Beiträge von Zahlenfreund

    Wenn das Urteil der Revisionsinstanz rechtskräftig ist, bringt dir auch das BGH-Urteil nichts mehr.

    Auch nicht, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist. "Die Berufung muss innerhalb eines Monats, nachdem das Urteil zugestellt wurde, eingelegt werden und innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des Urteils begründet werden" (Justizportal Niedersachsen zu Zivilprozessen).

    Verbraucherzentrale Deines Bundeslands. Auf deren Website stehen üblicherweise die Beratungsstellen mit Möglichkeit, einen (recht kostengünstige) Beratungstermin zu vereinbaren (Rubrik: Altersvorsorgeberatung). Möglichst vorher abfragen, welche Unterlagen Du mitbringen / schicken musst (und etvl. noch von Versicherung zusätzlich anfragen musst, falls bei Dir nicht alle vorhanden sind, wie AGB).

    Hast Du das Haus denn gekauft? Dann läge der Fall für mich hier grundsätzlich anders. Es scheint mir der Normalfall eines Darlehensvertrags zu sein, dass (wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen erfüllt sind), das Darlehen auszuzahlen ist und dies zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen ist.

    Nur auf besondere Risiken, wie z.B. beim Hauskauf, dass der Verkäufer es sich anders überlegt und doch nicht verkauft, nachdem die Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag dummerweise abgelaufen ist, müsste aus meiner Sicht besonders hingewiesen /aufgeklärt werden. Oder bei anderen "Sonderfällen".

    Aber nicht unbedingt darüber, dass ein Vertrag verbindlich ist oder wirtschaftlich unsinnig. Vielleicht ist die Entschädigung zu hoch und deshalb angreifbar. Aber falls Du schon zur Zahlung von einem Gericht verurteilt wurdest- was mir nach Deinem Post noch nicht klar ist- sehe ich hier auch eher schwarz (dann hattest Du vermutlich auch einen Anwalt, der das beurteilen könnte?). Gibt es ein Beratungsprotokoll?

    Auszug aus dem Urteil (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…z=81014&pos=916

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    a) Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war den Klägern zwar grundsätzlich bekannt, dass Kaufvertrag und Darlehensvertrag rechtlich selbständig sind und es daher dazu kommen kann, dass eine Loslösung vom Darlehensvertrag nur noch gegen Nichtabnahmeentschädigung möglich ist, wenn zuerst der Darlehensvertrag geschlossen wird, die hierfür bestehende Widerrufsfrist abläuft und der Kaufvertrag danach nicht zustande kommt.
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    b) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt jedoch eine Pflichtverletzung der Beklagten in Betracht, wenn sie im Beratungsgespräch vom 18. Dezember 2020 auf Nachfrage der Kläger das Risiko des Nichtzustandekommens des Grundstückskaufvertrags verharmlost hat.
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    aa) Im Rahmen der geschuldeten umfassenden Aufklärung darf ein reales Risiko nicht so verharmlost werden, dass der Eindruck entsteht, es sei nur theoretischer Natur

    OMG. 2019

    Nach eigener Angabe hatte Herr Lachmann zu dem Zeitpunkt der georgischen Geldanlagen in Zypern noch andere grandiose Einsichten "Außerdem ist es praktischer, wenn man keine Wohnung mehr in Deutschland hat" und "Kacken mit Aussicht ist grandios" (https://camp-work.de/marco-peggy-ge…iger-mit-humor/). Tja nun. Wer´s braucht...

    Ich würde mir auf jeden Fall einen Screenshot von dem Bild machen, aus dem hervorgeht, dass das Konto gekündigt ist, oder den Monitor abfotografieren mit Handy und prüfen, ob man das "gekündigt" erkennen kann auf dem Bild). Und die E-Mails der CA ausdrucken. Wenn die ordentliche Kündigungsfrist noch läuft (sollte so sein, ich habe gelesen, drei Tage Frist, aber prüfe das bitte selbst), kannst Du aber zusätzlich probieren, noch auf dem beschriebenen Online-Weg zu kündigen. Ich kannte mir vorstellen, dass das technisch noch geht, und Du dann automatisch gleich die Kündigungsbestätigung online vorliegen hättest (schaden kann es nicht, denke ich). Dann müsstest Du nicht mehr warten.

    In den AGBen der CA, die ich mir damals zu meinem Festgeld ausgedruckt hatte, habe ich nichts zur Kündigungsform gelesen (d.h., ob schriftlich oder online oder beides geht), daher sollte es eigentlich schriftlich gehen, so wie Du es gemacht hast. Wahrscheinlich braucht die Bank dann nur länger.

    Auf der Seite der Bank habe ich noch folgendes entdeckt "Wie kann ich mein Festgeldkonto auflösen?
    Sie können Ihr Festgeldkonto auflösen, indem Sie der Crédit Agricole Personal Finance & Mobility mindestens 3 Werktage vor Ende der Laufzeit telefonisch den Auftrag hierzu erteilen. Ihr Guthaben (Anlagebetrag inkl. Zinsen) wird dann auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr stehen unsere Kundenberater Ihnen gerne unter folgender Nummer zur Verfügung: 0800 000 3816."

    Vielleicht geht es ja sonst auch noch telefonisch einfacher.

    (Hast Du in dem Schreiben eigentlich nur das Festgeld gekündigt, oder die ganze Geschäftsverbindung? Wenn die ganze Verbindung, wird es etwas umständlich , nächstes Jahr noch an die Jahreszinsmitteilung für 2025 zu kommen, denk dann gegebenenfalls dran, die rechtzeitig schriftlich anzufordern für die Steuererklärung).

    Hallo Jürgen, was meinst Du damit, dass Du die Kündigung im Online Banking Postfach hochgeladen hast? Ich hatte auch noch ein laufendes Festgeld da und habe da nach dem Lesen Deines Posts eben nachgeschaut und auch direkt gekündigt (danke für die Erinnerung:-). Ich bin zum Kündigen im Onlinebanking auf den Reiter "Festgeld" gegangen, habe dann auf das Stiftsymbol hinten in der Zeile geklickt, und dann kam gleich die Meldung dort, ich hätte nun eine M-Tan zur Bestätigung geschickt bekommen, die ich eingeben müsse. Das habe ich gemacht, und direkt danach war auch die Kündigungsbestätigung im Online-Banking-Postfach. Ich musst aber nichts hochladen. Kann es sein, dass es daran liegt, dass Du nicht diesen "technischen -Online-Standardweg" gewählt hast für die Kündigung? Wenn ja, probiere es doch mal so.

    • Mir geht es jetzt nicht explizit um diesen Autoverkaufsfall, sondern allgemein. Wenn ich schlichtweg nicht nachweisen kann woher das Geld stammt, was macht dann die Bank? Lass es von mir aus die Oma sein, die mir 5k zugesteckt hat, die sie seit 12 Jahren in der Zuckerdose gebunkert hatte. Denk dir ersatzweise ein anderes Szenario aus. Was dann?

      Dann würde ich angeben, dass mir meine Oma 5 k geschenkt hat. Oder das andere Szenario.

      Die niedrigen Grenzen, auch bei Gold z.B.,finde ich auch etwas nervend. Andererseits haben Erb- und Steuerrecht und die Einschränkung von Geldwäsche generell auch in Deutschland einen Sinn, auch wenn ich nicht von allen Regeln im Detail begeistert bin.

    Überleben kann man sogar ohne ETFs:-)

    Ich hatte mich seinerzeit auch gegen BU entschieden (hielt es für wenig wahrscheinlich, dass es nötig werden könnte und andererseits aufgrund Vorerkrankungen und Gesundheitsprüfung für zu teuer, inzwischen sehe ich es anders, aber muss nun eben versuchen, bis 67 durchzuhalten).

    Kann @ Dr. Schlemann sagen, ob auch bei der Diabetiker BU bei mylife die Befristung auf 30 Jahre wäre? Oder wäre die dann unbefristet? Schweigepflichtentbindung finde ich ungünstig, aber müsste man vielleicht hier überlegen?

    Theoretisch bieten manche Arbeitgeber auch BUs für ihre Angestellten, einige wenige davon sind, soweit ich in Erinnerung habe, sogar ganz ohne Gesundheitsfragen. Aber vermutlich ist das selten und wäre eher ein Sechser im Lotto für Euren Fall.

    Man gibt das Geschäft aber trotzdem in der Steuererklärung an und dokumentiert damit den Verlust aus privatem Veräußerungsgeschäft.

    Wenn man im Jahr darauf (oder mehrere Jahre später) dann seinen Oldtimer-Porsche mit 50 T€ Gewinn verkauft, kann man das gegenrechnen, zahlt mit dem Verlustvortrag dann für dieses prinzipiell steuerbare Geschäft auch keine Steuer.

    Ich habe leider noch keines meiner Autos mit Gewinn verkauft, aber es war mir auch neu, dass Gewinne aus - privaten - Autoverkäufen steuerpflichtig sein können. Scheint aber nach dem, was ich dazu eben im Internet nachgelesen habe, eine eher seltene Ausnahme zu sein, zumindest wenn man das Auto privat länger als ein Jahr hatte. Anders natürlich, wenn es ein gewerblicher Autoverkauf wird. Ob man den gewerblichen Gewinn aus einem Autoverkauf mit dem privaten Verlust gegenrechnen könnte, wäre die nächste Frage...

    Liebes Forum,

    Herr Tenhagen hat im heutigen Spiegel Online einen Artikel gegen den aktuellen Versuch der Finanzbranche, die 7-Tages-Frist für Restschuldversicherungen wieder abzuschaffen (nach der diese erst 7 Tage nach Abschluss eines Kreditvertrags abgeschlossen werden können, damit der Verbraucher eine faire Chance zur Prüfung hat):

    Meinung: Restschuldversicherung: Warum die Banker eine Lizenz zum Abzocken zurückhaben wollen
    Ob Autokauf oder Baufinanzierung: Lange waren bei Krediten in Deutschland überflüssige Restschuldversicherungen verbreitet. Anfang 2025 wurden die Geschäfte…
    www.spiegel.de

    Er schreibt "Aktuell gibt es den zweiten Anlauf, den effizienten Verbraucherschutz politisch zu killen. Die Gelegenheit bietet sich, weil die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie  noch bis zum 20. November ins deutsche Recht umgesetzt werden muss" .

    Als Gegenmassnahme schägt er vor, dem eigenen Landtags - und Bundestagsabgeordneten zu mailen oder anzurufen, um dagegen zu protestieren.

    Inhaltlich reicht dazu aus meiner Sicht der Text: "Die Cooling-Off-Periode für Restschuldversicherungen nach § 7a VVG muss erhalten bleiben".

    (EIgener LT-und BT -bgeordneten (mit Kontaktdaten) lässt sich so herausfinden: LT: Landtag ´+eigenes Bundesland ´+ eigenen LT-Wahlkreis ergoogeln; BT: BT-Abgeordneter des eigenen Wahlkreises ergoogeln, dann dessen BT-Abgeordneten- email)

    Ich finde, das ist ein schönes Sonntags-ToDo (oder auch für die nächsten Tage, vor dem 20.11.).

    Vielleicht hat ja der ein oder andere von Euch Lust mitzumachen (und auch andere zu informieren)?

    FUMI, noch eine Frage. Du schreibst, die monatliche Summe wäre 500 - 700 €.

    Meinst Du damit die Wunschsumme, die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt würde, oder den monatlichen Betrag für die BU? 500-700 € als Monatsbeitrag für eine BU-Versicherung kommen mir- auch mit Vorerkrankung - viel zu hoch vor. Normaler scheint mir sowas wie 150 €/Monat.

    Wenn Dein Sohn 500 -700 € zur Verfügung hätte, könnte er den übrig bleibenden Rest dann natürlich als Geldanlage z.B. zur Altersvorsorge anlegen.

    Statt einer privaten Rentenversicherung - nach der wichtigeren BU- könntet Ihr über ETF oder vielleicht auch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung Bund nachdenken. Wenn schon ein Notgroschen vorhanden ist und keine Schulden/Ratenzahlungen bestehen.

    Erst würde ich aber jetzt die BU angehen. Und entscheiden, ob ich die private Rentenversicherung kündige oder beitragsfrei stelle. Wenn sie noch nicht lange läuft, dürfte kündigen der privaten Rentenversicherung vermutlich das rechnerisch Sinnvollste sein.

    Und die weitere Geld-Anlage könnt Ihr danach angehen. Dafür gibt es dann auch gute Tipps im Forum.

    Bin kein Fahrradschrauber, und vielleicht hier zu misstrauisch und tue der Werkstatt vielleicht unrecht. Aber wenn vorher gar keine Probleme da waren, dafür aber nach dem Werkstattbesuch mit kostenpflichtigen Änderungen an diversen Teilen, hätte ich ein ungutes Gefühl und die Frage im Kopf, ob die Werkstatt nicht die beste ist oder vielleicht sogar den Fehler mitverursacht hat, und würde nach zwei, drei Nachbesserungsversuchen die Werkstatt wechseln. Vor allem bei der Antwort, dort würden nur Menschen arbeiten, nachdem die Werkstatt den Fehler übersehen hatte, wäre es mir bei dem Ablauf irgendwann vermutlich zu blöd, wenn es eine andere Werkstatt in vertretbarer Entfernung mit Terminen gibt. KI stimmt ja nicht immer, aber erster Versuch mit ihr bringt folgendes: "Ein defekter Kettenspanner bei einem E-Bike erkennt man an Schleif- und Klopfgeräuschen, einem lockeren Kettenlauf und Problemen beim Schalten. Auch wenn die Kette häufiger von den Ritzeln abspringt, kann das ein Anzeichen sein, dass der Spanner nicht mehr richtig funktioniert, da die Kette nicht mehr optimal gespannt wird". Wenn Du vorher gar nichts davon gemerkt hast, könntest Du auch mal in einem E-BIke Forum fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Spanner ohne solche Zeichen defekt war ( bevor die Werkstatt an dem Fahrrad gearbeitet hat).

    Hallo Fumi, hier ist ein Finanztip-Artikel, wie man mit Vorerkrankung eine gute BU bekommt:

    https://www.finanztip.de/berufsunfaehig…orerkrankungen/.

    Da steht, es sei ganz wichtig, sich bei Vorerkrankungen von einem auf die BU spezialisierten Makler oder Berater unterstützen zu lassen, und im Artikel stehen auch die von Finanztip empfohlenen Makler oder Berater.

    Wenn Du einen (oder mehrere) der empfohlenen Maker/Berater unverbindlich kontaktierst, kannst Du sie erstmal fragen, was die Beratung kostet (und im Forum natürlich auch mal fragen, ob jemand mit einem davon gute Erfahrungen gemacht hat).

    "Gönn Dir Was" ist eine schöne Idee. Für genügsame/sparsame Menschen, die sich wenig gönnen, und da "aus der Übung" sind, aber gar nicht so einfach. Vor allem, wenn sie dann noch ihren Kindern / Angehörigen etwas geben / hinterlassen wollen. Selbst das Vorschlagen von neuer Küche, Kuchen, Kirschen & Co hilft leider oft wenig. Ich versuche stattdessen inzwischen, meinen über 80jährigen Bruder zu Ausflügen zu motivieren und dabei z.B. auch mal ins örtliche Möbelhaus (mit Cafeteria) mitzunehmen, auch mit der Begründung, ich würde was brauchen, wenn er einen guten Tag und Lust hat etwas zu unternehmen. Dann ist der Funfactor dabei, und wenn er dann erstmal vor Ort ist, und er sieht und ausprobieren kann, was es alles Neues gibt, oder Leckeres zu essen /Schönes zu Anziehen, kommen öfter auch Wünsche und Ideen auf, die er sich dann erfüllt. Wenn nicht, hat man etwas zusammen unternommen und gemeinsam Zeit verbracht, was beiden Spass macht - für uns das eigentliche Highlight- (und manchmal hat man auch noch eine Anregung für ein schönes Geschenk). Wichtig dabei noch, nicht von sich auszugehen und der eigenen Energie, und z.B. keine zu weiten Fahrten einzuplanen. Keep it simple.

    Keine einfache Situation,sehe es auch eher als Beziehungsthema. Wie lange seid Ihr zusammen? Das "Helfen" kann so ein Verhalten wie das Deines Partners auch verstärken. Aber davon abgesehen: ist das Haus schon abbezahlt? Steht Ihr beide im Grundbuch? Falls da etwas -für Dich - im Argen liegt, fände ich es sinnvoll, das anzugehen

    Ich stimme Souvereign zu, das Anlageziel und der Zeithorizont wären zuerst zu klären, vor den Einzelheiten. Wichtig finde ich bei der Zielklärung auch, was denn eigentlich Dein Sohn dazu denkt und möchte. Wenn er in etwa anderthalb Jahren volljährig wird, dann auf das Konto zugreifen kann, und jetzt schon bestimmte Pläne und Vorstellungen hat (Auslandsjahr, bestimmtes Auto), fände ich es fair, wenn Ihr jetzt vor der Anlage erst mal zusammen besprecht und entscheidet, wofür das Geld angelegt werden soll. Davon abhängig könnte man es dann auch aufteilen, in sichere kurzfristige Anlagen für die kurzfristigen Pläne und einen geeigneten ETF für die langfristige höhere Rendite. Wenn Du das allein entscheidest, ärgert Ihr Euch im worst case am Ende vielleicht beide.