Beiträge von Zahlenfreund

    @ Boersenfeger-das wäre vielleicht eine Lösung, aber ginge das denn? Mein Vertrag sagt, ich kann den vereinbarten "Rentenbeginn" aufschieben.

    Ist mit "Rentenbeginn aufschieben" denn die Aufschiebung der Auszahlung gemeint? Ich hätte angenommen, dass ich bei Aufschieben des Rentenbeginns auch a) entsprechend länger arbeiten und b) solange noch einzahlen muss?

    Und meinst Du, dass ich nicht nur den Beginn der monatlichen Rentenzahlung aufschieben kann, sondern auch die Einmalauszahlung? Woraus ergibt sich das?

    Die Frage, ob der vertragliche BAV-Auszahlungsbeginn überhaupt mehrere Monate nach dem Beginn der Rente liegen darf, während bis Auszahlungsbeginn aber die Beträge weiter voll gezahlt werden müssen, ist mir immer noch rätselhaft. Oder kann es sein, dass die Versicherung/ mein AG dabei einen Fehler gemacht hat?

    Vielen Dank Euch Beiden! Das beruhigt mich, dass ich dann noch in die KVR kann und das anscheinend recht einfach über den Rentenantrag für die gesetzliche Rente läuft.

    Achim Weiss:

    Ich bin angestellt mit Verdienst über BBG, war nie privatversichert . Daher freiwillig versichert, so dass es einen Unterschied macht, ob ich in die KVDR komme oder nicht (z.B. wegen Beiträge auf weitere Einkünfte wie Kapitaleinkünfte und höhere KV/PV Beiträge (und unter Umständen noch finanzielle Nachteile bei Auszahlung der BAV. Zum letzten Punkt hatte ich überlegt, dass auch noch hier mit zu erfragen, fand es aber zu kompliziert und habe für die "Teilfrage" zur BAV einen extra-Strang aufgemacht).

    Ein Vorziehen des Bezugs der gesetzlichen Rente geht nicht, da ich die Bedingungen nicht erfülle.

    Ich könnte theoretisch aber (mit deutlichen Abschlägen) schon ab 6 Jahre vor regulärem Beginn der Versorgungswerkrente mit dieser in den "Ruhestand" gehen. Das würde mir finanziell im Alter - auch mit Aufbrauchen meiner ETF - aber nicht reichen.

    Aus gesundheitlichen und familiären Gründen (Familienmitglied im hohen Alter, das ich unterstütze) möchte ich aber optimalerweise eigentlich gerne 3 oder 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Rente aufhören zu arbeiten. Mit der Versorgungswerkrente und einigen finanziellen Einschränkungen für die Zeit könnte ich das notfalls hinbekommen - wenn ich dann absehbar später noch in die KVDR kann. (Oder, wenn es sie dann noch gibt, scheint mir Altersteilzeit eine Option).

    Was ich noch nicht verstehe ist, wieso es unpraktisch sein dürfte, wenn ich ab Bezug der gesetzlichen Rente in die KVDR komme?

    Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) abgeschlossen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber gleichzeitig einen Vertrag mit der Unterstützungskasse gemacht, es sind also 2 verschiedene Verträge "für" mich. In meinem Vertrag 1 ist das mögliche Auszahlungsdatum des Gesamtbetrags Datum des gesetzlichen Renteneintritts, in Vertrag 2 des Arbeitgebers aber erst 6 Monate später, im Kleingedruckten mit Bezug auf einen Leistungsplan des Arbeitgeber, also 6 Monate nach meinem Rentenbeginn. Ich habe das erst zufällig nun nachträglich bemerkt (hätte ntürlich genauer lesen sollen, aber ist eben passiert) .

    Der im Vertrag 2 des Arbeitgebers genannte mögliche Auszahlungsbetrag setzt vertraglich voraus, dass ich - bzw. der AG - bis zum Stichtag - also 6 Monate nach Rentenbeginn - in der bisherigen Höhe einzahlt - was mir nicht möglich scheint, wenn ich da schon in Rente bin.

    Ist das überhaupt so zulässig? Ich hatte im Kopf, ich müßte die Gesamtauszahlung spätestens kurz vor Renteneintritt wählen, weil es sonst automatisch gesetzlich nur noch als monatliche Rentenzahlung ginge, aber bin mir da gar nicht sicher.

    Hoffe auf Euren Rat.

    Ich hoffe auf Euren klugen Rat:

    Ich werde im Alter im Wesentlichen zwei Renten bekommen, die größere vom Versorgungswerk, eine kleinere von der Rentenversicherung Bund. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Für die KVDR braucht man unter anderem zumindest eine gesetzliche Rente. Die Vorversicherungszeit für die KVDR erreiche ich, und wenn beide diese Renten gleichzeitig beginnen würden, könnte ich nach meiner Recherche in die KVDR kommen (Merkblatt R 0815 und Hinweis Bundesarchitektenkammer https://bak.de/wp-content/upl…g-3-02-2025.pdf).

    Aber: Der reguläre Beginn meiner Versorgungswerkrente ist bereits einige Monate vor dem regulären Beginn der Rente der RV Bund (beide haben andere Voraussetzungen/Berechnungen) für den Renteneintritt.

    Ich gehe daher davon aus, dass ich bei Eintritt der Versorgungswerkrente nicht in die KVDR kann, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Rente der RV Bund beziehe. Ich gehe weiter davon aus, dass ich mich daher ab Bezug der Versorgungsrente erstmal weiter freiwillig krankenversichern würde (die Frage, ob die private KV eine Alternative wäre, will ich erstmal zurückstellen).

    Kann ich aber, wenn ich einige Monate später nun zusätzlich auch die gesetzliche Rente beziehe, dann noch in die KVDR? Ich habe nichts Gegenteiliges gefunden, aber das muss ja nichts heißen....

    Wenn ja, wie läuft das ab? Automatisch? Oder muss ich einen Antrag darauf stellen? Wenn ja, wo bis wann? Oder muss ich meine Krankenkasse informieren, vielleicht noch weitere Stellen?

    (Es wäre für mich wichtig, sofort mit Beginn der gesetzlichen Rente in der KVDR zu sein, weil ich die Auszahlung meiner BAV spätestens 1 Monat vor Beginn der gesetzlichen Rente beantragen müsste. Wenn ich bei Bezug aber noch nicht in der KVDR wäre, wäre das finanziell ziemlich nachteilig, z.B. weil dann keine Freibeträge).

    Falls ich vorher in Altersteilzeit gehen würde, wäre dann noch etwas zusätzlich zu beachten?

    Hallo HaDi, ich gehe mal davon aus, dass alleinerziehend beinhaltet, dass Du nicht (mehr) verheiratet bist, dann ist es richtig, dass Dein einziger Sohn nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe ist.

    Zumindest wenn der Vater auch Sorgerecht hat, und Du sterben solltest, bevor Dein Sohn volljährig ist, würde der Vater erstmal verwalten bis zur Volljährigkeit, wenn Du es nicht anders im Testament regelst. Hier hast Du verschiedene Möglichkeiten.

    Der Artikel gibt einen Einstieg als Vorbereitung: https://www.ing.de/wissen/testament-fuer-alleinerziehende/

    Fachanwalt für Erbrecht fände ich hier sinnvoll. Ich würde, je nach Kosten zum notariellen Testament raten, damit der Sohn bzw. die Person, die dann zuständig ist, sich nicht dann noch um Erbschein kümmern muss. Das kann Zeit und Nerven sparen. Auf das Depot hast nur Du Zugriff?

    Noch ein Nebenaspekt ist das fast abbezahlte Haus. Stehst Du allein im Grundbuch? Hast Du eine Risikolebensversicherung, die den Rest des Darlehens notfalls tilgt, oder würde das Depot reichen?

    Die Summe klingt erstmal nicht schlecht, aber bei Schwerbehinderten gibt es laut Internet andere Berechnungsformeln, ob das daher gut ist, weiß ich nicht. Und hängt ja vor allem davon ab, was Du danach für Jobchancen hast. Ob Dich der AG hier wirklich loswerden kann, ist Sache für den Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Zur Sperrzeit: Vorsicht, der gesamte Anspruch über die Zeit wird bei Sperrzeit im Ergebnis anteilig geringer, weil erst nach der Sperrzeit gezahlt wird, es wird ja nichts nach der Sperre nachgezahlt. (Aber Formulierung des Aufhebungsvertrags helfen kann, dass keine Sperrzeit verhängt wird, daher Fachanwalt).

    Außerdem lies Dir unbedingt https://www.finanztip.de/aufhebungsvert…beitslosengeld/. durch - auch zum zusätzlichen Problem "Ruhen" des ALG 1 Anspruchs. Da steht z.B. (ich weiß leider nicht, wie ich die Zitate in Kästen setzen kann, daher so):

    "Endet Dein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, dann ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist, längstens ein Jahr (§ 158 Abs. 2 SGB 3)".

    und

    "Wichtig: Ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bist Du durch die Agentur für Arbeit nicht sozialversichert, sie zahlt also weder Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Rentenversicherung".

    Wenn Du mit der Abfindungssumme das Jahr (einschliesslich KV und PV) stemmen musst, weil Du so schnell nichts Neues findest, sähe die Summe vielleicht nicht mehr so gut aus. Sperrzeit und Ruhen würde ich jedenfalls dringend vermeiden wollen. Oder es müßte sich zumindest unter dem Strich für Dich rechnen. Lass Dich nicht drängen und viel Glück!

    Die Jahressteuerbescheinigug von TR nennt nur den Gesamtbetrag der Kapitalerträge, einschliesslich Veräußerungsgewinne aus Aktien. Erträgnisaufstellung habe ich bei TR nicht als Dokument gefunden. Vielleicht hilft dieser Post aus dem sogenannten inoffiziellen Trade Republic Forum aus dem Jahr 2024, nach dem man diese (zumindest 2024 noch) wohl für 25 EUR beantragen konnte, vermutlich via Help Center (so wie ich das lese, aber nur für das laufende Jahr):

    Erträgnisaufstellung bei Trade Republic beantragen
    Hallo zusammen, habe am 02.05. folgende Anfrage an TR gestellt bezgl Erträgnisaufstellung: Hallo TR-Team, ich wollt mal nach fragen, wann jetzt endlich die…
    www.traderepublic.community

    Hallo Sabine86, das ist eine Anlage des sogenannten Grauen Kapitalmarks, bei der Du unter Umständen Deine gesamte Einlage verlieren kannst. Ich habe schnell einmal Thamm&Partner gegoogelt, und z.B. gefunden "Geldprobleme bei Thamm..." (das ist keine Empfehlung für den Anwalt,den kenne ich nicht, der Artikel ist nur als Einstieg gedacht) und "Verbraucherzentrale / Thamm & Partner" (bitte selbst mit diesen Schlagworten googeln). Du kannst dazu z.B. (würde mich schnell darum kümmern) mit den Unterlagen einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale bei Dir in der Nähe vereinbaren (relativ günstig). Können ansehen, ob Du kündigen solltest, jetzt kündigen könntest, und worauf Du unbedingt achten solltest.

    Vermutlich stehe ich auf der Leitung, aber Ich verstehe den Fall noch gar nicht. Ist der Erbfall schon eingetreten? Wer hat den Wert des Hauses bestimmt? Wenn beides gleich viel wert wäre, und Du Kind des Erblassers bist, wieso musst Du dann den (einen) Miterben auszahlen? Und den Steuerfreibetrag hast Du doch auch, wenn Du das Geld nimmst?

    Eine Frage in die Runde;


    Ich habe von der Santander Bank einen sogenannten Jahreseinkommensbericht, mit dem "Rohbetrag" der Zinsen (vmtl. ist brutto ganz ohne Steuerabzug gemeint, das wird da aber nicht erklärt).

    Und soll laut diesem Jahreseinkommensbericht (Fusszeile) "die Beträge selbst ermitteln, die in Zeile 7 Anlage KAP einzutragen sind".

    Bei Steuer-Wiso kommt in Frage die Rubrik "Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben" und dort als Unterpunkte dannentweder "Erträge aus Investmentfonds..., Anlage KAP Inv" oder "Übrige in- und ausländische Kapitalerträge (Zeilen 18 - 33 Anlage KAP) zur Auswahl.

    Ich würde nun einfach den Rohbetrag in die "Übrigen..." eintragen und denke, das Finanzamt rechnet dann den entsprechenden Steuerbetrag raus.

    Oder muss ich selbst schon etwas berechnen und einen "modifizierten" Betrag hier eintragen? Falls ja, wie mache ich das (Paragraphen, Formeln)?

    Oder muss es ganz anders angegeben werden?

    Hallo, mir kommt das etwas ungewöhnlich vor, dass nach 8 Jahren noch BAFöG nachgezahlt werden soll. Ich hoffe, dass das Schreiben echt ist und kein Versuch, nur an Bankdaten zu kommen. Wenn das unsicher scheint, würde ich versuchen, die Behörde anzurufen oder per e-mail nachzufragen, einschließlich der Frage, welche Regelsatz zugrunde gelegt wird (dafür die Kontaktdaten der Website der Behörde nehmen bzw. prüfen, ob die mit denen auf dem Schreiben übereinstimmen).

    Hallo AlexFrank,

    ich kenne nur einen Fall, bei dem von Dritten auf die Namen bestimmter Mitarbeiter eines Unternehmens diverse Verträge über Mobiltelefone etc. abgeschlossen wurden, die aber nie ankamen bzw. Rechnungen über angebliche Mobilfunkverträge etc. eingingen. Durch Anzeige bei Polizei und mehrfaches Hin- und Herschreiben mit der Telefonfirma wurden die Verträge aufgehoben, und es mußte nichts gezahlt werden. Ging in dem Fall also gut aus. Schnelle Anzeige war wichtig und alles dokumentieren (e-mails etc und Nachrichten am besten speichern/Ausdrucken, screenshots von websites etc.). Ich drücke die Daumen, dass es bei Dir auch glimpflich ausgeht.

    Ansonsten stehen auf den Seiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und bei Verbraucherzentrale Bundesverband einige Information zu Identitätsdiebstahl /jobscamming:

    Umgang mit Identitätsdiebstahl – Erkennen, Reagieren, Vorbeugen
    Bei der Nutzung von Internetdiensten werden häufig personenbezogene Daten preisgegeben. Erhalten Unbefugte Zugang zu diesen Daten, können sie sie für…
    datenschutz.hessen.de
    Job-Scamming: Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche | Verbraucherzentrale.de
    Job-Bewerbungen per Video sind nicht immer seriös. Mit falschen Stellenanzeigen versuchen Kriminelle, an Ihre Daten zu kommen.
    www.verbraucherzentrale.de

    Liebe TrekGirl85,

    auch wenn Du in einer der schwersten Phasen Deines Lebens bist und Dich innerlich durch die Depression oft fühlst wie ein Wrack:

    Du hast trotzdem im Forum alles sehr strukturiert erklärt. Das ist in der Verfassung (auch als Eiskönigin) nicht einfach.

    Du betreust beruflich gerade mit viel Reisetätigkeit zwei Bereiche gleichzeitig. Das alleine ist schon eine große Belastung.

    Als Dein Mann versucht hat, Dich zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu bewegen, die für Dich nachteilig gewesen wäre, hast Du den Notartermin abgebrochen und gesagt, dass Du erstmal nichts unterschreibst. Das erfordert viel Mut und Weitblick und zeigt, dass Du unter Druck trotzdem im entscheidenden Moment handlungsfähig bist und für Dich kämpfen kannst.

    Großen Respekt und Hut ab dafür!

    Wie z.B. schon Achim Weiss und 12 geschrieben haben, hast Du finanziell keine schlechten Karten. Du musst jetzt nicht alles gleichzeitig perfekt hinbekommen, z.B. nicht jetzt noch den Häusermarkt prüfen. Du machst es gut, auch, wenn es sich nicht so anfühlt. Halte durch, sei geduldig mit Dir selbst und vertrau Deinem Instinkt. Das Haus gibt Dir jetzt Sicherheit, und Du kannst es später immer noch verkaufen, wenn es Dir besser geht.

    Priorisieren kannst Du, sonst würdest Du schon Deine Jobbelastung nicht schaffen. Mach eins nach dem anderen, kümmer Dich um Dein Wohlbefinden, so gut es eben geht, das ist jetzt das Wichtigste.

    Im Forum gibt es zum Glück sehr viele verschiedene Meinungen und gute Ratschläge. Mach Dich damit nicht verrückt, das lässt sich schon im guten Zustand nicht alles berücksichtigen:-) Pick Dir aus, was Dir davon hilft - und schau, ob und wann es Dir guttut, reinzuschauen und zu schreiben.

    Du bist jedenfalls jederzeit willkommen hier und ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und gute Entscheidungen!

    Hallo Referat Janders,

    die 35 Jahre sind außer Reichweite. Vielen Dank für den Tip. Ich ging davon aus, dass ich trotz laufender Befreiung von der Rentenversicherung und Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk noch freiwilige Beiträge in die Rentenversicherung Bund zahlen kann. Neu ist für mich, dass das für 2024 sogar noch bis zum 31.03. geht. Verstehe ich das richtig?

    Dann würde ich im nächsten Schritt eine Berechnung des Versorgungswerks ohne Zustzbeiträge ab sofort zu erfragen, um dann zu entscheiden, ob ich die freiwilligen Beiträge ans Versorgungswerk einstelle und statttdessen in die Rentenversicherung Bund einzahle.

    Was wäre Ihre Entscheidung? Was ist zu beachten?

    Hallo Achim Weiss,

    vielen Dank für Dein Feedback, trotz meiner fehlenden Punkte. Ich hätte sicher etwas mehr zurücklegen können und sollen, und hätte es mit dem Wissen von heute auch gemacht, aber hatte auch lange Phasen mit mässigem Verdienst als Angestellte, und es könnte auch alles schlimmer sein. Auf Lücke gelebt würde ich nicht so unterschreiben, ich war z.B. auch immer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich möchte es nur jetzt noch sinnvoll gestalten.

    Die Rentenlücke habe ich ermittelt, indem ich meine monatlichen Bedarfe, die ich in der Rente noch haben werde, wie Miete, Lebensmittel, Versicherungen etc., ergänzt habe um einen vertretbaren Anteil Urlaub, Kleidung, sonstiger Konsum etc. , dies addiert habe (schon inflationsangepasst), Steuern und Sozialabgaben (jeweils) abgezogen etc. Das ist der Nettobedarf und dafür fehlen mir ca. 700 EUR netto (noch ohne Einsatz des Vermögens). Dass ich zur Miete in einer teuren Großstadt wohne, ist auch noch ein Faktor.

    Die Rente der Rentenversicherung sind ca, 300 EUR, die der BAV 175 EUR monatlich garantiert (oder Auszahlung ca. 65,500 EUR garantiert).

    Den Rentenanspruch des Versorgungswerks kann ich ohne Zusatzzahlungen nicht beziffern, da ich seit Jahren schon freiwillige Einzahlungen in wachsender Höhe mache und die Auskunft des Versorgungswerks auf dem bisherigen Verlauf mit den Zusatzzahlungen beruht. Ich könnte dies aber anfragen. Aktuell wären es laut Auskunft 2024 bei Renteneintritt ca. 2.700 (brutto). (Die Simulation vom Vorjahr, die neun Jahre weiterrechnet, betrug 3.650. Seitdem ist aber der zugrundegelegte Rechnungszins von 2,5 % nicht erreicht worden, sondern laut aktuellem Geschäftsbericht nur noch 2,1 % (Deine oben angenommen 2,5 Prozent passen daher sehr gut). Damit würde die beschriebene Erhöhung von 950 EUR schon mal zusammenschmelzen auf nur noch ca. 800 EUR (in die auch meine Pflichtzahlungen eingehen), also wohl oben ein Denkfehler, dass die Steigerung nur durch die Zusatzzahlung zustande kommt). Und es können keine 3.650 EUR mehr herauskommen (es sei denn, die Inflation geht zurück, die Zinsen steigen etc., also aus meiner Sicht wenig realistisch).

    Die Frage die sich mir stellt ist, fahre ich mit der Rentenversicherung rechnerisch besser? Ich habe verschiedene Angaben im Internet zur durchschnittlichen Steigerung gefunden, und bin nicht sicher, ob ich das 1:1 mit dem Rechnungszins des Versorgungswerks vergleichen kann.

    Ab Rentenbeginn wäre der Unterschied, dass die Renten der Rentenversicherung sich auch an den Löhnen orientieren, und die Inflation dadurch etwas ausgleichen, die Versorgungswerkrente sich aber nur erhöht, wenn die Einnahmen wieder über dem Rechnungszins liegen (was zuletzt nicht mehr der Fall war und ich auch für die nächsten Jahren bezweifle). Und ich, wie beschrieben, bei der Versorgungswerkrente durch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse deutlich mehr Sozialabgaben habe.

    Liebes Forum,

    ich habe erst spät mehr als minimal etwas für die private Altersvorsorge zurücklegen bzw. investieren können und versuche seit einigen Jahren so gut wie möglich, etwas gegen die Rentenlücke zu machen. Dazu hätte ich gern Eure Einschätzung, ob meine freiwillige Zusatzzahlung ins Versorgungswerk sinnvoll ist. Ich bin 58, Rentenbeginn in 9 Jahren, keine Kinder, schuldenfrei, Rentenlücke. Ziel ist, einen sicheren regelmässigen „Sockel“ zu haben, der zumindest die Minimallebenshaltungskosten deckt und mit dem Vermögen soweit möglich bis mindestens 90 abzudecken (reicht vielleicht nicht, aber ein Ziel braucht man ja😊). Bitte entschuldigt die Länge, ich habe es nicht kürzer erklären können:

    Anhand der Rentenprognose bekomme ich durch inzwischen mögliche freiwillige Zusatzzahlungen von 1.400 EUR monatlich ins Versorgungswerk über die kommenden 9 Jahre ca. 950 EUR brutto Rente mehr pro Monat prognostiziert (aber unsicher, wurde schon mal runterkorrigiert). Mit einer weiteren kleinen Rente der Rentenversicherung Bund und einer zusätzlichen kleinen Privatrente besteht dann noch eine restliche Rentenlücke von 700 EUR pro Monat (ohne Inflation). Dafür kann ich 160.00 EUR Vermögen (oder mehr) aufbrauchen (zurzeit 100.000 ETF/Aktien, 60.000 Tages- und Festgeld, läuft soweit gut, weiterlaufenden ETF-Sparplan 600 EUR monatlich, Risiko= Anlagedauer nur 9 Jahre). Außerdem bekomme ich dann aus einer BAV (guter AG Zuschuss) zu knapp 100 EUR monatlich (bzw. Auszahlung, werde wohl diese nehmen). Erbschaften oder Ähnliches kann ich erstmal nicht einkalkulieren.

    Alternativ zu den Zusatzzahlungen ins Versorgungswerk könnte ich 1.400 EUR (oder einen Teil davon) freiwillig in die RV-Bund einzahlen. Bei Zahlung des freiwilligen Höchstbeitrages von 1.404,30 Euro für die Dauer eines Jahres ergäbe sich laut den Angaben auf deren Homepage zurzeit bei 9 Jahren 657 EUR brutto mehr, also wohl anfangs zwar weniger Rendite als bei der VW-Rente (Rentenlücke wäre dann bei Rentenbeginn zunächst vielleicht größer), aber mit dem Vorteil, bei der gesetzlichen Rente dann geringere Krankenkassen-Abzüge und eine höhere Inflationsanpassung zu haben als bei der Versorgungswerkrente. (Bei der Versorgungswerkrente habe ich höhere Sozialversicherungsabzüge als bei einer Rente der Rentenversicherung Bund, da ich bei der Versorgungswerkrente als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse die AG- und die AN Anteile trage. Nach meiner Recherche: bei RV: KV 7,3 + 1,2=8,5 % + 4% PV sozialversicherungsrechtliche Abzüge für kinderlose Rentner= 12,5 %; bei VW: KV 14,6 +1,2=15,8 % + 4 % PV =19,8 %). Gern verbessern. Rechnerisch scheint mir meine Zahlung ins Versorgungswerk unter dem Strich immer noch sinnvoll, aber die fehlende Inflationsanpassung in Kombination mit den höheren Sozialabgaben finde ich schwierig einzuschätzen. Außerdem habe inzwischen etwas mehr Vertrauen in die gesetzliche Rente als in die Versorgungswerkrente, da von vielen Versorgungswerken unsinnig spekuliert wurde und man keinen Einblick bekommt (https://www.handelsblatt.com/finanzen/immob…/100090898.html). (Zusätzlich die Problematik, was bei einer Insolvenz passieren würde. Das Risiko halte ich aber für gering und möchte es ausblenden).

    Die andere Alternative, noch mehr in den ETF-Sparplan zu zahlen, finde ich sehr riskant bei nur neun verbleibenden Jahren, wenn, dann nur einen Teilbetrag der 1.400 EUR, sonst würde ich vermutlich schlechter schlafen.

    Noch könnte ich umstellen, die verbleibenden Jahre könnten es noch etwas drehen. Ich weiß, man kann nicht in die Zukunft schauen zur Sicherheit der Versorgungswerkrenten, aber was meint Ihr zu meinem Ansatz?

    Hallo Wolle59,

    ich bin kein Steuerfachmann und das ist keine Rechtsberatung, rein aus Neugier habe ich gegoogelt und fand bei Wiso Steuer, das ich selbst nutze und mit dem ich recht zufrieden bin, folgendes:

    "Kurz & knapp

    • Schuldzinsen muss jeder zahlen, der ein Darlehen aufnimmt
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können Schuldzinsen Werbungskosten sein
    • Die eigentlichen Ratenzahlungen des Darlehens können nicht abgesetzt werden
    • Selbstständige und Unternehmer können Schuldzinsen als Betriebsausgaben absetzen"

    (https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/schuldzinsen-absetzen/= )

    Danach wären höchstens die Zinsen absetzbar, nicht die Ratenzahlungen.

    Bei Finanzcheck -nicht als Empfehlung gemeint, nur ein Zufallstreffer- steht zu Zinsen, dass diese nur absetzbar sind, wenn sie Betriebs- oder Werbungskosten sind, nicht für Privatausgaben. "Lassen sich Kreditzinsen bei privaten Ausgaben absetzen?

    Bei reiner Eigennutzung einer Immobilie oder anderen rein privaten Ausgaben lassen sich keine Kreditzinsen absetzen. Als private Ausgaben dienen sie nicht der Einnahmensicherung....

    Eine sehr seltene Ausnahme stellen Kredite dar, die für außergewöhnliche Belastungen vorgesehen sind. ...." mit Beispielen (https://www.finanzcheck.de/kredit/kredit-steuerlich-absetzen/)

    Siehe auch im Beitrag oben, Immobilie vermietet vs. selbstbewohnt

    Bei Eigennutzung könntest Du bei Deinem Darlehen zur Zahlung der Erbschaftssteuer wohl weder die Darlehensraten noch Zinsen absetzen. (Fände ich auch logisch, denn Du bist nicht gezwungen, das Erbe anzunehmen, wenn Du es aber machst, wäre es für mich eher nicht so fair, wenn das steuerlich absetzbar wäre und auf die Allgemeinheit der Steuerzahler abgewälzt würde).

    Vielleicht hat aber ein anderer Forenteilnehmer noch einen Tip zur steuerlichen Absetzbarkeit, der Dir weiterhelfen könnte.


    Ihr habt Euch entschieden zusammen zu ziehen - herzlichen Glückwunsch!

    Gute Erfahrung habe ich damit, zu besprechen, was beiden konkret wichtig ist (was jeder unverzichtbar findet, was ein NoGo wäre, und was jeder fair fände). Z.B. wie würdet Ihr die 2,5 Zimmerwohnung aufteilen, "klassisch" WZ/SZ, oder jeder ein Zimmer für sich, was wird aus dem halben Zimmer? Und zusammen überlegen, was Ihr mit der ersparten Miete machen wollt, sparen, wenn ja, wofür, oder Urlaube/Konsum.

    Ein Punkt neben Kosten und Homeoffice für mich wäre dabei noch Euer Verhältnis zu Deinen Eltern. Mietfrei in der Wohnung könnte eine (unausgesprochene) Erwartungshaltung mit sich bringen, z.B. wie oft man sich sehen sollte. Und bei der Lösung mit der teureren Nachbarwohnung ist räumlich wenig Abstand. Hat viele Vorteile, kann aber für eine Beziehung manchmal auch nicht ganz einfach sein (auch wenn die Wohnung bei den Eltern keine Entscheidung "für immer" sein muss). Ob und wenn ja, mit welchen Regeln man das - selber oder als Partner - möchte - ist (wie Bedarf an Platz und eigenem Zimmer) individuell verschieden. Falls Ihr das noch nicht gemacht haben solltet, könnt Ihr auch darüber sprechen. Alles Gute Euch!