Familienerbe fair und rechtzeitig regeln

  • Das ist rechtlich sicherlich richtig. Aber meine Kinder sind nicht dumm. Wenn ich solche Strafklauseln gegen „unartige“ Kinder aufnehmen würde, wären die Beziehungen doch nachhaltig getrübt. Entweder ich verschenke etwas und vergesse das Geschenk, oder ich lasse es.

    Mein Junior kann lesen und hat beim Notar unterschrieben, aus freien Stücken. Die Notwendigkeit der zehn oder elf Klauseln meines Anwalts hat er eingesehen, denn sie Regeln Dinge, die man in jungen Jahren noch gar nicht auf dem Schirm hat, z.B. eine spätere mögliche Scheidung, Vorversterben, eigene Insolvenz, usw. Laut Anwalt eliminieren diese Punkte nur die Streitigkeiten, mit denen er sonst beruflich zu tun hat.

    Mein Junior konnte frei entscheiden, ob er ein Erbe möchte, das ihm einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Die Auflagen, die mit dem Vertrag einhergehen, erlöschen mit meinem/unseren Tod. Er hat nichts zu verlieren und alles zu gewinnen, zumal die Kosten des Hauses bis zum Tod bei uns liegen.

  • Wie sind die Eltern zum Familienvermögen gekommen? Geerbt, vorzeitig geschenkt bekommen oder selbst erarbeitet?

    Ich wüsste nicht, wie man das abgrenzen soll. Ich habe die Hälfte eines bescheidenen Hauses aus der Nachkriegszeit geerbt. Wert 60.000 Euro. Dieses Geld habe ich angelegt, indem ich Ein-Zimmer-Wohnungen in einer Unistadt ersteigert habe.

    Heute besitze ich einige andere Immobilien. Was muss ich denn jetzt weitervererben? Die 60.000 Euro, die ich selbst geerbt habe? Oder alle meine Immobilien, da die geerbte ja der Grundstock war?

    Ich habe damals geerbt und beim Anlegen eine glücklche Hand bewiesen, ich sehe es daher heute als mein Eigentum an, wenn ich Pech gehabt hätte, hätte heute ja auch keiner ein Recht auf das Familienerbe.

    Wenn meine Kinder mir sagen würden, was ich mit 60 tun muss, damit sie später keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, würde ich mir ernsthaft überlegen, in meinem Testament meine Enkel zu bedenken oder vielleicht noch etwas zu warten, um es dann direkt an die Urenkel zu vererben. Das spart dann richtig Erbschaftssteuer, wenn es nicht 3 x vererbt wird.

  • Mein Junior konnte frei entscheiden, ob er ein Erbe möchte, das ihm einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Die Auflagen, die mit dem Vertrag einhergehen, erlöschen mit meinem/unseren Tod. Er hat nichts zu verlieren und alles zu gewinnen, zumal die Kosten des Hauses bis zum Tod bei uns liegen.

    Und wenn die Umgebung des Hauses sich anders entwickelt, als geplant. Wer kann dann entscheiden, dass man es besser schnellstmöglich verkauft?

    Wird man durch solche Verträge nicht unflexibel, vor allem, wenn der Junior mal eine andere Meinung entwickelt?

  • Und wenn die Umgebung des Hauses sich anders entwickelt, als geplant. Wer kann dann entscheiden, dass man es besser schnellstmöglich verkauft?

    Ich natürlich. In Vertrag unter "Verkaufsverlangen, Surrogationsbefugnis" ist genau dieser Fall geregelt. Ich kann den Verkauf des Hauses verlangen und andere Immobilien oder auch Wertpapiere anschaffen.

    Wird man durch solche Verträge nicht unflexibel, vor allem, wenn der Junior mal eine andere Meinung entwickelt?

    Wie du siehst, nein, im Vertrag stehen auch noch andere Eventualitäten. Ein versierter Fachanwalt für Erbrecht hat das alles im Blick. :)

  • Ich wüsste nicht, wie man das abgrenzen soll. Ich habe die Hälfte eines bescheidenen Hauses aus der Nachkriegszeit geerbt. Wert 60.000 Euro. Dieses Geld habe ich angelegt, indem ich Ein-Zimmer-Wohnungen in einer Unistadt ersteigert habe.

    Heute besitze ich einige andere Immobilien. Was muss ich denn jetzt weitervererben? Die 60.000 Euro, die ich selbst geerbt habe? Oder alle meine Immobilien, da die geerbte ja der Grundstock war?

    Ich habe damals geerbt und beim Anlegen eine glücklche Hand bewiesen, ich sehe es daher heute als mein Eigentum an, wenn ich Pech gehabt hätte, hätte heute ja auch keiner ein Recht auf das Familienerbe.

    Wenn meine Kinder mir sagen würden, was ich mit 60 tun muss, damit sie später keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, würde ich mir ernsthaft überlegen, in meinem Testament meine Enkel zu bedenken oder vielleicht noch etwas zu warten, um es dann direkt an die Urenkel zu vererben. Das spart dann richtig Erbschaftssteuer, wenn es nicht 3 x vererbt wird.

    Wo hast du von mir das Wort „müssen“ gelesen?

    Ich schlug ein Reflektieren der Familientradition vor.
    Dabei geht’s nicht darum was die Nachfolgegeneration allenfalls von einem erwartet sondern was einem die Vorfahren diesbzgl. mit auf den Weg gegeben/beigebracht haben.

    Und ganz besonders habe ich drauf hingewiesen, dass niemand Traditionen unreflektiert übernehmen muss.

    Dass du du trotzdem so heftig gegen „müssen“ argumentierst kann daher nichts mit meinem Vorschlag zu tun haben, sondern „muss“ andere Gründe haben.

  • Das ist ein schuldrechtlicher Vertrag, für den man nicht mal eine Notar:in braucht.
    Trotzdem empfehlenswert.

    Das stimmt so auch nicht ganz. Meistens wird Grundbesitz als Abfindung übertragen und da brauchts halt doch den Notar, das ist aber bei vorweggenommener Erbfolge (z.B. Schenkung eines Grundstücks) auch nicht anders.

  • Kontrolle über das eigene Vermögen abzugeben erscheint meinem Vater sehr schwer.

    nachdem ich im ähnlichen Alter (61) bin kann ich nur bestätigen: das ist vollkommen altersgemäss!

    Ich habe aktuell auch ganz sicher (noch) mehr Wissen und Erfahrung bzgl Finanzen, Versicherungen, Vorsorge, etc als meine Kinder.

    Deshalb gehe ich mal davon aus, in ein paar Jahren einen signifikanten Zuschuss zum Immobilienerwerb o.ä. zu tätigen, aber unser Geld können meine Frau und ich in den kommenden 20 oder 30 Jahren hoffentlich noch selber ausgeben oder vermehren, je nach Marktentwicklung.


    Interessant, dass sich hier so über den Begriff „Familienerbe“ aufgeregt wird! Warum nicht die Finanzen für sie ganze Familie denken und planen und das natürlich auch für die nächste Generation?

    Wenn man Teil einer Erbendynastie (a la Klatten/BMW) ist, und es um ein Milliardenvermögen geht, an dem auch viele Menschen und Arbeitsplätze hängen, sehe ich auch einen Handlungsbedarf.

    Beim TO sind es 2 kleine Häuser plus Cash um 500k (welches bei Pflegebedürftigkeit schneller dahinschmilzt als Eis in der Sonne).

    Wie ja schon andere geschrieben haben: es wäre einfacher der oder die Erblasser würden hier selber mit Fragen vorstellig. Nachdem beim Vererben ein grosser Gestaltungsspielraum besteht ist ein zwischengeschalteter Nachrichtenübermittler eher hinderlich.


    Was mir als potentiellem Erbe aber tatsächlich wichtig wäre: haben meine Eltern Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vollmachten, Listen mit Verträgen und Passwörtern, etc?

  • Kontrolle über das eigene Vermögen abzugeben erscheint meinem Vater sehr schwer.

    Du schreibst weiter unten, deine Eltern sind 62 und 63. Wieso sollten sie, vor allem in diesem Alter, überhaupt „Kontrolle über das eigene Vermögen abgeben“?

    Sie haben ggf. noch 30-35 Jahre vor sich, da kann viel passieren. Wer weiß, was überhaupt noch übrig ist, wenn beide irgendwann versterben. Mit einem oder zwei Pflegefällen ist ein Haus schnell weg.

    Und wenn einer der beiden Eltern der Hauptverdiener ist/war, kann es sehr gut sein, dass beim anderen die Rente/Pension eben nicht für ein komfortables Leben reicht, wenn der mit der höheren Rente/Pension zuerst verstirbt. Der ist dann auf die Mieterträge und das sonstige angesparte Geld angewiesen (und hätte ein Problem, wenn das alles hergeschenkt worden wäre…).

  • ...

    Das Thema rechtzeitige Schenkung, bevor Erbschaftssteuer anfällt, wurde schonmal angerissen. Dabei ist es aber geblieben und ich empfinde es als Sinnvoll, dass wir als Familie eine rechtzeitige, verträgliche Lösung für alle finden sollten.

    ....

    Danke für eure Denkanstöße, Viele Grüße

    Das klingt für mich schwammig.....Wer hat das Thema in welchem Kontext und welcher Intention "angerissen"?

    Solange die zukünftigen Erblasser (also die Eltern) das Thema nicht aktiv von sich aus anschneiden und im Familienkreis diskutieren möchten, würde ich als Kind niemals die Initiative ergreifen....Auch wenn man die besten Absichten hegt, kann das emotional ganz schnell in die falsche Richtung gehen, blöd aufgefasst werden und schlimmstenfalls die Familienbande gefährden.

    Zumal die Eltern mit Anfang 60 ja noch ziemlich jung und fit sind und hoffentlich noch mehrere Jahrzehnte vor sich haben.

    Da zahle ich lieber irgendwann ein paar Euro Erbschaftssteuer rückblickend darauf, dass es ein gutes Verhältnis mit den Eltern gab.

  • Die Menschen beschäftigen sich halt leider nicht gerne mit ihrem eigenen Ableben.

    Dabei hinterlassen sie ihren liebsten oftmals einen Scherbenhaufen den dann die trauernden auch noch zusammen kehren müssen.


    Man könnte es auch egoistisch nennen.

    Vollmachten und Patientenverfügung gehören in jeden Haushalt

    .

  • Ich könnte es nicht besser beschreiben als Horst Talski - bei meinen Schwiegereltern war es ein Scherbenhaufen, der meiner Frau so zugesetzt hat, dass sie kurz vorm "Durchdrehen" war ...

    Von daher nochmal mein Rat an alle "Kinder": Sprecht das Thema proaktiv bei euren Eltern an - ihr erspart euch eine Menge Stress im Nachgang!

  • Meine Eltern haben das Gott sei Dank selber in die Hand genommen und über einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht alles bis ins kleinste Detail geregelt.

    Aus gutem Grund!

    Laut des Anwalts gibt es den meisten Streit & Ärger unter Geschwistern wenn eben kein Erbe sorgfältig regelt ist. Da sind schon Familien dran zerbrochen weil der eine meint weniger bekommen zu haben als der andere. Blut ist dicker als Wasser. Aber nichts als Geld...

    Von daher ist es meiner Meinung nach absolut in Ordnung mit den Eltern darüber zu reden. Insbesondere wenn man Geschwister hat.

  • Die Menschen beschäftigen sich halt leider nicht gerne mit ihrem eigenen Ableben.

    Dabei hinterlassen sie ihren liebsten oftmals einen Scherbenhaufen den dann die trauernden auch noch zusammen kehren müssen.


    Man könnte es auch egoistisch nennen.

    Vollmachten und Patientenverfügung gehören in jeden Haushalt

    .

    Vollmachten und Patientenverfügung sind aber eine ganz andere (sinnvolle) Nummer als die Übertragung von Vermögen um Erbschaftssteuer zu Sparen. Letztere kann dem Erblasser nämlich genau genommen egal sein, wie er im Krankenhaus behandelt wird, ist dagegen sein ureigenes Interesse.

    Bei uns ist was Vollmachten (bis zu den Liedern für die Beerdigung) angeht alles geregelt, was das Vermögen angeht schauen wir Kinder, was dann nach einem hoffentlich nicht eintretenden teuren Pflegefall noch übrig ist. Da haben die Eltern Vorrang.

  • Oha, da muss ich wohl nochmal mit meinen noch lebenden Vorfahren nachbessern. :)

    Mach ruhig ... ich hab sowas im Herbst 2025 hinter mich gebracht. Da ist man dankbar für jeden noch so banalen Punkt, über den man sich nicht den Kopf zerbrechen und/oder den man nicht mit den anderen Erben abklären muss.

  • Und wieviele Leute machen das? Vermutlich so gut wie keiner.

    Ein Berliner Testament schließen Eheleute deswegen ab, weil sie sicherstellen wollen, daß das Vermögen des Ehepaares in der Verfügungsgewalt des Überlebenden beibt. Omma soll auch nach dem Tod von Oppa allein Herr im Familienheim bleiben und sich nicht mit den Kindern auseinandersetzen müssen.

    Zu deiner ersten Frage: Nur wenn du wirklich einen kompetenten Fachanwalt für Erbrecht, Notar oder Steuerberater hast, wird er dir diesen Weg aufzeigen können. Das ist m.E. der Grund dafür, dass es selten ist. koho hat offensichtlich so einen gefunden.


    Zu deiner zweiten Frage: Da liegst du absolut richtig. ABER im Erbfall ist klar, wie hoch der Nachlass ist und ob überhaupt ungenutzte Freibeträge vorhanden sind und ob Erbschaftssteuer anfällt. Wenn die zwei letzteren vorliegen, entscheidet "Omma", ob sie Steuern sparen oder alles behalten will. Nach meiner Erfahrung ist Omma eher der Typ, der überträgt. Üblicherweise werden die Freibeträge, wie ich schon schrieb, durch Übertragung von Grundeigentum ausgenutzt. Der letzte Fall, der mir bekannt ist, war aber ein ordentliches Aktiendepot, das gerade für die Freibeträge passte. Und ich kenne auch etliche Fälle, wo der Überlebende sich die Steuern ausrechnen ließ und dann für sich entschied, dass er alles behält und die Steuern halt anfallen. Was ja sein gutes Recht ist.

  • Ich natürlich. In Vertrag unter "Verkaufsverlangen, Surrogationsbefugnis" ist genau dieser Fall geregelt. Ich kann den Verkauf des Hauses verlangen und andere Immobilien oder auch Wertpapiere anschaffen.

    Wie du siehst, nein, im Vertrag stehen auch noch andere Eventualitäten. Ein versierter Fachanwalt für Erbrecht hat das alles im Blick. :)


    Ich kenne deinen Vertrag nicht und beurteile hier auch nicht, wie gut dein Anwalt ist.

    Für alle "Mitleser" aber ein wichtiger Hinweis: Ob der Vertrag in erbschaftssteuerlicher Hinsicht wirksam ist und die 10 Jahresfrist läuft, beurteilt das Finanzamt nicht jetzt, sondern erst, wenn bei einer weiteren Schenkung oder im Erbfall der Freibetrag überschritten wird. Die Frist läuft nämlich nur, wenn der Schenker sich nicht alle Eventualitäten vorbehalten hat und der Beschenkte eigentlich dem Schenker ausgeliefert ist. Depotfee scheint den Spielraum ziemlich weit ausgenutzt zu haben, wie sie hier schon mehrmals schrieb. Ob sie's übertrieben hat, kann ihr auch der beste Fachanwalt nicht garantieren, das wird später entschieden.

  • Vollmachten und Patientenverfügung sind aber eine ganz andere (sinnvolle) Nummer als die Übertragung von Vermögen um Erbschaftssteuer zu Sparen. Letztere kann dem Erblasser nämlich genau genommen egal sein, wie er im Krankenhaus behandelt wird, ist dagegen sein ureigenes Interesse.

    Das stimmt. Daran sollte aber nicht nur bei älteren Personen gedacht werden. Sowie die Kinder volljährig sind, haben die Eltern nichts mehr im Krankenhaus zu sagen, wenn keine Patientenverfügung des Kindes vorgelegt werden kann.

  • Für alle "Mitleser" aber ein wichtiger Hinweis: Ob der Vertrag in erbschaftssteuerlicher Hinsicht wirksam ist und die 10 Jahresfrist läuft, beurteilt das Finanzamt nicht jetzt, sondern erst, wenn bei einer weiteren Schenkung oder im Erbfall der Freibetrag überschritten wird. Die Frist läuft nämlich nur, wenn der Schenker sich nicht alle Eventualitäten vorbehalten hat und der Beschenkte eigentlich dem Schenker ausgeliefert ist. Depotfee scheint den Spielraum ziemlich weit ausgenutzt zu haben, wie sie hier schon mehrmals schrieb. Ob sie's übertrieben hat, kann ihr auch der beste Fachanwalt nicht garantieren, das wird später entschieden.

    Darüber kann ich erst in ca 7 Jahren berichten, wenn ich wieder den nächsten Freibetrag habe. Wegen des Freibetrags, da ist der Steuerberater mit dem Finanzamt im Clinch. Im Moment sieht es gut aus und wenn das so weitergeht, greift die Verjährung.