Beiträge von Hornie

    Wie von R.F. beschrieben ist das der "korrekte" Weg, aber eben auch ein kostenintensiver Weg. Beispielsweise brauchst Du für die Abgeschlossenheitserklärung Baupläne, die ggf. ein Architekt erst neu erstellen muss.

    Wenn alles innerhalb der Familie ist und kein Streit zu erwarten ist, kannst Du natürlich einfach Deine ideelle Hälfte an Mieter M verkaufen.

    Dann sind M und P2 gemeinsam Eigentümer des ganzen Hauses, bestehend aus 2 Wohnungen, von denen jeder eine Wohnung nutzt. Wenn Einigkeit besteht, wer welche Kosten (z.B. bei Renovierung) bezahlt, könnte das vielleicht auch reichen.

    Grundsteuer Hessen:

    Bei Alleineigentum ist der "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" leer zu lassen.

    Grundsteuer Niedersachsen:

    Bei Alleineigentum kommt eine Fehlermeldung, wenn der "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" leergelassen wird. Hier ist zwingend 1/1 einzutragen!

    Grundsteuer Thüringen:

    Wegen einer Besonderheit ist eine telefonische Rückfrage notwendig. Thüringen hat eine eigene Telefonnr. dafür geschaltet. Nach zig Versuchen zu unterschiedlichsten Zeiten kein Durchkommen möglich!

    Meine Meinung dazu: #+{%§#~! (Selbstzensur, bevor es Xenia macht)

    ... wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Euro gegenüber dem US-Dollar noch deutlicher verlieren als bereits in den letzten Monaten. Wenn zum Indexrückgang von 10% dann z. B. noch durchaus realistische 20% Währungsverlust hinzu kommen, musst Du komplett neu und anders rechnen.

    Also meine ETFs haben vom Euro-Verlust (= USD-Gewinn) merklich profitiert.

    Seiten verwechselt?

    mein Plan war, den Winter an der Aussenlinie verbringen und abwarten bis der Krieg vorbei und die Energiemärkte sich normalisiert haben. Schlechte Idee?

    Ja, schlechte Idee. Wenn im Frühjahr Krieg und Energiekrise vorbei sein sollten (was ich nicht glaube), kaufst Du dann deutlich höher.

    ich bin schon 59 Jahre alt, da ist der Einstiegskurs vielleicht nicht ganz so egal,

    Ich auch, ich habe dieses Jahr bereits merklich aufgestockt und werde das (verteilt) die nächsten Monate weiter machen.

    Ich habe aber auch einen guten Sicherheitsbaustein, den ich gerade (verteilt) auf Anleihen umschichte.

    Erst mal in die Bedingungen schauen, meine BU war in den letzten 5 Jahren nicht mehr kündbar!

    Ich habe zum letztmöglichen Termin gekündigt.

    Man muss natürlich beide Seiten beachten: Die mögliche Gesamtleistung einer BU im Fall des Falles wird kurz vor Rentenbeginn immer geringer, aber die Wahrscheinlichkeit eines Falles erhöht sich merklich!

    Es geht dabei nicht um Kursrisiken, sondern um das Kontrahentenrisiko, also das Ausfallrisiko. Wenn B sich gegenüber Fondsgesellschaft A verpflichtet, stets für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Aktienbestand eines ETF und dem tatsächlichen Stand des Index, den der ETF abbilden soll, aufzukommen, dann ist dieser Anspruch von A gegen B wertlos, wenn B insolvent ist. Und zulässig ist eben, dass solche Ansprüche bis zu 10% des Wertes des ETF abdecken dürfen und nur 90% tatsächlich in Form von Wertpapieren im Depot sein müssen.

    Außerden sind das keineswegs immer Interbankengeschäfte. Das dürfte sogar eher die Ausnahme sein. Bekannt geworden sind z. B. einige Fälle, in denen Kommunen für Zahlungsverpflichtungen aus Zins-Swaps gerade stehen mussten, die den Verantwortlichen von der örtlichen Sparkasse als prima Geschäft empfohlen wurden, das dann aber aus dem Ruder gelaufen ist, weil sich die Zinsen anders als erwartet entwickelt haben.

    Im Interbankenhandel werden komplexe Derivate täglich bewertet und täglich durch Austausch von Sicherheiten (idR cash) ausgeglichen. Wenn B ausfällt wird A das Geschäft sofort bei einem Dritten neu abschließen und hat prinzipiell keinen Verlust. Das Restrisiko ist nur die Marktveränderung vom Vortag zu heute.

    Standard-Derivate wie Zins-Swaps werden über einen zentralen Kontrahenten gebucht, hier besteht kein Kontrahentenrisiko.

    Bei den erwähnten kommunalen Geschäften gab es keinen Kontrahentenausfall. Kämmerer von kleinen Kommunen haben hochkomplexe Zinsderivate abgeschlossen, die sie offensichtlich nicht verstanden haben. Das war eher ein Beratungsproblem. Nach MifiD zählen Kommunen (richtigerweise!) inzwischen idR als Privatkunden, nicht als professionelle Gegenparteien.

    Soweit ein ETF swap-basiert ist, besteht natürlich wie bei allen Derivaten das Risiko, dass der Kontrahent ausfällt und das hieße dann im Zweifel Totalverlust.

    Derivate sind im Interbankenhandel eigentlich immer besichert mit täglicher Marginverrechnung. Daher sollte nur die letzte Tagesschwankung im Risiko stehen.