Beiträge von Tino80

    Hast Du Deine alte Wohnung in der ursprünglichen Stadt denn behalten (Stichwort: Doppelte Haushaltsführung)?

    Können kannst Du immer. Der entscheidende Punkt ist, ob der Finanzbeamte es akzeptiert.

    Steuer ist immer Sache von Einzelfällen, Du kannst von einem Forum da keine hieb- und stichfeste Antwort erwarten.

    Ich würde diese Kosten als berufsbedingt ansetzen.

    Das war die Wohnung bei meinen Eltern, und hatte da tatsächlich noch den Wohnsitz.

    Aber wie ist das eigentlich im Allgemeinen, wenn man etwas absetzt (was aber eigentlich nicht möglich ist), es aber vom Finanzbeamen anerkannt wird. Werden solche Sachen Jahre später nochmal überprüft und muss dann evtl. Steuern nachzahlen?!

    Oder gilt wenn der Beamte etwas anerkannt ist man fein raus?

    Hallo,

    kann man die Mietkosten für eine Ferienwohnung zur Überbrückung, bis die eigentliche Mietwohnung frei wird, absetzen?

    Ich bin für einen neuen Job in eine weit entfernte kleine Stadt umgezogen. Mein Job fing zum 01.05 Mai und konnte aber in dieser Stadt nur eine Mietwohnung finden, die zum 01.06 frei wurde. Ich habe mir zur Überbrückung daher eine Ferienwohnung für 1 Monat gemietet. Kann ich das als Werbungskosten absetzen?


    Beste Grüße

    Hallo,

    ich musste einen kurzen Zwischenstoopp im Elternhaus machen und bin dann durch einen neuen Job in eine neue Wohnung gezogen. Sonst kann man ja immer die Umzugspauschale ansetzen. Jetzt bin ich verunsichert, weil als Vorrausetzung eine "eigene Wohnung" zählt. Ich habe natürlich keine Miete gezahlt im Elternhaus, aber so wie ich die Definition von Wohnung lese in meiner Steuersoftware ist das nicht relevant. Relevant ist, dass man eineeigenständige Wohnung hat mit Küche und Bad seperat etc.. Dies war der Fall bei mir.

    Kann ich den Umzug dann absetzen?


    Beste Grüßw

    Ich verstehe unser System nicht, und man findet dazu tatsächlich nichts Konkretes?!

    Scheinbar is der Beitrag in der freiwliger Versicherung sehr intransparent. Und da es nur Besserverdiener betrifft, scheint das auch niemanden zu interessieren.

    Ich bin durch meinen neuen Job in die freiwillige Versicherung gerutscht und hatte mir nichts dabei gedacht, da der Beitrag doch derselbe ist wie vorher. Prozentual gleich, oder?

    Aber laut Lohnbescheinigung zahleich fast 800€ im Monat?!

    Nutze ich von diversen Krankenkassen die Rechner, komme ich auf immer die gleichen Beiträge von etwa 500€:

    https://www.kkh.de/versicherung/b…ag-arbeitnehmer

    Also KV-Beitrag: 7.3%, Zusatzbeitrag 1.5% etc.

    Wieso muss ich da mehr zahlen (offensichtlich) als diese Anteile?

    Das kann nicht sein, dass ich 300€ mehr zahlen muss.

    Was ist das für eine Abzocke mit der freiqilligen Versicherung?


    Wie find e ich heraus wie sich mein Beitrag zusammensetzt?

    Wie soll man da Krankenkassen vergleichen können, wenn die Rechner nix taugen?

    Wieso zeigt der Rechner bei meinem Gehalt diese andere Zahl an?

    Hm danke! Hab mit dem Finanzamt telefoniert, die sagen auch unterschiedliches. Es ist nicht zwingend. Falls es aber doch irgendwann mal zu einer Überprüfung kommt, sollte es unterhalb des Freibetrages bleiben. Selbst wenn es ihn übersteigt, prüft jedes Finanzamt einzeln und individuell, ob der Tatbestand Hinterzeihung zu trifft. Falls ja (was nicht immer sein muss), muss man Hinterziehungszinsen zahlen.

    Die Dame sagte, dass dann (manchmal?) der persönliche STeuersatz herangezogen wird bei ausländischen Erträgen....?

    Vielleicht poste ich mal den Bescheid von degiro, dann können wir gemeinsam berechnen, was ich wo eintragen müsste.

    Ja, auch unterhalb des Freibetrags, weil dieser nur für in Deutschland ansässige Kreditinstitute erteilt werden kann.

    Und "ausländische Kapitalerträge" sind nicht unklar definiert, die Definition ist wohl nur DIR unklar: Das sind Erträge bei nicht in Deutschland ansässigen Banken/Kreditinstituten etc (ganz unabhängig davon ob das Geld in deutsche Aktien etc angelegt wurde das spielt keine Rolle).

    Erdnuss hat Dir sehr wohl geholfen, auch wenn Du das Ergebnis hier vielleicht nicht magst: Das Thema Degiro und Steuern ist komplex und bei der Steuer aufwendig(er), und wenn Du das nicht selbst sauber machst, betreibst Du Steuerhinterziehung. Die Finanzverwaltung hat mittlerweile auch Schwerpunktteams, die sich mit den ausländischen Broken besser auskennen und prüft das darüber.

    Nun ja, dann gibt mir mal doch nun eine offizielle Quelle, wo das steht, dass man das wirklich machen muss (außer Focus). Die einen sagen so, die ander so. Siehe auch den Verlauf hier. Das ist fast 50:50.

    Was soll das denn sowas zu sagen, dass man Steuerhinterziehung betreibt, wenn es um paar Euros geht, wovon man eh keine STeuern zahlen würde... Gibt es dafür eine Strafe, selbst bei unter des Freibetrags?

    Beim Link geht es um Dividenden und der anfallenden Quellensteuer im Ausland.

    Ein weiterer Link Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Aktien oder Fonds - Finanztip findet er bei "Das wichtigste in Kürze"

    Auszug aus dem Link

    Als Depot- oder Kontoinhaber hast Du die Pflicht, solche ausländischen Kapitalerträge, für die keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde, in der Anlage KAP Deiner Steu­er­er­klä­rung anzugeben. Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug musst Du dort ebenfalls eintragen.

    Ja aber auch wenn die unterhalb des Freibetrags sind?


    Weiterhin gibt es scheinbar doch eine unklar Definiton von "ausländischen Kapitalerträgen". Ichhabe nur deutsche AKtien gekauft bei degiro. Und ich habe gelesen, dass das dann trotzdem keine ausländische Kapitalertäge sind, da es deutsche AKtien sind?!

    Hallo Zusammen,

    man findet zu diesem Thema so gut wie nichts (erschreckend!).

    Muss ich die Aktien in meiner Steuererklärung angeben, wenn Gewinne und Verluste zusammen unterhalb des Freibetrags sind?

    Dabei handelt sich um den ausländischen Broker degiro.

    Bin ich dazu verpflichet, selbst wenn es nur um wenige Euros geht? Klar, dass man das angeben muss, wenn man über dem Freibetrag ist.

    Ich habe meine Erklärung auch schon abgebeben. Ich möchte nur sicher gehen, dass ich keine Konsequenzen zu erwarten habe.