Nachdem ich gestern Abend (...) Merz zur Problematik der Pflegekosten in Heimen gesehen habe, wird mir da einiges klar. Teil-Versicherung, Vollversicherung, da sprach einer wie aus dem Jahre 1987….
Die gesetzliche Pflegeversicherung war noch nie als Vollversicherung konzipiert, sondern hat immer nur (Teil-)Zuschüsse zu den Pflegekosten gezahlt.
Sie ist keine Erben- oder Vermögensschutzversicherung und sollte die eigenverantwortliche Vorsorge stets nur ergänzen, um Betroffene, Angehörige und die Sozialhilfe zu entlasten.
Genauso wie bei der Altersvorsorge war aber immer klar, dass man auch privat vorsorgen muss, zB durch Ansparen und/oder private Pflegezusatzversicherungen, deren Abschluss sogar zT gefördert wird.
Die Zuzahlungen liegen jetzt schon im Schnitt über 3000 €, wie selbst (..BILD..) anmerkt.
Wie soll so ein Finanzbedarf gedeckt werden?
In den meisten Fällen decken die Pflegebedürftigen diese Zuzahlungen aus ihrem
- laufenden Einkommen (zB gesetzliche, betriebliche oder private Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen etc.),
- Vermögen (Spareinlagen, ETFs, Aktien, Immobilien, die nicht mehr bewohnt werden),
- Zahlungen ihrer privaten Pflegezusatzversicherung (davon gibt es viele Millionen Verträge),
- Unterstützung aus dem Familienkreis (v.a. Ehepartner, KInder),
- oder eine Mischung davon.
Nur in einer Minderheit der Fälle reicht das alles nicht aus. Dann muss, wenn alle Stricke reißen, tatsächlich das Sozialamt die absolut notwendigen Kosten ganz oder teilweise übernehmen.