht als Anlage bezeichnen.

    Du bist (mit Deiner Schwester) Rechtsnachfolger Deiner Mutter, d.h. für Dich zählt als Erwerbzeitpunkt des Hauses der Erwerbzeitpunkt Deiner Mutter. Also kein steuerliches Problem.

    Du verkaufst Deine ideelle Hälfte des Hauses. Das geht nur mit einem Notar, der den entsprechenden Vertrag aufsetzt und dann auch beurkundet. An dem Vertrag seid ihr alle 3 beteiligt und beinhaltet Verkauf an Schwager und Erbauseinandersetzung mit Deiner Schwester.

    Die Beurkundung kostet natürlich Geld, aber die Beratung ist kostenlos dabei. Also macht einfach mal einen Termin zu dritt, wenn ihr euch soweit einig seid.