Beiträge von RedBarom

    Hallo Forum,

    Da ich in nächster Zeit in den Vorruhestand wechsle, beschäftige ich mich intensiver mit dem Steuer- und Sozialabgaben insbesondere für meine verschiedenen Vorsorgetöpfe.
    Dabei will ich wissen, was ich an Abgaben zu erwarten habe, und welche Gestaltungsmöglichkeiten es ggfs. gibt.

    Die Erfahrungen zumindest mit dem Copilot sind aber "ernüchternd".
    Er hat zum Teil nachweislich falsche Angaben zur Steuerpflicht gemacht.
    Und das obwohl im Prompt explizit angewiesen wurde die Ergebnisse zu prüfen, und auch mit Quellenangaben zu versehen.

    Da hat er zB "halluziniert" das auf eine Vorsorge die "Fünftelregel" nicht angewendet werden kann.
    Selbst als ich ihn darauf hingewiesen habe das Steuerberater das anders urteilen, und Kollegen die Regel auch schon vielfach erfolgreich angewendet haben, bestand er darauf.
    Liest man sich die Details der von ihm als Beleg genannten Quelle durch (BFH-Urteil aus dem letzten Har), fällt auf das sich das Urteil auf eine Direktversicherung bezieht, bei der von mir genannten Vorsorge geht es aber nicht um eine Direktversicherung.

    Daher meine Frage:

    Wer von euch hat schon Erfahrungen mit KI's zu deutschen Steuer- und Sozialabgaben gemacht, und welche KI ist aus eurer Sicht die "kompetenteste"?

    Also bei Finanzsoftware nutze ich seit Jahrzehnten den "Finanzmanager" von Lexware (früher Quicken).
    Arbeitet mit allen meinen Banken / Kreditkarten zusammen.
    Hat für mich nützliche Auswertungen / Berichte.
    Und wegen der Jahrzehnte auch eine entsprechende Historie.
    Und diese doch sehr persönlichen Daten werden alle Offline gespeichert.

    Habe ich Dich richtig verstanden? Du glaubst, dass die Gewinne seit 1988 rückwirkend besteuert werden sollen und möchtest deshalb jetzt verkaufen, ohne dass das geringste beschlossen ist?

    Hallo,

    Ja, die Gewinne seit 1988 würden dann mit Abgaben belastet => anders als bei Steuern kein "Bestandsschutz".

    Nein, Nicht jetzt sofort verkaufen.
    Aber, zügig sobald es beschlossen wird.
    In der Hoffnung das es dann nicht "ab sofort" gilt.

    Und ich möchte nicht erst dann anfangen hektisch die Optionen zu erörtern.

    und wenn das nicht so kommt hast du dich jetzt die ganze Zeit umsonst aufgeregt.

    Das ist nicht gut für deinen Blutdruck.

    Erstmal abwarten, das kommt sowieso anders.

    Tja,

    Leider habe ich eine andere Erfahrung mit meiner bAV gemacht.

    Da ich seit vielen Jahrzehnten privat vorgesorgt habe, kurz vor dem Ruhestand stehe und es aus der Erfahrung heraus vermutlich wieder keinen Bestandsschutz bei der Gesundheitsabgabe gibt, würde ich gerne wissen welche Optionen ihr für die bisherigen Anlagen seht bevor dort ein staatlich verordneter dauerhafter Gewinneinbruch von knapp 20% eintritt.
    Für mich wären damit die Gewinne bei Aktien/ETF seit 1988 damit auf einen Schlag entsprechend weniger.


    Das ist ein Gewinneinbruch auf Niveau eines Börsencrash, mit dem Unterschied das man bei Einführung den Zeitpunkt vorhersagen kann.
    Für mich in absoluten Zahlen ein größerer Einbruch als die Dot.Com-Blase und der Finanzcrash.

    Also, ohne das Politikbashing (das ich nachvollziehen kann und emotional mitmache), wie mit einem so vorhersagbaren "politischen Vorsorgecrash" umgehen um den Schaden möglichst möglichst gering zu halten?

    Mit 60 dann doch noch in die private Krankenversicherung wechseln?
    Ich bin relativ gesund, aber war mein Leben lang bisher freiwillig versichert.
    Wenn ich das richtig verstehe wäre ich dann mit Renteneintritt trotzdem automatisch Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner, oder?

    Alles vorher verkaufen?
    Steuer wird fällig, aber abgabenfrei. Und dann?
    Neu einsteigen?
    ... ?

    Es steht zu befürchten das die SPD weiter den Weg beschreitet insbesondere die Teile der Arbeitnehmer, die tatsächlich privat für ihr Alter vorsorgen mit noch höheren Sozialabgaben zu belasten, und eine „Gesundheitsabgabe“ auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen einzuführen.


    Nehmen wir meinen Fall.
    Ich bin Arbeitnehmer, nur wenige Jahre vor der Rente.
    Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.


    Ich habe von meinem Arbeitseinkommen jahrzehntelang für die „Rentenlücke“ gespart.
    Wesentlich Teile davon in ETF (und ein bisschen „eigen gewählte Aktien“).
    Durch die Lebensleistung und lange Laufzeit hat sich dort ein Gewinn ergeben, der aktuell tatsächlich meine Rentenlücke schliessen kann.
    Eigentlich genau das getan was sich die Politik und auch Finanztip von einem Arbeitnehmer in Bezug auf die Altersvorsorge vorstellen.


    Das sieht deutlich anders aus, wenn bei der Entnahme zu der dann fälligen Steuer (die mir bekannt war, und mit der ich gerechnet habe) nochmal eben knapp 20% „Gesundheitsabgabe“ fällig wird (die mir nicht bekannt war, und mit der ich dadurch nicht rechnen konnte).

    Diese wäre fällig auf alles was ich seit 1988 dort angespart habe, da anders als bei der Steuer kein Bestandsschutz gilt.


    Wie soll man in diesem Fall mit seiner Vorsorge reagieren?


    1. Schnell noch (mit 60) in die private Krankenversicherung wechseln.
      Ich frage mich wie hoch die zu erwartenden Mehrkosten im Alter sein werden?
      Vermutlich geringer als eine sechsstellige Abgabe die ich dank der SPD dann auf meine ETFs, meine Direktversicherung und Pensionsplan also alle meine Altervorsorge leisten muss?
    2. Hoffen das man rechtzeitig vor Einführung alles Verkaufen kann, um zumindest die bis dahin aufgelaufenen Gewinne vor der Abgabe zu sichern.
      Um danach dann:
      1. Wieder neu zu kaufen, und so die Abgabe nur auf die dann hoffentlich „neuen“ Gewinne leisten zu muessen?
        Da wird aber der Anlagehorizont dann langsam „problematisch“.
      2. Alles/große Teile in Immobilien stecken?
        Ja, die Mieteinahmen werden auch von der Abgabe betroffen.
        Aber der Zeithorizont für die potentiellen Gewinne über die Wertentwicklung ist mit 10 Jahren dann wesentlich realistischer.
        (Womit die Politik dann wieder einen weiteren Nachfrage-/Preistreiber für Immobilien schafft)
    3. ???


    Was wäre eure Empfehlung?
    Bzw. Wie werdet ihr vorgehen?

    Hallo,

    Die VoBa hat sich auf meinen Einwand hin gemeldet.
    Jetzt schreibt Sie:
    "Wir können bei Ihrem Vertrag die Auszahlphase auch nach dem 01.07.2031 starten lassen. Unabhängig davon, ob Sie noch die Kleinbetragsrentenabfindung oder Verrentung machen werden. Die Rente (Einmalzahlung oder Verrentung) muss nur spätestens bis zum 01.06.2032 beginnen."

    Geht also doch.

    So viel zur Behauptung in der ersten Antwort:
    "wir haben den Beginn der Auszahlungsphase bereits durch Juristen unseres Bankenverbundes prüfen lassen.

    Sie müssen vor Ihrem 67. Geburtstag in die Auszahlphase eintreten, dies ist bei einer Kleinbetragsrentenabfindung Freitag, der 13. Juni 2031 [...]"

    Hätte ich mich mit dieser starken Behauptung bei der ersten Antwort zufriedengegeben, hätten mehrere hundert Euro Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen, die durch den späteren Beginn vermieden werden können.

    Schon ein wenig enttäuschend, wie deutlich man selbst auf den Vertragstext hinweisen muss um unnötige Nachteile zu vermeiden.

    Je nachdem wie die Antwort ausfällt, könnte man ja die Bereitschaft durchblicken lassen, den Sachverhalt auch durch ein Verbrauchermagazin prüfen (und darüber berichten) zu lassen.

    Schauen wir mal.

    Ich verstehe auch nicht wieso die VoBa offensichtlich auf einen so ungünstigen Termin besteht.

    Bei anderen Banken finde ich beim googeln zumeist als Termin den 1 Januar nach Rentenbeginn.
    Was steuerlich und als Privatier bei der Krankenkasse ja wesentlich günstiger ist.

    Ich habe per Mail bei der Volksbank explizit danach gefragt mir zu bestätigen das ein späterer Beginn möglich ist.

    Hier die Antwort:
    "wir haben den Beginn der Auszahlungsphase bereits durch Juristen unseres Bankenverbundes prüfen lassen.

    Sie müssen vor Ihrem 67. Geburtstag in die Auszahlphase eintreten, dies ist bei einer Kleinbetragsrentenabfindung Freitag, der 13. Juni 2031 [...]"


    Jetzt wäre es also auf einmal der 13. Juni 2031.
    Was aber bzgl. Krankenversicherung genauso ungünstig ist.

    Ich habe jetzt erst einmal gebeten mir aufzuzeigen wo ich im Vertrag diese Terminfestschreibung finde.

    Selbst in den AGB's finde ich keinen Passus zum spätesten Beginn.

    Hallo,


    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Bezüglich der Fragen was denn im Vertrag steht.
    Zum spätesten Beginn finde ich eben nichts im Vertrag.
    Lediglich zum frühesten Beginn.

    Zitat:
    "
    II. Auszahlungsphase
    1. Beginn
    Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres oder bei Nachweis einer vor diesem Zeitpunkt beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem an den Kunden.
    2. Mitteilung des Kunden
    "[Hier wird erläutert das Sie einen mit dem 62 Lebensjahr über die Optionen informieren]"
    3. Zusage
    Die Bank sagt zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersversorgungsbeiträge (inklusive der Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen, soweit der Kunde nicht vorher darüber verfügt hat.
    4. Angebot der Bank"
    [Hier werden die grundsätzlichen Optionen aufgezählt.
    Also im Besonderen auch die Rentenversicherungsoptionen]
    "5. Kapitalabfindung
    ..."
    [Hier wird darauf hingewiesen das bei einer aus dem Vertrag resultierenden Rente kleiner 1% der Bezugsgröße das Kapital mit Beginn der Auszahlungsphase auch komplett ausgezahlt werden kann.]

    Und, ja.
    Die theoretisch zu erwartende monatliche Rente ist mit knapp 6.-EUR (!) wohl deutlich unter 1% der Bezugsgröße.
    Eine Kapitalabfindung sollte also sehr wohl möglich sein und aus Kostengründen wohl auch die beste Option.


    Also, nirgendwo etwas zum spätesten Beginn der Auszahlungsphase.

    Damit würden IMHO die allgemeinen rechtlichen Regelungen greifen, die ich aber leider nicht kenne.

    Ich weiß also nicht ob der von der VB Gronau angegebene spätesten Beginn (1. Mai 2031) korrekt ist, oder in Wirklichkeit ein späterer Beginn (ab 1. Juli 2031) möglich ist.

    Meine Frau hat aktuell einen VR-Rente-Plus bei der VB Gronau.

    Dort zahlt Sie seit ca. 10 Jahren die Mindestbeitrag von 5.-EUR mtl. ein, um die Zulagen zu erhalten.
    Summa-Summarum also nicht viel, die Förderung macht den wesentlichen Beitrag aus.

    Jetzt nähert sich die Rente.
    Entsprechend haben wir ein Schreiben der VB Gronau zu Auszahlungsphase erhalten.

    In dem wir als eine Option angeboten die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung vorzunehmen.
    Was wir auch geplant haben.

    Jetzt kommt die Frage.

    Gemäß dem Schreiben wäre der späteste Beginn 1. Mai 2031.
    Gem. der Renteninformation ist der Rentenbeginn für meine Frau der 1. Juli 2031 .
    Das ist auch der geplante und gem. DRV auch der frühestmögliche Rentenbeginn.

    Wieso beginnt die Auszahlphase scheinbar zwangsweise 2 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn?


    Meine Frau ist als Privatier (freiwillig) gesetzlich Krankenversichert.
    Muss aktuell also auf Kapitalerträge und andere Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    Bei einer Auszahlung im Mai 2031 muesste also nach meinem Verständnis aktuell knapp 20% für Krankenvers. und Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt werden.

    Mit Rentenbegin wäre Sie aber in der KVdR.
    Dann muesste Sie nach meinem Verständnis also keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Auszahlung leisten.
    Aus unserer Sicht ein relevanter Unterschied von mehreren hundert Euro.

    Kann also die Auzahlungsphase nicht mit, oder kurz nach tatsächlichem Rentenbeginn, also 1.Juli 2031, stattfinden?
    Ich verstehe nicht wie die Volksbank Gronau auf den Termin 1. Mai 20231 als spätestes Datum kommt?
    2 Monate vorher finde ich irgendwie "erratisch".

    => Wer weiß wann gem. den aktuellen Vorschriften spätestens die Riesterrente als Kleinbetragsrentenabfindung ausgezahlt werden muss?

    Für jeden ernstgemeinten Hinweis sind wir dankbar.

    Ich sage ja, in der Praxis wird da kein Hahn nach krähen. Außer es geht um Millionen oder man geht im Streit auseinander. :)

    Da bin ich mir nicht so sicher.

    Insbesondere wenn man die 10 Jahre bedenkt.

    Ich frage mich, wie wird das bei Finanzamt nachgehalten?

    Was passiert zb beim, leider seit Jahren nötigen, Zinshopping?

    Also, ein Girokonto als gemeinsames Konto.

    Und, der Einfachheit halber, 2 Zinskonten als "Einzelkonto", das Girokonto als Referenzkonto für diese.

    100.000.- EUR, die im Laufe der Jahre knapp mehr als 1x jährlich zwischen den Zinskonten hin- und hergeschoben werden.

    Wenn man jetzt nur das gemeinsame Girokonto betrachtet sind innerhalb von 10 Jahren mehr als 1 Mio. EUR vom (Gemeinschafts-)Girokonto aus auf "Einzelkonten" übertragen worden.

    Wird dann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen?

    De facto sind ja nur 100.000.-EUR bewegt worden.

    Aber, kann das Finanzamt das erkennen? Ich frage mich wie?

    Und, wäre es vielleicht sogar steurerechtlich tatsächlich ein Fall für die Schenkungssteuer?

    In den letzten Jahren habe ich leider deutlich mehr als 1x jährlich zwischen mehr als 2 Zinskonten hin- und herschieben muessen.

    Ich frage mich, ob da evtl. demnächst das Finanzamt anklopft?

    Ich hoffe nicht.