Beiträge von Bentin

    Es wurde in den 90er Jahren vom AG vermittelt ein Vertrag für private Zusatzrente mit einer Pensionskasse abgeschlossen.

    Angeboten wurden damals spezielle Verträge nur für Frauen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60.Lj. Der Auszahlungsbeginn durfte gut verzinst verschoben werden bis spätestens zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente. Diese wurde später vom Gesetzgeber angehoben. Jetzt ist die Frau 65 und hat Antrag auf Beginn der Auszahlung gestellt - der Bescheid liegt heute im Briefkasten. Die abschlagsfreie Altersrente ansonsten wird erst in 2025 möglich und dann bei der Rentenkasse beantragt.

    Auf dem Formular zur Antragstellung zum Auszahlungsbeginn hatte die Pensionskasse "ab 60" angekreuzt. Vorgegeben waren auf dem Formular und anzukreuzen: ab 60, ab 63, ab 65.

    Der Auszahlungsbeginn wurde also einstimmig für 5 Jahre ausgesetzt dh verschoben.

    Die Pensionskasse informiert heute im Anschreiben darüber, dass aus den Rentenzahlungen der "Ertragsanteil" versteuert werden muss.

    Lt Tabellen richtet sich der % zu versteuernde Anteil nach dem "erreichten Lebensjahr". Ist das in diesem Fall auf "Alter 60 Jahre lt Vertrag/Antragsformular" oder doch etwas günstiger auf "Alter 65 Jahre bei Auszahlungsbeginn" zu verstehen?

    Keine Antwort von der Pensionskasse zu erwarten.

    Vielen Dank an Euch. Renovierung/Umbau soll irgendwann 2025/2026 sein. Also keine 15 Jahre mehr. Darum der Standpunkt - jetzt abbrechen und etwas neu starten lohnt nicht mehr.

    Als der Vertrag abgeschlossen wurde - hatten wir von ETF etc noch nie etwas gehört. Zinsen auf Tagesgeld etc gab es auch jahrelang nicht ... Alles gut. Hauptsache, die Sache mit dem FA ist endlich klar (und ja, es gibt einen Freibetrag).

    Zuteilungsreif ist der Bausparer seit 2018 - wird aber noch weiter angespart. Wenn ich richtig verstehe, dann kann und wird die BHW den Vertrag also von sich aus bis 2028 kündigen. Und diese Auszahlung wird dankend von der Finanzbehörde versteuert.

    Es ist kein Riestervertrag. Also zahlt man Steuern auf den gesamten Auszahlbetrag - auch für den Teil, der eigentlich "privat eingezahltes Geld" ist ?????

    Geplant war nämlich, noch kurz vor knapp möglichst viel Geld dort einzuzahlen, um den später zu tilgenden Kreditbetrag (für Renovierung/Umbau) möglichst klein zu halten. Wäre dann also die Folge - für solche Zusatzeinzahlungen noch mehr Einkommenssteuern zahlen zu müssen wegen der Auszahlung/Kündigung des Bausparers?

    Oder ist die Option, den Bausparer kurz vor 2018 selbst zu kündigen die wirklich einzig beste Option?

    Der Vertrag läuft aktuell seit 12 Jahren und war ursprünglich nur für das Abgreifen der VL vom Arbeitgeber geplant gewesen, wurde danach aufgestockt. Job endet Anfang 2025 (Licht am Horizont: Rente!) dh es lohnt bis dahin kein anderer Vertrag.

    Danke für Rat!

    Benutzt du auch absolut sichere Passwörter - 15- bis 20-stellig?

    Hä? Zum Starten dieser neuen App und anschließender Verifizierung sämtlicher Überweisungen etc muss man lediglich 5 Zahlen (beide identisch!) eintippen. Nix da von wegen "sicheres Passwort". Das ist doch ein (schlechter!) Witz an Sicherheit!

    Bei Nutzung Laptop + Handy (2-Augen-Verifizierung!) hatte man wenigstens noch die Kopplung von zwei verschiedenen "echten" Passwörtern. Aber - jetzt eben nicht mehr.

    Wie lange braucht man fürs Suchenlassen der passenden Zahlenkombination auf 5 Ziffern? Sekunden?

    Ab welchem Jahrzehnt werden eigentlich ältere (neue Frage: ab wann ist man "älter"? ab 30 oder 50?) weiter als doof beschrieben? Abakus statt App und Bleistift statt Tablet?

    Gut, es wird immer Leute geben, die keine Lust auf eigenes Lernen und denken haben weil "das hat immer mein Vater bzw Mann erledigt, beide sind verstorben und ich jetzt hilflos" - aber so pauschal zu erklären - dass "alle älteren Menschen" Deppen sind --- man hört und liest das leider fast wöchentlich und mich nervt es.

    Ja, auch ich hab einst Langzeitarbeitslosen "Computing" beigebracht - aber vor mir saßen nicht nur solche Teilnehmer, die schlichtweg gar kein Interesse am Thema hatten.

    In dem Fall hier aber ärgert es mich für meine eigene Generation. Alle doof und Null Ahnung.

    Es schmerzt.

    Nach etwas Umgewöhnung komme ich zwar ganz gut mit der neuen App zurecht, finde sie aber definitiv zu unsicher, egal was die Eigenwerbung der DKB dazu behauptet.

    Habe ich online Banking stets mit Laptop+Handy und somit 2 verschiedenen Passwörtern erledigt, muss man jetzt nur noch ein einstiges Passwort (das vom Handy) kennen und kann alles mit nur diesem einen Gerät tun. Ich bin damit absolut unzufrieden - zumal alle möglichen anderen Apps im Hintergrund Zugriff auf das Telefon haben und niemand mitbekommt, was da eigentlich abläuft.

    Man kann übrigens auch Telefonnummern zu (kostenlosen) sip-Anbietern umziehen (z.b. Fonial).

    Die sip Zugangsdaten trägt man dann ganz normal in der Fritz Box ein. Dann kannst du eingehend die Nummer ganz normal und kostenlos nutzen. Ausgehend müsste man natürlich Flatrate oder Telefongebühren bezahlen, wenn man das nutzt.

    So benutze ich seit 20 Jahren die selbe Nummer unabhängig davon wo ich gerade meinen dsl-Anschluss habe. Übrigens auch wenn ich im Ausland bin. Wahlweise auch auf mehreren anmelden parallel (Ferienhaus...)

    Wenn Du die deutsche Festnetznummer auch im Ausland nutzen willst, dann steht der Router aber weiterhin in Deutschland und Du nutzt ihn per Fernzugriff (Anrufe via Fritzbox).

    Ich zweifle, dass die frühere deutsche Ortsvorwohl weiter funktioniert, verlegt man den gesamten Wohnsitz ins Ausland ...

    Da stimme ich Dir gerne zu. Aber - ich habe noch einen ganz anderen Gedankengang = OT.

    Die Bausparkassen haben doch an viele Kunden Beträge erstattet. Mal angenommen, der Kunde hat zuvor und auch danach für einen Zeitraum von 10 Jahren (!) die Erstattung (plus 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) gefordert und beziffert gehabt ---- was unterscheidet private Bankkunden von Kunden irgendwelcher Geschäfte?

    Umschrieben, was ich meine und hinterfrage:

    angenommen, man hat als Kunde online bei einem Händler mehrere Sachen per mehrerer Bestellungen/Rechnungen bezahlt und überweist (nach z.B. Mahnung) eine Gesamtsumme.

    Der Händler kann aus diesem überwiesenen Geld willkürlich zuweisen, zu welcher Rechnung er Teilbeträge verrechnen will. Das gestattet ihm der Gesetzgeber.

    So - übertragen jetzt auf die z.B. 10-Jahre-Erstattungsforderung wie folgt:

    die Bausparkasse überweist einen bestimmten von ihr selbst so entschiedenen und in keinster Weise im Detail gelisteten Teilbetrag daraus. Im Nebensatz erklärt deren Anwalt frech "der Betrag betrifft die Jahre 2019-2022" --- dann würde ich mal genauso frech erklären "nö, ich widerspreche - dieser erstattete Betrag ist ein Teilbetrag aus dem geforderten Zeitraum 10 Jahre". In dem Fall verschiebt sich ja auch die noch nutzbare Verjährungsfrist :-))

    Darf man das oder darf man das nicht? Dürfen nur Händler das und private Kunden nicht?

    Nein, ich frage deswegen nicht beim Schlichter nach. Die Bausparkasse weiß nur (Eingang bestätigt), dass ich mit denen außergerichtlich nicht mehr verhandle oder diskutiere.

    Ich bezweifle, dass man sich als Kunde von deren Anwalt nötigen und kommandieren lassen muss ...

    PS (leider kann ich nicht mehr ändern, darum separat) - abgetippt vom Schreiben der Schlichter:

    "... Was den nach Teilerledigung des Verfahrens (Erstattung seit 2019) verbleibenden Schlichtungsantrag auf Erstattung der Servicegebühr für die vorausgegangenen Vertragsjahre angeht, wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen Verfahrensordnung abgelehnt.

    Nach bisheriger Spruchpraxis ist in solchen Fällen die Einrede der Verjährung der Bausparkasse für durchgreifend erachtet worden. Ob daran festgehalten werden kann, ist allerdings fraglich.

    ...

    Die unter .. dargestellten Fragen sind rechtsgrundsätzlicher Natur. Diese steht gemäß §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen-Verfahrensordnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens entgegen. Ihre Beantwortung ist der gerichtlichen Grundsatzentscheidung vorzubehalten..."

    Falsch. Denn in beiden letzten hier vorliegenden Verträgen bestätig(t)e uns die Versorger im Vertragstext (!), dass erst ab diesem Datum die Widerrufsfrist begonnen hat. Und genau nur darum konnten wir 2022 den einen (kurz nach Abschluss deutlich günstiger angebotenen) Vertrag widerrufen. Sonst wäre das niemals machbar gewesen - und das hat NICHTS zu tun mir Deiner Unterstellung, ich würde jemanden über den Tisch ziehen wollen.

    Das Spiel mit der Kündigungsandrohung habe ich 2018 gemacht. Keinerlei Reaktion seitens 1&1. Dann kurz vor knapp wollte ich über mein Kundenkonto nach Angeboten bzw Verlängerung schauen - und bekam von denen die Info "zu spät, wir akzeptieren die Kündigung". Den Krampf tue ich mir mit denen nicht nochmal an - zudem unvergessen, wie ich dort per Hotline mega über den Tisch gezogen werden sollte. Wochenlange Debatten!

    Würde ich wechseln, würde ich unbedingt meine echt schicken Rufnummern behalten wollen d.h. hier fallen Wechselgebühren an und zugleich wäre 1&1 happy, könnten sie sich diese Rufnummern krallen ... Das bringt mir nichts. In 2 Jahren ziehen wir hier eh weg (Ausland) und spätestens dann wäre kein 1&1 Vertrag mehr möglich.

    Sorry, ich war hier danach nicht wieder online ... Ich habe in anderem Threat dazu aber geschrieben gehabt - sie haben mir tatsächlich doch noch geantwortet. Kurzfassung dazu: Aktenzeichen ist derzeit nicht bekannt, Schriftsatz ist noch in Bearbeitung. Wichtig: man kann sich dieser Klage aber nicht anschließen. OT von mir dazu: aber man kann nach Abschluss des Verfahrens dieses Urteil später zitieren! = muss aber selbst Klage einreichen.

    Und nun noch das - Post von der Schlichtungsstelle kam jetzt --- Beschluss: Ein Schlichtungsverfahren kann nicht stattfinden.

    Das klingt zwar auf den ersten Blick negativ - aber !!! Eine ganze A4-Seite lang wird auf die EUGH-Urteile zur 10jährigen bzw gar noch längeren Verjährungsfrist verwiesen und dass zunächst ein (deutsches) Grundsatzurteil abzuwarten ist. Plus Hinweis, dass auch die 3jährige Verjährungsfrist nicht vor der Kenntnis der unrechtmäßigen AGB-Klausel lief. Es ist also alles offen. Finanztest informierte ja, dass diese Frist erst 2025 abläuft.

    Die BHW hatte die Verjährung temporär bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Jetzt muss ich mich mal eben schlau machen, ob hier wirklich nur noch eine einzige Arbeitswoche zur Klageeinreichung gegeben bleibt - das ist knapp ... Ich poche auf Erstattung für 10 Jahre plus "5 Punkte über dem Basiszins". Es gibt doch gar keinen Grund, der Bausparkasse die Hälfte vom Kuchen zu überlassen. Die Hälfte wurde erstattet während aktuell weitere Verzinsung addiert für den verweigerten Restbetrag.

    Wenn die aktuellen 14 Tage Pokerfrist nicht genügen, dann hast Du aber immer noch die fiese Option, erstmal einen Antrag bei neuem Anbieter zu stellen --- die 14 Tage Widerrufsrecht starten erst ab dem Datum, wenn der neue Anbieter einen Vertrag erstellt hat (nicht ab Antragsdatum).

    Wenn es für Dich gut läuft, kannst Du so ca 1 Monat raus schinden und dann fix zum noch billigeren Anbieter springen. Ich persönlich fände solches Gehopse allerdings gemein gegenüber allen Versorgern. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann ein Versorger ablehnt ...

    Rechenexempel. Es sind 5 Euro Preiserhöhung im Monat, und das während der Mindestlaufzeit. Ich habe das zum Anlaß genommen, den Anbieter zu wechseln.

    Das ist üblicherweise ein Schwein. Was hat ein Schwein mit Telefon zu tun?

    Was auch immer das bedeuten soll.

    Es ist günstig, Ironie steckenzulassen. In der Sache bringt sie nichts, macht die eigenen Texte von der Tendenz her unverständlich und verärgert das Gegenüber. Nur Nachteile, also.

    Ich beleidige keine Tiere.

    Den Provider werden wir wegen dieser 5€ nicht wechseln. Uns ist zumindest keine Alternative bekannt, wo 4 Festnetznummern + Internet und obendrein 1 Handyvertrag IN SUMME diesen Monatsbetrag kosten. (auch wenn der permanente Internetabbruch wie gestern wieder nervt)

    Die anderen Anbieter sind hier keinen Deut besser. Ein 4+ Netz genügt, wir brauchen kein 5.

    Gestern bekam ich Rückmeldung der Verbraucherzentralen. Ich hatte mit Verweis auf die SWR-Sendung u.a. zur 10-/3-Jahres-Verjährung von Ansprüchen zu den einbehaltenen Servicepauschalen angefragt (unter welchem Aktenzeichen die angekündigte Klage läuft).

    copy + paste Antwort dazu von gestern:

    ...vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld.

    Zurzeit laufen Prüfungen zur Abmahnung gegen diverse Bausparkassen und Ablehnungsgründe (u.a. aufgrund eines vereinbarten Servicepakets). Diese Prüfungen werden teilweise vom Bundesverband, teilweise von uns geführt. Zudem steht gegen die LBS Südwest in der Tat ein Verfahren vor dem OLG Stuttgart an. Leider ist dazu ein Datum und ein Aktienzeichen noch nicht bekannt. Das Verfahren wird vom Bundesverband geführt. Einen Anschluss an dieses Verfahren ähnlich einer Sammelklage ist nicht möglich

    Unsere ausführliche Verbraucherinformation zum Thema finden Sie hier.

    Sobald wir neue Informationen haben werden wir darüber berichten.