Ist das nicht gleichbedeutend damit, dass ungeplante realisierte Verluste nach dem 15.12. automatisch in die Folgejahre übertragen werden?
Beiträge von Bon
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Ist das Problem vielleicht, dass es sich um zwei unterschiedliche Depots / Banken handelt?
1. Depot im Ausland komplett liquidiert mit Gewinn. Da ausl. Depot wird da keine Steuer einbehalten worden sein.
2. "meine Bank" ist vermutlich eine andere (inländische) Bank als unter 1. und kann somit überhaupt nichts selbst verrechnen, da bei ihr keine Gewinne angefallen sind. Um die Gewinne von 1. verrechnen zu können bedarf es der Verlustbescheinigung, für welche aber der 15.12. der Stichtag gewesen wäre.
Sollte 1. und 2. ein und die selbe Bank im Ausland sein, die keine Steuern abführt, müsstest du ja selbst in der Steuererklärung Gewinn und Verlust gegenrechnen und in der Erklärung angeben können.Genau so ist es! Die inländische Hausbank weiß nichts von den Gewinnen und das Depot im Ausland ist komplett liquidiert.
Mir ging es nur um die mMn graue Zone zwischen dem 15.12. und dem 31.12.
Wenn das Gesetz sagt, dass die steuerliche Betrachtung eines Jahres am 15.12. endet, dann ist es halt so.
Wenn nicht, würde ich weiterhin argumentieren wollen, dass ich vor dem 15.12. nicht wissen kann, dass ich am 25.12. eine Verlustbescheinigung benötige.
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Danke für die Einschätzung!
Die Darstellung vom Verlusttopf ist korrekt. Wie es in den Folgejahren theoretisch ablaufen sollte, sehe ich auch so.
Ich hänge allerdings an dem Punkt, an dem die Bank (gegen meinen Willen) bestimmt, dass ich Verluste, die tatsächlich in 2022 angefallen sind, nicht in 2022 verrechne, sondern in den Folgejahren. Das kann so eigentlich nicht richtig sein, aber ich finde nichts dazu.
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Hallo zusammen,
Ich hatte kurz vor dem Jahreswechsel eine ähnliche Situation. Im Verlauf des Jahres habe ich ein Depot im Ausland mit Gewinn komplett verkauft. Kurz vor Ende des Jahres habe ich bei meiner Bank Aktien extra so verkauft, dass die Höhe der Verluste der Höhe der zuvor realisierten Gewinne entspricht - auch um steuerneutral zu bleiben. Der Verkauf wurde nach dem 15.12. getätigt, so dass meine Bank keine Verlustbescheinigung ausstellen konnte oder wollte.
Jetzt tauchen die Verluste in meiner Jahressteuerbescheinigung natürlich nicht auf.
Kann ich diese in meiner Steuererklärung manuell korrigieren? Hat jemand damit Erfahrungen?
Auf der einen Seite, kann man überall nachlesen, dass die Verluste automatisch fürs Folgejahr übernommen werden. Aber auf der anderen Seite sind sie ja faktisch im letzten Steuerjahr angefallen?!
Vielen Dank im voraus