Abfindung Arbeitslosengeld
Volles Arbeitslosengeld I trotz Abfindung
- Eine Abfindung, die Du bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses bekommst, wird nicht auf Dein Arbeitslosengeld I angerechnet.
Schließt Du einen Aufhebungsvertrag und scheidest mit Abfindung früher aus, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist zu beachten, dann ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst. Die Anspruchsdauer kürzt sich dadurch nicht.
- Achte beim Aufhebungsvertrag darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht früher endet als im Fall einer Kündigung. Sonst riskierst Du eine Sperrzeit.
- Kläre mit der Agentur für Arbeit, ob und wie sich die Entlassungsentschädigung konkret auf Dein Arbeitslosengeld auswirkt.
In diesem Ratgeber
Verhandelst Du gerade mit Deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung? Dann stellst Du Dir wahrscheinlich die Frage, ob die Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Die Frage ist wichtig, falls Du nicht sofort eine neue Stelle findest.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag früher, als es bei Kündigung durch den Arbeitgeber geendet hätte, besteht das Risiko einer Sperrzeit. Das kann zu weniger Arbeitslosengeld führen. Ohne Sperrzeit erhältst Du Dein volles Arbeitslosengeld ohne Anrechnung der Abfindung.
Wurde die Kündigungsfrist nicht beachtet und zahlt der Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung, ruht aber zunächst einmal der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn Du sollst als Arbeitnehmer nicht doppelt Geld bekommen durch Abfindung und Arbeitslosengeld.
Kündigungsfrist
Wie lang Deine Kündigungsfrist ist, ergibt sich aus Deinem Arbeitsvertrag oder dem anwendbaren Tarifvertrag. Wenn dort keine Frist vereinbart und auch nicht auf die gesetzlichen Fristen verwiesen wurde, gelten die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Bei unkündbaren Arbeitnehmern treten an die Stelle der ordentlichen Kündigungsfrist die im Gesetz genannten fiktiven Kündigungsfristen. Unkündbarkeit ergibt sich oft aus einem Tarifvertrag.
Beispiel: Bei einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der älter als 40 Jahre ist und mindestens 15 Jahre für seinen Arbeitgeber tätig war, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten (§ 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III).
Entlassungsentschädigung
Entlassungsentschädigungen sind alle Leistungen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommt. Darunter fallen auch Zahlungen, die in einem Sozialplan von Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt sind, falls das Unternehmen umstrukturiert und deshalb betriebsbedingte Kündigungen aussprechen muss. Abfindungen, die ein Arbeitnehmer anlässlich einer betriebsbedingten Kündigung erhalten hat, weil er auf die Kündigungsschutzklage verzichtet hat, sind laut Agentur für Arbeit keine Entlassungsentschädigungen (§ 1a KSchG).
Die fachlichen Weisungen zu den Auswirkungen der Entlassungsentschädigung auf den Arbeitslosengeldanspruch findest Du auf der Seite der Agentur für Arbeit. Auch das Merkblatt ist hilfreich.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet?
Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gilt, dann ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist (§ 158 SGB III). Ruhen bedeutet, dass der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes in die Zukunft verschoben wird. Der Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld bleibt aber grundsätzlich erhalten.
Beispiel: Der Arbeitgeber kann frühestens zum 30. September 2021 kündigen. Der Arbeitgeber und der Mitarbeiter vereinbaren, dass bereits am 31. Juli 2021 Schluss ist und der Mitarbeiter zwei Gehälter als Abfindung bekommt. Folge: Der Mitarbeiter erhält Arbeitslosengeld erst ab dem 1. Oktober 2021.
Ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bist Du durch die Agentur für Arbeit nicht versichert. Um Nachteile zu vermeiden, solltest Du Dich umgehend an Deine Krankenkasse wenden.
Wie lange ruht das Arbeitslosengeld bei Abfindung?
Wie lange Du kein Arbeitslosengeld bekommst, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, richtet sich nach der Höhe der Entlassungsentschädigung, Deinem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Es werden im Ergebnis mindestens 25 Prozent und höchstens 60 Prozent der Abfindung berücksichtigt (§ 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III).
Je älter der Arbeitnehmer ist und je länger er bei seinem Arbeitgeber tätig war, desto geringer ist der Teil der Abfindung, der berücksichtigt wird und desto kürzer ruht der Anspruch. Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, welcher prozentuale Anteil der Abfindung in Abhängigkeit vom Alter berücksichtigt wird, um zu berechnen, wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Anteilige Berücksichtigung der Abfindung
Zugehörigkeit zum | Alter am Ende des Arbeitsverhältnisses | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
unter 40 | ab 40 | ab 45 | ab 50 | ab 55 | ab 60 | |
weniger als 5 Jahre | 60 % | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % |
5 und mehr Jahre | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % |
10 und mehr Jahre | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % |
15 und mehr Jahre | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % |
20 und mehr Jahre | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % |
25 und mehr Jahre | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
30 und mehr Jahre | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
35 und mehr Jahre | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
Quelle: § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 SGB III (Stand: Oktober 2021)
Wie wird die Abfindung beim ALG I berücksichtigt?
Es ist kompliziert zu berechnen, wie sich die Abfindung und das Alter des Betroffenen darauf auswirken, ab wann die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I zahlt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist 55 Jahre alt und seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Sein Lohn pro Kalendertag betrug zuletzt 120 Euro brutto. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro erhalten und sich im Gegenzug damit einverstanden erklärt, dass das Arbeitsverhältnis 90 Tage früher endet als bei Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist.
Eigentlich müsste der Arbeitslosengeldanspruch in dem Beispiel für die vollen 90 Tage ruhen. Aus der Begrenzung der Anrechnung entsprechend der obigen Tabelle ergibt sich aber eine für den Arbeitnehmer günstigere Berechnung:
Im ersten Schritt wird der maßgebliche Prozentsatz für die Anrechnung der Abfindung in der Tabelle abgelesen: 30 Prozent. Für die Ruhensdauer sind daher lediglich 30 Prozent von 25.000 Euro, also 7.500 Euro zu berücksichtigen.
Im nächsten Schritt wird berechnet, wie lange der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen, um diesen Anrechnungsbetrag von 7.500 Euro zu verdienen. Bei 120 Euro brutto pro Kalendertag muss er 62,5 Tage arbeiten, um den Anrechnungsbetrag zu erreichen. Statt 90 Tage ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesem Beispielsfall nur 62,5 Tage.
Abfindung und Arbeitslosengeld II
Wenn die Abfindung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbart wurde und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, wird die Abfindung als Vermögen berücksichtigt. Die Abfindung verringert den Anspruch auf Sozialleistungen (BSG, Urteil vom 3. März 2009, Az. B 4 AS 47/08 R).