Mit Schreiben vom 22.06.26 habe ich die CA Consumer Finance SA, im folgenden CA genannt, aufgefordert aus dem Nachlasskonto meiner Mutter einen am 10.07.26 auslaufenden Festgeldvertrag auf das der CA bekannte Referenzkonto der Verstorbenen bis spätesten zum 14.07.26 eingehend auf dem Referenzkonto, dessen IBAN ich nochmals explizit genannt habe, zu überweisen. Gleichzeitig habe ich ein in einem vorausgegangenen Telefonat von mir verlangtes „bankbeglaubigtes“ Testamentsvollstreckerzeugnis beigefügt.
Mit Schreiben vom 06.07.26 (bei mir eingegangen am 09.07., also mind. 14 Tage Bearbeitungszeit und ein Tag vor der Fälligkeit des Festgeldes) teilt mir die CA mit, das sie nunmehr ein Original Testamentsvollstreckerzeugnis und ein mit der Bankverbindung versehenes Formular der CA zur Auszahlung des Nachlasses benötigt.
Mit Einwurfeinschreiben vom 09.07. (wurde der CA gem. Nachweis Deutsche Post am 13.07. ins Postfach eingelegt) habe ich die geforderten Unterlagen an die CA gesandt. Wobei ich auf dem Formular den vorgedruckten Text zur pauschalen Auszahlung des gesamten Nachlasskontos auf das am 10.07. fällig gewordene Festgeldkonto abgeändert habe. Dies hatte ich in meinen beiden Schreiben vom 22.06. und 09.07.26 auch nochmals ausdrücklich erwähnt und die juristische Sachlage für die Sachbearbeitung der Nachlassabteilung klar dargelegt. Denn weder die aktuellen AGB noch die Vertragsbedingungen bei Abschluss des Festgeldvertrages sehen eine einseitige Kündigung des Festgeldes durch die CA vor. Als alleiniger Testamentsvollstrecker habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass die Erbengemeinschaft gem. § 1922 BGB als Gesamtrechtsnachfolger in die Position des Erblassers einzutreten habe, weil die Erblasserin gem. testamentarischer Verfügung eine Auszahlung der Festgelder immer nur bei Fälligkeit der jeweiligen Festgeldkonten bestimmt hat. Ich habe die CA daher aufgefordert die von der Verstorbenen noch mit ihr geschlossenen Verträge zu den ursprünglichen Bedingungen und Fristen weiterlaufen zu lassen.
Da das Festgeld seit 10.07. nicht mehr verzinst wird, habe ich neben der formalen Beschwerde über die für mich nicht nachvollziehbare Verzögerungstaktik der CA, eine Nachfrist zum Eingang des Betrages auf dem nunmehr auch auf dem Formular genannte Referenzkonto bis zum 17.07.26 gesetzt. Auch habe ich bei weiterer Verzögerung eine Schadensersatzforderung wegen entgangenen Zinsen angekündigt. Diese Frist zum 17.07. ist mittlerweile auch verstrichen, ohne dass eine Zahlung oder Schreiben, Mail bzw. Anruf von der CA zu diesem Vorgang bei mir eingegangen ist.
Ich haben den Eindruck, dass die Sachbearbeitung der Nachlass Abteilung der CA nicht wünschen, dass das Erbe gem. dem Testament der Verstorbenen (liegt der CA ebenfalls vor) immer nur bei individueller Fälligkeit der einzelnen Festgeldverträge zur Auszahlung kommt. Man möchte nämlich lt. tel. Information einer Sachbearbeiterin aus der Nachlassabteilung der CA das Nachlasskonto komplett auflösen. Deshalb versucht man vermutlich nun die Auszahlung von bereits fällig gewordenen Festgeldern (die zum Schaden der Kunden nicht mehr verzinst werden, weil der Festgeldvertrag ausgelaufen ist), bewusst zu verzögern.
Leider unterliegt die CA nicht der deutschen, sondern der französischen Bankenaufsicht. Diese sieht vor, dass erst nach zweimonatiger Frist nach der ersten Beschwerde der französischen Ombudsmann eingeschaltet werden kann.
Gibt es im Forum jemanden der ähnlich Erfahrungen gemacht hat und weiterführende Informationen geben kann was ich zusätzlich noch angehen sollte?
Bedanke mich an dieser Stelle schon einmal für konstruktive Vorschläge