Beiträge von WerAuchImmer

    FSP = Fondssparplan?

    Fsp läuft auf Bayer und Fresenius.

    Ich frage auch noch mal, weil ich es nicht verstehe und du es nicht beantwortet hast.

    Soll FSP "Fondssparplan" bedeuten?
    Sind die Aktien dann anteilig in irgendwelchen Fonds drin?
    Oder meinst du einfach nur einen Sparplan auf die beiden Aktien?

    Schwierige Entscheidung.

    Ich persönlich mag realisierte Verluste nicht wirklich gern. Wer tut das schon.

    Wenn die beiden Positionen aber zu einem Ärgernis geworden sind, über welches man ständig grübelt und vielleicht sogar zu schlechten Nächten führt, dann ist es für den Seelenfrieden vielleicht besser die Positionen aufzugeben.

    Kommt du denn erwartbar über die 801€ an Kapitalertrag?

    Falls ja,wirst du zwecks Günstigerprüfung ja vermutlich sowieso die Steuererklärung inkl. Anlage Kap abgeben.

    Dann kannst du dir den Zirkus mit dem Anpassen der FSA auch ersparen und einfach nächstes Jahr bei TR erhöhen.

    Der andere läuft ja Ende 2022 aus.

    Falls nein, ist es den Zirkus ja ohnehin nicht wert.

    Ergänzung:

    Das war mein FSA für den Bausparvertrag. Bedeutet "bis zu", dass ich einfach nachfrage wie hoch es tatsächlich war (bspw. 234 EUR) und dann den Betrag von den 801 EUR abziehe?

    Dann würde ich bei Trade Republic dann 567 EUR noch eintragen.

    Oder gibt es dann Probleme?

    Nein. Du musst den Freistellungsauftrag bei der Bank auf den tatsächlichen Kapitalertrag reduzieren, wenn du den Auftrag bei TR erhöhen willst.

    Die Freistellungsaufträge dürfen in Summe nur 801€ betragen.

    Wenn du bei einer Bank 801€ freigestellt hast und dort gar keine Erträge anfallen, darfst du trotzdem bei keiner anderen Bank einen Freistellungsauftrag einrichten.

    Es geht rein um die Höhe der erteilten Freistellungen.

    Wenn du gleichzeitig den Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse anpasst, sollte es gehen.

    Man darf / sollte nicht mehr als die 801€ an Freistellungen verteilen.

    Sonst kannst es Ärger mit dem Finanzamt geben.

    Ansonsten gilt: einfach alles (Erträge, gezahlte KapESt, tatsächlich genutzter Freistellungsauftrag) ordentlich in der Steuererklärung angeben. Dann wird alles passend ermittelt und dir evtl. zuviel gezahlte Steuer erstattet.

    Hallo zusammen,

    zur Zeit spricht nichts dagegen.

    Der MSCI hat zur Zeit auch USA übergewichtet.

    Vor Dekaden war es Japan.

    LG

    Die Betonung liegt auf "zur Zeit."

    Und damit man ( hafi und damit zwangsweise wir alle ) sich nicht ständig weiter schlau machen muss, ob es denn weiterhin richtig ist ausschließlich auf USA zu setzen, nimmt halt nen world oder all world.

    So hat man automatisch (leicht zeitversetzt) immer die Länder am stärksten gewichtet die auch aktuell am stärksten sind.

    Du kannst für Dein Kind auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Dann wären wesentlich höhere Beträge p.a. möglich.

    Kleine Feinheit: die NV Bescheinigung führt nicht zu den höheren Beträgen. Die höheren Beträge stehen den Kindern grundsätzlich zu.

    Ohne NV müsste man aber eben eine Steuererklärung abgeben, um sie auch tatsächlich berücksichtigen zu können.

    Hi,

    Das heißt wenn wir unserer Tochter ETF Anteile mit einem Gewinn Anteil von ca. 10000€ schenken und sie diese dann verkauft, kann sie den Gewinn steuerfrei entweder per nichtveranlagungsbescheinigung oder eben durch das erstellen einer Steuererklärung einfahren?

    Christian

    mit 10.000€ Gewinn landet die Tochter aber über der Grenze für die Familienversicherung.

    Zumindest, wenn du den Gewinn in einem Jahr realisierst. Man könnte es ja auf 2 Jahre strecken.

    Ein Grund könnte sein, dass eine Rückzahlung entsteht und man das Geld gerne so früh wie möglich hätte für Sondertilgung, Urlaub, freiwillige Renteneinzahlung oder was auch immer.

    Dann wohl eher "oder was auch immer".

    Wenn ich das Geld für die Sondertilgung oder den Urlaub nicht auch anderweitig parat habe, dann würde ich mir persönlich Gedanken machen, ob ich die Steuerrückzahlung wirklich dafür verwenden möchte. aber da tickt ja jeder anders.

    Wenn Du eine fünfstellige Steuerrückerstattung bekommst ist das Motivation genug?

    Kommt drauf an, ob ich das Geld so dringend benötige.

    Bisher wurde über die Höhe der Erstattung ja auch noch kein Wort verloren.

    Als es noch die fette Verzinsung vom Finanzamt gab, hätte der ein oder andere gerade bei der Höhe vielleicht sogar extra lang mit der Abgabe gewartet.

    Ist dieses nach 60% Prozent Einbruch investieren dann ein 1maliges Ereignis?

    Oder wird bei z.b. Erreichen des allzeithochs das Geld auch wieder rausgenommen?

    Man will ja eigentlich nicht so viel Risiko. Sonst würde man ja direkt alles investieren.

    Und das Geld läge wieder für die nächste Schwächephase parat.

    Die wichtigste Frage: musst du den Ausgabeaufschlag i.H.v. 2% zahlen?

    Falls ja, würde ich das nicht machen.

    Falls du ihn gebührenfrei besparen kannst, kann man, sofern es einem wichtig ist bei der Bank zu bleiben, die leicht überzogene TER in Kauf nehmen.

    Der Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF) ist die Deka Variante fürs ESG investieren.

    Hier gilt das Gleiche wie zum normalen Desa MSCI World gesagte. Auf den Ausgeaufschlag kommt es an.

    Nun ist die Überlegung trotz schlechter Diversifikation doch 100% in den UBS ETF MSCI zu packen, da ich mich frage - wie oben bereits geschrieben - lohnt sich dort nicht mehr der 'Zinsenszins' bzw. die erzielte Rendite, da sie wieder angelegt wird?

    Erst mal hallo und willkommen.
    Die Frage verstehe ich nicht. Meinst du, weil der World in den letzten jahren besser gelaufen ist und mehr Rendite eingebracht hat, würde er sich im Hinblick auf den Zinseszins mehr lohnen, weil ja eben mehr "Zins" zu noch mehr "Zins" führt?

    Das ist ja grundsätzlich nur logisch.

    Aber das Problem ist ja, dass man nicht weiß welcher Bereich in den nächsten 10, 20 , 30 Jahren am besten laufen wird. Darum versucht man ja durch möglichst breite Diversifikation so aufgestellt zu sein, dass man keinen Bereich in Gänze ausschließt.

    Ich bin ein ein "keep it simple" mit einer 1-ETF Lösung Freund. Also entweder einen MSCI World ACWI oder FTSE All World. Da hast du wirklich einen Großteil vom investierbaren Markt mit abgedeckt. Die EM sind dann so gewichtet, wie es ihre Marktkapitalisierung vorgibt.

    Wenn zusätzlich noch ESG im Namen stehen soll, dann den FTSE ESG Global All Cap.

    (IE00B4L5Y983) zu wechseln, da der UBS mir persönlich zu viel Tesla enthält. Oder verschieben sich die Anteile tendenziell eh? Ich habe erst im August mit Sparen angefangen, also ist noch kein allzu großes Vermögen vorhanden.

    Das ist ja nicht der gleiche Index. Und das liegt auch nicht an UBS, sondern daran, dass es ein ESG World ist, den du bisher besparst. Der wird auch bei anderen Anbietern diese Gewichtung haben.

    Da sind halt einige Unternehmen rausgefiltert, die nicht den ESG Kriterien entsprechen. Folglich sind andere Unternehmen höher Gewichtet als im normalen MSCI World wie den IE00B4L5Y983.

    Das ist m.E. eine Grundsatzentscheidung, die man bewusst trifft, weil man denkt, dass man damit vielleicht was bewirken kann. Oder einfach nur für das eigene Gewissen.

    Bei der klingt das jetzt irgendwie nicht so.

    In der Veranlagung selbst gibt es keine Steuerklassenunterscheidung.

    Die Steuer wird bei Zusammenveranlagung über die Splittingtabelle ermittelt.

    Sollte im Laufe des Jahres bei beiden in Summe mehr oder weniger Lohnsteuer einbehalten worden sein (genau hier greift die Steuerklasse), dann erhaltet ihr eine Nachzahlung oder eine Erstattung.