Spätester Beginn der Auszahlungsphase Riesterrente ?

  • Meine Frau hat aktuell einen VR-Rente-Plus bei der VB Gronau.

    Dort zahlt Sie seit ca. 10 Jahren die Mindestbeitrag von 5.-EUR mtl. ein, um die Zulagen zu erhalten.
    Summa-Summarum also nicht viel, die Förderung macht den wesentlichen Beitrag aus.

    Jetzt nähert sich die Rente.
    Entsprechend haben wir ein Schreiben der VB Gronau zu Auszahlungsphase erhalten.

    In dem wir als eine Option angeboten die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung vorzunehmen.
    Was wir auch geplant haben.

    Jetzt kommt die Frage.

    Gemäß dem Schreiben wäre der späteste Beginn 1. Mai 2031.
    Gem. der Renteninformation ist der Rentenbeginn für meine Frau der 1. Juli 2031 .
    Das ist auch der geplante und gem. DRV auch der frühestmögliche Rentenbeginn.

    Wieso beginnt die Auszahlphase scheinbar zwangsweise 2 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn?


    Meine Frau ist als Privatier (freiwillig) gesetzlich Krankenversichert.
    Muss aktuell also auf Kapitalerträge und andere Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    Bei einer Auszahlung im Mai 2031 muesste also nach meinem Verständnis aktuell knapp 20% für Krankenvers. und Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt werden.

    Mit Rentenbegin wäre Sie aber in der KVdR.
    Dann muesste Sie nach meinem Verständnis also keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Auszahlung leisten.
    Aus unserer Sicht ein relevanter Unterschied von mehreren hundert Euro.

    Kann also die Auzahlungsphase nicht mit, oder kurz nach tatsächlichem Rentenbeginn, also 1.Juli 2031, stattfinden?
    Ich verstehe nicht wie die Volksbank Gronau auf den Termin 1. Mai 20231 als spätestes Datum kommt?
    2 Monate vorher finde ich irgendwie "erratisch".

    => Wer weiß wann gem. den aktuellen Vorschriften spätestens die Riesterrente als Kleinbetragsrentenabfindung ausgezahlt werden muss?

    Für jeden ernstgemeinten Hinweis sind wir dankbar.

  • Hallo.

    Eine Kleinbetragsrente ist zunächst darauf begrenzt, dass der Zahlbetrag nicht oberhalb von 1% der monatlichen Bezugsgröße sein darf (aktuell 39,55 EUR).

    Darüber hinaus gibt es nur den normalen Zeitkorridor: Nicht vor 62 bzw. 60 und nicht nach 85.

    Damit meine ich die gesetzlichen Vorgaben, nicht die vertraglichen Regelungen.

  • RedBarom Der Beginn der Auszahlungsphase wurde sicherlich bei Vertragsabschluss festgelegt. Die dazugehörigen Vertragsbedingungen wurden dabei auch ausgehändigt.

    Bei den aktuellen Produkten der Union Investment kann die Auszahlungsphase kostenlos verschoben werden. Sie muss aber spätestens am 01. Januar folgend auf den 67. Geburtstag starten.

    Eine Kleinbetragsrente wird dann ausgezahlt wenn die monatliche Rente € 37,45 (Wert 2025) unterschreitet.

  • Hallo,


    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Bezüglich der Fragen was denn im Vertrag steht.
    Zum spätesten Beginn finde ich eben nichts im Vertrag.
    Lediglich zum frühesten Beginn.

    Zitat:
    "
    II. Auszahlungsphase
    1. Beginn
    Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres oder bei Nachweis einer vor diesem Zeitpunkt beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem an den Kunden.
    2. Mitteilung des Kunden
    "[Hier wird erläutert das Sie einen mit dem 62 Lebensjahr über die Optionen informieren]"
    3. Zusage
    Die Bank sagt zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersversorgungsbeiträge (inklusive der Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen, soweit der Kunde nicht vorher darüber verfügt hat.
    4. Angebot der Bank"
    [Hier werden die grundsätzlichen Optionen aufgezählt.
    Also im Besonderen auch die Rentenversicherungsoptionen]
    "5. Kapitalabfindung
    ..."
    [Hier wird darauf hingewiesen das bei einer aus dem Vertrag resultierenden Rente kleiner 1% der Bezugsgröße das Kapital mit Beginn der Auszahlungsphase auch komplett ausgezahlt werden kann.]

    Und, ja.
    Die theoretisch zu erwartende monatliche Rente ist mit knapp 6.-EUR (!) wohl deutlich unter 1% der Bezugsgröße.
    Eine Kapitalabfindung sollte also sehr wohl möglich sein und aus Kostengründen wohl auch die beste Option.


    Also, nirgendwo etwas zum spätesten Beginn der Auszahlungsphase.

    Damit würden IMHO die allgemeinen rechtlichen Regelungen greifen, die ich aber leider nicht kenne.

    Ich weiß also nicht ob der von der VB Gronau angegebene spätesten Beginn (1. Mai 2031) korrekt ist, oder in Wirklichkeit ein späterer Beginn (ab 1. Juli 2031) möglich ist.

  • Dann würde ich sagen, dass Ihr jeden Zeitpunkt zwischen 62 und 85 wählen könnt.

    Je nach Eurer Steuersituation würde ich auch eher den 01.01.2032 als den 01.07.2031 wählen.

  • Ich habe per Mail bei der Volksbank explizit danach gefragt mir zu bestätigen das ein späterer Beginn möglich ist.

    Hier die Antwort:
    "wir haben den Beginn der Auszahlungsphase bereits durch Juristen unseres Bankenverbundes prüfen lassen.

    Sie müssen vor Ihrem 67. Geburtstag in die Auszahlphase eintreten, dies ist bei einer Kleinbetragsrentenabfindung Freitag, der 13. Juni 2031 [...]"


    Jetzt wäre es also auf einmal der 13. Juni 2031.
    Was aber bzgl. Krankenversicherung genauso ungünstig ist.

    Ich habe jetzt erst einmal gebeten mir aufzuzeigen wo ich im Vertrag diese Terminfestschreibung finde.

    Selbst in den AGB's finde ich keinen Passus zum spätesten Beginn.

    Einmal editiert, zuletzt von RedBarom (9. Januar 2026 um 14:21)

  • Je nachdem wie die Antwort ausfällt, könnte man ja die Bereitschaft durchblicken lassen, den Sachverhalt auch durch ein Verbrauchermagazin prüfen (und darüber berichten) zu lassen.

  • Je nachdem wie die Antwort ausfällt, könnte man ja die Bereitschaft durchblicken lassen, den Sachverhalt auch durch ein Verbrauchermagazin prüfen (und darüber berichten) zu lassen.

    Schauen wir mal.

    Ich verstehe auch nicht wieso die VoBa offensichtlich auf einen so ungünstigen Termin besteht.

    Bei anderen Banken finde ich beim googeln zumeist als Termin den 1 Januar nach Rentenbeginn.
    Was steuerlich und als Privatier bei der Krankenkasse ja wesentlich günstiger ist.