Beiträge von Bentin

    Beim Thema Musterfeststellungsverfahren waren die VZs im Süden, die ich letztes Jahr mal wegen der anderen Geschichte ( BGH-Urteil Kontoführungsgebühren bei Girokonten) kontaktiert hatte, sehr defensiv. Ich habe aber inzwischen das Klageregister des Bundesjustizamts aufgespürt:

    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verb…ister_node.html


    Hier stehen u. a. auch solche Klagen drin, die Verbraucherzentralen beim Thema Girokonten und Prämiensparverträge eingereicht haben. Vielleicht findet man im Laufe des Jahres ja auch eine gegen die 3-Jahres-Verjährung. Allerdings verstehe ich das Register so, dass sich da nur jeweils solche Leute eintragen können, die auch wirklich Kunden der beklagten Bank sind.

    Herzlichen Dank dafür!

    Was mich maßlos ärgert ist - dass die Verbraucherzentralen sich zwar gerne öffentlich präsentieren, aber keine der zwei von mir angeschriebenen antwortet. Ich hatte lediglich darum gebeten mitzuteilen, ob bzw mit welchem AZ eine solche (im TV angesprochene!) Klage zur Verjährung läuft. Eingangsbestätigung von dort kam zwar - aber danach konsequentes Schweigen. EIN Satz als Rückmeldung hätte voll genügt! Vielleicht antworten sie nur auf Reporter statt Privatmenschen.

    Die Wüstenrot hat mir mittlererweile die Gebühren gutgeschrieben inkl. Zinsen :)

    Für die gesamte Laufzeit oder auch nur für die letzten 3-4 Jahre? Korrekt oder verarscht? :)

    Ich ärgere mich gerade über zwei Verbraucherzentralen und "Marktcheck" --- keine Antwort auf Anfrage von keinem. Muss man denn selbst den Verbraucherzentralen penetrant auf die Füße treten nur für die Rückmeldung, ob da nun eine Klage eingereicht wurde oder nicht? Schlimm.

    Verständnis für verweigerte Auskunft hätte ich, würde jemand einen Rat wollen ohne zu zahlen. In dem Fall aber wurde nicht um Rat sondern lediglich Auskunft gebeten (= Thematik laufende Klage wegen Verjährung, angeblich ja von einer Verbraucherzentrale selbst ...)

    Wegen den AGBs mit der Vertragsklausel, dass "Telekommunikationsanbieter" nachträglich u.a. Preise ändern dürfen innerhalb der Laufzeit - mal daran erinnern, dass genau solche AGB-Klauseln wirkungslos sind wenn aufgezwungener Bestandteil eines Vertrags, welcher ansonsten nicht zustandegekommen wäre. Es sei denn, dem Kunden wird der Strick draus gedreht, dass er ja auch bei anderem Anbieter hätte Kunde werden können ...

    Wenn bei Dir Lampen blinken, Und WLAN aus ist, hat 1&1 (oder irgendein anderer Provider) nichts damit zu tun.

    Entweder die Fritzbox ist durch, oder das Netzteil oder ein Störer ist auf der Stromleitung...

    Nein. Unsere Fritz-Box ist top. Es blinkt stets nur (2 Minuten bis 1 Stunde und ich wechselndem Rhythmus) jene eine LED links außen - die symbolisiert, dass LAN getrennt wurde wegen irgendeinem einzuspielenden Update d.h. FERNZUGRIFF. Und genau wie bei den früheren 1&1 Fritzboxen darf man hier lt Handbuch die Stromzufuhr nicht stoppen und riskiert fehlerhafte Installation. Und genau das alles wollten wir abstellen - aber dieses "Fritz.Box" ist stärker.

    Auch 1&1 hat uns nicht einzureden, dass wir unsere Box entsorgen sollen - es sei denn, denen gelingt das Einspielen einer die Box tatsächlich zerstörenden Software. Sich dagegen zu wehren dürfte vergebens sein. Und nein, noch bin ich nicht paranoid. Ich sage nicht, wo ich arbeite ...

    Ich habe auch lauter UVs und doppelte Datensicherung auf USB ...:-)

    MESSIE ist für mich der Begriff für die Warnung "ich lösche nichts!"

    Mehr als 30 Jahre immer wieder vor Gericht müssen - lehrt einen - Dinge zu archivieren.

    Ohne Ordnung und vorhandene Daten hat man keine Chanse ... selbst Anwälte kramen hilflos in Ordnern und hoffen, dass man in dem Moment von der Seite das Gesucht rüber reicht in der Verhandlung ... - aber das Leben wäre entschieden leichter, wenn man das alles nicht tun müsste.

    PS: die 5 Euro Preiserhöhung während der 24 monatigen Vertragslaufzeit kam jetzt auch. Finde ich schon dreist v.a. da der monatlich kündbare Tarif immer noch für 5 Euro weniger beworben wird.

    Wie und wo kam denn dieses Mitteilung? Email oder Briefpost oder oder?

    Die übliche 24 Monate Laufzeit war bei uns am 31.12.2022 vorbei - also laufen jetzt die nächsten 24 Monate (oder das wurde generell per Gesetzgeber auf jeweils 12 Monate Verlängerung reduziert...)

    Solange uns keine solche Mitteilung bekannt ist - solange zahlen wir das nicht.

    Da liegt der Fehler aber beim Router im Heimnetz, also nur indirekt bei 1und1, wenn ihr eine Miet-Fritzbox habt. ;)

    Ich hab doch extra geschrieben gehabt, dass wir KEINE Miet-Fritzbox haben sondern extra privat eine woanders gekauft hatten (exakt jenes Modell, das uns von 1&1 genannt wurde) - aber die Einstellungen checke ich gerne nochmal.

    Ich bin mir allerdings sicher, dass ich beim Einrichten ausdrücklich "keine Ferneinwahl" und "keine automatischen Updates" eingestellt hatte - und trotzdem kann man es nicht unterbinden. Man wird halt einfach abgeklemmt und darf warten, bis die Diode vom LAN wieder aufhört zu blinken. Ich haue keinen Router. Aber ich hätte gern nen langen Arm und würde ans andere Kabelende in dem Moment ...

    Ich bin mir immer noch nicht wirklich sicher - weil ich irgendwo gelesen habe, dass sogar nach Abschluss eines Schlichtungsverfahren die Verjährung weitere 6 Monate nicht läuft d.h. --- die von der BHW Ende 2022 mitgeteilte "keine Verjährung vor dem 30.06.2023" wäre zumindest in unserem Fall noch mindestens bis 30.11.2023 oder gar 31.12.2023 denkbar ...

    Gegend deren Aussage "WIR betrachten die Ansprüche vor dem 1.1.2018 als verjährt" haben wir eh bereits widersprochen. WIR sehen das nämlich anders. WIR und IHR - bedeutet - nichts (rechtsverbindlich) sondern ist nur eine Meinungsäußerung - der man widersprechen darf.

    Die Schlichtungsstelle vermittelt nur hin und her ... aber ohne die Schlichtungsstelle würden die Bausparkassen gar nicht antworten.

    Ich habe übrigens jetzt die Verbraucherzentrale kontaktiert und um das Aktenzeichen gebeten - welche in der Verbrauchersendung beim SWR mitteilte, dass sie gegen die 3-Jahre-Verjährung vorgehen (Klageschrift formulieren!). Ich hoffe auf Antwort ... Eingangsbestätigung vom SWR mit Info "wir leiten die Anfrage weiter" habe ich auch. ----> 10 Jahre Verjährung würde ich sofort akzeptieren = habe das so auch im laufenden Schlichtungsverfahren angeboten.

    So isses und - aus Fehlern lernt man. Ich bin nicht grundlos seit vielen Jahren Messi im Bereich "Beweissicherung". Jahrzehnte ... BHW, Energie, Unfallklärung (Amtsgerichte, Landgericht, Aussagen/Zusagen Anwalt, Behauptungen Gegenseite ...) - und trotzdem nervts, dass nichts einfach einfach geht ...

    Die versuchte Vorsprache beim Netzbetreiber war kein Aufwand - deren (geräumtes?) Servicebüro hier vor Ort liegt zwischen Wohnung und Supermarkt ...

    Sorry, wenn ich rein grätsche, aber ... auch wir sind seit vielen Jahren bei 1&1 - und bisher ist keine Vertragsänderung bekannt. Wobei wir Anfang 2021 über Monate mit denen sinnlos diskutierten, weil 1&1 die von uns genutzte Email-Adresse (xxxxx - online.de) nicht als Kontaktadresse akzeptiert. Insofern sie eine Vertragsveränderung anstreben sollten/würden - müssten sie dann nicht erstmal sicherstellen, dass solche Mitteilung tatsächlich auch den Kunden erreicht hat???

    Bei Vertragsabschluss wurde uns vor vielen Jahren zwar mal eine 123456@xbeliebige Email mit vorne Zahlen zugewiesen, aber die haben wir ebenso lange seit vielen Jahren nie abgerufen - sondern immer alles dort Eingehende zur genutzten (mit unserem Namen) umgeleitet - aber auch da kam seit Ewigkeiten nichts mehr. Früher wurden uns sogar die Infos "neue Rechnung vorhanden" mitgeteilt - auch das kommt seit ca 4 Jahren nicht mehr. Ist aber egal da eh stets konstanter Betrag (für insgesamt 5 Festnetznummern und 1 Handynummer = alles gekoppelt, billigste Konditionen! privater Router selbst extern gekauft statt von denen gemietet ...)

    Nervig ist deren ständiges Zusammenbrechen von LAN und WLAN, auch gestern zum Feiertag 12-13 Uhr wieder permanentes Abschalten, aber - kein Drama. Es sei denn, man möchte den Kunden nötigen, selbst mal bei der Hotline anzurufen (um sich zu beschweren) und auf diesem Wege Vertragsänderung aufzunötigen ... Fiese Falle :)

    Keine Ahnung, wie man sich verhalten soll. Würden sie von uns auch mehr verlangen, wären auch wir weg. 1x Festnetz und 1x Handy genügen absolut (alles sonst läuft übers Büro mit anderem Vertrag).

    Problem per heute Mittag (vorsichtig gesagt!) gelöst.

    Lapidare Email vom neuen Versorger, dass sie 1.10.23-30.09.24 liefern wollen. Jubelnde Begrüßungs-Email mit "wir bestätigen".

    Jene verschwurbelten ominösen Daten (19.4.23-21.4.24) sind im Kundenkonto spurlos kommentarlos verschwunden - die standen heute Morgen dort noch drin!

    Dafür wollte ich vorhin beim Netzbetreiber vorsprechen und --- trotz großem Schild mit Öffnungszeiten leeres Büro (nur paar Kabel baumelten von der Decke) und verrammelte Glastür ...

    Ohne die zeitgleich hier angekommene Email vom künftigen Versorger wäre ich prompt wieder im Kreis gesprungen ... (können Netzbetreiber Insolvenz anmelden und abtauchen? :-)))

    In Bezug auf die Verjährung trägt in der Regel derjenige, der die Einrede erhebt, die Beweislast für die Verjährung.

    Dies bedeutet, dass derjenige, der die Einrede der Verjährung erhebt, beweisen muss, dass die Forderung tatsächlich verjährt ist. Dies kann durch die Vorlage von Dokumenten oder Zeugenaussagen bewiesen werden.

    Beachten Sie, dass die Beweislast in Bezug auf die Verjährung von Gericht zu Gericht und von Rechtsbereich zu Rechtsbereich variieren kann

    Indem Sie diese Maßnahmen ergreifen, können Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche vermeiden und sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte effektiv schützen können.

    https://anwalt-seiten.de/einrede-der-verjaehrung/

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html (Absatz 2!)

    https://www.vorlage-musterbriefe.de/fachartikel/mu…er-verjaehrung/

    Der Gläubiger kann die Einrede der Verjährung jedoch nach §242 BGB durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräften. Ein solcher Einwand ist beispielsweise dann möglich, wenn der Gläubiger seine Forderungen vor Ablauf der Frist nicht geltend machen konnte. Gleiches gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger bis zum Ablauf der Verjährungsfrist mit Vergleichsverhandlungen oder ähnlichem hingehalten hat.

    Eigentlich wollte ich hier nichts mehr ergänzen, aber ... soeben zog ich einen neuen Brief vom Schlichter aus dem Kasten, datiert per gestern. Inhalt - Übersendung der Stellungnahme der BHW zu meinen Forderungen, datiert vom 25.4.2023 --- Absender: deren Rechtsabteilung.

    Was für Komiker!

    ... Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage teilen wir mit, dass die BHW Bausparkasse AG dem Antragsteller die aufgrund der Entscheidung des BGH vom 15.11.2020 zu Unrecht belasteten Gebühren wieder gutbringen wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Wir verweisen auf das beigefügte Schreiben unserer Fachabteilung, in dem Ihnen das noch einmal erläutert wird.

    Hiernach gehen wir davon aus, dass der Beschwerde abgeholfen wurde.

    (Unterschrift)

    Rückseite - noch witziger - ein Schreiben der BHW datiert 20.04.2023 an mich - dass ich nie erhielt.

    2018-2023 = 6x je 12,00€, Gebührensumme 72,00€, Nutzungsersatz 8,88€, Gesamtbetrag 80,88€

    Plus:

    "Unsere vor dem Jahr 2018 erhobenen Entgelte für das Servicepaket bewerten wir als verjährt und erheben soweit die Einrede der Verjährung. ... Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner ist gern für Sie da ..."

    (Unterschrift: Leiter Kredibestand)

    Gut, ich schicke denen jetzt den Hinweis (Screenshot) o.g. TV-Ratgebersendung, dass die Verjährung eben noch NICHT rechtskräftig erfolgt ist und die Verbraucherzentralen genau dazu die Klage vorbereiten - nächste Runde ...:-))

    Ich glaube, auch hier gelten die üblichen ZPO-Vorschriften, dass man binnen bestimmter Frist ab Kenntnisnahme widersprechen muss (für gewöhnlich 7-14 Tage). Lieber einmal mehr als zu wenig!

    Ich war mir sicher, es klar formuliert mitgeteilt zu haben: der Vattenfall-Vertrag MUSS exakt 12 Monate laufen, oder man verliert den 55,00€ Bonus. Genau darum will ich ja auch keinen einzigen Tag früher wechseln. Genau darum das Theater. Den Kundenservice von Vattenfall kann ich nur loben. Und wenn anfangs halt ein Zahlendreher (2024 statt 2023) passiert war - auch dort arbeiten nur Menschen und Tippfehler passieren nunmal ...Mit Vattenfall ist alles perfekt geklärt.

    Der mir vom neuen Versorger per Email am 23.4.2023 übersandte "Vertrag" enthält keine Klauseln, die irgendeiner Weise etwas einschränken. Preisgarantie zudem 18 Monate sogar ab Lieferbeginn (es gab etliche Kritiken, dass die nur 18 Monate ab Angebot etc im Kleingedruckten hätten!).

    Einzige Klausel "Stornierung innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden möglich" - sonst nichts.

    Und ich bin beim Lesen pingelig ... auch in den übersandten AGB finde ich keine Klausel, die es dem Versorger nachträglich erlaubt, Vertragsteile zu ändern oder dortige Bonuszusagen nachträglich zu widerrufen. Nix nix. Mittlerweile sehe ich es etwas lockerer --- noch ist ja Zeit ... Mal sehen, was nächste Woche kommt.

    Alter Anbieter (Vattenfall) hat per 9.5. korrigierte Daten Vertragsende bestätigt und separat auch noch PDF mit den Abbuchungsterminen bis letztmals am 5.9.2023 zugeschickt.

    (Achtung - insofern dieser Vertrag komplette 12 Monate wie vereinbart läuft - folgt anschließend Auszahlung/Verrechnung 55,00€ "Neukundenbonus" von Vattenfall. Die gehen verloren bei vorzeitigem Lieferstopp (wie vom neuen Versorger mittlerweile angestrebt wird, aber nicht von mir!)

    Neuer Versorger hatte am 23.4.2023 VERTRAG zugeschickt. Somit nachträglicher Vertragsbruch.

    Ursprüngliche Zusage war hier 2x Bonus (10,00€ + 50,00€) ---> würde ich somit nicht solcher nachträglicher Vertragsänderung widersprechen, ginge mir in Summe 115,00€ flöten. Das wäre dann die alternative Schadenersatzforderung wegen Vertragsbruch. Notfalls zieh ich das aus Prinzip tatsächlich auch durch :) - bislang stoisches Schweigen ...

    Auf der am 23.4. zugeschickten PDF steht "Vertrag" - lediglich die Überschriften der Emails vom Versorger bezeichnen das als "Angebot". Klar kann man den "Vertrag" auch ausdrucken ...

    Ich hab persönlich etwas gegen solche Hintertüren ...

    Glückwunsch für den Teil-Sieg. Dass die Verbraucherzentralen aktuell eine Klage zur Nichtverjährung der Ansprüche vor 2019 vorbereiten (und in 2023 einreichen wollen) - weißt Du hoffentlich ... Sobald man sich dort in eine Liste eintragen dürfte (hier fehlen mir die Infos!), bin ich mit dabei. Ansonsten muss man halt doch separat klagen ...

    Das Problem ist ja eher das, dass der "künftige" Versorger seit dem mir unterbreiteten (sehr guten) Angebot bereits 2x die Preise angehoben und zwischendurch auch den Neukundenbonus gestrichen hat. Darum das ganze Geschiebe ... darum auch deren Bestreben, den Vertragstext komplett zu stornieren und völlig neu und anders datiert einen Vertrag zu sichern ... darum meine "Hektik". Ich war ja wirklich dankbar über die Post "klar erkennen wir an und alles bleibt wie gehabt" - und fiel aus allen Wolken, als paar Stunden danach prompt von einem anderen Mitarbeiter die rigorose Ablehnung folgte. 2 Tage danach mit Blick ins online Kundenkonto: der ursprüngliche Vertrag existiert dort nicht mehr (der liegt nur noch mir hier am Laptop vor!) und keine Korrektur der irren Änderung. Plus die Drohung - dass "sie" ihrerseits mein Vattenfall vorzeitig kündigen wollen - DAS aber will ich nicht (und weiß nicht, wie und ob ich das blocken kann!). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Stromversorger den Kündigungswunsch eines andern Versorgers ablehnt mit der Begründung "der Kunde will es nicht" ... und der 19.5. (das falsche Start-Datum!) ist ja nun bald. Sonst wäre ich auch relaxt ...