Meine Frau hat aktuell einen VR-Rente-Plus bei der VB Gronau.
Dort zahlt Sie seit ca. 10 Jahren die Mindestbeitrag von 5.-EUR mtl. ein, um die Zulagen zu erhalten.
Summa-Summarum also nicht viel, die Förderung macht den wesentlichen Beitrag aus.
Jetzt nähert sich die Rente.
Entsprechend haben wir ein Schreiben der VB Gronau zu Auszahlungsphase erhalten.
In dem wir als eine Option angeboten die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung vorzunehmen.
Was wir auch geplant haben.
Jetzt kommt die Frage.
Gemäß dem Schreiben wäre der späteste Beginn 1. Mai 2031.
Gem. der Renteninformation ist der Rentenbeginn für meine Frau der 1. Juli 2031 .
Das ist auch der geplante und gem. DRV auch der frühestmögliche Rentenbeginn.
Wieso beginnt die Auszahlphase scheinbar zwangsweise 2 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn?
Meine Frau ist als Privatier (freiwillig) gesetzlich Krankenversichert.
Muss aktuell also auf Kapitalerträge und andere Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Bei einer Auszahlung im Mai 2031 muesste also nach meinem Verständnis aktuell knapp 20% für Krankenvers. und Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt werden.
Mit Rentenbegin wäre Sie aber in der KVdR.
Dann muesste Sie nach meinem Verständnis also keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Auszahlung leisten.
Aus unserer Sicht ein relevanter Unterschied von mehreren hundert Euro.
Kann also die Auzahlungsphase nicht mit, oder kurz nach tatsächlichem Rentenbeginn, also 1.Juli 2031, stattfinden?
Ich verstehe nicht wie die Volksbank Gronau auf den Termin 1. Mai 20231 als spätestes Datum kommt?
2 Monate vorher finde ich irgendwie "erratisch".
=> Wer weiß wann gem. den aktuellen Vorschriften spätestens die Riesterrente als Kleinbetragsrentenabfindung ausgezahlt werden muss?
Für jeden ernstgemeinten Hinweis sind wir dankbar.