Beiträge von Wanderslust
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Durch die Öffnungsaktion müsste ich ja statt 300€ fast 400€ zahlen. ... , aber ich sehe das irgendwie nicht ein, so viel mehr zahlen zu müssen, obwohl ich de facto kerngesund bin.
Was hilft es der Versicherung, wenn Du zwar gesund bist, aber evtl. nicht immer ehrlich? Auch dann ist das versicherte Risiko ja erhöht und es sind evtl. sogar fragwürdige Rechnungen zu erwarten. Versuche einmal, Dich in die andere Seite hineinzuversetzen, dann erscheint der Zuschlag eigentlich ganz moderat.
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Es scheint wohl innerhalb der EU nicht so gut geklärt zu sein, wenn man alle paar Jahre das EU-Land wechselt und in verschiedene Länder wohnt.
Das stimmt so nicht - gerade in der EU ist das alles eigentlich sehr gut geklärt, viel besser als wenn Du in anderen Ländern vorübergehend arbeitest.
Es gibt ausführliche Informationen u.a. auf den Seiten der EU-Kommission. In der Regel werden Deine Versicherungszeiten wechselseitig in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, was ein großer Vorteil ist, um z.B. Wartezeiten in allen Ländern zu erfüllen, auch wenn Du dort nur kurz gearbeitet hast. Teilweise kannst Du sogar Arbeitslosengeldansprüche in andere EU-MS mitnehmen, um dort nach Jobs zu suchen, und auch Dein Krankenversicherungsschutz wird beim Umzug innerhalb der EU lückenlos gewährleistet, entweder durch Dein Herkunftsland oder das Wohnsitzland. Die Regeln sollen die Arbeitnehmerfreizügigkeit fördern und unterstützen und Nachteile durch Umzüge und Rückumzüge möglichst vermeiden.
Viele wichtige Vorteile, die es bei Umzügen in andere Länder so nicht gibt.
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itschytoo, ich verstehe Deine Frage nicht - die Bedingungen sind die gleichen, ob Du einen Vertrag dort hast oder nicht und sind auch von unterwegs aus einsehbar.
Interessanter ist vermutlich, ob die Versicherungen z.B. Apps anbieten, damit Du Deine Rechnungsbelege von unterwegs aus zur Erstattung einreichen kannst. Das kann bei hohen Beträgen ja eine Erleichterung sein, ebenso wie telefonische Hotlines, die Ärzte empfehlen oder Kostendeckungszusagen für Krankenhäuser und Rücktransporte auch in fremden Sprachen geben können.
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Münchener Verein hat ebenfalls ein eigenes "Download-Center" mit Suchfunktion:
https://www.muenchener-verein.de/service-kontak…wnload-service/
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Vobei es z.B. spätestens dann schwer wird, wenn man herausfinden möchte ob Ergo, DKV, Münchner Verein, Debeka oder XYZ einen Login-Bereich mikt Vertragsinfos haben oder alles nur offline geht...
Das geht m.E. bei allen online, solche Reiseversicherungen werden fast nur online abgeschlossen.
Die Vertragsinfos sollten bei guten Versicherungen auch öffentlich zugänglich sein, bei der Debeka z.B. hier: https://www.debeka.de/service/vertragsgrundlagen.html
Etwas versteckt unter "Krankenversicherung", "Allgemeine Bedingungen":
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0,01% ist nicht die Sparrate sondern der Guthabenzins. Eine regelmäßige monatliche Sparrate gibt es in diesem Tarif wohl nicht, nur die beiden Einmalzahlungen sind vorgesehen. Daher wohl auch der Betreff "Bausparer ohne monatliche Einzahlung" dieses Beitrages.
Mit der fehlenden Regelsparrate müsste für die BSK die beliebte Einrede entfallen, dass die Einzahlungen wahlweise zu hoch oder nicht hoch genug gewesen seien und deswegen dies oder das jetzt nicht mehr ginge.
Hmmm. In dem konkreten Angebot, das der Fragesteller eingescannt hat, wird aber (in der Mitte) explizit von einem "Regelsparbeitrag" gesprochen und darauf hingewiesen, dass höhere Zahlungen von der Zustimmung der BSK abhängig gemacht werden können - explizit auch etwaige im Angebot selbst aufgeführte Sonderzahlungen....
Ich frage mich, wie solche Angebote überhaupt zu Stande kommen.
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Die Bausparsumme sind rund 713k. Die Gebühr beträgt 1,6% also rund 11k. Normalerweise muss man nun monatlich zu aktuell 0,01% die Sparrate in Richtung Bausparkasse zahlen. In meinem Fall, kann ich aber das Geld selbst in einem etf ansparen und dann in ca. 2032-2035 die benötigte Gesamtsumme (360k) einzahlen um den Vertrag zuteilungsreif zu bekommen. Das würde bei ca. 2.000€ im Monat in einen ETF mit durschnittlichen 5% p.a. klappen.
was haltet ihr davon?
viele Grüße
André
Bitte die Zahlen noch einmal überprüfen, denn sie passen irgendwie nicht:
Eine monatliche Sparrate von 0,01% von 713k sind genau 71,30 EUR im Monat. Wenn Du damit bis 2035 tatsächlich auf eine Gesamtsumme von 360k kämest, wäre der Bausparvertrag unschlagbar.
Wegen der Zuteilungsreife solltest Du noch einmal einen genauen Blick in die Bedingungen werfen. Es reicht in der Regel nicht, heute die Hälfte des Betrags einzuzahlen, um morgen den Kredit abzurufen. Du musst in der Regel auch eine bestimmte Punktzahl erreicht haben (wie immer das dort genannt wird), die sich aus Deinen Einzahlungen und Zinsen errechnet, wobei frühe Einzahlungen im Zweifel (viel) mehr Punkte erzeugen als späte. Die Zuteilungsreife ergibt sich in der Regel erst aus der Kombination beider Faktoren mit der dann geltenden Marktlage und wird (aus guten Gründen) meist nicht garantiert. Ein Blick in die Bedingungen sollte das klären (können).
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Soweit ich es sehe, ist Datum heute Debeka Tarif AR die FT-Empfehlung für Einzelpersonen, es sei denn, es gibt etwas Neueres:
https://www.finanztip.de/krankenversich…enversicherung/Kostenpunkt : 8 Euro pro Jahr für Reisen bis zu 70 Tage (Kinder: 4 Euro).
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Es kann doch nicht sein, dass bei so vielen Bewerbungen, die man heutzutage verschickt, es keine klare Vorschriften gibt. Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"?
Das Finanzamt bezieht sich darauf, dass Deine >500 Bewerbungen gar nix gekostet haben.
Falls Du doch Kosten hattest, musst Du diese plausibel erläutern (und ggf. belegen können). Eine Pauschale ist eine bloße Beweiserleichterung für typische Durchschnittsfälle.
Wenn das Finanzamt für eine typische Online-Bewerbung auch ohne Beleg pauschal 2,50 EUR anerkennt, weil es sich nicht lohnen würde, die Kosten kleinlich zu überprüfen, bedeutet es nicht, dass es sich nicht lohnen würde, Belege zu verlangen, wenn jemand behauptet, zwei Millionen Emails hätten ihn 5 Mio. EUR gekostet....
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Das Wort "vermeintlich" würde mich sehr nachdenklich stimmen.
Bevor ich eine Auslandsreise antrete, würde ich absolute Gewissheit verlangen, dass die Reise definitiv und angemessen versichert ist, egal ob Urlaub oder berufliche Reise. Auch das Kleingedruckte ist extrem wichtig (versicherte Reisedauer, Überziehung bei fehlender Transportfähigkeit, Voraussetzungen für Erstattung von Evakuierungsflügen, (Sport-)Unfälle, Pandemien, Ausschlüsse etc.).
Ein Krankenhausaufenthalt oder ein medizinischer Evakuierungsflug können leicht jeweils sechsstellige Summen kosten. Eine gute Auslandsreiseversicherung gibt es schon für ein- bis zweistellig.
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Hat sich der Zustand der Böden denn im letzten Jahr so verschlechtert, dass der Gebrauch der Wohnung irgendwie beeinträchtigt ist?
Falls nicht, sehe ich nicht, dass Du eine Ausbesserung oder gar Neuverlegung verlangen könntest. Denn die Mietsache entspricht dem Zustand bei Anmietung und ist weiterhin gebrauchstauglich.
Natürlich kann der Vermieter freiwillig renovieren oder die Wohnung nach Deinen Wünschen verschönern, verpflichtet ist er aber nicht. Wenn Du Dich beteiligst, macht er es vielleicht sogar gerne, weil der Wert der Wohnung evtl. mit steigt.
Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist auch ohne Renovierung grundsätzlich möglich (innerhalb des gesetzlichen Rahmens).
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Die erste Frage wäre, ob es bei der Barmenia überhaupt ein einheitliches Kollektiv (= Tarifwerk) gibt? Womöglich gab oder gibt es dort eine Vielzahl von Tarifwerken, d.h. ganz unterschiedliche und evtl. zT schon geschlossene Kollektive...
Auch die Annahmepolitik kann sich von Tarif zu Tarif, aber auch im Zeitverlauf ändern.
M.E. ist es tendenziell ein gutes Zeichen, wenn Versicherer nur sehr selten (oder nie) neue Tarife auflegen und sich dennoch weiter am Markt behaupten können. Das könnte ein Hinweis auf eine langfristig angelegte Geschäftspolitik und (relativ) stabile und bewährte Beitragskalkulationen sein.
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Ich bin irgendwie über das Wort "Hauskreditrate" gestolpert.
Das passt für mich nicht so recht mit Sparraten für ein ETF-Depot und den Riestervertrag zusammen. Hast Du Dich einmal beraten lassen, ob Du den Riestervertrag nicht auch zur Immobilienfinanzierung hättest verwenden können (oder noch kannst) und ob Du mit dem ETF-Depot nicht den Kredit zu tilgen und Deine Zinsbelastung (= Negativrendite) reduzieren könntest?
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zu 1: vielleicht gab es gar keine Verkaufsorders, sondern nur Kauforders oder die Preisvorstellungen von Käufern und Verkäufern lagen weit auseinander?
Der Fonds scheint eher klein zu sein und der Handel evtl. nicht sonderlich liquide. Aktuell werden z.B. folgende Kurse mit einem recht beachtlichen Spread angezeigt:
- Geld: EUR 7,855
- Brief: EUR 8,425zu 2: in illiquiden Märkten können einzelne oder wenige Orders erhebliche Kursausschläge verursachen.
Im Zweifel besser ein enges Limit angeben und dafür zeitlich nicht bloß tagesgültig, sondern zB bis Monatsende. Geduld zahlt sich aus!
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Hast du da eine Quelle für? Zu der Frage, ob das Guthaben eines Riestervertrags überhaupt vererbt werden kann, finde ich gegensätzliche Aussagen.
"Stirbt der Versicherte nach Beginn seiner Altersrente, endet die
Rentenzahlung sofort – es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart."
QuelleWoher weiß ich, dass mir ein Vertrag mit Hinterbliebenenrente bzw mit Rentengarantiezeit überhaupt angeboten wird?
Hätte ich das bei Abschluss des Riestervertrags schon berücksichtigen müssen?
Das Kapital im Riester kommt anderen Versicherten zugute, wenn:
a) kein Hinterbliebenenschutz besteht,
b) kein Ehepartner oder Kind als Erbe vorhanden ist oder
c) kein anderer Erbe testamentarisch festgehalten ist.
Es ist unglaublich, wie komplex dieses Produkt ausgestaltet ist. Banken und Versicherungen haben ja nun auch nicht den allerbesten Ruf. Im Moment gehe ich davon aus, dass mich dieser Vertrag zig tausende Euro kostet, weil ich durch irgendeine für mich überraschenderweise ungünstige Regelung ... überrascht werde. Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger spricht für diesen Vertrag.
Du musst m.E. unterscheiden zwischen Riester-Versicherungen, -Banksparplänen und -Fondssparplänen.
Bei Versicherungen endet mit dem Tod idR die Rentenzahlung, es sei denn es ist eine Hinterbliebenenrente o.ä. vereinbart.
Bei Fonds- und Banksparplänen wird eine solche Rentenversicherung aber erst ab 85 abgeschlossen.
Vor 85 wird bei Fonds- oder Banksparplänen ein Auszahlplan vereinbart, d.h. es wird Geld aus dem Fondsguthaben (= Sondervermögen) oder dem Bankguthaben (= Darlehen) durch Verkauf entnommen bzw. zurückgezahlt.
Im Todesfall erlöschen weder die Fonds noch das Bankkonto, denn das Geld gehört weder der Bank noch der Fondsgesellschaft.
Was am Ende für die Erben übrig bleibt (zB nach Steuern oder ggf. Rückzahlung der Förderung, falls sie das Guthaben nicht auf einen eigenen Riestervertrag übertragen können/dürfen), ist natürlich eine andere Frage und abhängig von den dann geltenden Gesetzen.
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Wäre dann nicht die Frage nach der Herkunft des Geldes zielführender? ("Wo kommt die Kohle her?")
Diese Frage stellt die Bank doch: "Wirtschaftliche Herkunft der Anlagen" und bittet zusätzlich um die Angabe einer bereits vorhandenen Geschäftsbeziehung mit einer anderen Bank.
Die Bank macht m.E. nur ihren Job. -
Es geht offenbar um die vorgeschriebene Prüfung eines möglichen Verdachts auf Geldwäsche.
Du solltest die Angaben unbedingt wahrheitsgemäß machen, da sie im Zweifel der Überprüfung der Herkunft des Geldes dienen und Du Dich sicherlich nicht unnötig verdächtig machen möchtest.
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Das ist so pauschal nicht richtig.
Ob und wieviel die Erben in der Auszahlphase bekommen hängt auch davon ab ob man eine Rentengarantiezeit vereinbart hat.
Doch, es ist richtig, denn der Deka-Plan ist keine Versicherung, sondern ein Fondssparplan.
Das verbleibende Fondsguthaben aus dem Auszahlungsplan bis 85 geht zu 100% an die Erben über. Nur bei der anschließenden Versicherung (= ab 85) stellt sich die Frage einer Rentegarantiezeit. Bei so spätem Rentenbeginn (85) dürfte es keine Garantiezeit geben.
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P.S.: wenn in Deinem Fall 65.000 EUR in den Auszahlplan der Deka (bis Alter 85) gehen, dann würde - auch ohne weitere Rendite - das Geld übrigens reichen, um bis vom 67. - 85. Geburtstag ca. 300 EUR im Monat auszuzahlen.
Nach 12 Jahren hättest Du dann bereits 43.200 EUR erhalten, nicht nur 13.000 EUR.
Auch hier scheint Deine Rechnung nicht aufzugehen bzw. eine Ohnmacht womöglich verfrüht.