Beiträge von Fatboy100th

    Ich habe heute morgen um 08:50 Uhr ca. 50 TEUR Tagesgeld bei der Chase auf das Referenzkonto zur Auszahlung angewiesen. Heute um 12:15 Uhr war der Geldeingang auf meinem Konto.

    Bis auf das tatsächlich völlig unzureichende Marketingkonzept der Chase kann ich aus den letzten 4 Monaten nur Positives über die Chase berichten.8)

    Eine kurze Info zum Ausgang der Geschichte mit der Credit Agricole.......

    Nach einigem Hin und Her hat die Credit Agricole zwischenzeitlich die fälligen Festgelder als auch die für die eigentliche Vertragszeit angefallenen Zinsen auf das Referenzkonto überwiesen.

    Da ich als Testamentsvollstrecker neben der Umsetzung der letzwilligen Verfügung des Erblassers auch im Interesse der Erben handeln muss, habe ich nach Eingang des o.g. Guthabens eine Nachforderung für die durch die verspätete Auszahlung des Guthabens entgangenen Zinsen gestellt. Diese Nachforderung wurde als "Kulanzzahlung" von der Credit Agricole zeitnah auch überwiesen.

    Da geht es entweder über Video ident mit dem Personalausweis oder eben, falls man das hat, mit dem Personalausweis inklusive Berechtigungen elektronisch Inside…

    Diese Verfahren sind komplett ohne Hinzuziehung von anderen Menschen!

    Danke.

    Das klang anders:

    Nein, war meiner Meinung nach eindeutig formuliert (siehe oben oder aber in den unten stehenden Links).

    https://www.chase.de/support/wie-kann-ich-mich-verifizieren/

    https://tfbank.de/service/geldan…d-festgeldkonto

    Mit dem Agenten hast du doch lediglich gut zwei Minuten zu tun. Triggert dich das dann schon? 😉

    Mich hat das in der Vergangenheit schon in gewisser Weise "getriggert". Vor allem dann, wenn der Gegenüber undeutlich spricht und zudem kein deutscher Muttersprachler ist. Das war teilweise schon eine gewisse Herausforderung für beide Seiten 8)

    Bei Chase oder TF Bank können z.B. Kontoeröffnungen für Tagesgeld komplett ohne Hinzuziehung von anderen Menschen, oder gar mit PostIdent-Verfahren online durchgeführt werden. Eine Kontoeröffnung dauert bei Chase keinen ganzen Bankarbeitstag und bei der TF Bank muss man max. zwei Bankarbeitstage warten bis man eine Bestätigungsmail mit Nennung der IBAN, der Kundennummer und der persönlichen Nummer für Kundenreferenz/Verwendungszweck erhält.

    DIese Prozesse gibt es sicherlich noch bei weiteren Banken. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen warum solche effizienten Abläufe nicht bei allen Banken schon längst eingeführt worden sind.

    Ein für manchen Anleger auch nicht unwichtiger Punkt:

    Bei der Renault Bank gilt man erst nach 2 Jahren wieder als Neukunde falls man früher mal ein Konto bei dieser Bank geführt haben sollte.

    Aufgrund der in der Automobilbranche ehr schwierigen Situation und der zusätzlich noch starken Verschuldung von Frankreich an sich würde ich persönlich keine noch so gute Tagesgeldanlage bei der Renault Bank vornehmen.

    Steht auch auf der Internetseite:

    https://www.volkswagenbank.de/fresh-money.html

    Gilt dann evtl für alle?

    Nein!

    Mit Ziffer 1 gekennzeichneter Text ergibt nachstehende Info! Wer ist für die Aktion berechtigt? Für die Teilnahme an dieser Aktion ist ausschließlich das Plus Konto berechtigt, das in Ihrem Anschreiben bzw. Ihrer E-Mail genannt wurde. Es kann zeitgleich nur ein Aktionszins am Plus Konto in Anspruch genommen werden. Als anfängliches Guthaben gilt der Kontostand vom 11.08.2026. Als zusätzlich eingezahltes Guthaben gelten Beträge, die über diesen Kontostand hinausgehen und auf diesem Konto verbleiben.
    Außerhalb des Aktionszeitraumes gelten für die gesamte Einlage die dann gültigen Plus Konto Zinsen. Der Zinssatz für das ggf. anfängliche Guthaben auf Ihrem Plus Konto ist variabel und beträgt derzeit 1,00 % p.a. bei online Kontoführung und 0,30 % p.a. bei classic Kontoführung.

    Dann war es wohl richtig für uns hier keine 'schlafenden Hunde' zu wecken.

    Ja, das hatte ich mir damals auch erst überlegt.......... Ich hätte im Gegensatz zu dir noch nicht einmal mit den mir bekannten Onlinezugangsdaten meiner Mutter etwas veranlassen müssen, da die Festgelder allesamt von meiner Mutter selbst bereits am Folgetag auf den Eingang der Festlegung gekündigt wurden.

    Hatte halt nur Bedenken wegen der Erschaftssteueranzeige der Banken. Da es sich um eine ausländische Bank handelt, wollte ich nicht in die Zwickmühle kommen evtl. wegen "bewusster" Steuerhinterziehnung angezeigt zu werden. Vor allem in meiner Funktion als Testamentsvollstrecker war mir das wesentlich "zu heiß".

    Mit Schreiben vom 22.06.26 habe ich die CA Consumer Finance SA, im folgenden CA genannt, aufgefordert aus dem Nachlasskonto meiner Mutter einen am 10.07.26 auslaufenden Festgeldvertrag auf das der CA bekannte Referenzkonto der Verstorbenen bis spätesten zum 14.07.26 eingehend auf dem Referenzkonto, dessen IBAN ich nochmals explizit genannt habe, zu überweisen. Gleichzeitig habe ich ein in einem vorausgegangenen Telefonat von mir verlangtes „bankbeglaubigtes“ Testamentsvollstreckerzeugnis beigefügt.

    Mit Schreiben vom 06.07.26 (bei mir eingegangen am 09.07., also mind. 14 Tage Bearbeitungszeit und ein Tag vor der Fälligkeit des Festgeldes) teilt mir die CA mit, das sie nunmehr ein Original Testamentsvollstreckerzeugnis und ein mit der Bankverbindung versehenes Formular der CA zur Auszahlung des Nachlasses benötigt.

    Mit Einwurfeinschreiben vom 09.07. (wurde der CA gem. Nachweis Deutsche Post am 13.07. ins Postfach eingelegt) habe ich die geforderten Unterlagen an die CA gesandt. Wobei ich auf dem Formular den vorgedruckten Text zur pauschalen Auszahlung des gesamten Nachlasskontos auf das am 10.07. fällig gewordene Festgeldkonto abgeändert habe. Dies hatte ich in meinen beiden Schreiben vom 22.06. und 09.07.26 auch nochmals ausdrücklich erwähnt und die juristische Sachlage für die Sachbearbeitung der Nachlassabteilung klar dargelegt. Denn weder die aktuellen AGB noch die Vertragsbedingungen bei Abschluss des Festgeldvertrages sehen eine einseitige Kündigung des Festgeldes durch die CA vor. Als alleiniger Testamentsvollstrecker habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass die Erbengemeinschaft gem. § 1922 BGB als Gesamtrechtsnachfolger in die Position des Erblassers einzutreten habe, weil die Erblasserin gem. testamentarischer Verfügung eine Auszahlung der Festgelder immer nur bei Fälligkeit der jeweiligen Festgeldkonten bestimmt hat. Ich habe die CA daher aufgefordert die von der Verstorbenen noch mit ihr geschlossenen Verträge zu den ursprünglichen Bedingungen und Fristen weiterlaufen zu lassen.

    Da das Festgeld seit 10.07. nicht mehr verzinst wird, habe ich neben der formalen Beschwerde über die für mich nicht nachvollziehbare Verzögerungstaktik der CA, eine Nachfrist zum Eingang des Betrages auf dem nunmehr auch auf dem Formular genannte Referenzkonto bis zum 17.07.26 gesetzt. Auch habe ich bei weiterer Verzögerung eine Schadensersatzforderung wegen entgangenen Zinsen angekündigt. Diese Frist zum 17.07. ist mittlerweile auch verstrichen, ohne dass eine Zahlung oder Schreiben, Mail bzw. Anruf von der CA zu diesem Vorgang bei mir eingegangen ist.

    Ich haben den Eindruck, dass die Sachbearbeitung der Nachlass Abteilung der CA nicht wünschen, dass das Erbe gem. dem Testament der Verstorbenen (liegt der CA ebenfalls vor) immer nur bei individueller Fälligkeit der einzelnen Festgeldverträge zur Auszahlung kommt. Man möchte nämlich lt. tel. Information einer Sachbearbeiterin aus der Nachlassabteilung der CA das Nachlasskonto komplett auflösen. Deshalb versucht man vermutlich nun die Auszahlung von bereits fällig gewordenen Festgeldern (die zum Schaden der Kunden nicht mehr verzinst werden, weil der Festgeldvertrag ausgelaufen ist), bewusst zu verzögern.

    Leider unterliegt die CA nicht der deutschen, sondern der französischen Bankenaufsicht. Diese sieht vor, dass erst nach zweimonatiger Frist nach der ersten Beschwerde der französischen Ombudsmann eingeschaltet werden kann.

    Gibt es im Forum jemanden der ähnlich Erfahrungen gemacht hat und weiterführende Informationen geben kann was ich zusätzlich noch angehen sollte?

    Bedanke mich an dieser Stelle schon einmal für konstruktive Vorschläge

    Wenn an das Auto von der Firma gestellt bekommt, alle damit verbundenen Kosten von der Firma übernommen werden - einschliesslich Kaufpreis, Wartung, Reparaturen und "Benzin" - und das Auto auch privat genutzt werden kann, dann berechnet sich der steuerwerte Vorteil rein auf den Kaufpreis und nicht auch auf die laufenden Kosten, wie die Kosten für das "Benzin"?

    Der sogenannte „geldwerte Vorteil“ berechnet sich nicht vom Kaufpreis sondern von dem Listenpreis zum Zeitpunkt des Kaufes. Ist ein nicht unerheblicher Unterschied, da viele Unternehmen Großabnehmerrabatte bis 35 % vom Listenpreis erhalten. Dieser geldwerte Vorteil unterscheidet sich dann noch nach der Art der Motorisierung (Verbrenner, Hybrid, Elektro)

    Ansonsten ist die obige Ausführung korrekt.