Die von mir angeführten RA-Gebühren in Höhe von 75,- EUR bezogen sich auf einen Streitwert von 500,- EUR, das kann in deinem Fall deshalb natürlich abweichen.. ![]()
Beiträge von Leon2001
-
-
Du hast die Bank also lediglich unmittelbar angeschrieben, ohne zeitgleich einen MB zu beantragen oder den Ombudsmann anzuschreiben und einmal Geld zurück erhalten ? Schon interessant, wie unterschiedlich dort offenbar reagiert wird.
Würde ich in deinem Fall als konkludente Handlung im Bezug auf die beiden anderen Kredite sehen und diesbezüglich einen Anwalt einbeziehen, die Chancen sollten im Grunde ganz gut stehen. Das Risiko liegt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, bei 75,- EUR zzgl MwSt.

Möglicherweise wurden die drei Fälle von jeweils unterschiedlichen Sachbearbeitern bearbeitet (oder zumindest von Zweien), anders sind die erhaltenen Antworten resp. die Vorgehensweise der Bank wohl kaum zu erklären.
-
Weshalb rechtswidrig ? Du hast in deiner Darlegung im Thread Citybank doch selbst heraus gestellt, dass mit fehlendem Mahnbescheid bzw. fehlender Nachricht an den Ombudsmann kein rechtlicher Anspruch besteht. Ich habe mich Mitte der vergangenen Woche von einem RA beraten lassen, dessen Einschätzung deckte sich mit deiner Argumentation.
Ich werde es deshalb wohl dabei belassen, die 75,- EUR Beratungsgebühr bezahlen, einen Tag ärgern und gut ist. Es ärgert mich im Übrigen natürlich ungemein, wie sich die Herrschaften verhalten.

Gestern hatte ich nach rund 2 1/2 Monaten Post vom Ombudsmann im Briefkasten, es war die Eingangsbestätigung..

Allen noch einen schönen Abend.
-
Hallo,
ich habe mich bedauerlicherweise seinerzeit auf diesen Passus der Starteite von Finanztip.de verlassen:„Wir prüfen auf Anfrage jeden Einzelfall sorgfältig. Im Interesse einer
weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung haben wir uns entschieden, die
nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Wir
erstatten jeden geltend gemachten berechtigten Anspruch. Die Erhebung
einer Klage zur Unterbrechung der anstehenden Verjährung ist nicht
erforderlich, wenn der Anspruch des Kunden bis zum 31.12.2014 bei uns
eingegangen ist.Nach mehrfachem Schriftwechsel mit der SC musste ich erfahren, dass man sich diese Aussage getrost an die Wand tackern kann, Santander will diese Aussage nie getroffen haben, die Erstattung der Gebühr aus gleich zwei Kreditverträgen (2006 und 2008) wurde aufgrund von Verjährung zurück gewiesen (Eingang beider Einschreiben mit Rückschein erfolgte fristgerecht).
Weiterhin enttäuscht bin ich vom Verhalten des Ombudsmann, diesem schilderte ich mein Problem mit Schreiben aus Anfang Februar 2015, bis heute gab es keinerlei Reaktion.
Bleibt zu hoffen, dass niemand sonst derart blauäugig vorgegangen ist.. Nie wieder Santander.