Steuererklärung - Werbungskostenpauschale Neurentner

  • Ich sitze grad an der Steuererklärung für 2004 und finde nicht wirklich die Antwort auf eine grundlegende Frage.

    Grundsätzlich ist nicht viel anders zu machen als in den vielen vorangegangenen Jahren im Angestelltenverhältnis.

    Mich stört nur die Höhe der einzusetzenden Werbungskostenpauschale und ich komme hier nicht weiter. Selbst bei Haufe ist dazu nichts klar zu finden.


    Erste Steuererklärung Einkommenssteuer für Neurentner mit Rentenbeginn abschlagsfreie Altersrente mitten im Kalenderjahr. Wird bereits in diesem KOMPLETTEN Jahr die Pauschale auf mickrige 102€ reduziert und kann man nicht wenigstens anteilmäßig für die Monate der Berufstätigkeit zuvor 1230/xxx Monate die Pauschale für Berufstätige nutzen????

    Sämtliche kostenintensiven Anschaffungen hatte ich zuvor auf 2023 gelegt dh ich würde mit der Pauschale in 2024 besser wegkommen. Würde die aber ab dem 1.1. schon gestrichen werden - dann ... (fühle ich mich besch..."eiden").

    Kennt sich jemand aus? Danke vorab.

  • Hallo Bentin,


    dumme Gegenfrage, warum füllen Sie die Anlage N überhaupt aus, wenn Sie keine höheren Werbungskosten als die Pauschale hatten? Lohn und Abzüge hat der Arbeitgeber elektronisch übermittelt – oder nicht?


    Gruß Pumphut

  • Wer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert, kann die entsprechende Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen. M.E. in voller Höhe. Die Werbungskostenpauschale wird ohne weitere Angaben zum Einsatz kommen. Nur bei übersteigenden Aufwendungen sind diese insgesamt zu deklarieren.

    Mutmaßlich ist vorliegend vom Steuerjahr 2024 die Rede, richtig? Das ergab sich aus dem Kontext. Der Einsatz einer Steuersoftware ist nach meiner Erfahrung von Vorteil.

  • Ich nutze seit Jahren die 4,99 € Variante von ALDI.

    Auch ich bin 2024 am 1.7. in Rente gegangen und selbstverständlich habe ich alle Kosten, die mir bis dahin beruflicherweise (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.etc.) entstanden sind, eingetragen. Für 2025 wird das dann anders aussehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich einen Betrag (Tagesgeld erhöhen) zurückzulegen, wenn dann im 1. vollen Rentenjahr ggf. Steuern fällig werden.

  • LOL erstmal. Bisher hab ich die Steuererklärungen immer vor Ende Januar abgeschickt.

    Es gibt schonen nen Grund, warum ich den für 2024 so weit als möglich rausgezögert habe.

    Es wird diesmal und erstmals überhaupt eine Nachzahlung. Spannend ist halt "nur" die Höhe und hier kann man ja im Wesentlichen nur mit der Werbungskostenpauschale punkten (Sonderausgaben haben nie die Größe erreicht, wo es sich überhaupt lohnte). Darum die Frage.

    Also für den Fall, dass man in einem Kalenderjahr mehrere Monate noch in Vollzeit berufstätig war und erst später erstmals Altersrente bezogen hat - hat man Anspruch auf die volle Pauschale der Werbungskosten? Das wäre perfekt .... steht aber eben leider nirgendwo so klar nachzulesen. Überall heißt es nur "wie hoch ist die Pauschale für Rentner" und die ist ein schlechter Witz. Was ab 2025 ist, ist eh komplett anders weil ab 1.1. beginnend eh "nur noch Rentner" (Jobfindung krass - ich bin zu überqualifiziert oder zu alt für eine Einstellung, die angebotenen Gehälter sind eine Frechheit und weniger als der Mindestlohn - gesucht werden scheinbar ausschließlich Arbeitslose ohne Schulabschluss oder Ausländer, bzw 30jährige mit 25 Jahren Berufserfahrung)

  • Ich nutze seit Jahren die 4,99 € Variante von ALDI.

    Auch ich bin 2024 am 1.7. in Rente gegangen und selbstverständlich habe ich alle Kosten, die mir bis dahin beruflicherweise (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.etc.) entstanden sind, eingetragen. Für 2025 wird das dann anders aussehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich einen Betrag (Tagesgeld erhöhen) zurückzulegen, wenn dann im 1. vollen Rentenjahr ggf. Steuern fällig werden.

    Aber Du hast halt eben nicht diese Pauschale eingesetzt sondern wirklich alles aufgelistet.

    Oder hattest Du bis zum 1.7. mehr als diese in Summe addiert?

    Ich habe hauptsächlich nur die Fahrkosten für die Monate und die erreichen eben keine 1.000€ --- jetzt mein Problem verstanden? Verpflegungsmehraufwand hatte ich nie.

  • Also:

    Am 1.7.2022 bis ich in Rente.

    Für das letzte1/2 Jahr Arbeit habe ich den vollen Werbungskosten-Pauschbetrag bekommen, da ich nix Wesentliches zum selbst absetzen hatte.

    Für das erste 1/2 Jahr Rente habe ich auch den vollen Werbungskosten-Pauschbetrag bekommen (102€).

  • Ich habe während meiner aktiven Arbeitszeit grundsätzlich ALLE Werbungskosten aufgeführt, da ich regelmäßig weit über die 1000 Grenze gekommen bin mit den Fahrtkosten und dem Verpflegungs-Mehraufwand bei 12- bzw 24 Stundenschichten. So wie ich es verstanden habe, gilt der volle Freibetrag auch dann, wenn man nicht das ganze Jahr (mehr) gearbeitet hat. Ich werde berichten, denn die Erklärung für 2024 mache ich gerade zurecht.

  • Ich gebe hier auch nochmal meinen bescheidenen Senf zu.

    Meines Wissens sind die Pauschbeträge an die jeweilige Anlage in der Steuererklärung gekoppelt. Sprich, wenn ich Anlage N ausfülle, dann stehen mir die 1.230 Euro zu. Wenn ich Anlage R ausfülle, dann stehen mir die 102 Euro zu.


    Einem Berufseinsteiger, der im Dezember seinen ersten Job angenommen hat, stehen ja auch die vollen 1.230 Euro zu. Theoretisch dürfte sogar ein Vertragsbeginn 30.12. mit erster Gehaltszahlung im Dezember ausreichen.


    Disclaimer: Laienmeinung, da kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden.