Ich hatte eigentlich den Threadersteller gefragt und von ihm eine Antwort erwartet.
Edit: Und dieser hat nun genau in der Zeit geantwortet, in der ich diesen Text geschrieben habe. Er hat uns mitgeteilt, daß er erst noch ausrechnen muß, was ihn sein Arbeitszimmer überhaupt koste und ob die Kosten höher sind als die Homeoffice-Pauschale.
Die Bestimmungen zur Anrechnung eines Arbeitszimmers bei Angestellten sind seit vielen Jahren sehr streng. Es wird viel darum gestritten und die Steuerpflichtigen arbeiten sich daran auch heute noch enorm an diesem Thema ab.
Seit etlichen Jahren gab es keine Pauschale, sondern eine Obergrenze von zuletzt 1250 €, von der es eine Ausnahme gab: Sie durfte überschritten werden, wenn das Arbeitszimmer "der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" war. Selbstverständlich waren die deutschen Gerichte umfangreich damit beschäftigt festzustellen, was dieser "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" überhaupt bedeutet.
Ich habe mal spaßeshalber ausgerechnet, was die Anrechnung eines Arbeitszimmers bei meiner damaligen Wohnsituation mit aktuellen Mietpreisen überhaupt ausgemacht hätte. Auf viel mehr als die genannten 1250 € bin ich bei mir nicht gekommen.
Das heißt: das Absetzvolumen ist für Angestellte ziemlich beschränkt, der Lohn für das Abarbeiten ist also gering.
Das alles ist aber Schnee von gestern.
Es gibt jetzt die tageweise berechnete Homeoffice-Pauschale. Wenn man sie voll ausnutzt, kommt man auf die von Dir genannten 1260 €. Dafür arbeitet man dann aber auch komplett von zuhause. Wer jeden zweiten Tag ins Büro fährt, bekommt nur die Hälfte angerechnet.
Es ist allgemein bekannt, daß der Durchschnittsdeutsche geradezu alles tut, um irgendwas von der Steuer absetzen zu können, koste es, was es wolle. Nehmen wir mal an, die Kosten für das Arbeitszimmer ließen sich mit gutem Willen auf 1500 € hochrechnen und der Arbeitnehmer zahle tatsächlich den Mittelspitzensteuersatz von 42%. Dann bringt ihm das Arbeitszimmer im Monat netto 50 € mehr.
Wenn er die gleiche Anstrengung dazu einsetzt, im Beruf mehr zu leisten, so daß ihm sein Chef eine Gehaltserhöhung von 100 €/m gewährt, hat er den gleichen Effekt.
Oder er sucht sich eine kleine Nebentätigkeit, für die er ja ein Geschäftsquartier braucht. Dann gibts keinerlei Probleme mehr mit der steuerlichen Anerkennung seines Arbeitszimmers und er verdient durch die Nebentätigkeit vermutlich noch etwas dazu.