Beiträge von hanswurst90

    Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, wieso man in Deutschland pauschal 25% Kapitalertragssteuer zahlt, aber 24-45% Einkommenssteuer auf das Arbeitseinkommen. Zumal bei der Kapitalertragssteuer auf Aktien-ETFs dann ja auch noch der Steuerstundungseffekt und die Teilfreistellungsquote wohl eher zu einer effektiven Besteuerung von unter 20% führen.

    Einkommen aus Arbeit sollte nach meinem Gerechtigkeitsempfinden gleich oder sogar niedriger besteuert sein als Einkommen aus Kapital.

    Bisher sind lediglich die Neugeschäftsbeiträge für 2025 ersichtlich über den freien Betragsrechner, aber den maximalen AG-Zuschuss schöpfe ich ab 2025 vermutlich allein durch den KV Beitrag (ohne KTG) aus. Für einen BE Tarif ist da somit "kein Platz" mehr bzw. dieser liefe ohne AG Zuschuss, wie ja bereits das KTG.

    Ich zahle gern für eine gute bzw. sehr gute Absicherung. Vom Zielkonflikt der drei Kriterien: "Niedrige Beiträge heute, stabile Beiträge und hoher Leistungsumfang" können maximal zwei erfüllt werden. Bei der Barmenia beschleicht mich das Gefühl, dass nur ein Kriterium erfüllt wird (hohe Leistungen). Evtl. doch zu sehr "Vollkasko".

    Da kann ich den Ärger verstehen. Die Hoffnung ist ja nach meinem Verständnis meistens schon, dass man bei einem Wechsel in die PKV einen finanziellen Vorteil gegenüber der GKV hat, bis man in den 50ern ist.

    Insbesondere die Höhe der BAP bei der Barmenia ist mE. schon beachtlich. Nach 2021, 2023 nun wieder 2025 eine BAP >10% bei den meisten EXP+ Tarifen. Ausnahmen und Sondereffekte werden offenbar zur Regel.

    Wenn ich dann noch erfahre, dass ein Aktionsantrag "glattes BU-Votum bei Versicherer XY--> Barmenia Optionstarif ohne eigene Risikoprüfung" aufgrund hoher Kopfschäden vorzeitig beendet werden muss, bin ich doch etwas besorgt, ob ich mich denn da für den richtigen Versicherer entschieden habe. Dass die BU-Risikoprüfung nicht in Gänze aussagekräftig für KV Voll ist, hätte selbst ich als Laie in Kenntnis der unterschiedlichen Antragsfragen (BU vs. KV) den Verantwortlichen vor dieser Aktion sagen können. Aber derzeit ist man gut beschäftigt, in Köln & Wuppertal den Zusammenschluss inkl. neuem Logo mit "Sparkle" zu feiern. Der Pfeil nach oben steht übrigens für "zukunftsweisend", nicht für die Beitragsentwicklung ;)

    Wie groß ist denn bei Ihnen der Abstand von GKV-Höchstbeitrag zu den PKV-Kosten? Reicht der noch für die eingeplanten Rücklagen für die PKV-Aufwendungen im Alter?

    Wie wir auf unserer Website, die man beim Googeln nach "PKV Beitragsanpassung: Was tun wenn der Beitrag erhöht wird?" einfach findet, genauer erklären, sind turnusmäßige Beitragsanpassungen in der PKV (kurz BAP) ein völlig normaler Vorgang. Niemand, der bei PKV-Abschluss ordentlich beraten wurde, sollte davon überrascht sein. Langfristig gesehen fällt der durchschnittliche Anstieg immer noch deutlich moderater aus als in der GKV.

    Ursachen für die 2025 zu erwartenden Beitragsanpassungen erklärt auch der PKV Verband auf seiner Website: https://www.pkv.de/wissen/beitrae…traege-steigen/

    Das verstehen hier im Forum sicher auch fast alle. Natürlich macht es keinen Sinn, so eine Entscheidung anhand der Beitragserhöhungen in nur einem Jahr zu treffen. Ich dachte aber eher an die Leute da draußen, die sich und ihre Entscheidungen stark von Schlagzeilen beeinflussen lassen. Da hätte die PKV dieses Jahr die Möglichkeit eines PR-Erfolgs gehabt.

    Mich haben die Artikel über die Beitragserhöhungen in der PKV tatsächlich überrascht. In einem der letzten Finanztip-Podcasts wurde darüber spekuliert, dass die Versicherer gegen Ende des Jahres, flankiert von den anstehenden kräftigen Erhöhungen bei der GKV, ihr Marketing nochmal kräftig hochfahren. Mit solchen Schlagzeilen hat sich das mit dem medialen Rückenwind dann wohl erledigt.

    Eine Idee meinerseits: Wenn der eigene Finanzbedarf nicht so wirklich greifbar ist und das aktuelle Nettoeinkommen deutlich über dem liegt, was man für die eigene Lebensführung derzeit eigentlich benötigt, könnte man evtl. auch Nettogehälter von Berufsgruppen heranziehen, unter deren Lebensstandard man nicht rutschen möchte. Bei Akademikern könnte das z.B. die Vergütung nach TV-L sein (https://oeffentlicher-dienst.info/).

    Da käme dann zum Beispiel, wenn ich mich an der im obigen Artikel genannten Faustformel orientiere, eine minimale Brutto-BU-Rente von 2700/0,82 = 3300 Euro raus, wenn man sich mit einem Single-Akademiker beim Berufseinstieg im öffentlichen Dienst (TV-L E13, Stufe 1, ca. 2700 Euro netto) vergleicht. Tariferhöhungen und Steuererleichterungen durch Heirat/Kinder in der Zukunft und die entfallenden Zahlungen in die GRV wären da natürlich nicht berücksichtigt.

    Mich würde interessieren, wie ihr in eurem Fall bei der Festlegung der Höhe der BU-Rente euer ETF-Vermögen oder andere Kapitalanlagen berücksichtigt habt. Wenn man 100.000, 500.000 oder gar eine Million Euro in ETFs hat, könnte man aus diesen ja jährlich vermutlich so 3-4% entnehmen und und so unter Umständen eine geringere BU-Rente versichern. Das Ganze geht natürlich nur für Vermögen, das nicht gebraucht wird, um die Rentenlücke zu stopfen, die dadurch entsteht, dass man nicht weiter in die GRV einzahlt.

    Eine weitere Frage an die Foristen, die sich mit der BU bei der Alte Leipziger auskennen. Ich habe gelesen, dass die AL 2020 neue Berufsgruppen (A1+ bis D, statt 1++ bis 3) eingeführt hat (https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/al…tsversicherung/). Ich bin mit zwei Bestandsverträgen (Ursprungsvertrag + Ausbauvertrag) bei der AL versichert und habe mich gerade gefragt, ob ein Wechsel auf die neuen Berufsgruppen ohne Gesundheitsprüfung möglich wäre. Aktuell bin ich in Gruppe 1++, könnte mir aber vorstellen, dass A1+ nochmal attraktiver wäre, wenn ich es mit meinem Beruf dort hinein schaffe. Hat das hier schon mal jemand versucht?

    Danke für die schnelle Antwort! Steht das mit der möglichen Reduzierung eigentlich irgendwo explizit in den Versicherungsbedingungen? Ich habe nur die Angaben zur Nachversicherungs- und Ausbaugarantie finden können.

    Ich überlege derzeit, meine BU-Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie bei der Alte Leipziger zu erhöhen und habe mich gefragt, ob man im höheren Alter, z.B. mit um die 50, auch die Möglichkeit hat, die abgesicherte Rente wieder zu reduzieren, weil entsprechende Rücklagen gebildet worden sind und keine so hohe Rente mehr benötigt wird. Ist so etwas möglich?

    Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Wahl: Entweder hinterlege ich eine VL-Sparplan o.ä. oder er zahlt mir die VL in Höhe von 40 Euro einfach über die normale Lohnabrechnung aus, also schlägt sie auf mein Bruttogehalt drauf. Letzteres wäre natürlich einfacher, aber habe ich irgendwelche Vorteile davon, stattdessen doch einen VL-Sparplan abzuschließen? Irgendeine staatliche Förderung werde ich wohl nicht bekommen.

    Ich hatte oben schon gefragt: Wie hast Du das denn bisher angesetzt? Oder bist Du erst neu in diese Wohnung gezogen?

    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg auf Deinem Bemühen. Du wirst uns sicherlich berichten, was schließlich dabei herausgekommen ist.

    Bisher habe ich einfach die Home Office-Pauschale in Anspruch genommen, weil mir das mit dem Arbeitszimmer doch zu unklar und undurchsichtig war, ob ich wirklich berechtigt bin. Ich werde berichten ;)

    Ich habe mal grob überschlagen und werde denke ich bei den Gesamtkosten auf über 2000 Euro kommen, wenn ich nicht falsch rechne. Monatliche Miete für die Wohnung sind ca. 1100 Euro (ohne Heizung und Strom) und das Arbeitszimmer macht über 15% der Wohnfläche aus.

    Danke für die vielen Antworten mit hilfreichen Hinweisen! Bisher habe ich die maximale Home-Office-Pauschale angesetzt und das ging ohne Probleme durch. Könnte natürlich gut sein, dass durch die Erhöhung der maximalen Pauschale die Angabe des Arbeitszimmers in der Steuererklärung gar nicht mehr wirklich lohnt. Das müsste ich nochmal durchrechnen.

    Mich würde interessieren, wie ihr euer Arbeitszimmer in der Steuererklärung angebt, wenn ihr an der Mehrzahl der Arbeitstage freiwillig im Home Office seid, obwohl ihr auch ins Büro fahren könntet. Wird da nach eurer Erfahrung ein häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt oder darauf verwiesen, dass man ja einen Arbeitsplatz im Büro des Unternehmens hätte?

    Vielleicht findest du die Antwort in den Versicherungsbedingungen für deinen Vertrag. Bei mir steht zum Beispiel explizit drin, dass bei der Wahl eines Einzelzimmers die Kosten erstattet werden, die für ein Zweibettzimmer angefallen wären: "Wird [...] die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen,

    ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären."

    In einzelnen Sparten gibt's da sicher Ausreißer, z.B. sind "gefühlt" die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung in den letzten Jahren extrem gestiegen, seit Zahnärzte hier für sich ein zweites Standbein entdeckt haben.

    Davon abgesehen würde es mich aber wundern, wenn die sog. "medizinische Inflationsrate" bei Zusatzversicherungen, z.B. für die stationäre Behandlung, völlig anders verläuft, als in der privaten Vollversicherung.

    Hab nach ein bisschen Googlen doch noch eine Analyse von Franke und Bornberg zu dem Thema gefunden (https://www.franke-bornberg.de/fb-news/presse…pkv-rating-2021). Interessanterweise wurde bei der stationären Zusatzversicherung von 2000 bis 2021, zumindest bei den teilnehmenden Versicherern, deutlich weniger erhöht, als bei der privaten Vollversicherung:

    "Die 13 Teilnehmer im PKV-Rating nahmen im Jahr 2021 wieder umfangreichere Beitragserhöhungen vor. Im untersuchten Zeitraum der Jahre 2000 bis 2021 lag die durchschnittliche Beitragserhöhung in der Beispielrechnung des Angestellten im Branchenschnitt bei knapp 3,9%. Zum Jahresbeginn 2021 wurde der Beitrag durchschnittlich um knapp 6,0% erhöht (Vorjahr: 3,2%). [...]

    Ein anderes Bild zeigte sich in der stationären Zusatzversicherung. Über den Vergleichszeitraum der Jahre von 2000 bis 2021 halten sich Beitragserhöhungen und -reduzierungen in etwa die Waage. In dieser Beispielrechnung wurden die Beiträge in den vergangenen 21 Jahren durchschnittlich um 0,3% erhöht. Zum Jahresauftakt 2021 wurden die Prämien in diesem Musterfall durchschnittlich um 0,1% gesenkt (Vorjahr + 1,6%). Im langfristigen Mittel ist der Trend der Beitragsentwicklungen jedoch nur marginal steigend."

    Wusste auch gar nicht, dass gelegentlich sogar Beitragssenkungen in bestehenden Verträgen vorkommen können.