Beiträge von Bentin

    Falls das noch aktuell sein sollte - ich hatte mir das angesparte Geld (ohne Kredit!) auch auszahlen lassen - es kamen ab direkt kurz nach Antragstellung insgesamt SIEBEN Rückzahlungen (oder was auch immer das war) auf mein Girokonto. In Summe alles im Rahmen der steuerfreien Pauschale - somit weder ggü der BHW als auch ggü Finanzamt irgendwelche Gebühren dazu zahlen zu müssen. (Nie wieder BHW!)

    ...ein wenig mehr Zuspruch, damit ich besser mit meiner Entscheidung leben kann. :thumbup:

    Oder mir sagen, dass es das Risiko wert wäre zu klagen, da mir Vodafone eh nicht kündigen würde....

    Das Thema Sammelklage gegen Vodafone ist gerade wieder aktuell (wir sind bei 1&1 - dasselbe Spiel gewesen, dieselbe einseitige Erhöhung ohne irgendwelche Mehrleistung damals) - niemand riet zur Klage (ich nicht) - aber wir alle könnten im Anschluss auf das zu erwartende Urteil verweisen und die Rückzahlung verlangen (wenn gewonnen!) - gerne versuchsweise gar mit den 5% "über dem Basiszins" - insofern man "rechtzeitig" solche Forderung angekündigt hatte (wir haben es getan in 2023).

    Vodafone hat derzeit eh Ka... am Bein - solche ominösen Drückerbanden klingelten auch bei uns vor paar Wochen (aller 2 Tage andere Typen) - von wegen "hier wurde doch jetzt alles umgestellt, sind Sie immer noch am Nebenstrang angemeldet oder bereits am neuen Hauptstrang? wir wollen gern prüfen ..." - kein Bedarf. Geklingelt hatten sie auch nicht an allen Türen sondern nur an "ausgewählten". Alte Leute über den Tisch ziehen wollen (mit noch günstigen Verträgen von einst "Kabel Deutschland") - zudem teils in 2er Gruppe dh wieso gemeinsam in die Wohnung wollen? Rückfrage bei Vodafone durch den Vermieter: keine Antwort. Und Wochen später im Videotext das Urteil dazu gegen Vodafone. Passt.

    Also bin ich jetzt noch mehr gespannt, was aus besagter anderer Sammelklage zur Preiserhöhung in 2023 raus kommt.

    Das Limit lässt sich aber schnell ändern und ist fast sofort wirksam.

    Am Limit hat es nicht gelegen. Ich bin auch nicht im Dispo.

    Ich habe alle beiden Überweisungsaufträge komplett gelöscht gehabt und einfach neu eingetippt - mit dem vorgezogenen Datum. Keine Probleme. Also Softwarefehler - nicht bei mir sondern in der App gewesen.

    Ähnliches Problem später mit anderer Überweisung - ich wollte nachträglich den Betrag ändern (Abbuchungsdatum lag auch in der Zukunft!) - nicht möglich. Also gelöscht und mit neuem Betrag wieder eingetippt - kein Problem. Gut, wenn man das weiß, dann regt man sich auch nicht sinnlos auf. Mache ich also ab jetzt immer so (zum Glück selten nötig).

    Heute muss ich dazu auch mal Dampf ablassen. Lt Playstore ist die installierte App aktuell.

    Ins Banking auf dem Laptop komme ich auch (verifiziert via App auf dem gekoppelten Smartphone) - aber das wars auch schon. Kein Auftrag kann geändert werden, es folgt postwendend die Abweisung (Konto ausreichend gedeckt!).

    Angeblich gibt es nach wie vor ein online Kontaktformular - aber nicht in meinem Konto auffindbar, egal welche Rubrik ich angesteuert hatte. Nix "Service" oder "Kontakt". Null.

    Also - Screenshots per Email geschickt.

    Was mir spanisch vorkommt ist, dass mir Google heute mitteilt, dass die DKB-App nur dann nutzbar sein soll, wenn ich der App ungehinderte Standortnachverfolgung und vollen Zugriff aufs das Smartphone freigebe. Bisher war das nicht der Fall.

    Ist das nun tatsächlich die Pflicht fürs Banking oder erpresst Google durch die Hintertür für sich selbst den Zugriff? Jemand eine Info dazu? Danke.

    Ansonsten muss ich postwendend die Bank wechseln - und kann ja nichtmal die in den nächsten Tagen kommenden Zahlungseingänge ansonsten umleiten zu einer anderen Bank.

    Ich nutze seit Jahren die 4,99 € Variante von ALDI.

    Auch ich bin 2024 am 1.7. in Rente gegangen und selbstverständlich habe ich alle Kosten, die mir bis dahin beruflicherweise (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.etc.) entstanden sind, eingetragen. Für 2025 wird das dann anders aussehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich einen Betrag (Tagesgeld erhöhen) zurückzulegen, wenn dann im 1. vollen Rentenjahr ggf. Steuern fällig werden.

    Aber Du hast halt eben nicht diese Pauschale eingesetzt sondern wirklich alles aufgelistet.

    Oder hattest Du bis zum 1.7. mehr als diese in Summe addiert?

    Ich habe hauptsächlich nur die Fahrkosten für die Monate und die erreichen eben keine 1.000€ --- jetzt mein Problem verstanden? Verpflegungsmehraufwand hatte ich nie.

    LOL erstmal. Bisher hab ich die Steuererklärungen immer vor Ende Januar abgeschickt.

    Es gibt schonen nen Grund, warum ich den für 2024 so weit als möglich rausgezögert habe.

    Es wird diesmal und erstmals überhaupt eine Nachzahlung. Spannend ist halt "nur" die Höhe und hier kann man ja im Wesentlichen nur mit der Werbungskostenpauschale punkten (Sonderausgaben haben nie die Größe erreicht, wo es sich überhaupt lohnte). Darum die Frage.

    Also für den Fall, dass man in einem Kalenderjahr mehrere Monate noch in Vollzeit berufstätig war und erst später erstmals Altersrente bezogen hat - hat man Anspruch auf die volle Pauschale der Werbungskosten? Das wäre perfekt .... steht aber eben leider nirgendwo so klar nachzulesen. Überall heißt es nur "wie hoch ist die Pauschale für Rentner" und die ist ein schlechter Witz. Was ab 2025 ist, ist eh komplett anders weil ab 1.1. beginnend eh "nur noch Rentner" (Jobfindung krass - ich bin zu überqualifiziert oder zu alt für eine Einstellung, die angebotenen Gehälter sind eine Frechheit und weniger als der Mindestlohn - gesucht werden scheinbar ausschließlich Arbeitslose ohne Schulabschluss oder Ausländer, bzw 30jährige mit 25 Jahren Berufserfahrung)

    Ich sitze grad an der Steuererklärung für 2004 und finde nicht wirklich die Antwort auf eine grundlegende Frage.

    Grundsätzlich ist nicht viel anders zu machen als in den vielen vorangegangenen Jahren im Angestelltenverhältnis.

    Mich stört nur die Höhe der einzusetzenden Werbungskostenpauschale und ich komme hier nicht weiter. Selbst bei Haufe ist dazu nichts klar zu finden.

    Erste Steuererklärung Einkommenssteuer für Neurentner mit Rentenbeginn abschlagsfreie Altersrente mitten im Kalenderjahr. Wird bereits in diesem KOMPLETTEN Jahr die Pauschale auf mickrige 102€ reduziert und kann man nicht wenigstens anteilmäßig für die Monate der Berufstätigkeit zuvor 1230/xxx Monate die Pauschale für Berufstätige nutzen????

    Sämtliche kostenintensiven Anschaffungen hatte ich zuvor auf 2023 gelegt dh ich würde mit der Pauschale in 2024 besser wegkommen. Würde die aber ab dem 1.1. schon gestrichen werden - dann ... (fühle ich mich besch..."eiden").

    Kennt sich jemand aus? Danke vorab.

    Bin auch bei der HKK - dort gelandet, weil die damals nicht nur günstig waren sondern auch kostenfrei die prof. Zahnreinigung im Angebot hatten. Die anderen KK zogen kurz danach nach. Egal.

    Lernphase war zu begreifen - dass man vom Arzt verschriebene Hilfsmittel eben nicht in jedem wohnortnahen Sanitätshaus bestellen darf sondern die HKK eine eigene Liste "Vertragspartner" hat - und nur dort die HKK bezuschusst.

    An die App habe ich mich mittlerweile gewöhnt. Optimalst ist die leider nicht - tippt man Text ein, kann man nicht nach oben scrollen und der Sende-Button ist somit nicht mehr unten zu sehen. Nervig umständlich. Aber ansonsten gehts und Antwort kommt auch.

    Der ePA habe ich auch bereits vor Wochen widersprochen, Bestätigung dazu kam auch per Briefpost.

    Unzufrieden bin ich mit der sturen Ablehnung der HKK, dass man in ihrer App keine Entscheidung zur Organtransplantation abgeben kann. Sie verweisen auf "Sie können ja per Personalausweis anderweitig Ihren Willen bekunden bzw eine vertrauenswürdige Person informieren oder eben eine Willensbekundung im Portemonnaie immer mitführen". Mittelalter und Verweigerung! Keine Ahnung, warum die HKK damit überfordert sein will.

    Ob Antworten gefallen - lass ich mal dahin gestellt. Dieses "muss gefallen" hab ich vor vielen Jahren abgelegt. Klartext. Und ja, wenigstens Deine Antworten sind hilfreich. Danke dafür.

    Großes NEIN aber - ich rede tatsächlich von NETTO und nicht von BRUTTO-Beträgen. Brutto ist deutlich mehr. Ich hatte mir vorab Netto ausrechnen lassen. Wen schert schon Brutto. Wichtiger ist doch, was aufs Konto kommt. Okay, ich hatte halt separat ausrechnen lassen .- einmal die Rente (Lst.Kl. 1) und dann eben den Zuverdienst (Lst.Kl. 6) - eben infolge der Unsicherheit wegen möglichen pauschalen Abzügen "insgesamt". Steuererklärungen mache ich seit Jahzehnten, aber eben noch nie als Rentner. Bin da Lehrling ...

    Woher hast Du die Info, dass bei weiterer Berufstätigkeit DOCH die normal hohe Werbungskostenpauschale genommen werden kann? DAS war mein Anliegen und nur das.

    Genau danach hatte ich quer durchs Internet gesucht, fand aber keine klare Aussage.

    Und nein - Arztkosten habe ich keine (höchstens paar wenige Euro für Erkältungsmittel) und hoffe, es bleibt noch lange so. Man weiß ja nie.... Selbst die Zähne sind alle noch Originale und ohne Verplompung.

    Als "normaler" Altersrentner bekommt man ja wohl nur noch 102€ als Werbungskostenpauschale zugewiesen. Zudem ist man ab dann ja "hauptberuflich" "Rentner in Vollzeit".

    Wenn man aber zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt - zählt diese Tätigkeit nur noch als "bezahlter Nebenjob" und wird mit Steuerklasse 6 abkassiert. Zugleich ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Was ich nirgendwo (zu meiner Zufriedenheit) finden kann ist eine klare und verständliche Aussage, ob man nicht ggf doch für "die erarbeiteten Einkünfte" ja/nein doch die übliche Werbungskostenpauschale "für Arbeitnehmer" anwenden kann.

    Die Anzahl der Arbeitstage, der tägliche Weg zur Arbeit, ggf Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser "Nebentätigkeit" sind doch unverändert gegeben ...

    Optimal wäre es ja, würde man die beiden Einkünfte (Altersrente vs Gehalt aus dem Job) separat behandeln. Oder nicht?

    Hat man als Rentner hohe Ausgaben für Ärzte etc (hab ich aktuell noch nicht Gott sei Dank !!!) - haben die doch nichts mit erarbeitetem Gehalt zu tun ...

    Ich versteh grad Bahnhof. Wo kann man nachlesen ???? Danke für jeden Rat vorab!

    Fiktiv: Altersrente plus Betrieberente plus Auszahlung einer Pensionskasse - monatlich um die 2.500€ Netto.

    Dazuverdienst per "Nebenjob" neu - ca 3.800€.

    Da freut sich der Staat Dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?

    langerhans - schon sooooooo lange her ... wenn ich richtig sehe, dann bezog ich mich auf eine TV-Sendung aus 2023 (steht dort unten rechts notiert ...)

    Für mich hat sich die BHW-Geschichte erledigt. Mehr als ca 60-65€ oder so inklusive möglicher Verzinsung hatten die mir nicht mit ausbezahlt - dafür einen extra Krieg starten tu ich mir nicht an. Für 5 Jahren bekam ich ja diese Servicegebühr wieder zurück.

    soweit ich sehe, sind die Foren voll mit Beschwerden von verschleppten Abrechnungen sobald ein Guthaben zu erwarten ist ...

    Mir ist nur klar, dass ich künftig wohl nie wieder zu Vattenfall wechsel kann infolge meinem Gemecker :-))) - bin jetzt zwar noch bei einem anderen Anbieter, in Kürze aber dann bei Enercity. Hatte ich mich dort zunächst geärgert, weil die trotz ausdrücklicher Ablehnung meinerseits den aktuell laufenden Vertrag kündigten - war ich im Nachgang dafür dankbar.

    Ich mache die Kündigungen seit Jahren stets selbst - aber angeblich zickt der aktuelle Anbieter da gerne monatelang rum - damit der Nachfolgevertrag platzt ... Fazit: Glück gehabt.

    So teuer wie bei Vattenfall diesmal war es in all den vielen Jahren jedenfalls nie --- Corona und das Vertragsende mit Russland geschuldet ... Langsam nähert sich alles wieder den früheren Preisen an. Nachzahlungen musste ich übrigens nie leisten ...

    Den Antrag auf Höherverzinsung hatte ich auch gestellt (Verzicht auf Darlehen, nur auszahlung Guthaben verzinst) - und wegen deren AGB-Klausel "Antrag muss 12 Monate vor Auszahlungstermin gestellt werden für den Anspruch"natürlich auch ein 2025-Datum eingetragen. Kopien vom Antrag etc natürlich gespeichert.

    Sie knallten mir das Geld bereits eine Woche nach Antragstellung aufs Konto - angeblich "höher verzinst" --- sämtliche Anfragen auf Auskunft zu den Details bleiben unbeantwortet.

    Dort steht nur eine einzige Zahl als angeblicher Zinsbonus - wie genau der sich zusammensetzt - verraten sie nicht. Meiner naiven Meinung nach sollte das doch pro Jahr und bis dahin zu berücksichtigende Summe jeweils irgendwie nachvollziehen lassen ... Fehlanzeige. Für mich ist das Thema Bausparkassen und Vertrauen in diese nun endgültig gestorben.

    Krass war, dass im Antrag ja anzukreuzen war, wann man die Auszahlung wünscht - entweder "zum nächstmöglichen Termin" oder "erst auf Kundenwunsch" etc --- aber das Datum zum "Kundenwunsch" sollte man nicht eintragen = also hab ich fett schwarz handschriftlich ergänzt und rot umrandet! --- das Formular musste man ja einreichen (Einschreiben !!!!)

    Darf ich hier bitte eine allgemeine Frage nachschieben (sie betrifft die Heike ja auch wie ebenso andere Bausparer, die sich "nur" ihre Guthaben auszahlen lassen wollen).

    Am Sonnabend lag ein Brief der BHW im Briefkasten.

    Inhalt: ausbezahlter Gesamtbetrag, davon Betrag "Bonuszinsen", plus "Zinsen für 2024", plus "Kontostand Null, Vertrag wurde geschlossen".

    Ich hatte zuvor um zwei Dinge gebeten (Eingangsbestätigung für mein Anliegen gespeichert!):

    (a) - Die BHW soll bitte endlich anerkennen, dass der Vertrag überwiegend durch Abzweigung versteuertem Nettoeinkommen angespart worden war und lediglich monatlich die lt Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst VL 6,65€ davon tatsächlich "Zusatzzahlung des Arbeitgebers" waren = mein Arbeitgeber stellt mir keine gesonderte Bescheinigung dafür aus sondern verweist auf "Tarifvertrag ist bekannt".

    (b) - Ich erbat die Aufschlüsselung jener angeblichen Höherverzinsung pro Jahr auf die einzelnen Sparjahre.

    NICHTS davon beantwortet mir die BHW - ich darf höchstens ein natürlich nur mündliches "Beratungsgespräch" beim hiesigen Außenstellenleiter beantragen.

    Ich kann in keinster Form nachvollziehen, aus welchen Teilbeträgen sich die einzig mitgeteilte Summe "Bonuszinsen" zusammen setzen soll. Da hätte die BHW auch eintragen können "eine Kiste Bier als Bonus" etc, irgendeine willkürlich gewürfelte halbwegs glaubhafte Zahl ...

    Und ich darf mich wegen der nächsten Steuererklärung mit dem Finanzamt streiten - denn die wollen ja bekanntlich für "Zusatz-Lohnzahlungen des Arbeitgebers" Einkommenssteuern abkassieren - in dem Fall muss ich also mein Einkommen doppelt versteuern statt lediglich jene bekannten 6,65€ VL lt Tarifvertrag .

    Das ist doch Sch.... ade. Geht sowas nur per Klage vor Gericht zu klären?

    Bei der BHW (kein Wunder) hakts echt! Post im Briefkasten heute.

    Anspruch auf Wohnungsbauprämie etc gab es nie weil "zu hohes Gehalt" und abgefordert ausgezahlt wurde lediglich das verzinste Guthaben, kein Kredit.

    Wohnungsbauprämie wurde zwar einst zugestanden, aber es folgte später Schreiben "war ein Fehler, müssen wir wieder rückbuchen weil kein Anspruch lt Finanzbehörde".

    Und was will die BHW dennoch? Foto anbei ...

    https://up.picr.de/47554005gn.jpg

    Solche ...Dre...!!!!!!!! rosa Tiere mit Ringelschwänzen!

    Ich hatte Antrag rübergeschickt mit Beantragung "höher verzinste Rückzahlung (Datum konkret) 12 Monate nach Antragstellung" - und letzte Einzahlung im Monat April 2024.

    Und was tun die Damen und Herren? Schmeißen mir das angesparte Guthaben jetzt sofort vor die Füße - um eben NICHT höher verzinsen zu müssen!

    Antrag am 13.4.2024 dort zugegangen --- Geldeingang bei mir heute 2.5.2025.

    Techem baut dieses Jahr bei uns im Haus auch die Wärmemengenzähler ein. Bisher wurde über die kleinen Röhrchen an den Heizkörpern und auch der Warmwasserverbrauch per Funk abgelesen - Verbrauch hier über viele Jahre konstant (was Techem ebenso seit Jahren anzweifelt und behauptet "da muss was kaputt sein und muss getauscht werden").

    Ich hinterfrage aber hier --- wieso erschrickt jemand plötzlich beim Zugang der NK-Abrechnung? Seit Anfang 2023 - lesen wir online bei Techem jeden Monat die Verbrauchswerte ab - die kann man doch einfach selbst addieren statt jetzt "Vermieter fragen, nö Techem fragen..." Falls da eine so großer Fehler plötzlich drin sein sollte - müsste das doch längst bekannt sein seit Monaten. Ich verstehe das nicht. Man kann doch jeden Monat auch selbst ablesen und die Werte mit der Techem-Liste online abgleichen - und sofort protestieren (mit Foto vom Zähler!)