Beiträge von Zahlenfreund

    Hallo Bertoldo, zur Zeit- / Wegeersparnis steht das Wesentliche in einem Artikel aus 2025 bei Finanztip (nicht im finanztip Forum, sondern auf der Finanztip Homepage, dort als Stichwort "Umzugskostenpauschale" eingeben (ich kann im Moment leider keinen Link einfügen).

    Eine strikte zeitliche Begrenzung gibt es meines Wissens nicht, wenn die Bedingungen für die Wegstrecke passen. Ob Du in eine Wohnung als Mieter oder in eigenes Haus einziehst, ist meines Wissens egal. Wenn Du am neuen Ort eine Meldeadresse hast, die Du bei der Steuererklärungen als neuen (beruflich bedingten) Wohnort angeben kannst, und dort einen eigenen Wohnraum hast, müsstest Du nach meiner Einschätzung auch die Pauschale bekommen, wenn Du dort mietfrei, z.B bei Freunden, einziehst.

    Ansonsten kannst Du vielleicht auch mehr absetzen als die Pauschale, je nachdem, was die Kosten sind.

    Und falls Du den Umzug doch nicht beruflich absetzen können solltest (weil Wegstrecke doch zu lang oder Ähnliches oder Du nur wegen zusätzlichem Home-Office Zimmer umziehst), kannst Du als Notlösung beim privaten Umzug zumindest einiges anteilig unter Sonstigen Werbungskosten geltend machen. (Umzugsunternehmen, Renovierung etc.).

    Wäre es eine privat weitergeführte Rentenversicherung, könntest Du Dir einen Einmalbetrag u.U. auszahlen lassen.

    Bei einer BU geht das (ausser bei Eintritt der Berufsunfähigkeit) meines WIssens normalerweise leider nicht (ausser in Ausnahmen, wenn ausnahmsweise vertraglich so vorgesehen, wohl bei älteren Verträgen möglich; oder eventuell, wenn Kombi-Vertrag mit RV.

    Vielleicht kann z.B. Dr. Schlemann dazu auch Genaueres sagen.

    Du kannst bei online abgeschlossenen Kaufvertragen auch schon vor Erhalt der Ware widerrufen, (und spätestens innerhalb der Widerrufsfrist, also bis 14 Tage nach Erhalt).

    Wichtig zu wissen wäre, ob Du geschrieben hast, Du widerrufst (statt Du trittst zurück, stornierst oder so) und ob Du den Nachweis des Widerrufs mit Datum hast (z.B.) Einwurfeinschreiben und den Brief kopiert oder die Mail noch gespeichert. Wenn Du widerrufen hast und Beleg vorhanden, kannst Du die Ware zurückschicken.

    Ob Du die Rücksendegebühren zahlen muss, ergibt sich aus den Widerrufsbedingungen. Das kann der Verkäufer so festlegen. Wenn das da steht, musst Du die normalerweise Rücksendekosten tragen. Einfacher wäre eine Rücksendung mit Retourenetikett (wenn eins da ist, oder Du eins vom Kundendienst bekommst- das braucht manchmal Hartnäckigkeit), damit Du einen einfachen Nachweis hast, dass Du die Ware verschickt hast. Sonst würde ich das dem Verkäufer ankündigen unds schreiben wann verschickt und den Versandbeleg/DHL Nummer etc. aufbewahren, zu Dokumentationszwecken.

    Das Klarna zwischengeschaltet ist, macht es etwas komplizierter, weil Du den rechtzeitigen Widerruf (und später die Rücksendung) beiden gegenüber nachweisen musst. So wie Du es schreibst, scheint Klarna von Dir nun die Zahlung zu erwarten, bis Du es geklärt hast (Klarna nutze ich nicht, vermutle, es ist ähnlich wie Paypal?). Klarna muss es also auch als geklärt sehen, sonst wird Klarna wohl weiterhin von Dir die Zahlung verlangen.

    Den Satz "Klarna hat ja schon bezahlt, ich aber nicht, da einen Monat später eingestellt. " verstehe ich nicht ganz, was wurde eingestellt? Der Widerruf von Dir oder was?

    Was möchtest du?

    .......

    Du kannst auch auf deinen Namen für jedes Kind ein Depot anlegen und besparen, dann bleibt die Kontrolle bei dir. Allerdings bist du auch für Steuern zuständig.

    Vielleicht gbt es auch die Möglichkeit, diese Depots dann später z.B.zum 18. steuerfrei an die Kinder zu verschenken (Freibetrag je 20.000 € alle 10 Jahre, die bräuchten dafür eigenenes Depot vorher)?

    Viellicht weiss das ja jemand der Mitforisten? Ansonsten würde ich bei der beschriebenen Situation auch nur Mutter/Kindern bedarfsweise kleine Beträge oder Sachgeschenke zur Unterstützung zukommen lassen.

    Oder bei Sparpaln auf eigenene Namen später Steuern in Kauf nehmen und Beträge schenken.

    Die Erfahrung habe ich zum Glück noch nicht gemacht. Habe auch bewusst kein Girokonto bei TR.

    Die überweisende Bank Deines Finanzamts (Name und IBAN) steht vielleicht auf der FA-Website oder lässt sich beim FA erfragen. Du kannst dann probieren, das noch bei TR im Chat mit anzugeben, vielleicht hast Du ja damit schon sehr viel Glück und es funktioniert dann.

    Aber wenn der Bot dann immer noch einen Zahlungsnachweis in Form eines Überweisungsbelegs des FA verlangt statt den Steuerbescheid zu akzeptieren (der wohl bei FA Überweisungen eigentlich genügt), wird es vermutlich etwas dauern. Ich kann mit nicht vorstellen, dass das FA sich erbarmt bei der Schilderung und Dir einen scan der Überweisung schickt, da ja der Steuerbescheid (eigentlich) als Nachweis gilt. Fragen kannst Du es natürlich trotzdem, wer weiss.

    Ansonsten gibt es eine extra Beschwerde-mail Adresse bei TR, siehe snapshot unten, oder Du kannst eine Beschwerde bei der BAFIN machen (Formular etc. S. BAFIN Website, https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…weren_node.html).

    Beide Bescherdewege dauern vermutlich mindestens 14 Tage.

    ...

    Laut KI ist die Steuerentstehung der Todeszeitpunkt, also gilt die Regelung ab 2016 und nicht 2025, schade....

    Die Antwort der KI hängt davon ab, wie genau die Frage ist, und enthält selbst bei "perfekten" Fragen oft Fehler (Stichwort: halluzinieren).

    Nur weil ab 1.1.2025 laut FA Bayern bis zu 10 Jahren gestundet wird (zinslos bei Erwerb von Todes wegen), gilt nicht automatisch eine Regelung von 2016, (die wir nicht mal genau kennen).wenn der Todesfall 2023 war. Gesetze werden durchaus etwas häufiger geändert als alle sieben Jahre (2016-2023), von Urteilen des BVerfG , die das Ganze auch noch mal ändern könnten, ganz zu schweigen. Ohne die Regelung für Todesfälle im Jahr 2023 zu kennen, habe ich Zweifel, dass dann wirklich automatisch gilt:

    "...Ok, trotzdem würde das erste Jahr, ab Fälligkeit, die es ja noch nicht gibt zinsfrei zu stunden sein, danach dann 0,5% pro Monat".

    Schau Di mal diesen Blog einer Steuerberaterkanzlei aus dem Jahr 2023 an , in dem steht, dass unter bestimmten Umständen eine zinslose Stundung bis zu 10 Jahren in Betracht kommt (also wohl Stand 2023) (soll keine Werbung sein, ich kenn die nicht, aber allein das gibt mir doch zu denken):

    Stundung der Erbschaftssteuer
    Beim Erwerb von Grundvermögen genügen die liquiden Mittel aus dem Nachlass oft nicht für die Erbschaftssteuer. Hier lesen, wann eine Stundung möglich ist!
    arps-steuerberater.de

    Da steht z.B.

    Es werden aber auch diverse weitere Voraussetzungen genannt (z.B.Vermietung). Ich weiss nicht, was genau vorliegen muss. Das ist für mich ein Fall für den Steuerberater.

    Ansonsten würde ich persönlich, wenn ich nicht mal das Geld für den Steuerberater in so einem Fall auftreiben könnte und auch keine andere günstige seriöse Beratungsmöglichkeit hätte, vielleicht sogar das Finanzamt fragen, bevor ich (unnötig) ein verzinsliches Darlehen abschliessen würde. Auch wenn das natürlich suboptimal wäre ohne vorher die Bedingungen durch einen Steuerberater oder eventuell Fachanwalt für Erbrecht schon mal geprüft zu haben. Ich vermute, das FA würde mich am Ende nicht mehr kosten. Und wenn das private Darlehen geringere Zinsen enthält, als das FA gesetzlich verlangen müsste, hätte ich die Befürchtung, dass dann noch die Gefahr einer zu versteuernde Schenkung im Raum steht, die der Onkel zusätzlich dann versteuern müßte. Aber da ist Dein Onkel dann anscheinend auf Dich angewiesen, ihn davor zu bewahren, indem Du Dich vorher schlau machst und es ihm erklärst.

    Wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, nachdem bzw. während Du schon Wohngeld bekommst, fällt sie nicht unter Schonvermögen, sondern unter Einkommen, s.hier:

    Wohngeld und Vermögen: Welche Freibeträge gibt es beim Wohngeld beantragen?
    Wohngeld und Vermögen: Wer trotz Ersparnissen Wohngeld bekommen kann, welche Freigrenzen gelten und wann das Vermögen zu hoch ist.
    leistungslotse.com

    D.h., dann würde Dein Anspruch auf Wohngeld durch die Auszahlung wieder wegfallen. Wie lange, weiss ich nicht.

    Würdest Du erst die BR-Auszahlung bekommen und danach Wohngeld beantragen, würde die Einmalauszahlung unter Schonvermögen fallen.

    Zur Höhe des Schonvermögens: Sicher anerkannt wurden bisher 60.000 €, es gibt aber Urteile bis 86.920 €, wenn >60 Jahre, s.:

    Höheres Schonvermögen beim Wohngeld für über 60-Jährige
    Sigmaringen (jur). Über 60 Jahre alten Mieter können bei einem Wohngeldantrag auf ein höheres Schonvermögen pochen. Das Wohngeld darf nicht pauschal verweigert…
    www.fachanwalt.de

    Ob es eventuell rechnerisch Sinn machen könnte, das Wohngeld erst nach der Auszahlung zu beantragen (wenn finanzell möglich), kann ich nicht einschätzen.

    Ich sehe das so: Du hast eine bestehende BU Versicherung (zusammen mit einer Rentenversicherung). Wenn in Deinen Versicherungsbedingungen steht, dass Du diese separat zu den gleichen Bedingungen weiterführen kannst, und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung (wie es, glaube ich, inhaltlich jedenfalls in den Versicherungsbedingungen der beiden anderen Mitleidenden hier im Strang abgedruckten stand, ich gehe davon aus, bei Dir steht das auch, das musst Du überprüfen) sehe ich keinen Grund, warum Du für das UNVERÄNDERTE FORTFÜHREN Deiner bestehenden Versicherung jetzt Angaben zum Rauchverhalten machen müsstest. Das Rauchverhalten wird abgefragt im Rahmen von Risikoprüfungen. Die werden für neue Verträge gemacht. Und die musst Du nach Deinen bestehenden Vertragsbedingungen nicht machen. Kreuzt Du da jetzt was an oder füllst was aus, würde die Versicherung sagen können, hey, hier wurde ein Antrag auf eine neue BU gestellt. Die Änderungen, die sich daraus ergeben, sind dann im Kleingedrucktem vom Kleingedruckten...

    Dass Du unter Umständen generell Änderungen Deiner Gesundheit/Deines Berufs im Rahmen der Versicherung melden musst, hat damit für mich nichts zu tun.

    Problem ist: Auch wenn Du jetzt einen Antrag auf Weiterführen ohne Angabe zum Rauchverhalten mit einer entsprechenden Begründung stellt, musst Du das Fortführen zu Deinen Bedingungen am Ende vielleicht einklagen, wenn die Versicherung weiter auf Durchzug stellt.

    Du könntest das ganze auch versuchen, von einer örtlichen Verbraucherzentrale prüfen zulassen, manchmal hilft das.

    Oder vielleicht hilft der Versicherungsombudsmann:

    https://www.versicherungsombudsmann.de/. Das würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall probieren (wenn die Zeit reicht).

    Das ist übel, was da abläuft. Leider habe ich keine Zeit, zu den vielen Punkten im Strang etwas zu schreiben. Aber es dürfte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts bringen, nur irgendwelche Vorbehalte gegenüber der Debeka zu erklären. Aus meiner Sicht werfen die betreffenden "Berater" hier Nebelkerzen, um den Kunden abzuwimmeln und für dumm zu verkaufen. Die AGB, die hier abgedruckt werden, sagen, dass die BU weitergeführt werden kann (separat und ohne neue Gesundheitsprüfung). "Nicht tragbar", "Haupt- und Nebenvertrag" und was noch alles kam, sind Worthülsen zur Ablenkung, egal, ob die "Berater" selbst das bewusst machen oder nur so von der Zentrale vorgegeben bekommen und selbst nicht verstehen.

    Beim Stornoabzug ist die Verjährung, die bald droht, das Problem. Dann nützt auch das positive BGH-Urteil am Ende nicht mehr, wenn man sich jetzt nicht rechtlich richtig verhält.

    Hier ein Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg von heute zum Stand des BGH-Verfahrens, zum Mailverteiler für Aktuelle Nachrichten zum Verfahren, zur Möglichkeit sich der Sammelklage anzuschliessen und wo einzelne Verträge geprüft werden können:

    Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig | Verbraucherzentrale Hamburg

    Hallo onionpuppisa,

    wenn Du es nicht auf einen Rechtssreit mit 1&1 anlegst und es jetzt einfach aussitzt, passe noch mit folgendem Punkt auf:
    Wenn die Kündigung des 1&1 DSL Anschlusses nicht vom neuen Anbieter, den Du zukünftig dann nimmst, mitabgewickelt wird, sondern Du den 1&1 DSL Anschluss selbst kündigen willst, denk dran, dass bei 1&1 die Kündigung im Portal/online etc. von 1&1 nicht als Kündigung gesehen wird, sondern man diese innerhalb von 7 Tage telefonisch bestätigen muss, damit 1&1 die Kündigung als wirksam ansieht. Jedenfalls war das bisher so, und ich fürchte, auch jetzt noch. Nicht, dass es dann daran scheitert und Du dann ungewollt die nächsten 12 oder 24 Monate Verlängerung an der Backe hast.

    Nichts für ungut: Zumindest die Überschrift des Beitrages sollte ohne Schreibfehler auskommen (warum "Houst" und warum "Tagesgeld", wenn dann von Festgeld die Rede ist).

    Also, wenn ich in leichter Panik wäre, gerade bei einer möglichen Fakeseite einen (höheren) Betrag versenkt zu haben und jetzt im Finanztip- Forum - vermutlich auch noch schnell - um Hilfe suchen würde, könnten mir auch ein paar Rechtschreibfehler passieren. Finde ich recht menschlich. Und das Hoist gemeint ist, sieht man ja im ersten Satz des Posts.

    Hallo Pepsi,

    ich finde, es sieht ganz ordentlich aus und Du hast noch etwas Zeit. Ich würde nichts überstürzen, die Rentenberatung machen, und mir dann mal verschiedene Szenarien durchrechnen.

    Wieviel Geld brauchst Du unbedingt in der Rente (abgesehen von sozialen Sicherungssystemen, die es im Notfall immer noch geben wird, auch wenn man sie nicht ansteuert), wieviel hättest Du gern, wieviel fehlt dafür noch, wieviel Rendite bräuchtest Du dazu und wieviel Risiko und Geldverlust bist Du bereit, dafür zu tragen? Ich rechne mal laienhaft mit Deinen Zahlen etwas rum, eher mit Tagesgeld-/Festgeldzinsen von 2.5 %– keine Empfehlung, nur ein Beispiel, um etwas Gefühl dafür zu entwickeln, wo Du in etwa schon stehen könntest vor möglicher Ergänzung durch ETF (bestimmt nicht ganz fehlerfrei):

    100.000 € = Kapital vorhanden +

    13.140,82 € =2,5 %Zinsen der 100.000 € (mit Zinseszins) über 5 Jahre +

    30.750 € = 500 € X 12 Monate X 5Jahre X 1,025 (2,5 % Zinsen, mit Zinseszins) (500€, nicht 320 €, da Du vmtl. auch Lohnerhöhungen bekommst und ohnehin 500-600 übrig hast, könnte das machbar sein) +

    13.000 € Lebensversicherung mit 60 (Kapital-LV? Dann – Steuern) +

    5. 000 in Unternehmensanleihen (plus Zinsen? - Steuern) +

    30.000 € betr. Altersvorsorge (-Steuer)

    =

    191.890 €

    -Steuern, bei Deiner Rente vermutlich nicht sehr hoch, können andere besser berechnen, nur als völlig fiktives Beispiel mal angenommen, damit hier eine Zahl steht: -13.890 €):

    178.000 € mit 67 Jahren (beachte:ich habe oben Anlage nur auf 5 Jahre angesetzt, Großteil davon wäre daher schon mit 64 verfügbar))

    Bedarfs-Zeitraum: ich setze 25 Jahre an. Du könntest auch mit 20 rechnen, das musst Du entscheiden. Pflegeheimkosten sind mit Deiner Rente vermutlich dann nicht zu stemmen, das würde ich also hier ausser Acht lassen).

    :25 Jahre:12 Monate= 593,33 /Monat Entnahme möglich

    Inflation lasse ich hier mal weg, Du kannst einen Großteil des Geldes in TG /FG-Treppen oder Geldmarktfonds o.Ä. so investiert lassen, dass hoffentlich Inflation etwa ausgeglichen wird.

    Wenn Du 1.400 netto Rente hast, wären das gesamt "netto" ca. 1.993,33 €, sind es 1.400 brutto Rente (mit ca. 150 € Abzüge KV+PV), hättest Du gesamt "netto" ca. 1.840 €.

    Deine Miete ist 1.000 € warm. Gehen wir davon aus, dass sie nicht sehr steigt, die Rente ungefähr in Höhe der Inflation angepasst wird (und Du ausserdem einen Teil des Geldes weiter als Festgeld o.a. relativ sicher anlegst, um die Inflation soweit möglich auszugleichen), hättest Du dann 993 bzw. 840 € zum Leben neben der Miete.

    Wenn Du Deine jetzigen Ausgaben errechnest, die, die dann wegfallen (z.B. Kantinenessen, Beitrag für LV etc.) rausrechnest und dann evtl. Zusatzausgaben Arzt etc. reinrechnest, hast Du den Bedarf in Rente. Es gibt viele Stellschrauben (Urlaub, Kleidung, Auto, Hobbies, Wohnung etc.).

    Wenn Du nun z.B. mindestens 200 € mehr im Monat möchtest, und 7 % im Schnitt über die 10 Jahre bekommen würdest, müsstest Du ca. 27 .000 € von Deinem Geld über 10 Jahre anlegen), um das zu erreichen. Spiel mit einem Zinseszinsrechner ein paar Varianten durch. Aber Vorsicht, vor Ablauf der 10 Jahre solltest Du hiervon nichts entnehmen müssen, sonst geht diese Rechnung nicht auf und allgemein sollte man eigentlich 15 Jahre Zeit bei ETFs haben. In den nächsten paar Jahren könnte ich mir auch eine nicht so tolle Seitwärtsbewegung gut vorstellen. Und bei z.B. 50% Verlust wären das 13.500€ weniger, die Du insgesamt zur Verfügung hättest. Das musst Du abwägen.

    Hast Du ausserdem jetzt vielleicht noch Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren, unnötige Abos, Versicherungen, auch, um ein Gefühl zu entwickeln, was Du in der Rente weiter behalten möchtest? Vielleicht könntest Du, wenn Du in 5 Jahren in Rente gehst,wenn es eng wird für eine Weile auch noch eine kleine Teilzeittätigkeit/Minijob/Übungsleitertätigkeit z.B. in einem Verein machen?

    Ich wünsche Dir viel Erfolg beim sinnvollen Gestalten und Durchhalten und bleib dran!

    Hallo Michael, das wusste ich bisher nicht und finde es auch ziemlich ätzend. Ich habe mal nach einem Vergleichsrechner gesucht und für Ältere und Langzeitreisen nichts gefunden, nur eine Tabelle für kürzere Reisen-aber nach Altersstufen- z.T. bis 2 Monate, Stand 10/2025. Vielleicht sind da ein paar günstigere Angebote dabei. Auslandsreise-Krankenversicherungen im Test (Stiftung Warentest 10/2025) - Jahresverträge für Einzelpersonen ohne Selbstbeteiligung, auch abgedruckt hier:

    https://www.reisepolice.com/vergleich-jahr…0%7C,Reisealter):%2047%2C00%20/%2059%2C00%20/%20118%2C00%20%7C

    Hallo Stefan91,

    die Idee von Börsenfeger mit dem vernünftigen Gebrauchtwagen finde ich überlegenswert. Oder gibt es die Möglichkeit eines Firmenwagens? In jedem Fall würde ich persönlich den Notgroschen iHv15-20.000 behalten -solange das Autoproblem noch besteht - plus nochmal einen zusätzlichen Notgroschen zurücklegen, falls es in der Probezeit Probleme gibt, die Du vermutlich im Vertrag hast? Und ist es ein unbefristeter Vertrag? Das wäre sonst auch noch ein Faktor.

    Wenn die Probezeit (3 Monate? 6 Monate?) um ist, würde ich erst entscheiden, wie ich alles verteile. In der Zwischenzeit kannst du Dich in Ruhe einlesen und entscheiden.

    Den "2. Notgroschen" würde ich dabei auf einem anderen Tagesgeldkonto (einer noch sichereren Bank) halten als bei Trade Republic, auch wenn ich bei TR sehr entspannt bin. Hatte aber schon mal vor langer Zeit das Vergnügen, bei einer pleite gegangenen deutschen Bank alle meine Konten zu haben, Einlagensicherung gab es zwar, die Phase bis zur Erstattung zog sich damals mehr als 2 Monate und war ziemtlich ätzend (Karten gingen ohne jegliche Vorankündigung nicht mehr etc, Abbuchungen platzen). Eine gewisse Verteilung auf mindestens 2 Banken finde ich seitdem beruhigend

    (Rürup fände ich übrigens auch nicht überzeugend).

    Den Sparplan deutlich zu reduzieren, damit Du zwar erstmal Luft hast, aber am Ball bleibst, kommt für Dich nicht in Frage?

    Der Bericht ist beängstigend. Wenn man das Haus verkaufen will, scheint es also sinnvoll, das Wertgutachten durch einen amtlich anerkannten Gutachter erstellen zu lassen.

    Wie läuft das zeitlich im Erbfall ab, wenn man sich gegen den Verkauf des Hauses entscheidet?

    "Übersicht mit KI" von Google sagt, dass man dem FA den Erbfall innerhalb von drei Monaten melden muss und das FA "innerhalb dieser drei Monate eine Frist für die Einreichung der Erbschaftsteuererklärung setzen kann, was in der Regel weitere drei bis sechs Monate dauert. In dieser Zeit sollte das Wertgutachten erstellt und eingereicht werden. Ein solches Gutachten kann je nach Umfang wenige Tage bis mehrere Wochen dauern".

    Trifft das zu? Kann man davon ausgehen, dass man nach dem Erbfall mindestens drei Monate Zeit hat, dem FA so ein Wertgutachten vorzulegen? Gibt es Erfahrunen, wie lange es dauert, bis man einen Termin bei einem solchen Wertgutachter bekommt?

    Wenn das Urteil der Revisionsinstanz rechtskräftig ist, bringt dir auch das BGH-Urteil nichts mehr.

    Auch nicht, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist. "Die Berufung muss innerhalb eines Monats, nachdem das Urteil zugestellt wurde, eingelegt werden und innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des Urteils begründet werden" (Justizportal Niedersachsen zu Zivilprozessen).

    Verbraucherzentrale Deines Bundeslands. Auf deren Website stehen üblicherweise die Beratungsstellen mit Möglichkeit, einen (recht kostengünstige) Beratungstermin zu vereinbaren (Rubrik: Altersvorsorgeberatung). Möglichst vorher abfragen, welche Unterlagen Du mitbringen / schicken musst (und etvl. noch von Versicherung zusätzlich anfragen musst, falls bei Dir nicht alle vorhanden sind, wie AGB).

    Hast Du das Haus denn gekauft? Dann läge der Fall für mich hier grundsätzlich anders. Es scheint mir der Normalfall eines Darlehensvertrags zu sein, dass (wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen erfüllt sind), das Darlehen auszuzahlen ist und dies zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen ist.

    Nur auf besondere Risiken, wie z.B. beim Hauskauf, dass der Verkäufer es sich anders überlegt und doch nicht verkauft, nachdem die Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag dummerweise abgelaufen ist, müsste aus meiner Sicht besonders hingewiesen /aufgeklärt werden. Oder bei anderen "Sonderfällen".

    Aber nicht unbedingt darüber, dass ein Vertrag verbindlich ist oder wirtschaftlich unsinnig. Vielleicht ist die Entschädigung zu hoch und deshalb angreifbar. Aber falls Du schon zur Zahlung von einem Gericht verurteilt wurdest- was mir nach Deinem Post noch nicht klar ist- sehe ich hier auch eher schwarz (dann hattest Du vermutlich auch einen Anwalt, der das beurteilen könnte?). Gibt es ein Beratungsprotokoll?

    Auszug aus dem Urteil (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…z=81014&pos=916

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    a) Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war den Klägern zwar grundsätzlich bekannt, dass Kaufvertrag und Darlehensvertrag rechtlich selbständig sind und es daher dazu kommen kann, dass eine Loslösung vom Darlehensvertrag nur noch gegen Nichtabnahmeentschädigung möglich ist, wenn zuerst der Darlehensvertrag geschlossen wird, die hierfür bestehende Widerrufsfrist abläuft und der Kaufvertrag danach nicht zustande kommt.
    21
    b) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt jedoch eine Pflichtverletzung der Beklagten in Betracht, wenn sie im Beratungsgespräch vom 18. Dezember 2020 auf Nachfrage der Kläger das Risiko des Nichtzustandekommens des Grundstückskaufvertrags verharmlost hat.
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    aa) Im Rahmen der geschuldeten umfassenden Aufklärung darf ein reales Risiko nicht so verharmlost werden, dass der Eindruck entsteht, es sei nur theoretischer Natur

    OMG. 2019

    Nach eigener Angabe hatte Herr Lachmann zu dem Zeitpunkt der georgischen Geldanlagen in Zypern noch andere grandiose Einsichten "Außerdem ist es praktischer, wenn man keine Wohnung mehr in Deutschland hat" und "Kacken mit Aussicht ist grandios" (https://camp-work.de/marco-peggy-ge…iger-mit-humor/). Tja nun. Wer´s braucht...