Beiträge von Hobbes

    Hey,

    habe von Scalable Capital die Nachricht bekommen, dass die nen neuen/eigenen Broker am Start haben.

    Nun kann ich ein Depotübertrag machen.

    Habe aktuell ein Depot bei der Baaderbank mit dem MSCI World.

    Der Sparplan dort habe ich stillgelegt, aus verschiedenen Gründen.

    Nun kann ich mein Depot übertrag, aber auch nur ganze Stücke - habe dann 0,817 bei der Baaderbank rumliegen.

    Scalable schreibt beim Vorgang dann, dass die Baaderbank Teilstücke veräußert.

    Meine Gedanken/Optionen nun:

    1. Depotübertrag starten und Teilstück veräußern lassen

    2. Depot "stilllegen" und bei Scalable neu anfangen

    3. Depot "stilllegen" und bei Scalable neu anfangen - auf neue Strategie (ACWI statt Msci World)

    4. Alles verkaufen und bei Scalable neu anfangen.

    Wenn ich richtig in der Annahme bin ist das folgendes.

    Bei

    1. Die 0,817 wird verkauft und der Rest wird 1:1 zu SC eigenen Depot übertragen?

    2. MSCI World liegt bei Baader rum und wird einfach mit neuen Stücken bei SC-Depot weitergeführt?

    3. Durch die neue Strategie doppele ich ziemlich viel in meiner Diversifikation?

    4. Ne Menge Steuern fallen an beim Verkauf und ich kann mit weniger Geld bei SC neu anfangen?

    Der Freistellungsauftrag für dieses Jahr ist schon aufgebraucht. Und grundsätzlich bin ich ein Fan von Ordnung, daher der Gedanke mit 4.

    Hatte diesen Prozess noch nicht - und auch nicht mit befasst - habe ich auf viel später geschoben ^^

    Daher die Frage hier. :?:

    Danke für eure Hilfe! <3

    - Familyabo Modelle nutzen (Spotify, etc.)

    - EbayKleinanzeigen nutzen, sowohl als Kauf wie auch Verkauf

    - Mietraum begrenzen - benötige ich/wir eine so große Wohnung?

    - Wäsche frischluft trocknen statt Trockner nutzen

    - programmierbare Heizungsthermostate nutzen

    - Wasser im Wasserkocher erhitzen statt auf dem Herd

    - KwK Aktionen nutzen. Bei Freunden nachfragen, ob Sie schon z.B. das Girokonto haben und dich werben wollen

    - Auswärts Duschen (Fitness, Arbeit, etc.)

    Letztendlich sollte man denoch schauen, was einem Wert ist zu nutzen. Ich z.B. gebe mtl. 1€ für mein Mailpostfach aus.

    Danke für die Einfach Erklärung.

    Das Ding ist diesmal, dass mein BSV aufgelöst wird und ich eine Treuprämie erhalte.

    Damit komme ich dort über 1000€ direkt.

    Ansonsten sollte das alles passen

    Hat es mehr Sinn bei meinem BSV direkt 1000€ auszureizen oder einfach verschiedene FSA bei meinen Banken laufen zu lassen und mehrfach Steuern zu zahlen?

    Und bei meinen Banken einfach ohne Freistellungsauftrag/0€ laufen zu lassen und dort automatisch die Steuer abzuführen?

    Danke & Grüße

    Guten Tag,

    ich blick da nicht ganz durch und hoffe auf eure Hilfe.

    Ich lege seit diesem Jahr in ETF an und lese mich immer wieder, u.a. bei Finanztip-Artikeln, ein.

    Ich bekomme aber langsam ein Knoten im Kopf und hoffe ihr könnt den lösen und mir weiterhelfen.

    Ich besitze 3 Anlage, welche Zinserträge geben.

    1x Tagesgeldkonto

    1x Bausparvertrag (läuft 2025 aus)

    1x ETF Sparplan - thesaurierend

    Nun sehe ich ja was ich beim Bausparvertrag für Zinserträge für das Jahr bekomme und beim Tagesgeld auch.

    Also stelle ich bei meiner Bank und Bausparvertrag ein Freistellungsauftrag.

    Beispiel:

    Ich erhalte 300€ Zinserträge vom Tagesgeldkonto -> 300€ Freistellungsauftrag bei der Bank

    Ich erhalte 150€ Zinserträge vom Bausparvertrag -> 150€ Freistellungsauftrag bei der Bank

    Beim ETF-Sparplan check ich nicht, was ich genau bekomme. ScalableCapital zeigt mir auf meinem Chart die Anzeige, wieviel ich seit 1Tag/1Monat/3Monate/6Monate/1Jahr/seit kauf als Plus gemacht habe. Was ich mit der Zahl aber anfangen kann weiß ich noch nicht.

    Fragen: :?:

    1. Die restlichen 550€ kann ich beim Broker als Freistellungsauftrag hinterlegen?

    2. Kann ich nicht einfach bei jeder Anlage 1000€ Freistellungsauftrag pauschal hinterlegen?

    3. Ist das Plus des Charts vom Broker mein Zinsertrag?

    4. Wie errechne ich die Zinsen meines ETF für ein Jahr?

    5. Wie kann ich den Freibetrag optimal ausnutzen?

    5.1. Sollte ich ETF Anteile verkaufen? Und wie berechne ich dann wieviel ETF ich verkaufen muss um den Rest des Freibetrag auszuschöpfen?

    6. Wie führe/versteuere ich die Zinserträge richtig (ab)?

    6.1. Muss ich das nur machen wenn ich über 1000€ Freibetrag komme und welche Zinserträge nehme ich da. Pauschal die Differenz zwischen Zinsertrag - Freibetrag?

    Danke für eure Hilfe

    Grüße

    Hobbes

    Daran anschließend: Und die wievielte Person ist es, der Du, Hobbes, in einer Sache Hilfe angeboten hast, ohne selbst ausreichend kompetent zu sein, und für die Du nun in irgendeiner Sache hier im Forum nachfragen musst?

    Die in der Sache wichtigste Frage wäre mir erstmal: Wieso um alles in der Welt schaltet sie auf eigene Faust erstmal einen Gutachter ein?

    Offtopic: Ich weiß nicht in welcher Form du ein Forum nutzt - ich zumindest in Form von Informationsgewinn und Hilfestellungen.

    Ich weiß auch nicht warum du immer deinen Senf dazugeben musst ohne Mehrwert.

    Guten Abend Finanztip Community,

    eine Freundin von mir steckt aktuell in einer Situation, welche für Sie nicht zu bewältigen ist. Und ich bat ihr meine Hilfe an. Hoffe hier im Forum die ein oder andere Hilfe, Info, Hinweis zu erhalten.

    Folgender Sachverhalt.

    Freundin X hatte einen Autounfall. Vor Ort wurde im Polizeibericht festgehalten, dass der Unfallgegner die Schuld trägt. Dieser hat die Schuld auch vor Ort gegenüber der Polizei bejaht.

    Freundin X hat einen Sachverständiger eingeschaltet - der Sachschaden beträgt >10.000€ bei einem Neuwagen.

    Auto ist Vollkasko versichert. Freundin X hat eine Rechtsschutzversicherung. Gutachten liegt noch nicht vor - lediglich kurze Information vom Sachverständiger erhalten.

    Wie ist damit umzugehen:

    - Sollte Freundin X das Gutachten des Sachverständiger an die Rechtsschutzversicherung weiterleiten oder an ihre eigene Kfz-Versicherungen?

    - In wieweit ist ihr Zutun noch notwendig? Oder klären die Versicherungen das untereinander?

    - Soll das Gutachten direkt an die Versicherungen (KFZ oder Rechtsschutz?) gesendet werden?

    Vielen dank für eure Hilfe =)

    Guten Tag Dennisbrg1,

    bist du weitergekommen und könntest dein Wissen hier teilen?

    Kann Person A "erfundene" Kosten in der Rechnung erfassen, dann nicht mehr der Ursprungsbetrag nachvollziehbar ist? (z.B. Wolle 10x 4€, obwohl villt. Wolle 10x 2,5€ gekostet hat)

    Person B bekommt die Strickware geschenkt und verkauft sie in seinem Namen - eine Kostenaufstellung ist nicht vorhanden.

    Die Erzeugnisse sollen einmalig verkauft werden.

    So um nochmal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen und offene Fragen zu klären.

    Person A (Rentnerin (1000€/mtl.) hat über Jahre hinweg Strickjacken hergestellt. Eine Sammlung von Rechnungen (Material, etc.) ist nicht vorhanden - reines Hobby von ihr.

    Person B (Angestellter mit <20h/Woche) will diese Masse an Strickjacken nun veräußern. Ein passender Ort ist dafür Etsy (Onlinemarkt für Selbstgemachtes).

    Diese verlangen eine Gewerbe um dort als Händler tätig zu sein.

    Fragen:

    1) Auf welche Person sollte das Gewerbe laufen? Person A oder B?

    1.1.)Kann Person A Probleme bei ihrer Rente bekommen, kann Person B Probleme mit seiner Arbeit[+Versicherungsbeiträge] - Thema: Nebengewerbe

    2) Wie kann ohne Belege für Ausgabe in der Vergangenheit eine glaubwürdige/beleghafte Einnahme-Überschuss Rechnung anzufertigen?

    3.) Sind Steuern zu zahlen wenn der Umsatz unter 22.000€ bleibt?

    3.1.) Fällt man automatisch unter Kleingewerbe, wenn man die Grenzen nicht überschreitet?

    Danke für eure Hilfe!

    Andere "Herangehensweise" um da raus zu kommen:

    Der Versicherungsvertrag wurde 02/17 abgeschlossen - Zahlung ist Halbjährlich.

    Nächste Zahlung im Oktober. (Zahlungen immer Februar & Oktober)

    Die Kündigung muss drei Monate zum Versicherungsjahr eingegangen sein.

    Der Versicherer bestätigt die Kündigung von 09/23 zum 10/24.

    Sollte es nicht zum 02/24 sein?

    Zitat

    8.1 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß 7.2.2., ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutz ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats [...] mit sofortiger Wirkung [...] kündigen

    Zitat

    7.2.2. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet den Beitrag des folgenden Versicherungsjahres um den sich aus Ziffer 7.2.1 Absatz 1 Satz 2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung)

    Hat sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen des Versicherers in jedem der letzten 5 Kalenderjahre um einen geringeren %-Satz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils diese Jahre nach Ziffer 7.2.1. Absatz 1 Satz 1 ermittelt hat, darf der Versicherer den Beitrag des folgenden Versicherungsjahres nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenszahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.

    Zitat

    7.2.1 Absatz 1 Satz 2

    Den ermittelten %-Satz rundet er auf die nächste niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.

    Eine Veränderung des Versicherungsschutzes konnte ich nicht aus der Police entnehmen. Somit sollte doch ein Sonderkündigungsrecht bestehen?

    Absatz 7.2.2 / 7.2.1 check ich nicht ganz :/

    Villt. kann mir da jmd helfen :)

    Guten Tag,

    ich besitze eine Versicherung (eine Versicherungsnr.!) bei der R&V. In dieser sind mehrere (4 Stück) Versicherungen gebündelt. Zum 01.10.23 ist eine Versicherungen gekündigt worden. Dadurch hat sich der Bündelnachlass reduziert und damit die Kosten für jede einzelne Versicherung erhöht.

    Daraufhin habe ich ein Schreiben aufgesetzt und die Kündigung der übrigen Versicherungen verlangt.

    Der Versicherer schrieb, dass die Versicherungen gebündelt sind, die Versicherungen aber rechtlich selbstständig stehen und die Kündigung so nicht machen.

    Ich verwies auf §40 VVG - durch den Bündelnachlass habe sich der Beitrag bei jeder Versicherung erhöht.

    Nun kommt die R&V mit gestiegenden Kosten und dadurch gestiegene Leistungen und legitimieren damit die Ablehnung der Kündigung.

    Fragen:

    - Ist die Erhöhung der Beiträge durch den geringeren %-Reduzierung des Bündelnachlasses ein Sonderkündigungsrecht nach §40VVG

    - Kann der Versicherer mit der "Ausrede" gestiegene Kosten rausreden?

    - Sind die Versicherer in eine Bringschuld zur Information von Leistungssteigerungen bei Versicherungen oder ich in einer Holschuld?

    - Wenn Bringschuld - falls diese versäumt wurde. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht?

    Danke & Grüße

    Hobbes

    Wie kommt es eigentlich, lieber Hobbes, dass Du alle Ritt lang irgendwem zu irgendwas helfen oder raten sollst, wiewohl Du selbst aus dem Tal der Ahnungslosen dahergaloppiert kommst, und dann auf die Schnelle hier Wissen erwerben willst, das Du dann irgendwie als Flüsterpost weitergibst?

    Ich meine, mir kann das wumpe sein … aber ich würde Dir dringend raten, persönlich bekannten Menschen in finanziellen Fragen, die erhebliche finanzielle oder rechtliche Folgen haben können, nur dann einen Rat zu geben, wenn Du Dir selbst aus eigenem Wissen sehr sicher bist, und nicht nur, weil irgendein Horst oder irgendeine Uschi aus einem Internetforum das geschrieben hat.

    Guten Tag,

    ich nutze Internetforen zum Austausch, Wissensanreicherungen und persönlichen Erfahrungswerten. Beteilige mich, falls ich zu Sachen beitragen kann.

    Paralell belese ich mich natürlich auf diversen Webseiten.

    Nicht jede Person, die sich an mich wendet ist in einer Internet-/Forenlandschaft unterwegs.

    Natürlich filtere ich die Beiträge hier, schlage nochmal den hier gegeben Ratschläge nach und "verfiziere" diese bevor diese weitergegeben werden. Dein Beitrag lieber @TamInvest ist kein Beitrag der diesen Prozess durchlaufen wird. Aber ich hoffe ich konnte deiner Frage gerecht werden.

    Danke für die Infos.

    Das es jetzt rückwirkend ist, kann man nicht mehr änder. Die Kuh vom Eis bekomme will ich trotzdem versuchen.

    Ok, next Step:

    Gewinn aus der Selbstständigkeit und Nettolohn neben einander setzen und was mehr ist.

    Sobald aber der Gewinn der Selbstständigkeit über die Beitragsbemessungsgrenze geht ist Sie (die Freundin) verpflichtet sich selbst zu versichern?

    Und muss es dann privat sein oder geht es auch freiwillig?

    Guten Tag,

    wurde gerade mit einer Frage/Fall konfrontiert, bei dem ich hier Hilfe erhoffe.

    Eine Freundin arbeitet 19,5h als Angestellte (50% Stelle) und arbeitet freiberuflich (ca 60-80h/Monat)

    Die Krankenkasse ist auf eine Freundin nun zugekommen mit der Anfrage, sie müssen prüfen ob ihre Selbstständigkeit ihr Angestelltenverhältnis übersteigt und somit privat krankenversichern muss. Diese Anfrage bezieht sich auf das Jahr 2019

    Ich selbst bin da nicht in diesem Game drin und hoffe auf Erfahrungswerte, Vorgehensweisen,...

    Ich informiere & recherchiere parallel zu dieser Anfrage hier.

    Bisher raus gefunden habe ich, dass Stundenaufwand und Gehalt/Verdienst zu einer Beurteilung zählen.

    1. >20h/Woche als Angestellter -> gesetzlich Versichert

    2. Wenn der Angestelltenjob 20 Wochenstunden oder weniger umfasst und ein Bruttoentgelt von maximal der halben monatlichen Bezugsgröße einbringt, wird die parallel ausgeübte Selbstständigkeit als hauptberuflich angenommen.

    Das ganze aber nicht gesetzlich geregelt ist und die Krankenkasse da Spielraum hat.

    Fragen:

    - Was ist mit Bezugsgröße gemeint? Ist sie bundesweit?

    - Gibt es weitere Parameter, die mit reinspielen?

    -> % Aufwand bei den Tätigkeiten?

    -> % Gehaltsunterschied zwischen den Tätigkeiten?

    - Welche Argumente kann man liefern, um in der gesetzlichen KV zu bleiben?

    - Was an Infos darf & sollte die KV bekommen?

    - Wie lange rückwirkend darf die KV die Bezugsquelle (AN oder Selbstständig) ändern?

    Vielen Dank

    Grüße

    Hobbes