Beiträge von Lonestar

    Bei Eintritt in die Genossenschaft muss die Satzung ausgehändigt bzw. Zugang zu ihr gewährt worden sein. (Papier, elektronisch oder online)

    Kann schon sein, daß das passiert ist. Wie gesagt, das war 2005. Ich hätte nur erwartet, daß die Bank auf die Kündigung eingeht und mir mitteilt, "geht jetzt nicht, sondern frühestens zum xx.xx.".

    Die Verärgerung über die vollen Gebühren für den Mai sind da schon verständlicher.

    Aber Du hast auch keine Idee, ob das legitim ist? :/ Wenn man das Konto jederzeit ohne Fristeinhaltung kündigen kann, erscheint es mir nicht "logisch", daß trotzdem der volle Monat Gebühren berechnet wird.

    So oder so werde ich die Lastschrift rückbuchen lassen, die VB hatte kein Recht, das vom neuen Konto einzuziehen. Wenn sie meinen, ihnen stünde die volle Monatsgebühr zu, können Sie das mit dem Geschäftsguthaben verrechnen. :rolleyes:

    Nachdem es reichlich gebührenfreie (oder mit geringem Geld gebührenfreie) Girokonten gibt, wäre ich vermutlich schon in dem Moment weggegangen, in dem neu Gebühren eingeführt worden sind.

    Leider nicht für mich. Hat man einmal Einträge bei der Schufa (die sind im übrigen fast 20 Jahre halt) bekommt man in DE kein Konto mehr. Ich habe über Jahre versucht, ein kostenloses Konto zu finden. Dieses Jahr wurde es ganz akut, weil die VB ihre Gebühren quasi verdoppelt hat. Neben der Grundgebühr von 4€, zahlt man für jede Buchung (also ÜW, LS, Gutschrift, Kartenzahlung) jetzt 20 Cent obendrauf. Da kommt über den Monat ganz schön was zusammen. Nun habe ich trotz Schufa ein komplett kostenloses Konto bei dem ich außerdem auf ein Unterkonto (Sparkonto) sogar 3% Zinsen bekomme. Ich weiß, es gibt Basiskonten, man bekommt aber nur eins, wenn man noch kein Konto hat.

    Das Konto ist gekündigt, die Volksbank hat für wenige Tage den Monatspreis berechnet. Ja, darüber kann man sich ärgern, aber es sind halt nur 4 €. Ein Bier weniger in der Kneipe. Kleines Geld.

    Schön, wenn man so denken kann, für mich bedeutet es, "ein Tag essen". Was die Gebührenrückforderung lt. BGH-Urteil angeht, dabei geht es um mehrere Hundert Euro. Für mich ein "Vermögen", für andere mögen es Peanuts sein.

    Gibt es Kündigungsfristen für das Konto? Also z.B. 14 Tage im Voraus oder sowas?

    Lt. aktueller AGB kann ich das Girokonto jederzeit fristlos kündigen. Die "Verschleppung" in den Mai hinein wäre ja nicht schlimm, hätten sie die Grundgebühr dann anteilig berechnet, wäre es mir egal. Aber 4€ für 5 Tage? Frechheit! Und wie gesagt, die haben außerdem einfach einen nichtermächtigten Einzug von einem fremden Konto vorgenommen.

    Und bei den Geschäftsanteilen kann man häufig x Monate zum Ende des Geschäftsjahres (oft Kalenderjahr) kündigen und bekommt das Geld nach der Hauptversammlung ausgezahlt.

    Na toll. Wer weiß, in welchen versteckten Bedingungen das stehen mag.

    Bitte tief durchatmen und dann die Kontobedingungen und die Bedingungen für die „Geschäftseinlage“ durchlesen. Die Mitforisten haben diese Unterlagen nicht.

    Ich habe den Papierkram von damals nicht mehr, das Konto wurde 2005 eröffnet. Ich hätte erwartet, daß mir die Bank dann schreibt, Geschäftskonto kann jetzt nicht gekündigt werden lt. § xxx, "wir haben daher Ihre Kündigung zum yy.yy. notiert". So, wie es ist, sieht es einfach nach "ignoriert" aus.

    Hallo!

    Ich habe vor kurzem mein Girokonto bei der hiesigen Volksbank wegen "Gebührenwucher" gekündigt. Dazu habe ich 2 Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen.

    Die Kündigung sollte eigentlich zum Monatsende April ausgeführt werden, die VB hat sie in den Mai "verschleppt" und berechnet mir nun für die 5 Tage (das Konto wurde am 5.5. geschlossen) die Kontogebühr für einen ganzen Monat! :cursing: Ich bin davon ausgegangen, hier lediglich die anteilige Monatsgebühr zahlen zu müssen.

    Ist das, was die VB hier wieder abzieht, überhaupt rechtens? :/ Dazu kommt, daß die VB einfach die Gebühren vom neuen Konto (bei einer anderen Bank) eingezogen hat, ohne daß ich dazu mein Einverständnis gegeben hätte! (Ich habe die neue Kontonummer angegeben im Kündigungsschreiben, weil ein Restguthaben von knapp einem Euro auf dem alten Konto war, welches die VB auf's neue hätte überweisen sollen.)

    Ferner muss man ja, wenn man bei der VB Kunde wird, eine Genossenschaftseinlage leisten. Natürlich habe ich das sogenannte "Geschäftskonto", wie es die VB selbst betitelt, in die Kündigung mit einbezogen und zur sofortigen Auszahlung des Guthabens aufgefordert. Jedoch habe ich bisher weder eine Auszahlung des Guthabens erhalten, noch irgendwelchen Schriftverkehr. Sollte es nicht so sein, daß dieses "Zwangseinlagenkonto" gekündigt werden kann, wenn man das zugehörige Girokonto kündigt?

    Bevor ich bei der VB anrufe und mich beschwere oder es gar schriftlich mache, hoffe ich, daß mir jemand Tipps zur Rechtslage in beiden Fragen geben kann.

    Ich habe übrigens keine Bestätigung der Kündigung oder dergleichen erhalten, lediglich ein abschließender Kontoauszug für das Girokonto kam per Post. Bei der VB wundert es mich fast, daß sie dafür nicht auch wieder eine (horrende) Gebühr verlangt hat.

    Mit der VB liege ich im sowieso schon im Clinch, hier läuft außerdem nämlich noch ein Verfahren wegen Gebührenrückforderung aufgrund des BGH-Urteils von 04/2021, bei dem sie bisher natürlich alles abbblocken.