heißt das vereinfacht folgendes:
1.000€ am 01.01. angelegt zu 3%, die Bank geht am 01.07. Pleite, dass man dann 1015€ bekommt? 15€ Zinsen sind ja innerhalb eines halben Jahres generiert worden.
Ja.
heißt das vereinfacht folgendes:
1.000€ am 01.01. angelegt zu 3%, die Bank geht am 01.07. Pleite, dass man dann 1015€ bekommt? 15€ Zinsen sind ja innerhalb eines halben Jahres generiert worden.
Ja.
Unabhängig davon, was vielleicht finanziell um 10€ besser ist:
Der Vertrag hat Dich vor 2 Jahren beschäftigt, beschäftigt Dich aktuell und in Zukunft wirst Du Dir noch ein paarmal Gedanken darüber machen, was wirklich besser ist.
Ich würde diesen Vertrag beenden, weil es ein Kleinstvertrag ist und jede Beschäftigung damit kostbare Lebenszeit verschwendet.
Carpe Diem.
Zu 1) ja
Zu 2) warum veräußern, einfach liegen lassen.
Zu 3) Du hast doch eine Alternative gefunden, die Dir passt. Kontinuierliches Sparen ist sinnvoll.
Frage 2: Ja
Frage 3: Ich würde bei Kauf von PKW3 angeben, dass PKW3 das Nachfolgeauto von PKW2 ist. Das sollte klappen, auch wenn PKW2 erst verspätet verkauft wird.
Frage 4: Wenn Du ein Jahr keine Vollkasko hast, bekommt eine neue Vollkasko die gleiche SFK, wie die Haftpflicht. Eine Alt-Vollkasko zählt also nicht mehr.
Oder auch Hannoversche Leben?
Um welches Schreiben geht es?
...?
Solche Anfragen sind leider Zeitverschwendung für viele ...
Aus Sicht des Gesetzgebers ist die große Stücklung eine Art Schutz für Kleinanleger, die sich solche Insti-Anleihen eben bewusst nicht leisten können sollen.
Interessant finde ich, dass TR viele Anleihen mit beliebiger Volumen anbietet. Dort ist es also tatsächlich möglich, z.B. 100€ in eine Anleihe zu investieren, die eine 100.000er-Stücklung hat. Das Prinzip ist also ähnlich, wie bei Bruchteilen von Aktien oder Fonds. Natürlich auch mit den gleichen Nachteilen.
Das Anleiheuniversum ist begrenzt. Ob auch TIER-Bonds dabei sind, habe ich nicht geprüft. Es gibt nur einen Kontrahenten, dessen Kurse man als semioptimal bezeichnen kann. Ob das Dein Problem löst, müsste also im Einzelfall geprüft werden.
Ein Grundbuchauszug muss doch nicht "hübsch" sein. Wozu? Der Auszug ist eh' morgen veraltet.
Wenn sachlich alles richtig ist, dann ist doch gut.
Ich kann auch nur empfehlen, diese Erbengemeinschaft zu beenden oder zu verlassen. Also durch Verkauf oder Teilungsversteigerung.
Selbst eine Vermietung würde ich vermeiden, führt nur zu dauerhaften Folgediskussionen.
Steuerliche Frage: Kann man bei so einem anteiligen Immobilienbesitz und bei ausbleibenden Mieteinnahmen diese nicht beim Finanzamt geltend machen und mit anderen Einnahmen verrechnen?
Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht ja. Das setzt m.E. voraus, dass man mit allen (auch juristischen) Mitteln versucht, einen Mietvertrag und Mieteinnahmen zu erreichen.
Absetzbar sind dann natürlich nur Ausgaben, keine ausbleibenden Einnahmen.
Ich schätze man wird keine zwei Anbieter mit exakt gleichen Versicherungsbedingungen finden.
Bei HUK und HUK24 ist das m.W. der Fall.
Ich habe auch meine Zweifel, wie sich die jeweilige Versicherung im Schadenfall verhält.
Die Schadensfallbearbeitung läuft m.W. auch für die HUK24 über die HUK.
Dass die Zinsen weiter sinken (und damit die Vorabpauschale) halte ich auch nicht für ausgemacht, ...
Der für die Vorabpauschale relevante Zinssatz für 2024 sinkt definitiv. Der ist ja bereits festgestellt.
Und was kostet die identische Versicherung bei HUK24?
Ich würde immer eine Kombination wählen, z.B. DKB Kreditkarte, Revolut (beste Devisenkurse) und eine echte Kreditkarte (z.B. Hanseatic).
hab nachgeschaut, auf meinem letzten Auszug waren keine Gebühren mehr drauf
Und die davor hast Du sicherlich zurückgefordert ...
Geschäftsbanken wollen Geld verdienen. Verständlich.
Eine Notenbank hat andere Ziele. Sie soll die Währung steuern und dabei insbesondere die Inflation. Eine Steuerung kostet eher Geld. Trotzdem ist Geldwertstabilität zum Vorteil der Bevölkerung/Steuerzahler.
Natürlich kann man immer diskutieren, wie gut die EZB an der Zielerreichung arbeitet und ob die Instrumente die Richtigen sind. Da wird es nie eine einheitliche Meinung geben.
Die Beeinflussung des Marktes geschieht insbesondere durch kurzfristige Offenmarktgeschäfte. Gerade in der Nullzinsphase wurden den Banken auch längerfristige Geschäfte zu extrem niedrigen Zinssätzen angeboten, um Kreditvergaben zu erleichtern (Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft – Wikipedia). Das hat auch teilweise funktioniert und gleichzeitig haben viele Banken damit gutes Geld verdient.
Natürlich kann man kritisieren, dass Geschäftsbanken hier Geld verdienen, aber so funktioniert eben Marktwirtschaft. Unattraktive Angebote einer Zentralbank würden sie nicht annehmen, denn Geld verdienen gehört zu deren Zielen, s.o.. Gemeinnützige Ziele eher weniger. Daher kostet die Steuerung der Geldwertstabilität manchmal Geld, ggf. auch sehr viel.
Ich habe keine Erfahrung mit derartigen Anbietern, wäre aber sehr zurückhaltend.
Ich überlege in solchen Situationen gerne, was ich in der Situation des Gegenübers machen würde. Hier also, welche Einmalzahlung würde ich heute zahlen wollen für ein älteres Reihenhaus, womöglich noch in einer WEG, das ich erst in 20-30 Jahren in einem unbekanntem Zustand übernehmen und verwerten kann.
Vermutlich würde ich sicherheitshalber sehr viele Abschläge einkalkulieren.
Eigenheim und Miete ist beides möglich und hat beides Vor- und Nachteile. Ich hätte Bedenken, dass ich bei einem vermeintlichem Mittelweg insbesondere die Nachteile kumuliere.
Der Leitzins für Einlagen ist doch 4%, d.h. jede Bank, die am Abend ihre Liquidität zur EZB/Buba schick, bekommt dafür 4% Zinsen.
Da der Zinssatz Anfang 2023 niedriger war, hat die Buba im Jahresdurchschnitt 2023 nur 3,27% gezahlt.
Die Bundesanleihen wurden überwiegend in der Niedrigzinsphase gekauft.
In der Tabelle ist zwischen garantiertem Rückkaufswert und garantierter beitragsfreier Summe nur ein minimaler Unterschied. Spricht klar für eine Kündigung.
Aber das sind nur die garantierten Werte. Also frage halt mal die tatsächlichen Zahlen an. Dann kannst Du entscheiden.