Beiträge von DidiRich

    Naja, mal zum Thema Notar vs. Fachanwalt.

    Wenn ich ein Testament errichte mithilfe eines Fachanwaltes, brauche ich keinen Notar (es sei denn ein Pflichtteilsverzicht soll z.B. von einem der Kinder erklärt werden). Kostenvorteil ist, dass ich mit dem Anwalt auch ein Stundensatz vereinbaren kann .... der Notar nimmt üblicherweise nach seinem Gebührensatz, was meist recht teuer ist.

    Ich brauche also nicht zwangsläufig beide.

    Ich möchte auch meinen Senf dazugeben :) Tatsächlich wäre mal ein Ausflung ins Erbrecht nicht schlecht, ich hatte mir mal https://www.youtube.com/@nachlassbayern durchgeschaut, weil ich einfach am Thema interessiert war und dann doch tatsächlich in einer (teilweise probleamtischen) Erbengemeinschaft wiederfand ... das Wissen dort hat mir sehr weitergeholfen.

    Problematisch ist es immer wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, vor allem, wenn es familiäre Probleme gibt oder absehbar sind. Tatsächlich könnte man versuchen, das Kind A als Alleinerbe einzusetzen und z.B. Kind B mit einem Vermächtnis zu bedenken, dann müsste sich allerdings auch A auf die Suche nach B machen, kann aber das Erbe schon alleine antreten.

    Aber das wichtigste ist hier wohl der Wunsch der Eltern.

    1. deine BAV freistellen, klingt vernünftig, zumal "nur" 15 % Mindestbeitrag vom AG kommen ... aber habe ich keine Erfahrung und keine Lust mich mit dem Thema ausführlicher zu beschäftigen.

    2. die SV IndexGarant war/ist eine Rentenversicherung bei der man auch einen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Baustein einbauen konnte. Es kommt eben darauf an, welche Versicherungsleistungen von deinem Beitrag bezahlt wurden und was danach im Spartöpfle landete :) ... generell neige ich dazu die Versicherungsleistungen von der Vermögensbildung/Altersvorsorge zu trennen. Schau dir an was da an Versicherungsleistungen drin ist und mach dir Gedanken ob/wie hoch eine Risikolebensversicherung sein müsste und prüfe deine Absicherung bei Berufsunfähigkeit, hast Du das ausreichend abgesichert, würde ich die SV IndexGarant kündigen und das verbliebene Geld vernünftig anlegen.

    Also die Kinderzulagen für deine Frau würde ich auf alle Fälle mitnehmen, alleine das dürfte deren Vertrag schon lohnend machen. Man kann dann nur hoffen das vom nebulösen Altersvorsorgepot als Riester-Nachfolge was vernünftiges des Bundestag verlässt.

    Kannst Du Deinen Vertrag nicht einfach nochmals komplett zu einem anderen Anbieter umziehen? Ich würde da an Deiner Stelle erst Infos sammeln und mich bei einer Verbraucherzentrale dazu beraten lassen, da die Widerrufsfrist von 30 Tagen wohl schon vorbei ist.

    Alternativ deinen Vertrag dann einfach beitragsfrei stellen und auch auf das künftige Altersvorsorgepot hoffen. Ich weiß ja nicht, was deine Steuerersparnis usw. ausmacht, aber die wird vermutlich die Kosten/Minderrendite nicht wett machen.

    ich seh in dem Thread deutlich, dass es keinen Grund gibt in eine PKV zu gehen..... das kann ja je nach Situation in einem echten Fiasko enden.

    Man sollte den Wechsel in die PKV auf jeden Fall gut überlegen. Solange man ein dickes Gehalt bezieht und gut aufgestellt ist, kann man sogar Geld sparen (was nie, nie, nie der Grund für der n Wechsel sein sollte, höchstens hübscher Nebeneffekt). Aber man sollte das zumindest für das Alter durchspielen und überlegen ob man den gestiegenen Beitrag auch da berappen kann.

    Ich persönlich (Beamter mit derzeit noch 70 % Beihilfe) tendiere immer mehr zur Bürgerversicherung für Alle. Aber das bleibt ein linker Traum :)

    Also ich muss zugeben, ich teste gerade meine Jura KI (von Beck-Online) mit allen möglichen rechtlichen Fragestellungen .... und habe dabei zwar ein juristisches Verständnis, aber gehe nicht jedes mal in die Tiefe der Literatur und Kommentare oder habe dabei eine wahnsinns Erfahrung oder Expertise.

    In Deinem Fall besteht das Risiko einer Nachversteuerung, wenn die Auszahlung der Direktversicherung als Einmalbetrag während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt und kein Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht.

    Habe nur einen Kommentar dazu quer gelesen, der dass zu bestätigen scheint Blomeyer/Rolfs/Otto/Menzel, 8. Aufl. 2022, C. Rn. 316, 317

    Ich habe auch mit der ING finanziert, die wollen das zumindest in Ihrem Stanardvertrag von 2021 nicht.

    Ich habe mir den Spaß gemacht und habe gestoppt, sitze im Wohnzimmer, ab ins Kellerbüro mit Ordner Gebäudefianzierung ... rausgezogen, aufgeschlagen, 3 Minuten nachgelesen (das Darlehensangebot der ING ist überraschend leicht verständlich ... die allgemeinen Bedinungen überschaubar). Darlehensvoraussetzung war keine Lebensversicherung, nur die Grundschuldbestellung. Unter Nachbesicherung nur die Pflicht einer Gebäudeversicherung.

    Dauer insgesamt mit Eintrag in Forum .... unter 10 Minuten. Gern geschehen, das hättest Du bestimmt auch hingekriegt8o

    So wie ich das Verstanden habe, wenn die letzte Gehaltsabrechnung vor der Arbeitsunfähigkeit durch den Tarifabschluss rückwirkend geändert wird, dann wirkt sich das auf das Krankengeld usw. aus. Beispielsweise Lohn 10/2025 und krank ab 01.11.2025, wenn jetzt ein Tarifvertrag rückwirkend ab 01.09.2025 in Kraft treten würde, müsste auch die Krankengeldhöhe angepasst werden.

    Bei allem was mit Wirkung nach dem ersten Krankheitstag passiert .... Pech gehabt.

    Ich habe die Frage eine meine (Jura)KI weitergegeben ... daher keine Gewähr auf Richtigkeit, klingt aber für mich Plausibel wenn ich § 47 SGB V Abs. 2 so überfliege..

    Die Berechnung des Krankengeldes richtet sich nach § 47 SGB V, wonach das Regelentgelt maßgeblich ist, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielt wurde. Eine während der sechswöchigen Entgeltfortzahlung eintretende tarifliche Lohnerhöhung wird für die Krankengeldberechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt, sofern sie erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam wird; maßgeblich ist das tatsächlich vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete und ausgezahlte Gehalt.

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur betont, dass spätere Lohnänderungen – auch rückwirkende Tariflohnerhöhungen – grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da das Krankengeld eine kurzfristige Entgeltersatzleistung ist und aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Schematisierung nur das bis zum Eintritt des Versicherungsfalls verdiente Gehalt herangezogen wird. Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifliche Krankengeldzuschüsse ebenfalls entschieden, dass die tatsächlich abgerechnete monatliche Vergütung maßgeblich ist und nicht ein fiktiv ermittelter Betrag.

    Einmalzahlungen (wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt) werden nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V anteilig auf das Regelentgelt angerechnet, indem der dreihundertsechzigste Teil des im letzten Jahr gezahlten Einmalentgelts hinzugerechnet wird.

    Zusammengefasst: Für die Berechnung des Krankengeldes nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ist das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Gehalt maßgeblich; eine während der Entgeltfortzahlung wirksam werdende Lohnerhöhung wird für das Krankengeld nicht berücksichtigt, es sei denn, sie beeinflusst rückwirkend den letzten abgerechneten Entgeltzeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Vormonatsgehalts (bei Monatsabrechnung), zuzüglich anteiliger Einmalzahlungen.

    Da wird es vermutlich die ein oder andere Person geben, die auf was anspringt um dem Bekannten einen schöne Provision generiert. Wie mein Opa zu sagen pflegte "es steht jeden morgen irgendwo ein Depp auf".

    Gar nix kann man da machen, außer den Menschen nahelegen, sich ein wenig Finanzbildung anzueignen. Und gemeinsame Bekannte evtl. einen Hinweis zum Verhältnis Risiko/Rendite zu geben. Aber die sind alle selbst groß.

    .........Mir wurde mitgeteilt, dass ich als Elternteil dafür verantwortlich bin und Dispozinsen anfallen werden.

    Ich habe den Eindruck die DKB hat hier ein technisches Problem. .....

    Also laut Website ist ja definitv keine Überziehung oder Dispo möglich https://www.dkb.de/privatkunden/girokonto/kinderkonto

    So spontan hätte ich jetzt abgewartet ob ein Zins verlangt wird (Du hast das Konto hoffentlich ausgeglichen), wenn dies geschieht, evtl. an die Schlichtungsstelle wenden:

    Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Briefs oder E-Mail) an die Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Postfach 11 02 72, 10832 Berlin, E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de zu richten.

    Ich glaube einige PKV-Patienten kennen das Problem. Jetzt nicht unbedingt auf Behandlungskosten stizen zu bleiben (da sollte man seinen Versicherungsumfang wissen und im Zweifel nachfragen), aber bei manchen Ärzten gemolken zu werden, insbesondere Fachärzte.

    Der mündige Patient ist da die Lösung, aber einige Ärzte arbeiten da mit der Angst, da ist das nicht einfach. Ich habe einen hervorragenden Hausarzt, den ich meistens vor Facharzt-Behandlungen konsultiere, da spart man mit 45 € Hausarzt oft 1000 € an Facharzt (und Beschwerden bei sinnlosen Untersuchungen und Eingriffen).

    Mit der Hand, das ist eine medizinische Frage, ich wüde den Hausarzt fragen, warum ein MRT nowendig ist, welchen Verdacht er hat und warum er diesen hat? Bänder/Sehnen usw. verletzt?

    Mein naives Ich sagt mir, dass der Hausarzt nicht an einem MRT mitverdienst (sofern das Ding nicht in seiner Praxis steht), aber keine Ahnung.

    Gold kaufen. Liegt der Erwerb lange genug zurück, ist er nicht mehr nachvollziehbar. Auch im Erbfall sehr angenehm, da wird einfach der Schlüssel zum Schließfach in der Schweiz weitergegeben. Und ich habe hier im Forum noch keinen Goldbesitzer gehört, der sich über eine zu geringe Performance seiner Investition in Gold beklagt hätte.

    Naja, ich bin überzeugt, es waren legale Optionen gefragt :D

    Wenn man den Straftatbestand des (Sozialleistungs)Betruges oder Steuerhinterziehung im Nacken hat, kann man den Champagner vielleicht nicht mehr so unbeschwert genießen.

    Naja liebe/r fotoman, ich arbeite seit 23 Jahren in der Sozialhilfe/Jobcenter und sehe wer da kommt. Ich erwähne mal nur so nebenbei die alleinerziehenden die vom Partner sitzen gelassen werden welche sich der Unterhaltspflicht entziehen.

    Was mir halt nicht in den Kopf will, ist warum ich eine ETF-Police haben kann (ohne einen vertraglichen Verwertungsausschluss § 168 Abs. 3 VVG) die ich nach meinem "kurzen" Bürgergeldbezug einfach kündigen/auflösen kann, aber kein gleichwertiges ETF-Depot.

    Oder warum der Selbständige der 20 Jahre seiner Selbständigkeit nachging ein ETF-Depot von 170.000 € haben kann und trotzdem vom Jobcenter Geld erhalten kann, der "junge" Mensch (der weiß, dass er wenig von der Rente erwarten kann), darf dass aber nicht (oder nur bis zu den Vermögensfreibeträgen).

    Ich bin kein Fan der FDP, aber da Altersvorsrogedept unter der Ampelregierung war ein soooo wichtiger und richtiger Vorschlag. Man hätte sagen können, mit 60 kann man da ran, davor ist der Betrag darin vor Sozialhilfe & Co. geschützt, meinetwegen mit einer Jahresobergrenze an Einzahlungen um der überbordenden Bürokratie genügend Raum zu geben.

    Aber hätte hätte Lutschtablette, mit A. Söder, Fritze Merz mit Side-Show-Klingbeil habe ich da wenig Hoffnung :D;(

    Es wurde schon alles gesagt, aber nicht von jedem :D

    @Achim Weiss hat das schon super dargelegt (und ich bin überzeugt, dass die Zahlen wohl passen), mir schwurbelt da noch jetzt der Kopf vom lesen. Klasse Beitrag.

    Pumphut hat zwecks dem "großen Portfolio" ebenfalls festgestellt, dass Du das einfacher und billiger über Interhyp oder Dr. Klein kriegst. Ich persönlich habe unsere Finanzierung über Interhyp abgewickelt und wirklich eine klasse Beratung bekommen, besser als in den örtlichen Filalbanken.

    So nebenbei, die Bauspardarlehen die mir damals vorgeschlagen wurden, hatte alle eine recht heftige Tilgungsrate, wodurch die monatliche Belastung schon hart am Limit gewesen wäre.

    Jeder kann (mehr oder weniger) selbst verschuldet in den Bürgergeldbezug rutschen.

    Die Neuregelung der "Grundsicherung" (ja, so hieß es schon die ganze Zeit seit 2005) bringt da einige Nachteile mit sich, die das Bürgergeld (seit 2023) humaner ausgestaltete, wenn auch nicht optimal.

    Zum Vermögen:

    • das einfache ETF-Depot ist dann nur noch durch die Freibeträge geschützt
      bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5 000
      ab dem 31. Lebensjahr 10 000
      ab dem 41. Lebensjahr 12 500
      ab dem 51. Lebensjahr 20 000
    • ein Versicherungsmantel (ETF-Police) hilft das als Altersvorsorge zu deklarieren, birgt natürlich aber andere Risiken und will gut überdacht werden. Aber ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II wohl geschützt (sofern die Police um den Renteneintritt fällig wäre, früher galt da mal das 60. Lebensjahr), ein vertraglicher Aussschluss der vorzeitigen Verwertung wird beim Jobcenter nicht mehr gefordert --> Riester würde prinzipiell auch als "Versteck" möglich sein, aber meiner Meinung nach noch weniger ratsam, da als Anlageklasse schon von Haus aus kacke :S
    • Sofern derjenige lange Zeit hauptberuflich selbständig gewesen wäre, wären § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II unabhängig von der Anlageform (also auch ETF-Depot) 8.500 € für jedes Jahr der Selbständigkeit als Altersvorsroge geschützt; Sofern keine Rentenversicherungsbeiträge/Beiträge an ein Versorgungswerk gezahlt wurden.

    Bedingt kann mal also auch planen, wenn die Grundsicherung/Bürgergeld droht, aber mit Bedacht. Pauschal eher ETF-Netto-Police bevor man an Riester denkt ... kommt aber auf die Kostenstruktur an.

    Ich habe die Bezahlversion und die freie Version von ChatGPT genutzt.

    Unterschied merkte man in der Geschwindigkeit der Antworten und die Bezahlversion(en) sind meist etwas ausgereifter/weiterentwickelter. Zudem ist die freie Version reglementiet und gibt nach einer bestimmten Antwortenzahl keine Antworten mehr :)

    Die Qualität der Antworten ist m.E. nicht gut. Ich arbeite mit Recht/Gesetzen und habe Widersprüche von Bürgern bekommen (mit Hilfe von ChatGPT) die erstmal professionell aussahen, aber es wurden darin Urteile von Gerichten erfunden oder deren Urteile ins Gegenteil verkehrt. Privat lernte ich die Rechenfähigkeiten kennen und fürchten (Logik und Zinsrechnung) .... fürchterlich, Fehler um Fehler.

    Für mich reicht die KI von Google aus.

    Willst Du die Wohnung als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung stellt sich mir die Frage.

    Wenn die Bank die das Darlehen 1 ausgezahlt hat nicht mitspielt, scheinst Du schlechte Chancen zu haben.

    Das Gehalt bekomme ich netto. Genau da ist ja der Knackpunkt ich lebe relativ sparsam, egal wie ich argumentiere, die Banken gehen bei 4000€ netto immer von Lebensunterhaltungskosten von 1.800-2.000€ aus, was ich als völlig utopisch ansehe. Ich habe da gar keinen Handlungsspielraum.

    Naja, wenn Du so sparsam lebst, müsste ja auch einiges an Eigenkapital angepsart worden sein, sieht die Bank dieses Eigenkapital nicht, glaubt sie Dir vermutlich auch nicht so recht zu, die Finanzierung zu wuppen und die weichen dann auch nicht von Ihren Vorgaben ab (was die meisten durchaus könnten, vor allem bei Beamten waren die da zu meiner Zeit großzügiger in deren Berechnungen). Vom Kindesunterhalt will ich da gar nicht erst anfangen....

    Aus steuerlicher Sicht macht das total Sinn, ja.

    Wie aber hier schon geschrieben, die Krankenversicherung kann evtl. Probleme machen, außer du wärst als Student in der PKV.

    Aber es komm in der GKV eben drauf an wie alt Du bist (also ob Du noch in der Familienversicherung der Eltern bist) oder schon selbst als Student versichert bist.

    Da gibt es auch schon einige Beiträge im Forum:

    frankmuenchen
    15. Januar 2025 um 01:04